Deutschland hat gewonnen und es geht auf die Straße zum Autokorso – ist das legal?
Ja, grundsätzlich ist das erlaubt, es muss jedoch durch die zuständige Verkehrsbehörde genehmigt werden UND die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werden auch in dieser Situation nicht außer Kraft gesetzt! Dem Gesetz nach sind also zum Beispiel Hauruck-Aktionen mit den Kollegen, Freunden oder wem auch immer nicht erlaubt. Unsere Gesetzeshüter auf den Straßen sind jedoch meistens auch in Feierlaune und drücken gemäß bisheriger Erfahrung auch mal ein Auge zu.
Der altbewährte Autoschmuck
Klar, ein bisschen schmücken darf jeder. Voraussetzung ist jedoch eine uneingeschränkte Sicht des Fahrers und Funktionsmöglichkeit des Autos, sprich es darf nicht weniger vom Fahrer gesehen werden als sonst auch. Und in Punkto Autofunktionalität dürfen zum Beispiel die Seitenspiegel nicht dekoriert werden, wenn sich dort die Blinker befinden. Gesonderte Regeln gibt es zuschulden der Umstände, bei einem Cabriolet – hier darf zum Beispiel eine Fahne über dem Kopf des Fahrers geschwenkt werden, jedoch nicht über die Seitenwand des Autos hinaus. Auch das Hinterteil unseres Lieblings kann nicht uneingeschränkt behängt werden: bis zu einem Meter darf die Fahne wehen – danach ist Schluss.
Die Autoversicherung
Sollte etwas passieren und ein Unfall wird verursacht, muss dieser auch nur im Geringsten mit unserer geliebten Dekoration in Verbindung gebracht werden können um Leistungsabzüge herbeizuführen. Hier muss also genau hingeschaut und aufgepasst werden! Geschieht der Unfall sogar direkt in einem Autokorso, dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass die dadurch verursachten Schäden durch Ihre Versicherung nicht gedeckt sind.
Weitere, detailliertere Infos bekommen Sie bei Ihrer Versicherung, der Polizei oder dem ADAC.