Die Warnweste soll in erster Linie die Sicherheit bei Verkehrsunfällen oder Pannen erhöhen. Wie die Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe berichtet, sind die Träger einer Warnweste bei Dämmerung bis auf eine Entfernung von 150 Metern gut erkennbar. Verkehrsteilnehmer ohne eine Warnweste haben dagegen nur eine Sichtbarkeit von maximal 80 Metern.
Reduzierung von Folgeunfällen durch Warnwestenpflicht
Diese erhöhte Sichtweite reduziert die Gefahr von Folgeunfällen. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer können somit ihre Fahrweise rechtzeitig anpassen und müssen nicht ausweichen oder schlagartig abbremsen.
Die Warnweste soll bestenfalls unter dem Fahrersitz im Innenraum des Fahrzeuges transportiert werden. So kann gewährleistet werden, dass sie auch im Notfall immer Griffbereit liegt.
Für jedes zugelassene Fahrzeug ist eine Warnweste vorgeschrieben. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt allerdings das mitführen einer zusätzlichen Weste für den Beifahrer.
42% der Autofahrer wissen nichts von der Regelung zur Warnwestenpflicht
Wie aus einer Umfrage des Portals deals.com hervorgeht, wissen rund 42 Prozent der Verkehrsteilnehmer nichts von einer Gesetzesänderung zur Pflicht des mit Führens einer Warnweste. Dies sollte sich schnell ändern, denn bei nicht tragen einer solchen Weste im Notfall kann es zu erheblichen Geldbußen kommen.
Laut § 53a StVZO müssen die Warnwesten der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Sie sind in den Farben gelb, orange oder rot erhältlich.