Wertminderung merkantiler Minderwert
Entstehen bei einem Unfall Schäden an einem Kfz, so hat der Besitzer Anspruch auf eine vollständige Reparatur seines Autos. Nach der Reparatur handelt es sich jedoch um einen Unfallwagen, für den potenzielle Kaufinteressenten am Gebrauchtwagenmarkt nicht mehr den gleichen Preis bezahlen würden, als vor dem Unfall. Durch den Unfall erleidet das Kfz somit ein Wertverlust, welcher unter bestimmten Bedingungen zu einem merkantilen Minderwert führen kann. Doch unter welchen Umständen spricht man von einer merkantilen Wertminderung und wie wird diese berechnet?
Was ist der merkantile Minderwert?
Unter dem merkantilen Minderwert versteht man den Wertverlust eines Autos nach einem Unfall. Auch wenn der Eigentümer das Kfz nach dem Unfall reparieren lässt, würde er für sein Auto am Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis erzielen als vor dem Unfall. Aus diesem Grund kann ein Kfz-Gutachter nach dem Unfall einen merkantilen Minderwert bestimmen, welcher dem Geschädigten zusteht.
Wie wird der merkantile Minderwert berechnet?
Um den aktuellen Preis des Fahrzeugs zu berechnen, wird der merkantile Minderwert nach dem Unfall vom ursprünglichen Fahrzeugpreis subtrahiert. Als Berechnungsgrundlage dienen stets das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs. Im Allgemeinen gilt, dass die Wertminderung bei einem neuen Kfz wesentlich höher ist, als bei einem älteren Auto. Fahrzeuge die sechs Jahre oder älter sind und mehr als 150.000 Kilometer Laufleistung haben, weisen für gewöhnlich keinen relevanten merkantilen Minderwert mehr auf.
Welche Faktoren beeinflussen die Wertminderung?
Neben dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs fließen auch weitere Elemente in die Berechnung des merkantilen Minderwerts mit ein, wobei es keine einheitliche Formel zur Berechnung dieses Werts gibt. Einflussfaktoren, die die Berechnung beeinflussen, sind beispielsweise:
- Alter des Fahrzeugs
- Kilometerstand
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturkosten
- Zustand des Fahrzeugs
- Anzahl der Vorschäden
- Anzahl der Vorbesitzer
Auf Basis dieser Einflussfaktoren kann der Kfz-Gutachter die Wertminderung des Autos nach dem Unfall berechnen. Das Gutachten, welches hierbei vom Kfz-Gutachter erstellt wird, ist auch als fiktive Abrechnung bekannt. Die Abrechnung beinhaltet somit nicht nur den Kostenvoranschlag der Reparatur, sondern auch die Wertminderung, die das Kfz durch den Unfall erlitten hat.
Ein Kfz, welches in einen Unfall verwickelt war, kann einerseits einen wirtschaftlichen, andererseits einen technischen Totalschaden erleiden. Von einem technischen Totalschaden spricht man immer dann, wenn eine Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht mehr möglich ist. Übersteigen die Kosten einer fachgerechten Reparatur in einer Werkstätte den Wiederbeschaffungswert des Autos zum Unfallzeitpunkt, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wann kommt es zu keiner Wertminderung?
Nicht alle Unfallschäden führen zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Kommt es bei einem Unfall lediglich zu Blechschäden oder zu Schäden an Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln vollständig behoben werden können, so kann kein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden. Die Wertminderung wird zudem nur bei Haftpflichtschäden schlagend und ist bei Kaskoverträgen ausgeschlossen.