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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
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Ratgeber Schadengutachten
Warum ist ein KFZ Schadengutachten so wichtig?
Das Gutachten nach einem Unfall ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen und schnellen Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Denn das durch einen Sachverständigen erstellte Gutachten beziffert nicht nur die Schadensumme. Darüber hinaus zeigt es detailliert auf, wie diese Summe zustande kommt. Als Geschädigter sollten Sie daher niemals auf ein Gutachten verzichten.
Wann ist ein Kfz Schadengutachten vom Sachverständigen sinnvoll?
Nach einem Schaden ist ein Gutachten für Ihren PKW, LKW, Oldtimer oder andere Kfz immer dann sinnvoll, wenn ein größerer Unfallschaden entstanden ist, der über die sogenannte Bagatellgrenze hinausgeht. Ist also zum Beispiel Ihr Mottorad zum Beispiel sehr schwer beschädigt oder ist bereits das Bestehen eines Totalschadens abzusehen, sollte ein geprüfter Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Sofern Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, muss nämlich die gegnerische Kfz-Haftpflicht den Schaden regulieren. Um dabei finanzielle Nachteile für Sie auszuschließen, ist es wichtig, nicht den Gutachter dieser Versicherung, sondern einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Welche Kfz-Gutachten gibt es?
Neben dem Unfallgutachten kann ein Sachverständiger auf Wunsch auch sogenannte Wertgutachten sowie Kurzgutachten und Oldtimer-Gutachten erstellen. Letztere sind in der Regel nicht zur Feststellung der Schadenshöhe gedacht, sondern um den aktuellen Wert eines Kfz taxieren zu lassen.
Schadengutachten – Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Prinzipiell besteht bei einem unverschuldeten Unfall stets die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur von einer Reparaturwerkstatt einzuholen oder ein Kfz Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Bei einem kleinen, überschaubaren Unfallschaden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus. Bei umfangreichen Schäden sollten Sie jedoch keinesfalls auf ein Gutachten verzichten. Denn anders als ein Angebot von einer Werkstatt beinhaltet das Gutachten neben den voraussichtlichen Reparaturkosten auch die sogenannte Wertminderung , den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens sowie eine genaue Schadensbeschreibung inklusive Beweisfotos.
Ab welcher Schadenshöhe brauche ich ein KFZ-Gutachten?
Ein Sachverständigengutachten ist immer dann anzuraten, wenn die Schadenhöhe in einem Haftpflichtfall die sogenannte Bagatellgrenze von 750 Euro aller Voraussicht nach überschreitet. Dann nämlich sind meist umfangreiche Arbeiten notwendig und das Fahrzeug verliert durch den Unfall an Wert. Daher sollten Sie den entstandenen Schaden unbedingt durch ein Kfz-Sachverständigenbüro begutachten und beziffern lassen. Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar, haben Sie zudem Anspruch auf einen Mietwagen, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen muss. Alternativ steht Ihnen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit zu, in der Sie Ihr Kfz nicht nutzen können.
Handelt es sich um einen Kaskofall und soll daher Ihre eigene Versicherung den Schaden regulieren, ist ein Schadengutachten in der Regel ab einer Schadenhöhe von 2.000 Euro notwendig.
Schadengutachten: Ist Kfz-Sachverständiger gleich Kfz-Sachverständiger?
Grundsätzlich werden alle Sachverständigen nach den gleichen Regeln und Prinzipien geprüft. Dennoch sollten Sie Ihren Anspruch auf einen unabhängigen KFZ Gutachter unbedingt nutzen. Oftmals bietet Ihnen nämlich die gegnerische Versicherung die komplette Schadensabwicklung inklusive Gutachten an. Die Versicherungsgesellschaften wollen jedoch die Ihnen entstehenden Kosten so gering wie möglich halten. Daher ist davon auszugehen, dass ein von ihnen beauftragter Gutachter die Schadenhöhe zu Ihren Ungunsten beziffern wird. Lassen Sie die Höhe des Schadens daher in jedem Fall von einem durch Sie selbst beauftragten Sachverständigen feststellen. Dieser ist keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet und wird daher die entstandenen Sachschäden an Ihrem Kfz mit einem detaillierten und unabhängigen Schadengutachten festhalten
Kann ein Kfz-Gutachten angezweifelt werden?
Prinzipiell kann ein Kfz-Schadensgutachten durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung angezweifelt bzw. angefochten werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen bestehen oder daran, dass der begutachtete Kfz-Haftpflichschaden nicht oder nicht in vollem Umfang durch den betreffenden Unfall zustanden gekommen ist. Ein erfahrener Gutachter wird jedoch jedes Kfz-Schadengutachten so erstellen, dass es über solche Zweifel erhaben ist und Sie nicht mit einer Anfechtung und somit mit einer unkomplizierten Schadenabwicklung rechnen können.
Was kostet ein Schadengutachten für ein Fahrzeug?
Wie viel ein Kfz-Schadensgutachten kostet, ist abhängig von der Höhe er entstandenen Sachschäden . Der Gutachter berechnet für die Erstellung des Gutachtens einen prozentualen Anteil von der Schadenhöhe . Das bedeutet, je höher der Schadenswert im einzelnen Schadenfall ist, desto geringer fallen die prozentualen Kosten für das Gutachten aus. Liegen Sie bei einer Schadenshöhe von 2.000 Euro noch etwa bei 15 Prozent, fallen sie bei Sachschäden in Höhe von 10.000 Euro auf rund 7 Prozent.
Wer macht KFZ Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall?
Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall kann von jedem Kfz-Sachverständigenbüro bzw. jedem vereidigten und geprüften Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Dies gilt für einen Kfz-Haftpflichtschaden ebenso wie für einen Kaskoschaden, den Ihre eigene Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen regulieren muss. Achten Sie in jedem Fall darauf, einen vom Versicherer unabhängigen Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Hierauf haben Sie Anspruch!
Wer kommt nach einem Unfall als Gutachter in Frage?
Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall kann von jedem Kfz-Sachverständigenbüro bzw. jedem vereidigten und geprüften Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Dies gilt für einen Kfz-Haftpflichtschaden ebenso wie für einen Kaskoschaden, den Ihre eigene Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen regulieren muss. Achten Sie in jedem Fall darauf, einen vom Versicherer unabhängigen Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Hierauf haben Sie Anspruch!
Wer beauftragt den Gutachter?
Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall wird die gegnerische Versicherung stets versuchen, einen von ihr bestellten Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich hierauf nicht. ein. In diesem Fall dürfen Sie selbst einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Handelt sich sich um einen Kaskoschaden, beauftragt in der Regel Ihr Versicherer den Gutachter.
Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen bei einem Autounfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für den Kfz-Sachverständigen zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Beauftragen Sie bei einem solchen einen Gutachter, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei Kaskoschäden trägt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Gutachter und beauftragt diesen auch.
Was kostet ein Kfz Gutachter nach einem Verkehrsunfall?
Die Kosten für den Kfz Gutachter richten sich nach der Schadenshöhe und werden vom Sachverständigen prozentual in Abhängigkeit von dieser abgerechnet. Dabei gilt: Je höher der Schaden nach Gutachten ist, desto geringer sind die prozentualen Kosten. Doch die Versicherung trägt diese kosten, wenn Sie der geschädigte sind.
Wo kann ich mein Auto nach einem Unfall begutachten lassen?
Sie können Ihren PKW oder LKW, aber auch Ihr Mottorad und jedes andere Kfz an einem Ort Ihrer Wahl begutachten lassen. Hierfür kommt zum Beispiel die Werkstatt in Frage, welche die Reparatur durchführen soll. Aber auch eine Begutachtung bei Ihnen Zuhause ist möglich. Ist das Fahrzeug noch fahrtauglich, ist es darüber hinaus möglich, es direkt beim Sachverständigen vorzuführen.
Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Nach einem Autounfall ist entweder die gegnerische Versicherung in der Regel zur Schadenregulierung verpflichtet. Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten für Ihre Fahrzeug tragen oder für den Wiederbeschaffungswert aufkommen sowie dem Schadensgutachten. Darüber hinaus muss sie eine eventuelle Wertminderung ausgleichen und eine Nutzungsausfallentschädigung leisten. Bei einem Kaskoschaden leistet Ihre eigene Versicherung für den Schaden laut Unfallgutachten, sofern Sie eine Kaskoversicherung haben. Sind Sie nur haftpflichtversichert, müssen Sie für die Schadensregulierung an Ihrem eigenen Fahrzeug selbst aufkommen, während Ihre Haftpflichtversicherung an den Unfallgegner leistet.
Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?
Ob Sie einen an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden reparieren lassen oder sich die Schadensumme im Haftpflichtfall auszahlen lassen wollen, liegt in der Regel bei Ihnen . Denn es gibt bei einem Haftpflichtfall keine Verpflichtung zur Reparatur . Sie können sich also für eine der beiden Varianten der Schadensabwicklung entscheiden. Achten Sie jedoch darauf, dass in diesem Fall nur die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag bzw. Sachverständigengutachten und ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt werden. Handelt es sich nicht um einen Kfz-Haftpflichtschaden, sondern um einen Kaskoschaden , ist eine Auszahlung oftmals nicht möglich . Genaueres hierzu können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.
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