HUK-Coburg Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht
Jeder Unfall im Straßenverkehr ist ein Ärgernis. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall verursacht haben oder ob Sie Geschädigter sind. Die Regulierung der Schäden übernimmt die Versicherung. Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie eine Schadensmeldung abgeben. Sehr einfach ist es, wenn Sie der HUK-Coburg einen Unfall melden. Dies können Sie telefonisch oder über die Online-Plattform des Versicherers erledigen.
Inhalt dieses Beitrags
- Unfall im Straßenverkehr – Verursacher des Schadens oder Geschädigter
- Welche Versicherung ist bei einem Unfall zuständig?
- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Einen Schaden als Verursacher melden
- HUK-Coburg einen Unfall melden – das Online-Portal
- Meldung als Halter des Fahrzeugs
- Meldung als Unfallgeschädigter
- HUK-Coburg einen Unfall melden – die telefonische Schadenshotline
- HUK-Coburg einen Unfall melden ohne Protokoll der Polizei
- HUK-Coburg einen Unfall melden für einen Anspruch aus der Vollkaskoversicherung
- Hochstufung nach einem Schadensfall
- Unfall melden ohne Kenntnis des Versicherers
- Fazit:
- KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, dann haben Sie Rechte! Wir beraten Sie gerne kostenfrei! Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie sich an die HUK Coburg wenden.
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Sie haben an dem Unfall
Schuld
Unfall im Straßenverkehr – Verursacher des Schadens oder Geschädigter
Für die Versicherung hat es eine hohe Relevanz, ob Sie den Unfall verursacht haben oder ob Sie Geschädigter sind. Es gibt auch Unfälle, bei denen diese Abstufung nicht ganz klar ist. In diesem Fall werden Zeugen und ein Sachverständiger befragt. Es kommt vor, dass die Schuld prozentual verteilt wird. Sollte sich eine Verteilung von jeweils 50 Prozent ergeben, muss jeder Unfallbeteiligte seinen Schaden selbst bezahlen. Gleiches gilt, wenn es widersprüchliche Aussagen gibt und kein Unfallverursacher ermittelt werden kann. Ein solcher Fall ist jedoch selten. Oft gelingt es der Polizei, durch Befragungen und Ermittlungen am Unfallort einen Unfallverursacher zu bestimmen. Dieser wird im Unfallbericht unter der Ziffer eins geführt. Geschädigte werden unter der Ziffer drei geführt. Der Unfallbericht ist das wichtigste Dokument, wenn es um die Schadensmeldung bei der Versicherung geht. Auf dem Dokument werden die Versicherer aufgeführt, bei denen die am Unfall beteiligten Fahrzeuge versichert sind. Die Ermittlung des Versicherers ist jedoch auch über eine zentrale Hotline möglich.
Welche Versicherung ist bei einem Unfall zuständig?
Die Zuständigkeit der Versicherung orientiert sich daran, ob der Versicherte schuldig oder unschuldig ist. Bei einem Unfall springen die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung ein. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, hat dies für einen Unfall keine Relevanz.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung muss für jedes motorisierte Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, abgeschlossen werden. Sie kommt für Schäden auf, die Sie als Fahrzeughalter einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügen. Wichtig ist, dass es bei Unfällen eine Halterhaftung gibt. Haben Sie Ihr Fahrzeug an einen Freund verliehen und verursacht dieser schuldhaft einen Unfall, wird Ihre Haftpflichtversicherung dafür in Regress genommen. Achten Sie darauf, dass Sie zusätzliche Fahrer in Ihrem Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen haben. Andernfalls kann es in Bezug auf die Regulierung von Schäden Probleme geben. Sie werden als Halter in jedem Fall in Regress genommen. Dies ist eine gesetzliche Festlegung.
Beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherung nur Schönen reguliert, die fahrlässig verursacht wurden. Kann im Zuge der Unfallermittlung ein Vorsatz nachgewiesen werden, ist die Versicherung berechtigt, die Regulierung des Schadens abzulehnen. Um den Geschädigten nicht zu benachteiligen, wird die Versicherung die geforderte Summe zunächst bezahlen und sich dann vom Versicherten zurückholen.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung kann freiwillig als Zusatz zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt Schäden, die Sie selbst fahrlässig an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Die Vollkaskoversicherung sollte für alle neuen oder neuwertigen Fahrzeuge abgeschlossen werden. Sie können den Versicherungsbeitrag beeinflussen, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher diese Selbstbeteiligung ist, desto weniger Prämie zahlen Sie. Die Selbstbeteiligung wird bei der Regulierung des Schadens abgezogen.
Beachten Sie, dass die Vollkaskoversicherung nur den Zeitwert erstattet. Ausnahmen gibt es bei Neufahrzeugen. Liegt der Zeitwert unter dem Wert der Reparatur, bekommen Sie nur den Zeitwert ausgezahlt. Somit lohnt sich der Versicherungsabschluss für ältere Fahrzeuge nicht mehr.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung gehört ebenfalls zu den Versicherungen, die freiwillig abgeschlossen werden können. Sie zahlt Schäden, die von Dritten verursacht wurden. Dazu gehören Diebstahl, Wildunfälle und Glasbruchschäden. Bei einem Unfall hat diese Versicherung keine Relevanz.
Einen Schaden als Verursacher melden
Haben Sie einen Unfall verursacht, sind Sie verpflichtet, dies Ihrer Versicherung zu melden. Zuständig ist die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst gefahren sind oder ob eine andere Person das Fahrzeug geführt und den Unfall verursacht hat.
Möchten Sie der HUK-Coburg einen Unfall melden, haben Sie die Wahl, ob Sie die Schadenshotline anrufen oder ob Sie den Unfall online melden.
HUK-Coburg einen Unfall melden – das Online-Portal
Das Online-Portal ist sehr übersichtlich gestaltet und bietet die Möglichkeit, einen Schaden rund um die Uhr einfach und flexibel zu melden. Sie können der HUK-Coburg einen Unfall melden, wenn Sie Halter des Fahrzeugs oder Geschädigter sind.
Meldung als Halter des Fahrzeugs
Besuchen Sie die Webseite der HUK-Coburg und wählen Sie den Bereich der Schadensmeldungen. Geben Sie an, dass Sie als Schadenverursacher einen Unfall melden möchten. Sie werden gebeten, Ihre Versicherungsnummer oder Ihr Kennzeichen einzugeben. Dies ist erforderlich, wenn Sie der HUK-Coburg einen Unfall melden möchten. Ihre Daten können auf diese Weise sofort zugeordnet werden.
Wichtig ist auch, dass Sie das Protokoll übermitteln, mit dem der Unfall aufgenommen wurde. Sie haben von der Polizei eine Ausfertigung bekommen. Sie können das Protokoll scannen und auf diese Weise digital übermitteln. Oftmals reicht es jedoch aus, wenn Sie die Nummer des Protokolls übermitteln. Die Versicherung kann online auf die Daten zugreifen.
Meldung als Unfallgeschädigter
Als Geschädigter haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, der HUK-Coburg einen Unfall zu melden. Voraussetzung ist, dass Sie wissen, dass der Unfallverursacher bei der HUK-Coburg versichert ist.
Nutzen Sie das Online-Portal für eine schnelle Übermittlung der Schadensmeldung. Hier gibt es einen Bereich, in dem Sie den Unfall als Geschädigter melden können. Halten Sie das Schadensprotokoll bereit. Die Nummer ist für die Verdichtung wichtig, um die Schadensmeldung zuordnen zu können.
HUK-Coburg einen Unfall melden – die telefonische Schadenshotline
Direkt vor Ort ist es möglich, die telefonische Schadenshotline anzurufen der HUK-Coburg einen Unfall zu melden. Sind Sie bei der HUK-Coburg versichert, haben Sie eine Karte erhalten. Auf dieser ist die Nummer der Schadenshotline aufgeführt. Alternativ können Sie im Internet nach der Nummer recherchieren. Die telefonische Meldung ist auch möglich, wenn Sie Geschädigter sind. Wenn Sie der HUK-Coburg einen Unfall melden, halten Sie auch bei der telefonischen Meldung das Protokoll über die Aufnahme des Unfalls bereit.
HUK-Coburg einen Unfall melden ohne Protokoll der Polizei
Bei Bagatellschäden ist es nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Unter einem Bagatellschaden wird ein Blechschaden verstanden. Personen sind an dem Unfall nicht beteiligt. Typische Bagatellschäden sind Parkrempler. Auch leichte Verstöße gegen die Vorfahrt, bei denen die Sachlage klar ist, können als Bagatellschaden abgewickelt werden.
Sie können der HUK-Coburg den Unfall melden, ohne dass Sie die Polizei hinzugezogen haben. Voraussetzung ist, dass Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind, wer den Schaden verursacht hat. Dies sollten Sie vor Ort schriftlich festhalten. Kann vor Ort keine Einigung erzielt werden, sollte auch bei einem Bagatellschaden die Polizei gerufen werden. Dies ist wichtig, um später die Ansprüche der Versicherung durchsetzen zu können.
HUK-Coburg einen Unfall melden für einen Anspruch aus der Vollkaskoversicherung
Haben Sie einen Unfall schuldhaft und fahrlässig verursacht, müssen Sie die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug selbst tragen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie den Schaden dort geltend machen. Auch in diesem Fall müssen Sie der HUK-Coburg den Unfall melden. Ohne die Unfallmeldung kann die Versicherung den Schaden nicht regulieren.
Hochstufung nach einem Schadensfall
Mit Ausnahme von Schäden, die über die Teilkaskoversicherung reguliert werden, kommt es nach einem Unfall mit Inanspruchnahme der Versicherung zu einer Hochstufung. Dies bedeutet, dass Sie sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. In der Folge zahlen Sie einen höheren Beitrag. Dieser wird ab dem Folgejahr fällig.
Voraussetzung für die Hochstufung ist, dass die Versicherung einen Schaden reguliert hat. Bei Bagatellschäden oder Schäden, die in einem sehr niedrigen Bereich angesiedelt sind, können Sie entscheiden, ob Sie die Leistung der Versicherung beanspruchen oder den Schaden selbst bezahlen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können Sie die Hochstufung abwenden und Ihre günstige Schadenfreiheitsklasse behalten.
Unfall melden ohne Kenntnis des Versicherers
Es gibt Verkehrsteilnehmer, die ihre Versicherung verschweigen oder behaupten, dass sie nicht wissen, bei welchem Versicherer ihr Fahrzeug registriert ist. Der Hintergrund liegt in der Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn ein Versicherter einen Unfall verursacht hat. Unwissenheit ist nur selten der Grund, warum ein Versicherter die Daten seiner Versicherung nicht mitteilen möchte.
Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Kenntnis des Versicherers. Sie können den Unfallverursacher jedoch nicht zur Herausgabe der Daten zwingen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt. Es gibt eine bundesweite Hotline, den Zentralruf der Autoversicherer. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen unter der Nummer 0800-2502600. Hier können Sie als Geschädigter erfahren, bei welcher Versicherung Sie den Unfall melden können. Alles, was Sie für die Auskunft benötigen, ist das Kennzeichen des Unfallverursachers. Mit dem Schadensprotokoll der Polizei können Sie Ihren Anspruch nachweisen. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie auch bei kleineren Unfällen die Polizei hinzuziehen.
Fazit:
Möchten Sie der HUK-Coburg einen Unfall melden, können Sie dies online oder auf telefonischem Wege tun. Auch wenn zunächst Zweifel an der Schuldfrage bestehen, ist es wichtig, dass die Versicherungen Kenntnis von dem Unfall haben. So sollten Sie der HUK-Coburg den Unfall auch melden, wenn Sie nicht geschädigt und bei der HUK-Coburg versichert sind. Mitunter ergeben sich nach weiteren Ermittlungen Änderungen in der Schuldfrage. Auch Unfallverursacher können im Nachhinein von der Schuld ganz oder teilweise befreit werden. Die Versicherer können nur dann auf die Schadensmeldung reagieren, wenn sie Kenntnis von dem Unfall haben. Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung im Umfang mit der Versicherung nach einem Unfall, sind wir gern für Sie da.