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Restwert entspricht dem Initialwert abzüglich der Abschreibungen

In der Finanzmathematik ist der Restwert jener Wert eines Aktivpostens, der nach Abschreibungen verbleibt. Ganz praktisch auf die Automobilbranche heruntergebrochen bedeutet das, dass ein Automobil einen gewissen initialen Wert besitzt, der über die Zeit abgeschrieben wird, da das Auto aufgrund von Nutzung und das Alter an Wert verliert.
Least ein Kunde ein Fahrzeug und gibt er dieses nach einigen Jahren an den Händler zurück, ist das Auto dementsprechend nicht mehr neuwertig, sondern mit einem gewissen Abschlag einzupreisen. Der Kunde muss im Normalfall beim Leasing nur den Betrag bezahlen, den das Auto während der Vertragsdauer an Wert verliert. Folglich müssen Automobil-Finanzdienstleister die Restwerte möglichst passend bestimmen, um den Kunden ein besonderes Angebot machen und wettbewerbsfähig bleiben zu können. Natürlich sollten auch private Autobesitzer, den Restwert ihres Fahrzeugs kennen, denn nur so lässt sich ein möglichst hoher Verkaufspreis erzielen. Das Berechnen des Restwerts nimmt somit eine essentielle Rolle für zahlreiche Marktakteure auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein. Eine korrekte Bestimmung des Preises bedeutet für den Einzelnen bares Geld.

Restwertermittlung so individuell wie jedes einzelne Auto

Möchte ein Besitzer eines gebrauchten Autos dieses verkaufen, muss er den Restwert ermitteln, da sich Käufer nur bei einem fairen Restwert finden werden. Außerdem wäre es töricht, auf mögliche Einnahmen zu verzichten, die sich durch das Ermitteln eines fairen Preises relativ schnell generieren lassen. Der Restwert bestimmt sich je nach Land nach unterschiedlichen Faktoren. In Deutschland sind insbesondere der Kilometerstand, die Farbe des Autos, das Sonderequipment wie beispielsweise ein Multimedia-System, technische Faktoren wie zum Beispiel ABS, aber auch viele weitere eher technische Faktoren wie etwa die Marke des Autos von Relevanz. In anderen Ländern, beispielsweise in Stadtstaaten wie Singapur oder auch der Sonderverwaltungszone Hong Kong in der Volksrepublik China, spielt der Kilometerstand keine große Rolle, wohingegen die Marke deutlich an Gewichtung gewinnt. Die Bepreisung gestaltet sich letztlich so individuell wie jedes einzelne Auto.

Laien sollten fachlichen Rat eines Kfz-Gutachters aufsuchen

Einem Laien fällt die Einschätzung des eigenen Fahrzeugwerts deswegen in aller Regel schwer, da sich ein fairer Preis aus dem Zusammenspiel zahlreicher Komponenten ergibt. Makro- wie auch mikroökonomische Schwankungen wirken sich ebenfalls auf den Preis aus, wie Mitte der 2010er Jahre die Abgas- und Dieselkrise unter Beweis stellte. Die tagesaktuelle Expertise eines Fachmannes ist somit oft unabdingbar. Eine fachliche Bepreisung nehmen unter anderem Versicherungen vor, doch besitzen diese beim Ermitteln des Preises Ihre eigenen Interessen. Ihre Kosten und Gewinne hängen nämlich im hohen Maße von den festgelegten Restwerten ab. Deutlich objektiver kann ein spezialisierter Kfz-Gutachter den Wert berechnen. Dieser ist auf die Bestimmung der Preise trainiert, beobachtet den Markt aktiv und kann Preisschwankungen dadurch sofort erkennen.

Besonders nach einem Unfall, der das Auto stark oder sogar total beschädigt hat, sollte ein unabhängiger Kfz-Gutachter zu Rate gezogen werden. Denn nur dieser ermittelt den Restwert objektiv im Rahmen eines sogenannten Schadengutachtens.

Zur Definition des Restwertes hat der BGH am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen.

Restwertbörsen als Sammelsurium beschädigter Fahrzeugen

Kann das Auto nicht mehr repariert werden, gelangt es im Regelfall auf die sogenannte Restwertbörse. Der Kfz-Gutachter pflegt in aller Regel die Fahrzeugdaten in die sogenannte Restwertbörse ein. Darüber können Unfallfahrzeughändler auf das Angebot zugreifen und auf das entsprechende Fahrzeug bieten. Der Sachverständige sammelt und analysiert diese Angebote, leitet sie dem Versicherer weiter, der sich dann mit dem versicherten Fahrzeughalter in Verbindung setzt, um den Versicherungsbetrag nach dem Unfall abzurechnen. Der Fahrzeughalter kann dann entscheiden, was mit dem Auto geschieht. Entscheidet er sich für einen Verkauf über die Restwertbörse, ist der Gutachter vom Fach wiederum involviert und leitet den Fahrzeughalter an einen sogenannten Abwicklungsservice weiter.

Restwert sollte immer von einem Kfz-Gutachter berechnet werden

Wie aus den obigen Zeilen hervorgeht, ist die Bestimmung des Restwertpreises ein schwieriges Unterfangen. Einen Standardfall gibt es selten, da Autos und ihre Zustände sehr individuell sind, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch die Bepreisung individuell erfolgen muss. Fachlicher Rat von einem Kfz-Gutachter erweist sich bei der Restwert-Bestimmung als ein goldenes Mittel, um keine Fehleinschätzung vorzunehmen und dadurch wertvolles Geld zu verlieren.

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