0800 570 1700
(gebührenfrei)
Familien Unternehmer

Was ist der merkantile Minderwert?

Unter dem merkantilen Minderwert versteht man den Wertverlust eines Autos nach einem Unfall. Auch wenn der Eigentümer das Kfz nach dem Unfall reparieren lässt, würde er für sein Auto am Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis erzielen als vor dem Unfall. Aus diesem Grund kann ein Kfz-Gutachter nach dem Unfall einen merkantilen Minderwert bestimmen, welcher dem Geschädigten zusteht.

Wie wird der merkantile Minderwert berechnet?

Um den aktuellen Preis des Fahrzeugs zu berechnen, wird der merkantile Minderwert nach dem Unfall vom ursprünglichen Fahrzeugpreis subtrahiert. Als Berechnungsgrundlage dienen stets das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs. Im Allgemeinen gilt, dass die Wertminderung bei einem neuen Kfz wesentlich höher ist, als bei einem älteren Auto. Fahrzeuge die sechs Jahre oder älter sind und mehr als 150.000 Kilometer Laufleistung haben, weisen für gewöhnlich keinen relevanten merkantilen Minderwert mehr auf.

Welche Faktoren beeinflussen die Wertminderung?

Neben dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs fließen auch weitere Elemente in die Berechnung des merkantilen Minderwerts mit ein, wobei es keine einheitliche Formel zur Berechnung dieses Werts gibt. Einflussfaktoren, die die Berechnung beeinflussen, sind beispielsweise:

  • Alter des Fahrzeugs
  • Kilometerstand
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten
  • Zustand des Fahrzeugs
  • Anzahl der Vorschäden
  • Anzahl der Vorbesitzer

Auf Basis dieser Einflussfaktoren kann der Kfz-Gutachter die Wertminderung des Autos nach dem Unfall berechnen. Das Gutachten, welches hierbei vom Kfz-Gutachter erstellt wird, ist auch als fiktive Abrechnung bekannt. Die Abrechnung beinhaltet somit nicht nur den Kostenvoranschlag der Reparatur, sondern auch die Wertminderung, die das Kfz durch den Unfall erlitten hat.

Ein Kfz, welches in einen Unfall verwickelt war, kann einerseits einen wirtschaftlichen, andererseits einen technischen Totalschaden erleiden. Von einem technischen Totalschaden spricht man immer dann, wenn eine Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht mehr möglich ist. Übersteigen die Kosten einer fachgerechten Reparatur in einer Werkstätte den Wiederbeschaffungswert des Autos zum Unfallzeitpunkt, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wann kommt es zu keiner Wertminderung?

Nicht alle Unfallschäden führen zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Kommt es bei einem Unfall lediglich zu Blechschäden oder zu Schäden an Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln vollständig behoben werden können, so kann kein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden. Die Wertminderung wird zudem nur bei Haftpflichtschäden schlagend und ist bei Kaskoverträgen ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie uns!

Wir rufen Sie gerne zurück!

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gebührenfrei.

Tel.: 0800 570 1700

Email: [email protected]