Bagatellschaden
Schon durch eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr können Dellen oder Kratzer am Auto entstehen. Ob es sich dabei um einen Bagatellschaden handelt, ist nicht nur vom Schaden selbst, sondern auch vom Alter und Wert des Fahrzeugs abhängig. Doch wann spricht man von einem Bagatellschaden und wie verhält man sich im Falle eines Bagatellschadens richtig?
Was ist ein Bagatellschaden?
Unter einem Bagatellschaden versteht man einen Fahrzeugschaden bei einem Verkehrsunfall, dessen Schadenswert den Mindestsachwert unterschreitet. Im Gegensatz zu einem Sachschaden wird bei einem Bagatellschaden lediglich das Blech der Karosserie beschädigt und der Wert des Autos nicht nachhaltig beeinflusst. Für gewöhnlich erfolgt bei einem Bagatellschaden keine Unfallaufnahme durch das Amt vor Ort. Rufen die Beteiligten dennoch die Polizei, so ist dies eine technische Hilfeleistung und die Kosten für den Einsatz müssen im Nachgang von den Beteiligten getragen werden.
Was ist die Bagatellschadengrenze?
Bei einem Bagatellschaden spielt die Art des Autos eine wichtige Rolle, da die Ausbesserungsarbeiten bei einem neuen Luxusfahrzeug wesentlich teurer sind als bei einem alten oder kostengünstigen Auto. Die Bagatellschadengrenze liegt in etwa bei 750 Euro, wobei die Höhe nicht exakt gesetzlich fixiert ist. Sind am Auto jedoch Reparaturarbeiten notwendig, die diesen Betrag übersteigen, so spricht man in der Regel nicht mehr von einem Bagatellschaden.
Bagatellschaden und Fahrerflucht
Wird ein Bagatellschaden an einem anderen Auto verursacht, so muss der Unfalllenker anhalten, die Unfallstelle falls notwendig sichern und sich Klarheit über die Schadensfolgen verschaffen. Ist, wie bei Parkschäden häufig üblich, eine andere Partei betroffen, diese jedoch nicht anwesend, so muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Erst nach dieser Wartezeit darf sich der Unfalllenker von der Unfallstelle entfernen, muss dabei jedoch seine Kontaktdaten hinterlassen. Zudem ist der Unfallverursacher dazu angehalten, die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen und den Schaden zu melden. Tut er dies nicht, so spricht man von Fahrerflucht. Dem Unfalllenker droht hierbei eine Strafe wegen Unfallflucht, wobei das Strafausmaß davon abhängig ist, ob der Lenker vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Konnte der Unfalllenker den von ihm verursachten Schaden nicht bemerken, so kann er auch nicht wegen Unfallflucht verurteilt werden.
Bagatellschaden und Gutachten
Wie hoch der Schaden am Auto schlussendlich ist, beeinflusst auch die Kostenübernahme des Gutachters. Geschädigte haben prinzipiell das Recht, einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu bestellen. Überschreitet der Schaden am Auto die Bagatellgrenze, so müssen die Kosten für den KFZ-Gutachter von der Versicherung des Unfalllenkers übernommen werden. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, so muss eruiert werden, ob es für den Laien vor Bestellung des KFZ-Gutachters ersichtlich war, dass der Schaden am Auto lediglich ein Bagatellschaden ist. Es ist daher ratsam, vorab Bilder vom Unfallfahrzeug aufzunehmen und die Versicherung zu kontaktieren. In vielen Fällen kann mithilfe eines Kurzgutachtens, welches in der Regel zwischen 50 und 100 Euro kostet, abgeklärt werden, ob sich der Schaden am Auto über oder unter der Bagatellgrenze befindet.
Fazit
Ein Bagatellschaden ist zwar ärgerlich, gehört jedoch zum Alltag eines jeden Autofahrers. Im Falle eines Unfalls ist das richtige Verhalten dennoch von entscheidender Bedeutung. Wir, als KFZ-Gutachter, können Ihnen nach dem Unfall dabei helfen, den Schaden korrekt einzuschätzen. Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch oder über unser Kontaktformular. Unser Team freut sich auf Sie!