KFZ Gutachter Hamburg
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Häufig gestellte Fragen
zu Kfz Gutachtern in Hamburg
Kosten, Bezahlung & Versicherung
Was kostet ein Kfz-Gutachter in Hamburg?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Hansestadt Hamburg ist das Gutachten für Sie kostenfrei – die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten. Bei selbstverschuldeten Schäden oder privaten Wertgutachten liegen die Preise meist zwischen 300 € und 800 €, abhängig vom Fahrzeug und Aufwand.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt den Kfz-Gutachter, wenn Sie in Hamburg unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Zahlt die Versicherung auch bei Teilschuld den Gutachter?
Ja, bei Teilschuld können die Gutachterkosten anteilig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden – abhängig vom Haftungsgrad. Unsere KFZ Sachverständigen in Hamburg beraten Sie gern persönlich zu Ihrer Situation.
Wer muss den Kfz-Gutachter beauftragen?
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall in Hamburg beauftragen Sie den Gutachter selbst – nicht die gegnerische Versicherung. So sichern Sie Ihre Ansprüche mit einem unabhängigen Kfz Gutachter Hamburg ab.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem Unfall?
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten vollständig – egal ob in Altona, Eimsbüttel oder Bergedorf.

Ablauf & Dauer
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
In der Regel erhalten Sie Ihr Kfz-Gutachten in Hamburg innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung durch unsere Sachverständigen.
Wie läuft ein Unfallgutachten beim Kfz Sachverständigen ab?
Nach Terminvereinbarung wird Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen in Hamburg oder in der Werkstatt begutachtet. Schäden werden dokumentiert und bewertet, bevor Sie ein versicherungsfähiges Unfallgutachten erhalten.
Wann sollte ich einen Kfz Sachverständigen beauftragen?
Sofort nach dem Unfall – am besten bevor die gegnerische Versicherung aktiv wird. Unsere Sachverständigen in Hamburg helfen Ihnen schnell und unabhängig weiter.
Was passiert, wenn ich keinen eigenen Kfz Gutachter beauftrage?
Dann wird häufig ein Gutachter der gegnerischen Versicherung eingeschaltet – das ist selten zu Ihrem Vorteil. Vertrauen Sie lieber auf einen unabhängigen Kfz Sachverständigen in Hamburg.
Kommt der Gutachter zu mir nach Hause?
Ja, unser mobiler Vor-Ort-Service in Hamburg ist für Sie da – egal ob in der Hafencity, in Wandsbek oder Blankenese. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Wie läuft der Termin mit dem Kfz-Gutachter ab?
Sie vereinbaren telefonisch oder online einen Termin in Hamburg. Der Sachverständige dokumentiert alle Schäden professionell mit Fotos und Skizzen – hanseatisch korrekt und zügig.
Wann darf ich einen Gutachter einschalten?
Immer, wenn ein Fahrzeugschaden entstanden ist. In Hamburg ist es bei unverschuldeten Unfällen üblich, sofort einen unabhängigen Kfz Gutachter Hamburg einzuschalten.
Unverschuldeter Unfall – was tun?
Moin! Nach einem unverschuldeten Unfall in Hamburg sichern Sie zuerst die Unfallstelle, rufen die Polizei und lassen den Schaden durch einen unabhängigen Kfz Sachverständigen aus Hamburg dokumentieren. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten vollständig.
Leistungen & Gutachtenarten
Was macht ein Kfz-Gutachter konkret?
Er dokumentiert Schäden, bewertet Reparaturkosten, berechnet den Wiederbeschaffungswert und erstellt ein gerichtsfestes Schadengutachten – inklusive Fotos, Skizzen und Kalkulationen.
Was kann ein Kfz Sachverständiger außer Unfallgutachten noch leisten?
Neben Unfallgutachten erstellen wir auch Bewertungen bei Leasingrückgaben, Oldtimergutachten, Schadengutachten für Motorräder und Wertgutachten für Verkaufs- oder Erbschaftszwecke.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?
Kurzgutachten werden bei Bagatellschäden unter ca. 750 € erstellt und enthalten weniger Detailtiefe. Ein Vollgutachten umfasst sämtliche Schadenspositionen und ist bei regulären Unfällen üblich.
Stellt Ihr auch Wertgutachten oder Oldtimergutachten aus?
Ja. Als qualifizierte Sachverständige erstellen wir detaillierte Wertgutachten für Oldtimer, Sammlerfahrzeuge oder bei Erbschaft und Verkauf.
Kann ich auch ein Gutachten für Leasingfahrzeuge erstellen lassen?
Naturlich – wir helfen Ihnen z. B. bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen mit einer neutralen Fahrzeugbewertung, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Qualifikation & Vertrauen
Was ist Nutzungsausfall – und bekomme ich den ersetzt?
Ja – wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen bei unverschuldetem Unfall Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese beträgt je nach Fahrzeugklasse zwischen 25 € und 95 € pro Tag.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachter und einem Kfz-Sachverständigen?
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Ein Kfz-Sachverständiger ist oft besonders qualifiziert, z. B. als Kfz-Meister oder Ingenieur, und fertigt gerichtsfeste Gutachten an.
Unser Sachverständigenbüro ist DGuSV-geprüft – das offizielle Prüfsiegel des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands steht für geprüfte Fachkompetenz, Qualität und Neutralität.
Ist der Begriff „Kfz-Gutachter“ geschützt?
Nein, der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Achten Sie auf anerkannte Qualifikationen, Erfahrung und neutrale Bewertungen.
Ist der Begriff „Kfz-Gutachter“ geschützt?
Nein, der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist es, auf fundierte Ausbildung, Berufserfahrung und eine anerkannte Prüfung – wie sie z. B. vom DGuSV durchgeführt wird – zu achten. Wir selbst sind entsprechend geprüft und zertifiziert.
Arbeiten Sie unabhängig von Versicherungen oder Werkstätten?
Ja. Als freie DGuSV-geprüfte Kfz Sachverständige vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Kunden – nicht die der Versicherer oder Werkstattketten.

Zusatzservices & Mobilität
Kann der Kfz Gutachter mir auch bei der Werkstattsuche helfen?
Ja – wir empfehlen auf Wunsch geprüfte Werkstätten in Hamburg. So erhalten Sie eine qualitätsgesicherte Reparatur ohne Zeitverlust.
Erhalte ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung – wir beraten Sie gerne zur besten Lösung.
Kostenlose Schadenhotline
Rund um die Uhr erreichbar
Ablauf nach Ihren Auto Unfall
Erstkontakt und schnelle Terminvergabe
Sie melden sich bei uns und innerhalb von 60 – 120 Minuten sind wir für Sie am Standort Ihres Fahrzeuges!
Begutachtung vor Ort oder im Büro
Wir besichtigen das Fahrzeug, analysieren und dokumentieren den Schaden (Beweissicherung).
Erstellung des Schadengutachten
Wir erstellen das Gutachten und senden es Ihnen zu. Wenn es schnell gehen soll, erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden.
Direktabwicklung mit der Versicherung
Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung und rechnen die Kosten des Gutachtens direkt mit der gegnerischen Versicherung ab..
Ihre Rechte
nach einem nicht verschuldeten Unfall
Einschaltung eines unabhängigen Gutachters
Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Anspruch auf Auszahlung der Reparaturkosten
Erstattung der Wertminderung
Nutzungsausfall bzw. Ersatzfahrzeug
Unterstützung durch Verkehrsrechtanwalt
*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG durchführen.
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Wir rufen Sie zurück - sofort!
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