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Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

Allianz Unfall melden

Nach einem Unfall ist eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung des Unfallverursachers erforderlich. Der Unfallgegner stellt seine Forderung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Allianz ist einer der größten Autoversicherer Deutschlands. Um eine Regulierung zu veranlassen, müssen Sie der Allianz den Unfall melden. Die Versicherung ist rund um die Uhr entweder telefonisch oder über die Online-Plattform erreichbar.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, dann haben Sie Rechte! Wir beraten Sie gerne kostenfrei! Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie sich bei der Allianz melden.

Bitte Wählen Sie:

Sie haben an dem Unfall
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Sie haben an dem Unfall
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Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für jeden Autofahrer

Unfälle sind im Straßenverkehr leider keine Ausnahme, sondern leider die Regel. Ist ein Fahrzeug am Unfall beteiligt, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf. Ohne diese Versicherung ist eine Zulassung des Fahrzeugs nicht möglich. Somit müssen Sie eine gültige Police bei der Anmeldung oder Umschreibung eines Fahrzeugs vorlegen. Sollten Sie die Beitragszahlung aussetzen, kann die Behörde das Fahrzeug stilllegen.

Sicherheit für den Unfallgegner

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten für einen Unfall, den Sie als Autofahrer im öffentlichen Straßenverkehr fahrlässig verursachen. Beachten Sie, dass die Versicherung bei nachgewiesenem Vorsatz nicht zahlen muss. In diesem Fall geht die Versicherung gegenüber dem Unfallgegner in Vorleistung. Bei vorsätzlichem Handeln kann der Versicherer die Kosten vom Unfallverursacher zurückfordern. Die Pflichtversicherung bietet allen Unfallteilnehmern die Sicherheit, dass sie im Falle eines Unfalls den Schaden in vollem Umfang erstattet bekommen.

Schadensmeldung unmittelbar nach dem Unfall abgeben

Nach einem Unfall ist es wichtig, die Versicherung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies können Sie selbst übernehmen. Alternativ hat der Unfallgegner die Möglichkeit, die Versicherung zu informieren. Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland eine bundesweite Hotline. Über diese Hotline erfahren Sie anhand der Daten auf dem Unfallbericht, bei wem der Unfallgegner versichert ist. Dies ist hilfreich, wenn der Unfallgegner die Herausgabe der Daten verweigert.

Wichtig zu wissen:

Je früher Sie die Meldung an die Versicherung abgeben, desto eher kann die Regulierung des Unfalls beginnen. Beachten Sie, dass Sie den Schaden nur eine begrenzte Zeit melden können. Details finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. In der Regel sind es drei Werktage. Wenn Sie die Meldung als Unfallverursacher versäumen, müssen Sie die Kosten im schlimmsten Falle selbst tragen.

Die Wahl eines zuverlässigen Versicherers

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Versicherern. Die Angebote unterscheiden sich in der Höhe der Prämie und in den Leistungen. Für einen sicheren Schutz ist die Wahl eines renommierten Anbieters sehr wichtig. Bei der Entscheidung für die Allianz Versicherung haben Sie den Vorteil, dass Sie bei Problemen oder Fragen einen persönlichen Ansprechpartner haben. Es gibt in vielen Städten Niederlassungen, die Sie zu den Geschäftszeiten aufsuchen können. Alternativ können Sie den telefonischen Support in Anspruch nehmen oder mit einem Mitarbeiter chatten.

Unfallmeldung bei der Allianz Versicherung

Möchten Sie der Allianz einen Unfall melden, nutzen Sie das Notruftelefon. Dieses ist 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr besetzt. Somit können Sie den Unfall direkt vor Ort melden. Dies ist von Vorteil, da der Versicherer schnell mit der Aufnahme des Schadens beginnen kann.

SchadenDirektRuf der Allianz

Unter der Telefonnummer: 0800 11223344

hat die Allianz eine Nummer für die Meldung von Unfallschäden eingerichtet. Sie können die Telefonnummer von einem Standort im In- und Ausland anrufen. Die Mitarbeiter nehmen den Schaden auf und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Abgabe der Schadensmitteilung über das Internet

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schadensmeldung im Internet aufzugeben. Dies ist rund um die Uhr möglich. Rufen Sie die kostenlose Rufnummer

0800 570 170 0

an und melden Sie den Schaden. Wir kümmern uns um die Weiterleitung des Schadens an die zuständigen Versicherer. Sie können die Nummer wählen, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben oder wenn Sie als Geschädigter einen Anspruch gegen den Versicherer geltend machen möchten.

Unfallursache – häufig Gegenstand von Ermittlungen

Wenn Sie der Allianz einen Unfall melden, können Sie in der Regel nicht mit einer sofortigen Regulierung des Schadens rechnen. Die Versicherung muss nur zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Direkt nach dem Unfallhergang ist dies häufig nicht eindeutig zu klären. Oftmals ist es notwendig, Sachverständige und Zeugen zu befragen. Die Ermittlungen können sich eine längere Zeit hinziehen. Bei größeren Schäden geht die Versicherung des Unfallverursachers häufig in Vorleistung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Indizien für eine Schuld des Versicherungsnehmers sprechen. Die endgültige Regulierung erfolgt dann nach dem Abschluss der Ermittlungen zur Unfallursache und zur Schuldfrage.

Absicherung für die Teilnahme am Straßenverkehr

Das Unfallaufkommen ist in größeren Städten, aber auch auf Autobahnen und Landstraßen auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Jahre 2019 sind die Unfallzahlen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Polizei hat im betreffenden Jahr mehr als 2,7 Millionen Unfälle aufgenommen. Auch wenn Sie mit hoher Vorsicht am Straßenverkehr teilnehmen, kann es durch eine kleine Unachtsamkeit jederzeit zu einem Unfall kommen. Entscheiden Sie sich für einen effektiven Rundumschutz, um hohe Kosten im Falle eines Schadens zu vermeiden.

Allianz Versicherung – Rundumschutz für Ihr Fahrzeug

Die Allianz bietet einen umfassenden Schutz für Kraftfahrzeuge an. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Sie sich für eine Kaskoversicherung und einen Insassenschutz entscheiden. Auch verschiedene Mobilitätsgarantien sind in den Versicherungspolicen enthalten.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grundlegende Police, die Sie für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug abschließen müssen. Die Höhe der Prämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem:

  • Anzahl der Jahre, in denen Sie einen Führerschein besitzen
  • Anzahl der schadenfreien Jahre, in denen Sie keinen Unfall hatten
  • Ort der Zulassung
  • Art und Baujahr des Fahrzeugs

Die Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich aus der Schadenfreiheitsklasse, der Regionalklasse und des Fahrzeugstyps. Fahren Sie beispielsweise einen Wagen, der sehr häufig von einem Diebstahl betroffen ist, zahlen Sie eine höhere Prämie. Auf dem Land sind die Prämien häufig günstiger als in der Stadt, da dort weniger Unfälle passieren.

Persönliche Voraussetzungen für die Prämienermittlung

Und nicht zuletzt können Sie sich für einen günstigen Tarif bei Ihrem Versicherer entscheiden, wenn Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Fahrzeug in einer Garage oder auf einem abgeschlossenen Grundstück parken
  • Wenige Kilometer im Jahr fahren
  • Fahrer unter 25 Jahren ausschließen
  • Nur bestimmte Werkstätten für eine Unfallreparatur in Anspruch nehmen

Aus allen Optionen berechnet der Versicherer eine Prämie, die auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten ist.

Versicherungsschutz durch Kasko erweitern

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Option, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern können. Sie haben die Wahl zwischen dem Abschluss einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist für alle Fahrzeuge empfehlenswert. Sie übernimmt Schäden am Fahrzeug, die durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen. Auch Steinschläge oder Unwetterschäden zählen hinzu. Auch für ältere Fahrzeuge ist die Teilkaskoversicherung lohnenswert. Die Prämie berechnet sich nach einem festen Prozentsatz. Wenn Sie einen Schaden melden, erhält sich die Versicherungsprämie nicht.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden, die Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug fahrlässig verursachen. Beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung bei Vorsatz ausgeschlossen ist. Wenn Sie einen Unfall fahrlässig verursacht haben, können Sie den Schaden bei der Vollkasko geltend machen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Teilkaskoversicherung immer in der Vollkasko enthalten ist.

Achtung Allianz schaden melden!

Wenn Sie der Vollkaskoversicherung einen Schaden melden, erfolgt eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Sie zahlen ab dem nächsten Jahr eine höhere Prämie. Aus diesem Grund sollten Sie immer gut abwägen, ob Sie den Schaden melden möchten oder nicht.

Selbstbeteiligung

Sie haben die Möglichkeit, beim Abschluss einer Voll- und Teilkaskoversicherung einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dieser kann zwischen 150 EUR und 1.000 EUR liegen. Mit dem Selbstbehalt reduzieren Sie die Versicherungsprämie. Sollte ein Schaden eintreten, zieht der Versicherer den Selbstbehalt von Ihrem Anspruch ab.

Insassenversicherung

Die Insassenversicherung ist ein Angebot der Allianz, das Kunden nicht so häufig in Anspruch nehmen. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die Ihre Beifahrer erleiden, wenn Sie einen Unfall schuldhaft verursachten. Beachten Sie vor dem Abschluss dieser Versicherung, dass die Insassenversicherung nicht greift, wenn Sie Opfer eines Unfalls sind. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für die Regulierung von Personenschäden verantwortlich.

Der Allianz einen Unfall melden – wie geht es weiter?

Sie können der Allianz einen Unfall melden, wenn Sie selbst Geschädigter sind oder wenn Sie als Kunde des Versicherers als Unfallverursacher infrage kommen. Eine erste Auskunft über die Schuldfrage gibt das Unfallprotokoll. Der Unfallverursacher wird von der Polizei unter dem Kennzeichen „1“ geführt. Der Unfallgegner bekommt das Kennzeichen „3“.

Nach der Unfallmeldung bekommen Sie einen Fragebogen zugesendet. Beachten Sie, dass Sie diesen Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Angaben aus dem Fragebogen im Streitfall gegen Sie verwendet werden können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn Sie als Beschuldigter den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen schweren Unfall handelt.

Versicherung zahlt bei eindeutiger Schuldfrage

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, kann die Versicherung den Schaden kurzfristig regulieren. Voraussetzung ist, dass sich auch die Unfallbeteiligten in Bezug auf die Schuldfrage einig sind. Gibt es verschiedene Ansichten zum Unfallhergang oder streitet ein Unfallbeteiligter seine Schuld ab, kommt es nicht selten zu einer Verhandlung vor Gericht. In diesem Falle muss die Versicherung erst zahlen, wenn die Schuld eindeutig festgestellt wurde.

Wichtig zu wissen:

Es kommt häufig vor, dass beiden Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugewiesen wird. Diese Teilschuld kann prozentual unterschiedlich verteilt sein. Wenn ein Unfallbeteiligter 70 % und der andere 30 % der Schuld trägt, zahlt die Versicherung den entsprechenden prozentualen Anteil.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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