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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
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E-Bike und Pedelec Gutachten
E-Bike Gutachten schaffen Sicherheit
Ein E-Bike ist ein normales Kraftfahrzeug, für das grundsätzlich eine ABE und eine Versicherung erforderlich ist. Die Zweiräder sind stets ein hohes Investitionsgut. Nach einem Unfall ist es daher ratsam, die Schadenshöhe exakt durch einen Gutachter berechnen zu lassen. Das schafft Rechtssicherheit und macht die anschließende Regulierung transparenter und einfacher. Ein E-Bike-Gutachten kann aber auch vor einem Schadensereignis viele Vorteile bieten.
E-Bike versus Pedelec – das sind die Unterschiede
Der Elektromobilität beim individuellen Personenverkehr eindeutig die Zukunft. Mit dem Aufkommen der Lithium-Ionen-Akkus stehen Stromspeicher zur Verfügung, die sich schnell laden lassen, ein niedriges Gewicht haben und extrem leicht sind. Das macht sie für den Einbau in Fahrzeugen ideal. Elektrofahrzeuge gibt es deshalb heute in allen Klassen: Roller, Krafträder und Autos sind mit diesem leisen und umweltfreundlichen Antrieb unterwegs. Die Lkw mit Elektromotor stehen in den Startlöchern. Und selbst E-Flugzeuge sind schon in der Planung. Vielen bereiten aber die trennscharfe Definition der einzelnen Fahrzeuge noch Schwierigkeiten. Das gilt besonders für die Zweiräder. Die einzelnen Benennungen werden selbst im Handel noch synonym verwendet, auch wenn dies grundfalsch ist. Darum dies zur Klärung:
Ein E-Bike ist kein Pedelec! E-Bikes sind quasi Motorroller oder Motorräder, die einen Elektromotor anstelle eines Verbrennungsantriebs haben. Der Fahrer trägt nichts zum Vortrieb des Fahrzeugs bei. Zu den E-Bikes gehören folgende Varianten:
- Steh-Roller (Wakeboards, Segways, Elektro-Tretroller)
- Elektro-Roller
- Elektro-Trikes
- Elektro-Motorräder
Für alle diese Fahrzeugtypen besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht. Wie bei den Verbrennermotoren auch, hängt die Art und der Umfang der Versicherung von verschiedenen Faktoren ab. Für Steh-Roller und Kleinkrafträder genügt das kleine Versicherungskennzeichen. Große Elektro-Motorräder wie die Harley-Davidson „LiveWire“ müssen jedoch wie normale Kraftfahrzeuge angemeldet und versichert werden.
Achtung: Die „Wave-Boards“ sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig und dürfen nur auf Privatgrund betrieben werden. Im Schadensfall steht der Wave-Board-Fahrer ohne jeglichen Versicherungsschutz da!
Pedelecs sind dagegen Fahrzeuge, bei denen der Fahrer mit in die Pedale treten muss. Der Elektromotor hat nur eine unterstützende Funktion und schaltet sich bei Bedarf zu. Pedelecs werden in folgende zwei Varianten unterschieden:
- Pedelec
- S-Pedelec
Das Pedelec hat eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Es gilt als normales Fahrrad. Daher muss es nicht angemeldet werden und es unterliegt keiner erweiterten Versicherungspflicht. Unfälle, die mit einem Pedelec verursacht werden, deckt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung ab. Es ist aber empfohlen, dies ganz genau mit der eigenen Versicherung abzuklären. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte, unabhängig ob man ein Pedelec fährt oder nicht, jeder erwachsene Bürger besitzen.
Ein S-Pedelec sieht optisch wie ein Fahrrad aus, gilt aber schon als Kleinkraftrad. Es hat einen stärkeren Motor und kann das Fahrzeug auf über 25 km/h beschleunigen. Auch wenn der Fahrer für den Vortrieb noch in die Pedale treten muss, gilt das S-Pedelec schon als Kraftfahrzeug. Damit unterliegt es der ABE und der separaten Versicherungspflicht. Außerdem muss der Fahrer beim Verwenden des S-Pedelecs einen Helm tragen. Dies ist beim Fahren mit dem Pedelec oder einem normalen Fahrrad dringend empfohlen. Die Verletzungsgefahr sinkt damit rapide und Unfälle werden in ihrer Schwere erheblich abgemildert.
Unfall mit dem Elektrofahrrad
Ein Unfall mit einem Elektrofahrrad hat häufig gravierende Folgen. Der Fahrer sitzt weitestgehend ungeschützt auf den leichten und schmalen Fahrzeugen. Auch wenn eine Kollision seitens der Verletzungen noch glimpflich abgelaufen ist hat das Fahrrad einen schweren Schaden davon getragen. Eine verbogene Vorderradfelge oder ein krummer Lenker lässt sich noch richten. Bei einem verzogenen Rahmen hat das Elektro Fahrrad aber einen Totalschaden erlitten und kann nur noch als Ersatzteilträger dienen. Ein Richten und Wiederverwenden des Rahmens ist technisch und rechtlich nicht möglich.
Pedelecs und E-Bikes sind jedoch preislich nicht mehr mit normalen Fahrrädern zu vergleichen. Unter 1000 Euro gibt es keine Fahrzeuge dieses Typs zu kaufen. Der durchschnittliche Verkaufspreis liegt jedoch weit höher. Für ein gutes Pedelec sind heute immer noch mindestens 2500 Euro fällig. Brauchbare E-Bikes kosten ab 3000 Euro und können bis 30.000 Euro kosten. Ein Totalschaden ist deshalb ein schmerzlicher Verlust, der reguliert werden muss. Hier hilft ein E-Bike Gutachten davor, übervorteilt zu werden und auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
Nach einem Unfall sollte daher sofort der Anruf beim Gutachter erfolgen. Bei KfzSachverstand.de finden Sie hierzu einen stets erreichbaren Ansprechpartner. Der Service sorgt dafür, dass spätestens nach einer Stunde der Gutachter vor Ort ist.
E-Bike Wertgutachten schafft Sicherheit vor einem Unfall?
Die gegnerische Versicherung erstellt bei einem Schadensereignis mit unklarer Schuldfrage von sich aus ein Unfallgutachten. Dies fällt meistens zu Ungunsten des Geschädigten aus. Es ist daher spätestens jetzt wichtig, dass die Expertise von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird. Doch auch dieses Unfallgutachten kann nur eine Momentaufnahme über den Ist-Zustand des E-Bikes aussagen. Das Problem dabei sind die Vorschäden. Die gegnerische Versicherung wird immer versuchen, einen Schaden klein zu rechnen. Ein Trick dazu ist es, Teile des Schadensbildes als Vorschaden zu deklarieren. Hieraus können sich unangenehme und langwierige Rechtsstreitigkeiten entwickeln. Der Anspruch wird damit gemindert und große Teile der Kosten für Werkstatt und Reparatur bleiben beim Geschädigten hängen.
Ein weiteres Streitargument ist häufig die Frage nach dem verkehrssicheren Zustand des E-Bikes. Wenn die gegnerische Versicherung nachweisen kann, dass das Pedelec im aktuellen Zustand nicht im Straßenverkehr hätte bewegt werden dürfen, kann es beim Auszahlen von Ansprüchen eng werden. Abgefahrene Reifen, verschlissene Bremsbeläge oder durchgebrannte Leuchtmittel können sich bei einem Unfallgutachten der gegnerischen Versicherung zu Ungunsten des Geschädigten entwickeln. Das kann so weit gehen, dass dem Geschädigten eine Teilschuld am Unfallhergang nachgewiesen wird.
Abhilfe schafft hier ein E-Bike Gutachten, das schon vor dem Unfall erhoben wurde. Damit hat der Geschädigte eine valide Rechtsgrundlage, aus der sich die Forderungen nach einem Unfall wesentlich leichter ermitteln lassen. Das Argument der Vorschäden wird mit dem bereits vorhandenen E-Bike Gutachten erheblich gemildert.
Es muss auch nicht immer erst ein Unfall eintreten, um Anspruch auf eine Regulierung zu erhalten. Auch Diebstahl oder ein Garagenbrand können zum Totalverlust des Fahrzeugs führen. Dann ist ein E-Bike Gutachten eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit der eigenen Hausratversicherung.
Kann man sich den Pedelec Schaden auch auszahlen lassen?
Die Regulierung von einem Pedelec Schaden ist nicht zweckgebunden. Es wird von der gegnerischen Versicherung die ermittelte Reparatursumme plus weitere Ansprüche, beispielsweise Schmerzensgeld, ausgezahlt. Wie der Geschädigte das Geld verwendet, ist seine eigene Entscheidung.
Wie oft sollte man ein E-Bike Wertgutachten erstellen lassen?
E-Bikes und Pedelecs sind teure Kraftfahrzeuge, die einiges an Wartung und Pflege erfordern. Eine jährliche Inspektion ist deshalb empfohlen. Die Werkstatt tauscht alle Verschleißteile aus und prüft die sicherheitsrelevanten Bauteile. Der Inspektionstermin ist der ideale Zeitpunkt für ein E-Bike Wertgutachten. Es berücksichtigt auch die neu eingebauten Austauschteile und Upgrades. Außerdem stellt es zusätzlich den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs fest. Damit hat man im Schadensfall eine gute Argumentationsgrundlage und verhindert Nachteile.
Wer zahlt das E-Bike Wertgutachten?
Präventiv durchgeführte Gutachten muss der Betreiber des Fahrzeugs selbst bezahlen. Wichtig ist, dass das Gutachten von einem unabhängigen E-Bike Fahrrad Sachverständigen durchgeführt wurde. Viele Werkstätten arbeiten mit einer solchen Fachkraft zusammen und können im Rahmen der jährlichen Inspektion eine solche Dienstleistung anbieten. Der Gutachter erstellt dazu ein rechtssicheres Dokument, welches bei den Unterlagen des Fahrzeugs abgelegt wird.
Wer zahlt das E-Bike Schadengutachten?
Ein Unfallgutachten gehört zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Die Expertise von einem unabhängigen E-Bike Fahrrad Sachverständigen wird der gegnerischen Versicherung anerkannt. Man sollte deshalb bei einem Verkehrsunfall einen eigenen Gutachter beauftragen. Damit ist man auf der sicheren Seite. Die Regulierung der Reparaturkosten ist damit wesentlich kostendeckender, als wenn man das Gutachten der gegnerischen Versicherung überlässt.
E-Bike Kurzgutachten für Kauf und Verkauf
Neben den Vollgutachten besteht auch die Möglichkeit, über ein Kurzgutachten eine ungefähre Wertermittlung von einem E-Bike zu erhalten. Diese Expertise ist eine ideale Grundlage für die Kaufverhandlung gebrauchter Fahrzeuge. In einem Kurzgutachten prüft der E-Bike Fahrrad Gutachter den aktuellen Marktwert anhand der Preisentwicklung vergleichbarer Modelle. Mit dieser Grundlage analysiert er daraufhin den Verschleißzustand und die erwartbaren Reparaturkosten des Kaufobjekts. Ein besonders wichtiger Faktor ist dabei der Akku. Dieser verliert mit der Zeit an Kapazität. Ein E-Bike kann daher optisch im Neuzustand sein. Wenn der Akku aber keine Kapazität mehr besitzt, mindert dies den Wert des Fahrrads um mindestens 30 %. Das Kurzgutachten schafft hier Klarheit und sorgt für die vertrauensbildende Transparenz beim Handel.
Fazit: E-Bike Gutachten schaffen Vorteile
Ein regelmäßig erstelltes E-Bike Gutachten bringt nur Vorteile. Es bietet im Schadensfall eine ideale Grundlage zur Restwertermittlung und Kalkulation der Reparaturkosten. Beim Handel schafft das Gutachten Vertrauen und Transparenz. Unfälle werden mit der Expertise wesentlich reibungsärmer abgewickelt und alle Beteiligten kommen schneller zu ihrem Recht. Im Vergleich zu den hohen Summen für Anschaffung, Reparatur und Inspektion ist das E-Bike-Gutachten geradezu vernachlässigbar preiswert. Übrigens: Wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg genutzt wird, sind die Kosten für das E-Bike-Gutachten auch steuerlich absetzbar!
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