Ihr Kfz Gutachter
für die unkomplizierte Schadensabwicklung!
Sie hatten einen Unfall? Wir übernehmen die Abwicklung!
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Kosten trägt bei unverschuldeten Unfall der Unfallgegner
24/7 erreichbar
Gebührenfreie Beratung
Keine Kosten für Sie für die gesamte Unfallabwicklung*
Ihre Vorteile bei KfzSachverstand.de
24-h Dienst und kostenfrei
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Kosten trägt bei unverschuldeten Unfall der Unfallgegner
Schnelle Schadensabwicklung
Max. Wartezeit 60 Min. vor Ort
∅ 24 Std. bis zum fertigen Gutachten
Schnelle Auszahlung
Bei uns sind Sie in sicheren Händen
Rechtssichere Gutachten
Erfahrene Unfallexperten seit 40 Jahren
Quote 98% außergerichtlich
Die Nr. 1: Wir haben bereits über 50.000 Schadenfälle
für unsere Kunden begutachtet
Das sagen unsere Kunden über unsere Kfz-Gutachter
Ihre Schadensabwicklung
im Vergleich
Eigene Abwicklung
Ärgerlich und aussichtslos
häufig Kürzungen des Schadens
KfzSachverstand.de
Einfach und unkomplizierte
Schadensabwicklung
Ihres Unfallschadens
mit der Abwicklung
in der Schadensabwicklung
Versicherung
Teuer und aufwändig
der Schadenabwicklung
Nutzungsausfall, Wertminderung, etc.
nicht in Ihrem Sinne
*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG durchführen.
Weitere Kfz Gutachter-Leistungen
Wertgutachten
Oldtimergutachten
Motorradgutachten
Schadengutachten
Über KFZSachverstand.de
und Olaf Madsen
KfzSachverstand.de wurde vor über 40 Jahren von Diplom Ingenieur Olaf Madsen gegründet. Deutschlandweit ist unser Team aus zuverlässigen und kompetenten Kfz Gutachtern für die unkomplizierte Schadenabwicklung im Einsatz, um Ihnen im Falle eines Unfallschadens direkt vor Ort bei der Schadenabwicklung Ihres Unfallschadens professionelle Hilfe zu leisten.
KfzSachverstand ist völlig frei von wirtschaftlichen Verbindungen zur Versicherungsbranche und setzt sich höchst professionell für Ihre Ansprüche ein.
Durch unser fachkundiges Netzwerk** stellen wir sicher, dass die für Sie durch den Unfall entstandenen Kosten erstattet werden. Wir sind Ihr Ansprechpartner im Schadenfall!
Für Fragen aller Art erreichen Sie unsere
Telefonzentrale unter: 0800 – 50566190 Kostenfrei
Vorteile der
Schadensabwicklung bei uns
Unsere Leistungen
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden? Möchten Sie den Schaden in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen? Dann sollten Sie auf einen unabhängigen Gutachter von KFZSachverstand.de setzen. Die Sachverständigen von Versicherungen versuchen oft den Unfallschaden möglichst gering zu kalkulieren, um Kosten zu sparen. Sie als Geschädigter können dadurch bares Geld verlieren, wenn Sie sich auf das Gutachten und den guten Rat der Versicherer verlassen.
Unsere Philosophie
Lassen Sie den Unfallschaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten! Vertrauen Sie uns, Ihrem qualifizierten Kfz Gutachter von KfzSachverstand! Wir haben nicht nur langjährige Erfahrung und den erforderlichen Sachverstand, wir arbeiten unabhängig von Versicherungen und erstellen Ihnen rechtssichere Kfz Gutachten, in denen die Schadensumme objektiv ermittelt wird.
Unabhängige Schadensabwicklung
Die meisten Unfallgeschädigten kennen bei einem Unfall nur die Möglichkeit, die gesamte Schadensabwicklung der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Werkstatt zu überlassen. Leider ist ebenso vielen nicht bewusst, dass Sie hierbei oft nur das Mindeste an Schadenersatz erstattet bekommen und viel Geld verlieren. Etwaige Schadenersatzansprüche werden nicht mit aufgenommen und grundlegende Faktoren wie Nutzungsausfall oder Wertminderung vergessen. Zudem sind viele vermeintlich unabhängige Anbieter eben in Wahrheit doch stark wirtschaftlich mit den Interessen der Versicherer verbunden oder betreiben eigene Partnerwerkstätten, wodurch Ihnen als Geschädigter die Wahlfreiheit genommen wird. Die Schadensregulierung sollte in jedem Fall einem unabhängigen Experten überlassen werden, der Ihre Ansprüche kennt und diese auch durchsetzt.
Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+, erhalten Sie die ganze Schadenabwicklung aus einer Hand!
Kostenlose Schadenhotline
Rund um die Uhr erreichbar
(gebührenfrei)
Häufige KFZ Gutachter Fragen
Gerade wenn Sie das erste Mal unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, haben Sie mit Sicherheit viele Fragen, die geklärt werden müssen. Natürlich können Sie uns jederzeit anrufen und Ihre Fragen persönlich mit einem unserer Sachverständigen durchgehen. Falls Sie sich vorab informieren wollen, finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.
Habe ich das Recht, mir einen Kfz Gutachter selbst auszusuchen?
Ja, Sie haben freie KFZ-Gutachterwahl. Dieses Recht haben Sie sogar dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers seinerseits auch ein Gutachten in Auftrag gibt. (OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191).
Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
Ihnen entstehen also durch die Beauftragung eines freien Gutachters keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall
Warum möchte der Gutachter eine Abtrittserklärung? Kann man das bedenkenlos unterschreiben?
Ja, denn wir von Kfz-Sachverstand wollen sofort helfen, ihre Schadensersatzansprüche zu realisieren. Mit einer Abtrittserklärung (§ 398 Satz 1 BGB) erlauben Sie uns, für Sie tätig zu werden ohne. dass Sie hinsichtlich des Gutachter-Honorars in Vorkasse gehen müssen.
Sie erlauben dem Gutachter damit auch, dass er seine Kosten in Ihrem Namen bei der gegnerischen Versicherung einfordern kann. Nicht mehr und nicht weniger. Die Zahlungen an Sie bleiben davon unberührt.
Kann ich mir die Werkstatt frei auswählen?
Einer der wichtigsten Streitpunkte bei der Auseinandersetzung zwischen Geschädigtem und Versicherer sind die jeweiligen Reparaturkosten anhand der zugrunde gelegten Werkstattpreise. Verständlicherweise versuchen die Versicherungen auf freie Werkstätten (Partnerwerkstätten) zu verweisen – schließlich kalkulieren diese Stundensätze und Ersatzteilpreise in der Regel wesentlich niedriger als Markenwerkstätten – die freien Werkstätten müssen Sie nicht aufsuchen. Sie haben freie Werkstattwahl zu den dort geltenden Lohnkosten.
Kann ich mir bei Bedarf auch einen Rechtsanwalt selbst aussuchen?
Grundsätzlich haben Sie auch freie Anwaltswahl (§ 172 VVG). Bis es zu einer Klage kommt, ist der Anwalt sogar kostenlos. Kommt es zu einer Klage, entscheiden Sie vorher erneut, ob der Anwalt weiter für Sie tätig sein soll. Ab dann müssen Sie vorab solange dessen Kosten tragen, bis die Sache rechtlich zu Ihren Gunsten geklärt ist.
Um diesen Fall zu beschleunigen, arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit ausgewählten Anwälten zusammen, die auf die Schadensabwicklung spezialisiert sind.
Wenn Sie schon einen Anwalt Ihres Vertrauens haben, dann schicken wir selbstverständlich unsere Gutachten an ihn.
Wie schnell wird das Gutachten erstellt?
Die Versicherung bekommt spätestens 24 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs das unabhängige Gutachten vorgelegt.
Lediglich in Spezialfällen, wenn z.B. genaue Untersuchungen des Fahrzeugs notwendig sind, kann es länger als 24 Stunden dauern.
Wir werden Sie aber immer darüber ausführlich informieren.
Wann sehe ich mein Geld?
Unser Gutachten erreicht spätestens nach einem Tag die Versicherung. Bis sich aber Versicherungen und ggf. Rechtsanwälte über einen Schadenhergang einig sind, kann es eine Weile dauern. Dieser Vorgang entscheidet letztlich darüber wie schnell Sie ihr Geld bekommen. In der Regel dauert es 6-8 Wochen.
Wie läuft die Schadensabwicklung mit der Versicherung ab?
Wenn ein unabhängiges Schadengutachten erstellt wird, kann der Geschädigte bzw. die Anspruchstellerin selber entscheiden, ob die errechnete Schadenhöhe laut Gutachten an Ihn ausbezahlt werden soll (fiktive Abrechnung), oder ob bei der Versicherung eine Reparaturrechnung von einer Werkstatt eingereicht wird.
Die Versicherung darf bei der fiktiven Abrechnung ausschließlich den Nettobetrag anweisen. Bei der Abrechnung laut Werkstattrechnung sollte der komplette Rechnungsbetrag erstattet werden (Bruttoendbetrag).
Oftmals ist eine Abwicklung über einen Verkehrsrechtsanwalt zu empfehlen, da dieser nach den rechtlichen Bestimmungen handeln kann und die Versicherung dazu anhält die Regulierung zeitnah vor zu nehmen.
Was genau bedeutet scheckheftgepflegt?
Um Kosten zu sparen, würden sich viele Verbraucher auch gerne an freie Werkstätten wenden, befürchten aber den Verlust von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen. Diese Angst ist unbegründet. Seit dem 1. Juni 2010 dürfen Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr daran knüpfen, ob Inspektionen, Reparaturen, Ölwechsel & Co. in Vertragswerkstätten durchgeführt worden sind oder nicht. Das ist in der EU-weit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) geregelt.
Neuwagenbesitzerwahren demnach die Garantie auf Sachmängel, auch wenn sie notwendige Reparaturen in einer freien Werkstatt beheben lassen. Gleiches gilt für vom Hersteller ausgegebene Neuwagengarantien.
Ein Garant für ein mängelfreies Fahrzeug ist ein vollständiges Scheckheft dennoch nicht. Es empfiehlt sich deshalb vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags, den Wagen von einem unabhängigen Kfz-Gutachter auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.
Darf die Versicherung kürzen, wenn mein Auto nicht „scheckheftgepflegt“ ist?
Ihr Gutachter errechnet Ihnen die Wiederinstandsetzung Ihres Fahrzeugs aufgrund der aktuell geltenden Stundensätze in einer Vertragswerkstatt. Sie haben aber, um Kosten zu sparen, Ihre Inspektionen regelmäßig in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Für die Versicherung ist Ihr Auto damit nicht „scheckheftgepflegt“ und das vom Gutachter errechnete Geld wird von der Versicherung gekürzt.
Ein Fahrzeug ist nur „scheckheftgepflegt“, wenn gewährleistet ist, dass sämtliche vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen von einer Fachwerkstatt durchgeführt und entsprechend protokolliert wurden. Eine freie und damit billigere KFZ Werkstatt aufzusuchen, aber später die Preise einer Fachwerkstatt einfordern zu wollen, da sagt die Versicherung – nein.
Warum eine Reparaturbestätigung?
Oftmals kommt es vor, dass die Geschädigten sich das vom Gutachter errechnete Geld auszahlen lassen, dann jedoch den Wagen nicht oder nur in Teilen oder aber bei einer wesentlich günstigeren Werkstatt reparieren lassen. Dieses Vorgehen ist zulässig, kann aber zu Problemen bei einem späteren weiteren Unfallschaden führen. Kommt es zu einem erneuten Unfall und sind die gleichen Teile des Fahrzeugs betroffen, so könnte die gegnerische Versicherung denken, dass der „alte“ Schaden zuvor nicht behoben wurde und daher durch den neuen Unfall gar kein neuer Schaden entstanden sei. Dann stehen Sie in der Pflicht, nachzuweisen, dass beim vorigen Unfall eine Reparatur stattgefunden hat. Zu empfehlen ist daher, sich stets nach einer vollzogenen Reparatur des Fahrzeuges – also auch im Fall einer Eigenreparatur – eine sogenannte Reparaturbestätigung durch einen Gutachter ausstellen zu lassen.
Die Kosten dieses Gutachten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen, selbst dann wenn Sie das Auto selbst repariert haben. ( Laut einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt muss nach einem Unfall, bei dem fiktiv – also auf Gutachtenbasis – abgerechnet und die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wurde, die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den Gutachter der Reparaturbestätigung übernehmen (Az.: 4 C 712/13).
Kommen Sie nach erfolgter Reparatur einfach bei einer unserer Niederlassungen vorbei. Unsere Gutachter kümmern sich gerne um Ihre Reparaturbestätigung
Betroffene, die ihre Unfallsache nicht einem Anwalt anvertrauen, sollten unbedingt auf diese Regelung achten, da sie in späteren Schadensfällen vor Zahlungsverweigerungen der gegnerischen Versicherungen oder Kürzungen des Preises bei Verkauf des Fahrzeuges schützt.
Darf ich mir einen Mietwagen nehmen, während mein Auto repariert wird?
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen.
Alternativ können Sie aber auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Das heißt, Sie verzichten auf den Mietwagen und nehmen lieber das Geld. Die Höhe der Entschädigung wird in aller Regel anhand des Werts Ihres Autos berechnet und beträgt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.
Mit einer Entschädigung fahren Sie dann besser, wenn die Schuldfrage beim Unfall nicht eindeutig geklärt ist. Sonst laufen Sie später Gefahr, die Mietwagenkosten teilweise selbst zahlen zu müssen./p>
Kann der Wertverlust meines Autos ausgeglichen werden?
Aus Unkenntnis über die geltende Rechtslage verzichten Autofahrer zudem oft auch auf einen Ausgleich des Wertverlustes. „Selbst für ältere Fahrzeuge muss der Wertverlust nach einem Unfall von den Versicherungen bezahlt werden.“ In der Praxis sind viele Autofahrer jedoch schon zufrieden, wenn ihr Fahrzeug schnell repariert wird. Dass ihr Wagen durch den Unfall auch an Wiederverkaufswert verloren hat, wird dabei oft vergessen. „Die so genannte merkantile Wertminderung gleicht diesen Verlust finanziell aus.“
Der Wertverlust eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Alter, der Laufleistung (Kilometerstand) und den beim Unfall beschädigten Bauteilen. Bei der Gutachtenerstellung wird nach diesen Faktoren eine eventuell gegebene Wertminderung errechnet. Die Wertminderung wird ebenfalls auf dem Gutachten fest gehalten und dient als Nachweis des Wertverlustes. Die Versicherung muss die Wertminderung zusätzlich zu der Summe der Schadenhöhe ausgleichen.
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