Was ist bei einem Unfall mit Fahrradfahrer zu tun?
Nicht nur Autos und Fußgänger nehmen am Verkehrsalltag teil – auch immer mehr Fahrradfahrer sind unterwegs. Vor allem an schönen Tagen ist die Fahrt auf dem Drahtesel für viele Menschen ein wahres Vergnügen. Nebenbei wird auch noch der Natur Genüge getan. Allerdings bietet ein Fahrrad weniger Knautschzonen als ein Auto und so kann es bei Unfällen zu schlimmen Verletzungen kommen. Nicht selten ist jedoch der Autofahrer – im Gegensatz zum Fahrradfahrer – der „stärkere“ Verkehrsteilnehmer und erhält deshalb in Schuldfragen oftmals den „schwarzen Peter“ zugeschoben. Streitigkeiten sind in diesem Bereich daher häufig keine Seltenheit.
Inhalt dieses Beitrags
Wer ist Schuld? Autofahrer oder Fahrradfahrer?
Kollidiert ein Autofahrer mit einem Fahrradfahrer, wird der Fahrer des Autos in den meisten Fällen für schuldig erklärt. Natürlich hat der Autofahrer stets auf Radfahrer im Straßenverkehr zu achten. So muss sich dieser z. B. von allen Seiten absichern, alle Spiegel verwenden und vor dem Abbiegen auch den Schulterblick nicht vergessen – doch machen es sich manche Kritiker mit der Schuldfrage nicht zu einfach?
Auch Radfahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten, müssen sich vor dem Abbiegen nach allen Seiten umblicken und dürfen dabei den Schulterblick nicht vergessen. Verhalten sich beide Parteien im Straßenverkehr vernünftig, dürfte es kaum Verkehrsunfälle dieser Art geben. Und dennoch kommt es jährlich zu erschütternden Vorfällen. Allein im Jahr 2017 starben ungefähr 380 Menschen bei Radunfällen. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Unfalltoten sogar auf 432 Personen. Dabei sind vor allem Jugendliche betroffen, wie eine Statistik des Deutschen Verkehrssicherheitsrats offenbart.
Verhalten sich Autofahrer und Radfahrer vorsichtig und rücksichtsvoll, sollte eigentlich nichts schiefgehen – allerdings kommt es immer wieder zu Vorfällen. Im Falle eines Unfalls mit einem Radfahrer gilt für den Autofahrer jedoch der Anscheinsbeweis. Doch was genau bedeutet das?
Was ist ein Anscheinsbeweis?
Der Anscheinsbeweis zeigt an, dass im Zweifel der Schuldfrage, meistens der Autofahrer schuldig gesprochen wird. Der Autofahrer selbst muss das Gegenteil beweisen, was oftmals schwerfällt.
- Was kann der Autofahrer tun, wenn er sich im Straßenverkehr beim Abbiegen richtig verhalten hat und dennoch mit einem Fahrradfahrer kollidiert ist? In der Straßenverkehrsordnung ist vermerkt, dass der Radfahrer in diesem Fall immer Vorfahrt hat.
- Und wie verhält sich der Radfahrer, wenn dieser darauf besteht, nicht vom Autofahrer gesehen worden zu sein und sich bei einer Vollbremsung verletzt hat? Dann trägt der Radfahrer selbst die Verantwortung. Gemäß Gesetz trifft dem anderen Verkehrsteilnehmer bei unnötiger oder unbegründeter Vollbremsung mit dem Rad und einem nachfolgenden Sturz keine Schuld.
- Wie sieht es mit Helmpflicht aus? Trifft den Fahrradfahrer eine Teilschuld, wenn dieser während des Unfallzeitpunkts keinen Helm getragen hat? Auch hier wird dem Radfahrer Recht gegeben, denn in Deutschland gibt es derzeit keine Helmpflicht. Eine Argumentation in diese Richtung erbringt dem Autofahrer folglich keine Vorzüge.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So gilt dieser Passus nicht für Straßenbereiche ohne Radweg. Hier ist der Radfahrer Teil des Verkehrs. Fährt der Fahrradfahrer also auf der Straße, so muss sich dieser an sämtliche Verkehrsregeln halten. Diese umfassen auch das Anhalten an roten Ampeln, die Regel „Rechts vor Links“ etc. Lässt sich bei einem Unfall die Schuldfrage folglich nicht eindeutig klären, so ist an Zeugen zu appellieren. Sind diese nicht vorhanden, so tragen die Parteien häufig eine Teilschuld.
Letztendlich ist der Radfahrer oft der Leidtragende. Daher sollten alle Verkehrsteilnehmer vorsichtig und bedacht am Straßenverkehr teilnehmen, um Unfallsituationen zu vermeiden. Rücksicht ist immer noch besser als Nachsicht.