Carsharing: Inspektion zum Schutz vor Fahrtbeginn
Gerade in großen Städten ist das Carsharing durch die jeweiligen Partnerunternehmen ein wichtiger und wachsender Bestandteil der individuellen Mobilität. Wer kein eigenes Automobil besitzt, aber dennoch ein Fahrzeug benötigt, setzt vielfach auf die entsprechenden Angebote von Carsharing-Unternehmen. Derzeit konkurrieren verschiedene Anbieter wie Flinkster, Stadtmobil, Drivenow, Cambio oder MILES um die Gunst der Interessierten.
Bei der Nutzung eines entsprechenden Angebotes möchte kein Mensch an den Unfall denken. Dennoch sollten Sie über solche Vorfälle sowie eine angemessene Reaktion bereits vor der ersten Fahrt nachdenken. So ist es gut zu wissen, wie sich Betroffene bzw. Geschädigte bei einem Carsharing Unfall mit einem Gemeinschaftsauto am besten verhalten. Informieren Sie sich vorab zudem, welche Kosten nach einem Unfall auf Sie zukommen können.
Vor dem Fahrtbeginn, sollten Sie das Automobil Ihres Carsharing-Anbieters unbedingt genau ansehen und einen „Kontrollgang“ um das Auto machen. Achten Sie beim Gang um das Fahrzeug unbedingt auf Vorschäden, auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden sein sollte. Sollten Sie auf entsprechende Dellen oder andere Schäden stoßen, dann gilt folgende Regel: lieber ein Foto zu viel von dem Unfallschaden erstellen als eine Aufnahme zu wenig. Bei einem Unfall fragt die zahlungspflichtige Versicherung schließlich nach vorhandenen Vorschäden, die Sie am besten mit vielen Fotografien nachweisen.
Dokumentation der Vorschäden zur eigenen Absicherung
Wenn Sie den Zustand des übernommenen Carsharing-Fahrzeugs nicht eindeutig dokumentieren können, drohen Ihnen sogar Kürzungen bei den Schadensersatzleistungen und ein Selbstbehalt der Schadenhöhe. Außerdem können Sie sich ohne Dokumentation eine Differenzforderung einhandeln, die sich durch die umfassende Untersuchung des Carsharing-Fahrzeugs vor Fahrtbeginn vermeiden lässt. Inspektionen vor Fahrtantritt sind auch nach Ansicht vieler Carsharing-Anbieter vor der Nutzung verpflichtend durchzuführen und schützen Sie bei einer Schadensregulierung.
So geht zum Beispiel DriveNow seit Mitte des Jahres 2019 soweit, die Untersuchung vor Fahrtantritt sowie die Meldung vorhandener Schäden als verpflichtende Klauseln in ihre Carsharing-Verträge zu integrieren. Auch ohne derartige Vereinbarungen bei anderen Partnerunternhmen empfiehlt es sich aber, auf Mängel und Beschädigungen zu achten.
Solche Funde dokumentieren Sie am besten in fotografischer und in schriftlicher Form. Es ist zu empfehlen, diese Meldung bereits vor dem Fahrtantritt an den Anbieter des Carsharing Autos zu versenden. Beim vorherigen Gang um das Automobil sollten Sie unter anderem auf den Zustand von Felgen und Radkappen achten. Berücksichtigen Sie außerdem die beiden Außenspiegel. Die Analyse der Scheiben ist von großer Wichtigkeit. Achten Sie dabei besonders auf kleine Beschädigungen, die als Folge eines Steinschlags auftreten. Den Zustand der Einstiege sowie der Ladekante gilt es gleichfalls zu berücksichtigen. Wichtig ist zudem eine Untersuchung der Stoßfänger. An den beiden Komponenten zeichnen sich kleinere Unfälle, die zum Beispiel durch einen Rangierfehler entstanden, besonders deutlich ab.
Versicherungsschutz bei einem Carsharing Unfall
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben versichern alle deutschen Anbieter ihre Automobile, wobei manchmal eine Vollkasko greift. Unter dieser Voraussetzung bietet das Versicherungsverhältnis selbst dann einen Schutz, wenn Sie den Carsharing-Unfall selbst verursachen (Kaskoschaden). Mittels ihrer Mietverträge vereinbaren viele Carsharing-Unternehmen daher eine hohe Selbstbeteiligung. Vorsicht ist geboten: Fotografische Nachweise von vorherigen Schäden sind zur Absicherung besonders wichtig. Nach einem Carsharing-Unfall lassen sich durch solche Beweise schließlich hohe Selbstbeteiligungen oft reduzieren. Außerdem helfen Ihnen unsere unabhängigen Schadenexperten gerne bei der Regulierung mit CLAYM+ unser Partner des Unfallschadens weiter.
Bin ich bei einem Carsharing Unfall immer versichert?
Die Frage nach dem Versicherungsschutz beantwortet sich je nach Carsharing-Angebot. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber schließlich zwischen privatem und gewerblichen Carsharing, wobei jeweils unterschiedliche Bedingungen gelten. Als privates Carsharing gilt das Teilen eines privaten Automobils mit anderen Personen. Solche Fahrzeuge vermieten Einzelpersonen über Vermittlungsplattformen im Internet. Oft greift bei solchen Angeboten nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Weil beispielsweise die Zahl der Fahrer durch die Versicherung festgelegt wurde, aber die Anzahl der Mieter größer ist, kann es nach einem Carsharing-Unfall zu Problemen kommen. Private Anbieter müssen die Teilung des eigenen Automobils vorab an ihre Versicherung melden. Vor einer Nutzung entsprechender Angebote ist es wichtig, den Versicherungsvertrag einzusehen. Prüfen Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die bei einem Carsharing Unfall zu bezahlen ist.
Anbieter wie Stadtmobil, Greenwheels oder WeShare spezialisierten sich auf gewerbliches Carsharing. Vor der Wahl des richtigen Anbieters sollten Interessierte unbedingt auf den Versicherungsschutz achten. Beachten Sie die Höhe der Selbstbeteiligung und weitere Vertragsklauseln, um solche Aspekte in den Auswahlprozess einfließen zu lassen. So beugen Sie bereits vor einem Carsharing-Unfall optimal vor.
Vorsicht: Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern sind meistens über eine Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung abgesichert. Selbst wenn der Nutzer des Fahrzeugs einen Carsharing Unfall verursacht, übernehmen die Versicherungen der Anbieter entstehende Kosten. Allerdings sichern sich die Carsharing-Unternehmen über den Vertrag ab. Dort finden sich oft Selbstbeteiligungs-Klauseln, die je nach Anbieter zwischen 500 und 1.500 Euro betragen.
Ein wichtiger Tipp: Bevor Sie die Angebote der gewerblichen oder privaten Carsharing-Anbieter nutzen, sollten Sie sich über die Höhe der Selbstbeteiligung informieren. Erfragen Sie bei den Unternehmen zudem, ob sich die Höhe im abzuschließenden Vertrag reduzieren lässt. Dazu rät zum Beispiel der ADAC. Denken Sie daran, dass nur vertraglich notierte Fahrer das Gemeinschaftsauto fahren dürfen. Wenn eine andere Person hinter dem Steuer sitzt, besteht die große Gefahr, dass kein Versicherungsschutz besteht. Es drohen hohe Kosten, falls es zu einem Unglück kommt.
Carsharing-Unfall – Wie sichere ich mir eine Erstattung?
Wenn es zu einem größeren Unfall kommt, sollten Sie besonnen agieren. Ob bei einem Unglück ohne andere Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug: auch beim Carsharing gilt das allgemeine Verhalten zu beachten, das für solche Situationen empfohlen wird. So sollten Sie zum Beispiel auf jeden Fall die Polizei über den Carsharing Unfall informieren. Solch einen Umgang verlangen die meisten Anbieter ohnehin.
Viele Carsharing-Unternehmen fordern als Fahrzeughalter außerdem einen offiziellen Unfallbericht. Indem Sie die Polizei informieren, sichern Sie sich auch bei einem kleineren Bagatellschaden vor etwaigen Forderungen des Anbieters ab. Die wichtige Dokumentation sollten Sie aber nicht ausschließlich den Beamten überlassen. Nutzen Sie nach dem Carsharing Unfall den Fotoapparat oder ihr Smartphone, um das Geschehen noch am Unfallort zu dokumentieren.
Achten Sie besonders darauf, die Brems- und Splitterspuren festzuhalten. Wenn es zum Unfallschaden kommt und ein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt war, sollten Sie dessen Kontaktdaten festhalten. Schreiben Sie zudem die Namen und Adressen von potentiellen Zeugen auf, die den Carsharing Unfall beobachten konnten. Wenn diese Arbeit erledigt ist, sollten Sie den Carsharing-Anbieter über den Vorfall informieren. Sprechen Sie dabei ab, inwieweit sie das Fahrzeug noch bewegen dürfen. Klären Sie zudem, wie sich das weitere Vorgehen gestaltet und wie mit dem Unfallbericht umzugehen ist.
Kontaktieren Sie uns nach einem Carsharing Unfall
Was geschieht nach einem Unfall? Verkehrsexperten empfehlen, den Schaden an einen unabhängigen Schadenabwickler wie KfzSachverstand.de zu übergeben. Unsere Spezialisten stehen über unsere kostenfreie 24h-Notfallhotline für eine fachgerechte Beratung zu Ihrer Verfügung. Gerne übernehmen wir die Schadenabwicklung. Mit unserem fachkundigen Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie auch alle Schadenersatzansprüche.
Rufen Sie unseren Schadenexperten kostenfrei an: 0800/5701700