0800 570 1700
(gebührenfrei)
Familien Unternehmer

Unfallgutachten bei Fremdverschulden | Unabhängigen Unfallgutachter beauftragen

Wem gehört das Kfz Kennzeichen? Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Kostenübernahmebescheid der gegnerischen Versicherung eintrifft und deutlich unter dem Ihnen entstandenen Schaden liegt. Mit einem eigenen Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite, da Sie in der Versicherungsregelung und bei Notwendigkeit vor Gericht die maximale Auszahlung einfordern und sich vor zusätzlichen finanziellen Einbußen schützen können.

Warum ist ein Unfallgutachten wichtig?

Durch ein Gutachten wird der Unfallschaden klar definiert. Gerade bei Sachschäden am Fahrzeug wird die Schadenhöhe häufig zum Streitpunkt zwischen den Beteiligten. Als Geschädigter möchten Sie natürlich den Ihnen entstandenen Schaden vollständig beglichen bekommen. Die Versicherung des Unfallgegners hingegen möchte lediglich die Mindestsumme zahlen. Hier kann ein Unfallgutachter helfen und den Fahrzeugschaden rechtssicher beziffern. Das Gutachten beweist, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind und in welcher Höhe Ihnen ein Schadenausgleich zusteht. Nicht selten enden Haftpflichtfälle vor Gericht, da eine für beide Parteien zufriedenstellende Abwicklung aufgrund unüberbrückbarer Differenzen nicht möglich ist. Um einen Gerichtsentscheid zu Ihren Gunsten zu erwirken, ist ein umfassendes Unfallgutachten vom Sachverständigen nötig. Sichern Sie sich ab, in dem Sie selbst einen unparteiischen Gutachter beauftragen.

Unverschuldeter Unfall mit dem Auto – Unfallgutachter sollte unabhängig sein

„Das regelt meine Versicherung.“ Diesen Satz hören Sie als Geschädigter nach einem Unfall mit Fremdverschulden häufig. Doch darauf sollten Sie sich nicht einlassen, auch wenn Ihnen der Unfallverursacher vor Ort versichert, dass seine Versicherung einen Gutachter beauftragt. Bedenken Sie, dass ein Versicherungsgutachter im Sinne seiner Auftraggeber und nicht in Ihrem Sinne tätig wird. Beauftragen Sie einen unabhängigen Unfallgutachter, fällt das Gutachten für den entstandenen Schaden am Fahrzeug zu Ihren Gunsten aus und Sie haben die Gewissheit, dass Sie für Ihr Auto die maximale Auszahlung erhalten.

Kfz-Gutachter bei Haftpflichtschäden

Bei vielen Verkehrsunfällen sieht der augenscheinliche Schaden gar nicht so schlimm aus. Doch wenn sich im Nachhinein Folgeschäden ergeben, haben Sie ohne ein Unfallgutachten kaum eine Chance auf die Kostenerstattung. Auch kleine Auffahrunfälle können größere Haftpflichtschäden im vierstelligen Bereich nach sich ziehen. Grundsätzlich sollten Sie bei Kfz-Haftpflichtschäden die über eine Bagatelle hinausgehen, einen Sachverständigen hinzuziehen und ein unabhängiges Gutachten in Ihrem Auftrag erstellen lassen.

Unfallgutachter bei Kaskoschäden

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug? Verlassen Sie sich bei Kaskoschäden nicht auf das Angebot, das Ihnen Ihre Versicherung unterbreitet. Auch in diesem Fall können Sie sich sicher sein, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger einen höheren Betrag ermittelt. Besonders heikel ist die Sachlage bei Autos mit Sonderausstattung oder bei Tuning-Fahrzeugen. Denn hier wird die Einforderung der tatsächlichen Schadensumme im Regelfall vor Gericht enden.

Nicht auf die gegnerische Versicherung verlassen!

Ohne ein eigens Unfallgutachten sind Sie dem Angebot einer Versicherung schutzlos ausgeliefert. Versicherungskonzerne sind Wirtschaftsunternehmen, die eine Kostenübernahme im eigenen wirtschaftlichen Interesse berechnen. Damit Sie zum Ihnen entstandenen Schaden nicht zusätzliche finanzielle Verluste erleiden, sollten Sie immer selbst aktiv werden und sich durch einen von Ihnen bestellten Unfallgutachter absichern.

Wer muss das Unfallgutachten Zahlen?

Bei Fremdverschulden entstehen Ihnen keine Kosten für den Gutachter. Denn die Rechnung zahlt der Unfallverursacher beziehungsweise seine Versicherung. Wenn Sie sich für KfzSachverstand.de entscheiden, erfolgt die Abrechnung für Ihr Unfallgutachten unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung. Sie brauchen nicht in Vorkasse gehen und können sich daher ganz entspannt durch einen sachverständigen Unfallgutachter absichern.

Was wird per Unfallgutachten nach Unfällen geprüft?

Die exakte Bezifferung des Unfallschadens seht in der Begutachtung im Mittelpunkt. Geprüft werden alle technischen Daten, die Sonderausstattung und der Wiederbeschaffungswert sowie die Wertminderung durch den Schaden. Die Ergebnisse werden lückenlos dokumentiert und im Einzelnen, sowie in der Schadengesamtsumme aufgelistet. Auch ältere, nicht behobene Schäden gehören ins Unfallgutachten. Die Reparaturkosten und die Reparaturdauer, die Restwertermittlung und die Einstufung des Schadens sind ebenfalls Bestandteile im Unfallgutachten. Sollte ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegen, ist eine rechtssichere Zustandsbeschreibung von essenzieller Bedeutung.

Muss die Versicherung das eigene Unfallgutachten anerkennen?

Es ist nicht auszuschließen, dass die Versicherung des Unfallverursachers das von Ihnen beauftragte Unfallgutachten beanstandet. Wenn Sie einen zertifizierten Gutachter mit entsprechenden Qualifikationen bestellen, ist dieses Risiko allerdings verschwindend gering. In den meisten Fällen wird die Unfallgegnerversicherung eine Nachbegutachtung fordern und diesbezüglich einen eigenen Sachverständigen schicken. Stimmen Sie der Nachbesichtigung zu, da eine Vereitelung der Überprüfung des Unfallgutachtens zur Ablehnung der Kostenübernahme führen kann.

Schadensersatzansprüche rechtssicher geltend machen – so geht’s!

Als Geschädigter möchten Sie die maximalste Auszahlung für den Ihnen entstandenen Schaden. Der Unfallgegner möchte die minimalste Schadensumme zahlen. Als Laie stehen Sie nun vor einer großen Herausforderung. Mit einem sachkundigen Unfallgutachten beschleunigen Sie die Abwicklung und haben ein Dokument in der Hand, mit dem Sie Ihre Forderungen jederzeit gerichtlich geltend machen können. Nutzen Sie die Schadenmeldung bei KfzSachverstand.de und entscheiden Sie sich für einen rechtssicheren Ablauf der Schadenabwicklung durch unsere KFZ Experten.

Gutachterkosten bei Kasko- und Haftpflichtschäden – wer zahlt?

Wie bereits angesprochen, müssen Sie sich um die Kostenfrage beim Unfallgutachten für einen nicht von Ihnen verursachten Unfall keine Sorgen machen. Hier fallen die Kosten für das Kfz-Gutachten beim Unfallverursacher an. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Kaskoschaden melden und den Sachverständigen Ihrer Versicherung ablehnen. Sie sind natürlich berechtigt, einen eigenen Gutachter zu bestellen und ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Doch in diesem Fall ist es üblich, dass Sie die Kosten für den Unfallgutachter selbst tragen. Bei Haftpflichtschäden haben Sie Schadenersatzansprüche, die Sie mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen vollständig geltend machen. Bei Kaskoschäden hingegen geht es um die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs, den Sie bei Abschluss der Voll- oder Teilkaskoversicherung erworben haben.

Unfallbedingte Schäden im Maximalanspruch ersetzen lassen

Ihr Kfz hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Nun möchten Sie das Auto behalten und es instand setzen lassen. Die Möglichkeit besteht, sofern sich die 130 Prozent Regelung anwenden lässt. Hier ist ein eigener Unfallgutachter mit einer neutralen Bewertung unerlässlich. Anderenfalls könnten Sie vor der Problematik stehen, dass der Schaden so beurteilt wird, dass eine Reparatur für die Unfallgegnerversicherung nicht in Frage kommt. Auch in puncto Nutzungsausfallentschädigung und der Erstattung eines Mietwagens ist ein Gutachten Ihres selbst bestellten Sachverständigen von Vorteil. Der entstandene Schaden lässt sich nicht rückgängig machen, doch wenn Sie die maximale Auszahlung erhalten, können Sie so zusätzliche Verluste auf finanzieller Ebene ausschließen.

Versicherungsunternehmen zahlen im Regelfall nur die Minimalsumme

Haben Sie bereits ein Kostenerstattungsangebot erhalten und stellen fest, dass der Betrag deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt? Wenn Sie bisher kein eigenes Gutachten erstellen ließen, können Sie auch zu diesem Zeitpunkt noch handeln und einen Unfallgutachter bestellen. Wir empfehlen Ihnen bei KfzSachverstand.de dennoch, die Schadenmeldung direkt nach dem Unfall einzureichen und sich so auf ganzer Linie abzusichern. Eine nachträgliche Begutachtung ist möglich, verzögert aber den Prozess der Schadenregulierung.

Achtung: Leisten Sie am Unfallort keine Unterschrift. Wenn Sie zum Beispiel dem Verzicht auf einen eigenen Gutachter zustimmen oder eine anteilige Schuld eingestehen, zahlt Ihnen die gegnerische Versicherung zu Recht nur die Minimalsumme. Bei Uneinigkeiten nach dem Unfall rufen Sie am besten direkt die Polizei und lassen den Unfallhergang rekonstruieren. Auch unser Unfallgutachter kann vor Ort kommen und Ihnen die Sicherheit einer plausiblen Dokumentation des Unfalls gewährleisten. Die Hauptsache ist, dass Sie zu keinem Zeitpunkt eine Schuld zugeben oder mit Ihrer Unterschrift eine unwiderrufliche Vereinbarung treffen.

Warum ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt nicht ausreicht

Bei Bagatellschäden reicht es aus, wenn Sie in der Werkstatt Ihres Vertrauens ein Reparaturangebot einholen. Doch bei allen Unfallschäden über der Bagatellsumme sollten Sie sich nicht auf die Beurteilung einer Werkstatt verlassen. Ergeben sich im Zuge der Reparatur Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und die vorab nicht erkannt wurden, kann es bei der Abwicklung Ihrer Entschädigung Probleme geben. Die Versicherung kann den Mehrbetrag ablehnen und Sie darüber informieren, dass der Schaden nicht von Anfang an gemeldet wurde. Als Geschädigter haben Sie Mitwirkungspflicht und müssen den Beweis erbringen, dass die entstandenen Fahrzeugschäden auf dem Unfall beruhen. Maximale Rechtssicherheit erhalten Sie nur durch ein Unfallgutachten, das ein seriöser Sachverständiger für Sie erstellt hat.

Woran Sie einen qualifizierten Unfallgutachter erkennen

Sachverständiger ist kein geschützter Begriff. Woher wissen Sie also, ob es sich um einen qualifizierten Sachverständigen handelt? Ehe Sie einen Unfallgutachter kontaktieren, setzen sie sich über dessen Kompetenzen in Kenntnis und finden heraus, über welche Qualifikationen er verfügt. Ein seriöser Gutachter verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und dämmt das Risiko, dass das Gutachten von der Versicherung abgelehnt wird, ein. Bei KfzSachverstand.de können Sie sich auf erfahrene Gutachter verlassen und sich sicher sein, dass Sie einen seriösen Sachverständigen mit Expertise beauftragen. Die Erstellung eines neutralen Unfallgutachtens ist essenziell, egal ob Sie einen Schaden durch Fremdverschulden oder einen Kaskoschaden melden. Wenn Sie ein Unfallgutachten für Haftpflichtfälle beauftragen, wird ein seriöser Unfallgutachter kein Geld von Ihnen einfordern. Denn die Kostenübernahme wird über die Versicherung des Unfallverursachers abgewickelt.

Fazit: Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche mit einem sachverständigen Unfallgutachten geltend!

Reichen Sie Ihre Schadenmeldung bei KfzSachverstand.de ein und profitieren Sie davon, dass unser unabhängiger Sachverständiger Ihren Unfallschaden begutachtet. Sie können sich für eine Abwicklung entscheiden und sich sicher sein, dass Sie die maximale Auszahlung bei unfallbedingten Schäden und beim Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden erhalten. Als unabhängige Unfallgutachter arbeiten wir in Ihrem Auftrag und erstellen ein Unfallgutachten, das neutral und nicht zu Gunsten der gegnerischen Versicherung vorgenommen wird. KfzSachverstand.de regelt Ihre Haftpflichtfälle und Kaskofälle professionell mit einem rechtssicheren Unfallgutachten.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

Möglicherweise interessiert Sie:

Unfallhergang beschreiben – darauf sollten Sie achten

Unfallhergang beschreiben – darauf sollten Sie achten

Unfallhergang beschreiben - darauf sollten Sie achten Jährlich gibt es pro Jahr mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Ist der Unfall passiert, geht es häufig unmittelbar um die Schuldfrage. Insbesondere für Versicherer ist diese sehr wichtig,...

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht Bereits Zehntelsekunden der Unaufmerksamkeit reichen für einen Autounfall. Statistisch gesehen passiert in Deutschland mehrmals pro Minute ein Verkehrsunfall. Aufregung und Ärger sind zunächst groß, doch zeitnah geht...

Haftpflichtversicherung Autounfall

Haftpflichtversicherung Autounfall

Autounfall - die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden Kommt es nach einem Autounfall zu einem Schaden am Fahrzeug oder zu einer Verletzung von beteiligten Personen, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Für...

Wem gehört Das Kennzeichen? Autokennzeichen suchen

Wem gehört Das Kennzeichen? Autokennzeichen suchen

Wem gehört das KFZ Kennzeichen? Autokennzeichen suchen Im Straßenverkehr kommen Sie immer wieder in Situationen, in denen Sie gerne wüssten und auch wissen müssen, wem ein bestimmtes Kfz Kennzeichen bzw. Fahrzeug gehört. Egal ob ein anderer Fahrer an Ihrem Fahrzeug...

Fiktive Abrechnung  | Schadensregulierung Ratgeber 2021

Fiktive Abrechnung | Schadensregulierung Ratgeber 2021

Fiktive Abrechnung | Schadensregulierung Ratgeber 2021 Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, den Schaden aus verschiedenen Gründen aber nicht reparieren lassen möchten, ist die sogenannte fiktive Abrechnung vielleicht die beste Option für Sie. In diesem Beitrag...

Unfallhergang beschreiben – darauf sollten Sie achten

Unfallhergang beschreiben – darauf sollten Sie achten

Unfallhergang beschreiben - darauf sollten Sie achten Jährlich gibt es pro Jahr mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Ist der Unfall passiert, geht es häufig unmittelbar um die Schuldfrage. Insbesondere für Versicherer ist diese sehr wichtig,...

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

DEVK Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht Bereits Zehntelsekunden der Unaufmerksamkeit reichen für einen Autounfall. Statistisch gesehen passiert in Deutschland mehrmals pro Minute ein Verkehrsunfall. Aufregung und Ärger sind zunächst groß, doch zeitnah geht...

Haftpflichtversicherung Autounfall

Haftpflichtversicherung Autounfall

Autounfall - die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden Kommt es nach einem Autounfall zu einem Schaden am Fahrzeug oder zu einer Verletzung von beteiligten Personen, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Für...

Wem gehört Das Kennzeichen? Autokennzeichen suchen

Wem gehört Das Kennzeichen? Autokennzeichen suchen

Wem gehört das KFZ Kennzeichen? Autokennzeichen suchen Im Straßenverkehr kommen Sie immer wieder in Situationen, in denen Sie gerne wüssten und auch wissen müssen, wem ein bestimmtes Kfz Kennzeichen bzw. Fahrzeug gehört. Egal ob ein anderer Fahrer an Ihrem Fahrzeug...

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall? Es passiert jeden Tag. Eine kleine Unachtsamkeit, Eile, Stress vor oder nach der Arbeit und dann: der Unfall. Ob Unfälle vermieden werden können, sei dahin gestellt. Fakt ist, dass nach einem Verkehrsunfall...

Über 50.000 Kunden erfreuen
sich unserer Expertise als KFZ Gutachter

Aktuelle Bewertungen