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Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Gegnerische Versicherung zahlt nicht

Selbst ein kleiner Autounfall bei dem es lediglich zu einem Schaden am Fahrzeug und nicht zu Personenschäden kam, ist nicht nur ärgerlich. Er kann auch ausgesprochen teuer werden. Zum Glück gibt es für die Übernahme der Kosten und die Schadensregulierung die Kfz-Versicherung.

Was aber, wenn die gegnerische Versicherung nicht alles zahlt oder einen Teilbetrag? Welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, erfahren Sie hier.

Selbstverschuldeter Unfall

Ein selbstverschuldeter Unfall ist für die Kfz-Haftpflichtversicherung ein klarer Fall, in dem sie die Kosten für entstandenen Schaden nicht übernehmen muss. Lediglich für den entstandenen Schaden der gegnerischen Seite beziehungsweise der geschädigten Seite wird aufgekommen. Die Reparatur des eigenen Kfz-Fahrzeugs muss vom Unfallverursacher selbst bezahlt werden.

Ein selbstverschuldeter Unfall durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten liegt damit beispielsweise in den folgenden Fällen vor:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren in einem defekten Fahrzeug
  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
  • Nichtbeachten von Verkehrsregeln
  • rücksichtsloses Fahrverhalten
  • fehlende Voraussicht
  • Ausweichen für kleinere Tiere
  • Fahren trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen

Fahrlässiges Verhalten oder Wildunfall?

Einen Sonderfall stellen Wildunfälle dar. Wurde für kleinere Tiere ausgewichen und war das die Ursache für einen Verkehrsunfall, gilt der Unfall und der entstandene Schaden als selbstverschuldet und als fahrlässiges Verhalten, da andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden. Handelte es sich hingegen um größeres Wild, wie Wildschweine oder Rehe, gestaltet sich die Lage schwieriger.

Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall nicht, können sich dafür zwei Gründe verantwortlich zeigen. Von den Versicherern ist einerseits keine Zahlung zu erwarten, wenn ein Wildunfall nicht von einer entsprechenden Police abgedeckt ist oder nur bestimmte Wildunfälle – beispielsweise nur Haarwild – abgedeckt sind. Andererseits kann auch eine fehlende oder inkorrekte Wildunfallbescheinigung dafür sorgen, dass keine Schadensregulierung stattfindet.

Eine entsprechende Bescheinigung für den Wildunfall erhalten Sie bei der Polizei oder dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Achten Sie dabei darauf, dass Bescheinigung und Wildunfall Gutachten richtig ausgefüllt und korrekt unterzeichnet sind. Zahlen Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung dennoch nicht, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Beachten Sie zudem, dass das Verlassen des Unfallortes bei einem Verkehrsunfall mit Tieren zwar nicht zwangsläufig als Fahrerflucht gewertet wird. Es kann jedoch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Zudem muss der Unfall ordnungsgemäß gemeldet werden, um eine Wildunfallbescheinigung zu erhalten. Selbst wenn ein eindeutiger Wildunfall vorliegt und Sie vorbildlich gefahren sind, kann der Versicherungsschutz jedoch ausbleiben.

Weitere Gründe für ausbleibende Schadensregulierung – die Versicherungspolicen

Liegt ein unverschuldeter Unfallschaden vor und wird der Schadensfall dennoch nicht von den Versicherern beglichen, sollten die Policen der Kfz-Versicherung und der Kasko-Versicherung genau gelesen werden. Das gilt auch bei einem Mietwagen. Aufgrund bestimmter Formulierungen können Sie als Versicherungsnehmer gerechtfertigt leer ausgehen, da die Übernahme der Kosten nicht zu den versicherten Fällen gehört und Sie demzufolge keine Ansprüche auf Regulierung geltend machen können.

Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten. Denn den Versicherern ist natürlich daran gelegen, grundsätzlich wirtschaftlich zu denken. Daher wollen sie Schadensersatz-Ansprüche und Kosten für eine Reparatur an dem Kfz in der Höhe so gering wie möglich halten. Selbst wenn Sie keinerlei Schuld trifft, können Ansprüche daher zunächst abgewiesen werden. Um die entstandenen Schäden und damit verbundene Kosten dennoch von den Versicherungen erstattet zu bekommen, sollten versicherte Autofahrer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Häufig landen derartige Probleme nicht vor Gericht, sondern können durch das Einschalten des Rechtsanwalts und die Beteiligung Sachverständiger und Gutachter geklärt werden. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jeder Schadensfall von jeder Versicherung abgedeckt wird. Bei den angesprochenen Wildunfällen kann ihrerseits völlige Schuldlosigkeit bestehen, die Regulierung eines solchen Versicherungsfalls wird jedoch meist nur von einer Vollkasko übernommen und auch hier können Einschränkungen bestehen. Wurden durch den Wildunfall Schäden an anderen Fahrzeugen verursacht, greift hingegen Ihre Haftpflicht.

Gegnerische Versicherung zahlt nicht – Gründe, Schuldfrage und Möglichkeiten

Fand ein unverschuldeter Autounfall statt und Sie selbst sind die geschädigte Partei, scheint der Fall eigentlich klar zu sein: Schadensregulierung, Einschalten von Sachverständigen, Kosten für die Werkstatt, Mietwagenkosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld müssen vom Unfallgegner beziehungsweise von der Versicherung der gegnerischen Seite übernommen werden.

Auch ein von Ihnen komplett unverschuldeter Unfall kann von den Versicherungen des eigentlichen Unfallverursachers aber so gedreht werden, dass Ihnen eine Teilschuld zugeschrieben wird. Hierbei handelt es sich leider um ein gängiges Mittel, die Reparaturkosten zu deren Übernahme die Autoversicherung verpflichtet ist, entweder vollständig einzubehalten oder aber die Entschädigung so gering wie möglich zu halten.

Obwohl die gegnerische Haftpflicht also dazu verpflichtet wäre, alle mit dem Unfall verbundenen Kosten – wie beispielsweise Abschleppkosten, Nutzungsaufall, Sachverständigenkosten, Reparatur oder Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden – wird sie die Chance, auch bei kleinsten Zweifeln am Unfallhergang oder der Möglichkeit die Schuldfrage zumindest anteilig auf Sie abzuwälzen, ergreifen. Daher sollten Sie noch am Unfallort auf die genaue Feststellung und Dokumentation achten.

Wichtig sind hierfür die folgenden Faktoren:

  • fotografische Dokumentation der Schäden an den Fahrzeugen, auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt
  • Aufnahme der persönlichen Daten der Fahrer
  • Festhalten von eventuellen Personenschäden
  • detaillierte und ehrliche Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallzeitpunkt
  • Aufnahme von Kontaktdaten möglicher Zeugen

Um Anschluss so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass die gegnerische Versicherung alles zahlt, sollten Sie zudem umgehend eine Schadensmeldung machen. Lassen Sie, nachdem Sie in einen Unfall verwickelt wurden und nach Freigabe des Unfallorts, Ihr Kfz in eine Reparaturwerkstatt bringen und hier auf weitere, versteckte Schäden und bisher nicht erkennbare Faktoren mit der Folge der Wertminderung kontrollieren.

Setzen Sie sich zudem mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um das weitere Vorgehen bezüglich eventuell notwendiger Kfz-Gutachter, Unfallgutachter oder bei absehbaren Problemen mit der Schuldfrage auch Rechtsanwaltskosten zu besprechen. Ein absehbarer Konflikt kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Unfallgegner den Hergang vollkommen anders geschildert hat

Gegnerische Versicherung zahlt nicht alles

Die gegnerische Kfz Versicherung zahlt nicht oder nur zum Teil – was tun?

Zu den im Versicherungsvertrag festgehaltenen Pflichten der gegnerischen Versicherung zählt es, die folgenden Kosten zu übernehmen:

  • Anwaltkosten
  • Kosten für ein Kfz Gutachten
  • Anwaltskosten
  • Reparaturkosten
  • Ausleich zur Wertminderung des Fahrzeugs
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld, sofern Personenschäden entstanden sind
  • Abschleppkosten
  • versteckte Schäden

Kurz gesagt muss die Kfz Versicherung also für alle Kosten aufkommen, die in Verbindung mit dem Autounfall entstehen beziehungsweise bereits entstanden sind. Dennoch kann es selbst bei einem erstellten und vorgelegten Kostenvoranschlag nur zu einer anteiligen Kostenübernahme kommen, da die Versicherung möglichst wenig zahlen möchte. Auf den Rest zum Begleichen der Abrechnung warten Sie dann ohne entsprechendes Urteil seitens des Gerichts teilweise vergeblich.

Um Kosten einzusparen gibt es wiederum einige unlautere Methoden und Tricks der Versicherungen, die in der Praxis durch die Versicherer leider häufiger zum Einsatz kommen.

  • fehlende Punkte auf fiktiver Abrechnung: Bei fiktiver Abrechnung beziehungsweise einem Kostenvoranschlag sollte unbedingt auf Vollständigkeit geachtet werden. Werden Posten hier nicht aufgeführt, wird sie die Versicherung auch nicht zahlen. Achten Sie daher darauf, dass wirklich alle Kosten aufgeführt sind und lassen Sie Ihre Versicherung oder einen Anwalt den Kostenvoranschlag kontrollieren, um den Ihnen als geschädigte Partei zustehenden Schadensersatz nicht zu verschenken.
  • versteckte Schäden: Wird das Gutachten von einem Kfz-Gutachter oder einem Kfz-Sachverständigen der Versicherung durchgeführt, fallen hierbei gefundene versteckte Schäden gerne unter den Tisch, werden demzufolge nicht repariert und keine Reparaturkosten übernommen. Fallen sie später auf, lässt sich kaum noch ein sicherer Zusammenhang zu dem Unfall herstellen. Besser ist es daher, wenn ein erfahrener und unabhängiger Kfz-Sachverständiger zum Begutachten des Fahrzeugs bestellt wird. Zweifeln Sie oder der Kfz-Mechaniker die Richtigkeit der Angaben an, können Sie – am besten über einen Anwalt – eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Gutachter verlangen. Lassen Sie bis Ihr Kfz nicht reparieren bis das Gutachten von einer weiteren unabhängigen Stelle vorliegt.
  • Geringfügigkeitsgrenze und Nutzungsausfall: Damit Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen können und die Kosten von der Versicherung getragen werden, müssen Sie zum einen eine angemessene Mietwagenklasse wählen. Zum anderen muss die Geringfügigkeitsgrenze erreicht werden. Fahren Sie täglich weniger als 30 Kilometer, sind Sie offiziell nicht auf ein Auto angewiesen. Das gilt auch dann, wenn Sie durch eine fehlende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel beispielsweise nicht zur Arbeit gelangen oder zu pflegende Angehörige versorgen können. In diesem Falle können Sie jedoch einen Nutzungsausfall geltend machen, der bar ausgezahlt wird. Allerdings können Sie in der Regel selbst entscheiden, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder einen Nutzungsausfall geltend machen möchten. Die gegnerische Versicherung zahlt dann jedoch nur einen Teilbetrag der Kosten, die Differenz müssen Sie selbst begleichen.
  • in welcher Werkstatt wird das Fahrzeug repariert: Um die zu erstattenden Kosten möglichst gering zu halten, wird die Versicherung versuchen, Ihnen die entsprechende Reparaturwerkstatt vorzuschreiben.

Warum kann die Schadenminderungspflicht zu Ihrem Nachteil sein?

Die sogenannte Schadenminderungspflicht bietet den Versicherungen eine Grauzone, durch die sie den Ausgleich der Wertminderung des Fahrzeuges, Kosten für Gutachten,Mietwagen und Nutzungsausfall sowie weitere Posten möglichst gering halten können. Durch die Auswahl der Kfz-Gutachter und Werkstatt können Ihnen nicht nur erhebliche Umstände, sondern auch finanzielle Nachteile entstehen. Informieren Sie sich daher umfassend über Ihre Rechte und über unzumutbare Aufträge und Ansprüche der gegnerischen Versicherung.

So ist es beispielsweise unzumutbar, das Fahrzeug in einer weit entfernten oder aus anderen Gründen schwer erreichbaren Werkstatt reparieren zu lassen, die Durchführung der Reparatur und Wartung bisher immer in einer Markenwerkstatt erfolgte – die Versicherung nun aber die Schadensregulierung in einer freien Werkstatt verlangt oder das Auto jünger als drei Jahre ist.

Sie haben zudem ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Denn das unabhängige Gutachten ist entscheidend für die Vollständigkeit, den Umfang und die Höhe der Schadensregulierung sowie den Ausgleich der Wertminderung des Fahrzeuges. Selbst wenn es sich scheinbar lediglich um einen Bagatellschaden handelt, sollte das Begutachten von unabhängiger Stelle erfolgen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten – Tipps und Hilfen bei einem Autounfall

Die gegnerische Versicherung wird bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall ebenso Strategien zur Reduzierung der Kosten anwenden wollen, wie Ihre eigene Haftpflicht oder Kfz-Versicherung bei einem angeblich von Ihnen verursachten Autounfall. Da kommt einen schnell die Frage ob die gegnerische Versicherung nicht alles zahlt. Dabei setzen die Versicherer auf Unwissenheit, Bequemlichkeit und Unsicherheit der Versicherten. Je besser Sie Ihre Rechte kennen, umso schwieriger wird es jedoch für die Versicherungen, ihren Pflichten nicht nachzukommen und die Kostenübernahme zu verringern.

Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, zu dem kompletten Schadensausgleich zu gelangen, der Ihnen zusteht, wenn die Versicherung den Schaden nicht komplett zahlen will:

  1. Genauer Schadensbericht : Noch am Unfallort sollten Sie alles so genau und detailliert wie möglich dokumentieren. Achten Sie auch darauf, dass die Polizei in ihrem Bericht ebenso vollständig und korrekt vorgeht. Sollten Sie sich selbst in einem Schockzustand befinden, lassen Sie Hilfe in Form eines Familienmitgliedes, Freundes oder beispielsweise einen Kfz-Mechaniker aus Ihrer Werkstatt kommen. Letzteres ist ohnehin sinnvoll, wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Durch den Beistand lässt sich jedoch auch vermeiden, dass Sie gegebenenfalls falsche oder unvollständige Angaben in dem Bericht übersehen oder Ihnen wichtige Details entgehen.
  2. Unverschuldeter Unfall wird zur Teilschuld: Üblich ist der Versuch, einen unverschuldeten Unfall als Teilschuld darzulegen. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Wurde der Unfallhergang genau erfasst, ist die Schuldfrage bereits geklärt.
  3. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht alles: Was Sie brauchen ist ein unabhängiges Gutachten. Versicherungen bieten gerne an, sämtlichen Aufwand in Verbindung mit der Schadensregulierung zu übernehmen. Sie wählen die Werkstatt, beauftragen die Erstellung des Gutachtens und kümmern sich um sonstige lästige Aufgaben, wie einen Mietwagen – auch wenn das bequem klingt, gehen Sie darauf keinesfalls ein. Denn sobald Sie die Verantwortung und Entscheidungen abgeben, wird der Schaden heruntergespielt und Sie erhalten lediglich einen Bruchteil des Ihnen zustehenden Ausgleichs. Lassen Sie alles von unabhängigen Stellen durchführen, selbst wenn das zunächst wie ein größerer Aufwand wirkt. Verlangt die Versicherung ein zweites, von ihnen beauftragtes Gutachten, müssen Sie sich darauf in den wenigsten Fällen einlassen.
  4. Beauftragen Sie einen Anwalt beziehungsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht: Denn diese Anwälte kennen die gängigen Praxen und Methoden der Versicherungen und können Probleme bereits mit geringem Aufwand im Keim ersticken sowie für einen gerechten Ausgleich der entstandenen Schäden sorgen.

Wenn die gegnerische Versicherung nicht alles Zahlen will, hilft KFZSachverstand.de Ihnen!

und/oder keine Zeugen zugegen waren.

Wenn die Versicherung des Unfallgegners den vollen Schaden nicht Zahlen will oder weniger als das Gutachten, brauchen Sie einen unabhängigen Gutachter mit Erfahrung. Rufen Sie unsere Schadenhotline: 0800 / 570 1700 kostenlos an.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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