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Autokennzeichen: Infos, Tipps und Bußgelder

Autokennzeichen

Jedes Fahrzeug, sei es Pkw, Lkw, Motorrad, Traktor oder Bus, muss bei der Fahrt im Straßenverkehr ein Autokennzeichen vorweisen. Dieses Kennzeichen ist laut Verkehrsrecht gut sichtbar für alle Verkehrsteilnehmer am Auto anzubringen. Wer sich nun auf den Straßen umsieht, wird jedoch unterschiedliche Autokennzeichen sichten können. Tatsächlich gibt es mannigfaltige Kennzeichenarten, die allesamt einen bestimmten Sinn und Zweck erfüllen. Wir werden im Folgenden Licht ins Dunkle bringen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Autokennzeichen und Nummernschildern genau darlegen.

Welche Autokennzeichen gibt es in Deutschland?

Jedes Kfz, welches in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen soll, benötigt ein amtliches Kennzeichen. Das Euro-Kennzeichen, welches bei uns seit 2002 gültig ist, zeichnet sich durch das EU-Zeichen aus. Nebenbei finden sich nicht nur individuelle Kennzeichen auf dem Nummernschild an, sondern auch Prüfplaketten für die Hauptuntersuchung an. Fehlen bei einem Autokennzeichen diesen Prüfplaketten, so fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro an.

Tipp: Seit 2015 brauchen Autohalter das Kennzeichen ihres Kfz nicht mehr wechseln, wenn ein Wohnortwechsel ansteht. Früher sah das anders aus. Stand ein Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis an, so musste auch das Autokennzeichen umgeändert werden. Eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle ist hingegen trotzdem notwendig und muss zeitnah vollzogen werden.

Beim Straßenverkehrsamt werden in der Regel zwischen unterschiedlichen Arten von Kennzeichen unterschieden. Dabei handelt es sich um:

  • Amtliche Kennzeichen, die allgemeinhin auch als Nummernschilder bezeichnet werden
  • Saisonkennzeichen
  • Grüne Kennzeichen
  • Sonderkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Überführungskennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Versicherungskennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen

Möchte ein Halter nun sein Kfz zulassen, so ist ebenso ein Antrag für die Fertigung eines Nummernschildes von Nöten. Ist das Kennzeichen fertiggestellt und am Fahrzeug angebracht, darf die Fahrt am Straßenverkehr erfolgen – vorher nicht. Wird diese Prämisse umgangen, läuft der Fahrer Gefahr, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Das ist nicht ganz unwahrscheinlich, fallen Fahrzeuge ohne Nummernschilder im Straßenverkehr auf wie bunte Hunde. Dieses Bußgeld wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

Welche Zeichen sind bei einem Kennzeichen wichtig?

Zunächst ist anzumerken, dass ein Kennzeichen stets bei einem zertifizierten Schildermacher anzufertigen ist. Häufig findet sich diese Fertigungsstelle in Nähe des hiesigen Straßenverkehrsamtes an. Somit haben es Autohalter leicht, das amtliche Kennzeichen den gesetzlichen Vorschriften gemäß herstellen zu lassen. Doch wie hat ein Kennzeichen genau auszusehen?

In Deutschland befinden sich auf Autokennzeichen zunächst ein bis drei Buchstaben an. Diese geben Auskunft über den Landkreis oder die Stadt, in der das Fahrzeug zugelassen und gemeldet ist. Anschließend finden sich Ziffern und Buchstaben vor, die der Fahrzeughalter selbst erwählen kann. Dabei kann dieser Wünsche mitteilen oder den Zufall bestimmen lassen.

Wichtig: Ein reflektierendes Autokennzeichen ist nach dem Gesetz verpflichtend. Durch diese Maßgabe ist das Kennzeichen bei unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen sowie Tageszeiten gut zu erkennen. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch die Verkehrssicherheit.

Unterschiede bei Sonderkennzeichen

Neben dem amtlichen Nummernschild gibt es auch spezielle Sonderkennzeichen, die sich von den herkömmlichen Autokennzeichen deutlich unterscheiden.

Saisonkennzeichen

Der Halter kann ein Saisonkennzeichen bestellen, wenn dieser ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum fahren möchte. Dieses Kennzeichen ist schließlich für den gewünschten Zeitraum gültig.

Wichtig: Das Kennzeichen darf lediglich während dieses Zulassungsrahmen verwendet werden. Zudem sind die Nummernschilder derart gestaltet, dass eigenmächtige Veränderungen in der Gültigkeit direkt erkennbar sind. Fährt der Halter außerhalb der Gültigkeit oder hat dieser die Daten manipuliert, kann es zu einer Ordnungswidrigkeit verbunden mit einem Bußgeld kommen.

Wechselzeichen

Das sogenannte Wechselzeichen ist erst seit dem Jahr 2012 verfügbar. Es ist vorrangig für diejenigen Autohalter vorgesehen, die zwei Autos besitzen, die dasselbe Kennzeichen nutzen sollen. Mit dem Wechselzeichen ist es somit gestattet, dieses an zwei Fahrzeuge anzubringen. Allerdings darf in diesem Rahmen immer nur ein Fahrzeug das Kennzeichen nutzen. Die Zulassung muss zudem für beide Autos vollzogen werden.

Kurzkennzeichen

Ein Kurzkennzeichen ist nur für einen kurzen Zeitraum verwendbar. In der Regel handelt es sich hierbei um fünf Tage. Dieses Kennzeichen lässt sich schnell anmelden und verfällt automatisch nach Ablauf der fünf Tage. Wird das Fahrzeug dennoch nach Ablauf der Frist mit dem Kurzkennzeichen im Straßenverkehr geführt, kann ein hohes Bußgeld anfallen.

Überführungskennzeichen

Das Überführungskennzeichen ist ebenso für einen sehr kurzen Zeitraum angedacht – nämlich für die Zeit, in der das Auto von A nach B überführt wird. Es ist vor allem für Überführungen in Deutschland vorgesehen.

Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Fahrzeug ins Ausland gebracht oder im Ausland verkauft werden, so ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen von Nöten, welches international gültig ist. Dieses Kennzeichen ist nur für einen kurzen Zeitraum angedacht. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt zwischen 15 Tagen und einem Jahr.

Grünes Kennzeichen

Das grüne Kennzeichen ist in erster Linie für Hilfsorganisationsfahrzeuge sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen vorgesehen. Autohalter, die dieses Kennzeichen nutzen dürfen, bezahlen keine Kfz-Steuer. Voraussetzung für den Nutzen ist die Antragsbewilligung bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Kennzeichen für Oldtimer

Kennzeichen mit einem H sind für Oldtimer vorgesehen. Das „H“ steht hierbei für „historisches Kraftfahrzeug“. Voraussetzung für die Vergabe dieses Kennzeichen ist, dass das Auto mindestens älter als 30 Jahre ist.

Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, spart der Halter bei der Kfz-Versicherung sowie bei der Kfz-Steuer. Weiterhin gelten andere Richtlinien bei der Feinstaubplakettenverordnung sowie bei den Umweltschutzvorschriften. Damit das möglich ist, muss der Oldtimer in regelmäßigen Abständen zur Abgas- sowie Hauptuntersuchung.

Sonderkennzeichen

Gelegentlich begegnen uns Kennzeichen im Straßenverkehr, die sich deutlich von den normalen Autokennzeichen unterscheiden. Diese Sonderkennzeichen werden für Behörden, Diplomaten oder den Polizeirahmen eingesetzt. Fahrzeuge mit diesen Sonderkennzeichen besitzen andere Vorrechte gegenüber den normalen Nummernschildern.

Versicherungskennzeichen

Spezielle Fahrzeuge, die lediglich mit geringer Leistung unterwegs sind, müssen nicht bei der zuständigen Zulassungsstelle registriert werden. Deshalb sind diese Fahrzeuge im Straßenverkehr auch ohne Kfz-Kennzeichen anzutreffen. Diese Fahrzeuge erhalten ein Versicherungskennzeichen, um am Verkehr teilnehmen zu können. Wird dieser Passus nicht eingeplant, verstößt der Halter gegen das aktuelle Gesetz und muss bei Kontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr ausfallen kann.

Gelten bestimmte Größen und Schriften?

Die Kennzeichengröße kann von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich ausfallen. Allgemeinhin gibt es jedoch nur zwei Schriftarten, die für die Nummernschilder anfallen. Dabei kommt entweder die Mittelschrift oder die Engschrift zum Einsatz.

Die Mittelschrift findet sich auf den meisten Kennzeichen an. Die Engschrift wird hingegen nur dann angewandt, wenn nicht ausreichend Raum für die Mittelschrift ist. Dies ist hauptsächlich bei Motorrädern, Motorrollern und Mopeds der Fall.

Welche Vergehen werden geahndet?

Jeder Fahrzeughalter hat das Autokennzeichen gut sichtbar anzubringen, sodass dieses von anderen Verkehrsteilnehmern leicht zu erkennen ist. Werden die Pflichten hinsichtlich der Nummernschildern missachtet, kann dies zu einem Bußgeld führen.

Ordnungswidrigkeit

Bußgeldhöhe

Autokennzeichen ist schlecht oder gar nicht zu lesen

5 Euro

HU-Plakette ist nicht auf dem Kennzeichen

10 Euro

Fahrzeug fährt ohne amtliches Kennzeichen

70 Euro

Fahrzeug fährt außerhalb des festgesetzten Zeitraums mit einem Saisonkennzeichen

50 Euro

Kennzeichen entspricht nicht den rechtlichen Vorschriften

10 Euro

Wechselkennzeichen ist nicht am Fahrzeug montiert

50 Euro

Amtliche Kennzeichen ist verdeckt

65 Euro

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