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Unfallhergang beschreiben – darauf sollten Sie achten

Unfallhergang beschreiben - darauf sollten Sie achtenJährlich gibt es pro Jahr mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Ist der Unfall passiert, geht es häufig unmittelbar um die Schuldfrage. Insbesondere für Versicherer ist diese sehr wichtig, um zu evaluieren, ob sie für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Bei der Schilderung des Unfallhergangs gibt es vielerlei Aspekte zu beachten – und auch ein unabhängiges Gutachten kann im Zweifel sinnvoll sein.

Wann und wie muss der Unfallhergang beschrieben werden?

Grundsätzlich ist die Beschreibung des Unfallhergangs anhand eines Unfallberichts wichtig. Letztlich muss geklärt werden, wer die Schuld trägt und für die Schäden aufkommt. Wer den Unfallbericht ausfüllt, ist je nach Situation unterschiedlich. Sind Personen zu Schaden gekommen oder größere Sachschäden entstanden, so sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese wird vor Ort den Unfallbericht anfertigen. Bei kleineren Unfällen können Sie den Unfallbericht hingegen selbstständig verfassen.

> Unfallbericht Download

So gehen Sie nach dem Unfall vor

Um den Unfallhergang so präzise wie möglich zu beschreiben, empfiehlt es sich, die Unfallhergangsbeschreibung per vorgefertigtem Formular zu erledigen. Dieses können Sie über unterschiedliche Webseiten herunterladen und ausdrucken. Zunächst geht es in dem Bericht um wichtige Fragen zum Unfallhergang. Es gilt zu beschreiben, wer am Unfall beteiligt war, was genau passiert sowie wann und wo genau der Unfall passiert ist. Auch sollten Zeugen – sofern vorhanden – inklusive ihrer Personalien aufgeführt werden. Für die Versicherung ist ferner eine weitere Frage von großer Bedeutung: Wie kam es zu dem Unfall. Diese Schilderung ist besonders wichtig. Einerseits für einen möglichen späteren Gerichtsprozess und andererseits für die Beurteilung seitens der Versicherung.

Der Unfallbericht sollte immer sachlich und fundiert geschrieben werden. Achten Sie beim Verfassen darauf, dass Sie keine Schuldzuweisungen tätigen oder Vermutungen anstellen. Aus rechtlicher Perspektive müssen Unfallbeteiligte einen entsprechenden Unfallbericht nicht unterschreiben, wenn sich darin Schuldzuweisungen finden.

Unfallhergang skizzieren

Wie bereits angemerkt, gibt es vorgefertigte Formulare, die Sie für die Beschreibung des Unfallhergangs verwenden können. Ein Teil dieser Unterlagen enthält oftmals einen karierten Abschnitt, in welchem die Skizze angefertigt wird. Ist ein solcher Abschnitt nicht vorhanden, können Sie alternativ auch auf ein kariertes Blatt Papier zurückgreifen. Die Nutzung eines karierten Blattes hat einen essenziellen Vorteil, den es zu berücksichtigen gilt. Die kleinen Kästchen ermöglichen eine detaillierte Darstellung von Abständen und ist somit fast immer realistischer als eine Skizze auf anderweitigem Papier.

Bei der Anfertigung der Skizze handelt es sich im Grunde um eine Unfallrekonstruktion. Daher ist es zunächst wichtig, die Umgebung sowie die Verkehrslage zum Zeitpunkt des Unfalls zu skizzieren. Es gilt, die Straße sowie deren Verlauf nachzuzeichnen und darauf zu achten, dass mögliche Ampelanlagen, Verkehrszeichen oder mehrere Fahrspuren – sofern diese vorhanden waren – einzuzeichnen.

Im nächsten Schritt skizzieren Sie die Position der beiden Fahrzeuge, deren Fahrtrichtung und ordnen Sie alle beteiligten Fahrzeugen den Unfallparteien zu. Hierfür können Sie auf eine einfache Nummerierung setzen. Nutzen Sie zudem Richtungspfeile, um aufzuzeigen, wie sich die Fahrzeuge bewegt haben.

Abschließend können potenzielle Hindernisse entscheidend für die Unfallbewertung sein. Sofern geparkte Fahrzeuge, Immobilien oder Bäume sowie Pflanzen Teil des Unfallhergangs waren, sollten diese ebenfalls skizziert werden. Selbiges gilt für Zeugen. Dieses sollten möglichst exakt an ihrer Position zum Unfallzeitpunkt dargestellt sein.

Auch vor Ort können Sie direkt nach dem Unfall viel zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen. Das Anfertigen von Fotos kann mitunter entscheidend für die Schuldfrage sein und gibt darüber hinaus Aufschluss über entstandene Schäden am Fahrzeug. Bezüglich dieses Punktes sollten Sie auch das Fahrzeug der anderen Partei fotografieren. Im Zweifel können Sie anhand dieser Fotos nachweisen, dass Schäden nicht die Folge des Unfalls waren, sondern bereits vorher Bestand hatten.

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Muster für Unfälle im Ausland nutzen

Ein Verkehrsunfall im Ausland kann mitunter sehr langwierig und kompliziert sein. Selbst die Polizei ist je nach Ort des Unfalls in einer solchen Situation keine große Hilfe. Möchten Sie bei Ihrer Fahrt im Ausland vorbereitet sein, so können Sie noch vor Reiseantritt ein Muster für den Unfallbericht herunterladen und ausdrucken. Etwaige Berichte sind in unterschiedlichen Sprachen erhältlich und erleichtern die Beschreibung des Unfallhergangs deutlich. Diese Muster sind so konzipiert, dass Sie nach einem Unfall lediglich vorgegebene Punkte ankreuzen oder diese freilassen können. Auch sollten Sie wissen, dass Sie innerhalb der Europäischen Union den Unfallhergang nicht in Ihren eigenen Worten verfassen müssen. Stattdessen gibt es hierfür unterschiedliche Optionen im Musterbericht, die ebenfalls angekreuzt werden können.

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Problematisch bei Verkehrsunfällen ist oftmals die Tatsache, dass die Beteiligten sich nicht genau an den Unfallhergang erinnern können oder gar noch unter Schock stehen. Im schlimmsten Fall resultiert daraus ein falscher Unfallbericht, der zu Ihren Ungunsten ausfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich häufig, auf einen unabhängigen Sachverständigen zu setzen, der ein Unfallgutachten anfertigt. Dies ist auch dann ratsam, wenn es zu größeren Sachschäden gekommen ist und der Schaden am Fahrzeug mehr als 750 Euro beträgt. Hierbei handelt es sich keinesfalls um einen willkürlichen Betrag, sondern um die festgelegte Grenze vieler Versicherungen, ab wann ein Gutachten als sinnvoll betrachtet wird. Ein Unfallgutachter sorgt final dafür, dass der Unfallhergang sowie alle Schäden am Fahrzeug möglichst detailliert erfasst werden. In der Praxis bedeutet dies für Sie, dass der Gutachter alle möglichen Beschädigungen ausfindig macht, um die gesamte Schadenssumme zu erfassen. Dies ist insofern wichtig, als dass dadurch entstehende Reparaturkosten von der Versicherung übernommen werden. Kommt es zu Schäden am Fahrzeug, die nicht im Bericht erfasst und der Versicherung gemeldet werden, bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen. Aus diesem Grund sind unabhängige Gutachter besonders dann wichtig, wenn die Schadenshöhe über Bagatellschäden hinausgeht.

Als Privatperson haben Sie zudem das Recht, einen Unfallanalytiker zu engagieren, sollte die Schuldfrage nicht restlos geklärt sein. Dieser wird anhand von Unfallspuren ein Unfallrekonstruktionsgutachten anfertigen und Aufschluss über den genauen Hergang liefern. Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten für einen Unfallanalytiker nicht zwingend von der Versicherung gedeckt werden. Je nach Höhe des Schadens ist es daher ratsam, zunächst Ihre Versicherung zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Die Kosten für ein Unfallgutachten

Eine pauschale Aussage kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, da die Kosten für ein Unfallgutachten stets von der Schwere der Beschädigung abhängig sind. Hinzu kommen weitere Faktoren wie der Arbeitsaufwand und potenzielle Nebenkosten. Allerdings sinken die Auftragskosten prozentual, je schwerer die Beschädigung am Fahrzeug ist.

Kosten, die durch ein Unfallgutachten entstehen, werden unter Umständen von der Versicherung gedeckt. Grundsätzlich gilt hierbei, dass die Haftpflicht des schuldhaften Unfallgegners die Kosten für das Gutachten übernehmen muss. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über dem durch die Versicherung bestimmten Limit liegt. Bei Bagatellschäden müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden.

Etwas anders ist die Sachlage, wenn Ihnen eine Teilschuld am Unfall gegeben wurde. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes werden die Kosten je nach Schuldanteil prozentual verteilt. Wird beiden Unfallgegner zur Hälfte die Schuld gegeben, so zahlen beide Parteien letztlich 50 Prozent der Gutachterkosten. Sind Sie gänzlich unschuldig, so müssen Sie hingegen nichts zahlen.

Welchen Gutachter sollte ich wählen?

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage haben Sie nach einem Verkehrsunfall generell das Recht, die Fahrzeugschäden durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen und per Gutachten festhalten zu lassen. Oftmals kommt es vor, dass die regulierende Versicherung den Gutachter stellt. Keinesfalls sollten Sie diesen Gutachter akzeptieren. Es gilt zu wissen, dass Versicherungen zur Klärung von Fahrzeugschäden feste Partner haben, die sie häufiger beauftragen. Somit ist es also im Interesse des Gutachters, möglichst zugunsten der Versicherung zu beurteilen. Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn Sie auf einen unabhängigen Gutachter setzen. Dieser arbeitet in Ihrem Auftrag und wird entsprechend zu Ihren Gunsten urteilen.

Was genau steht im abschließenden Gutachten?

Die Aufgaben des Gutachters sind bei der Anfertigung seines Berichts äußerst vielfältig. Aus diesem Grund arbeitet er nach einem festen Schema. Zunächst fasst er alle technischen Daten des Fahrzeuges zusammen und berücksichtigt dabei wichtige Ausstattungsmerkmale, wie etwa mögliche Sonderausstattungen. Anschließend fertigt er einen detaillierten Bericht über alle Schäden an, die infolge des Unfalls am Fahrzeug aufgetreten sind. Um diese Schäden zu dokumentieren, fertigt er zudem Fotos aus unterschiedlichen Winkeln an.

Im nächsten Schritt versucht der Gutachter zu differenzieren, welche Schäden tatsächlich Folge des Unfalls sind und welche bereits im Vorfeld bestanden haben. Dies ist notwendig, um den nächsten Arbeitsschritt gewissenhaft erledigen zu können. Denn nun konzentriert sich der Gutachter darauf, welche Reparaturen als Folge des Unfalls anstehen, wie lange eine Reparatur dauern würde und welche Kosten dadurch voraussichtlich entstehen.

In seinem Bericht, der abschließend der Versicherung übergeben wird, schätzt der Gutachter darüber hinaus den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall ein und welchen Restwert das Fahrzeug nach dem Unfall hat. Im letzten Arbeitsschritt wird überprüft, inwiefern eine Reparatur sinnig ist oder ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Totalschaden handelt.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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