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Schadenmeldung bei der Axa – unkompliziert Unfall melden

Schadenmeldung bei der Axa – unkompliziert Unfall melden

Wer hatte die Situation noch nicht – unterwegs mit Auto oder Motorrad im Straßenverkehr, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und schon kracht es. Ein Unfall auf der Straße ist sicherlich weder erwünscht noch angenehm und trotzdem passiert dies täglich Tausende Male in Deutschland. Sofern es bei Blechschäden bleibt und die beteiligten Personen unversehrt sind, ist es zwar eine unschöne, aber dennoch eine lösbare Angelegenheit. Es kann durchaus hilfreich sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen, anstatt das Auto auf Kosten der Versicherung in die Werkstatt zu bringen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten, damit die Schadenauszahlung für Sie zum Vorteil wird.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, dann haben Sie Rechte! Wir beraten Sie gerne kostenfrei! Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie sich bei der AXA melden.

Bitte Wählen Sie:

Sie haben an dem Unfall
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Sie haben an dem Unfall
Schuld

Die ersten Schritte

Trotz Schock sollten die nächsten Schritte mit Bedacht gewählt werden: Wer sollte informiert werden? Braucht es Rettungsdienst, Notarzt oder lediglich die Polizei? Muss ich die Versicherung gleich informieren? Die gute Nachricht: Das Team von KFZSachverstand.de kümmert sich um diese ganzen Dinge, wenn wir hier von Ihnen beauftragt werden und insbesondere, wenn Sie Unfallgeschädigter sind. Denn speziell dann wird die Versicherung des Unfallverursachers das Interesse haben, den Schaden vor allem zu ihren Gunsten zu regulieren, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ihnen steht jedoch mehr zu und hier kommen wir ins Spiel – schnell und unbürokratisch. Von der Kommunikation mit allen für den Unfall relevanten Stellen über die Beauftragung eines Gutachters bis zum Einschalten eines fachkundigen Anwaltes kümmern wir uns komplett um die gesamte Abwicklung des Unfalls.

Gerne informieren wir Sie mit diesem Beitrag im Detail. Haben Sie eine Axa-Autoversicherung und einen Schadensfall? Dann – unbedingt weiter lesen!

Die Schadensmeldung bei der Axa

Egal, ob der Unfall von Ihnen verursacht wurde, ob Geschädigter oder Verursacher oder ob die genaue Lage im Moment noch untersucht wird – die Regulierung von Schäden übernimmt generell die Versicherung. Um diesen Anspruch anzumelden, muss der Versicherung eine Schadensmeldung vorliegen. Dies können Sie zu den Zeiten der Hotline telefonisch oder 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche online über das Portal tun. Wichtig ist, dies möglichst noch am Tag des Unfalls zu erledigen.

Unfall verursacht? oder durch Schuld anderer am Unfall beteiligt?

Für Ihre Versicherung ist es bei der Meldung wichtig zu wissen, ob bereits feststeht, wer den Unfall verursacht hat. Ist die Polizei involviert, wird dies meist relativ rasch festgestellt und dokumentiert, welcher Beteiligte den Unfall verursacht hat bzw. Geschädigter sind. Es gibt natürlich auch Unfälle, bei denen dies erst einmal untersucht wird und nicht offensichtlich ist. Dann werden eventuelle Unfallzeugen und ggfs. auch ein Verkehrssachverständiger befragt.

Manchmal ist die Situation, dass die Unfallschuld prozentual verteilt wird. Sollte sich hier eine Verteilung auf jeden Unfallbeteiligten von jeweils 50 % ergeben, muss jeder der Beteiligten seinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Gleiches gilt, wenn die Unfallbeteiligten widersprüchliche Aussagen treffen, es vielleicht keine Zeugen gibt, sondern nur die Aussagen der Beteiligten und daher kein Verursacher klar ermittelt werden kann. Der Polizei gelingt es meist, durch Befragungen der Zeugen am Unfallort den Verursacher zu bestimmen. Dieser wird im von der Polizei erstellten Unfallbericht aufgeführt, ebenso wie die Angabe des Geschädigten. Ein Unfallbericht ist in solch einem Fall das wichtigste Dokument, das Ihre Versicherung für die Schadensmeldung und -bearbeitung benötigt. Aufgeführt werden außerdem die Versicherungen, bei denen die beteiligten Fahrzeuge gemeldet sind.

Die Zuständigkeit der Versicherung ergibt sich daraus, ob der Versicherungsnehmer schuldig ist. Beim Unfall springt immer die Haftpflichtversicherung (die für jedes Fahrzeug abzuschließen ist) und die Vollkaskoversicherung ein. Wurde eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, hat dies für einen Unfall keine Wirkung, da sie Schäden von Dritten, wie z. B. durch Diebstahl, abdeckt.

Die Haftpflichtversicherung

Ohne Haftpflichtversicherung darf sich kein motorisiertes Fahrzeug auf Deutschlands Straßen bewegen. Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die Sie als Halter eines motorisierten Fahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Wichtig auch zu wissen: Haben Sie Ihr Fahrzeug verliehen und verursacht der andere Fahrer/die andere Fahrerin einen Unfall, wird die Haftpflichtversicherung ihres Kfzs dafür in die Pflicht genommen. Immens wichtig ist deshalb, dass Sie in Ihrem Versicherungsvertrag zusätzliche Fahrer nicht ausgeschlossen haben, nur weil der Beitrag dann vielleicht ein paar Euros günstiger wäre. Und auch wenn Sie dies nicht getan haben: Sie werden als Halter des Fahrzeugs in jedem Fall in die Verantwortung genommen, da das in Deutschland gesetzlich geregelt ist.

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kann – vor allem für neuere und höherwertige Fahrzeuge – freiwillig und zusätzlich zur Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgeschlossen werden. Die Vollkaskoversicherung erstattet Schäden, die vom Halter selbst verursacht wurden. Der Versicherungsbetrag richtet sich nach Alter und unfallfreien Jahren des Halters sowie nach der Höhe der Selbstbeteiligung bei Schäden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto weniger Beitrag bezahlen Sie als Halter. Die Selbstbeteiligung wird bei der Schadensregulierung vom Gesamtschadensbetrag abgezogen und muss vom Halter übernommen werden.

Die Vollkaskoversicherung bezahlt bei einem Unfallschaden nur den Zeitwert des Fahrzeugs. Somit lohnt sich diese Versicherung für ältere Fahrzeuge aufgrund des Fahrzeugwertes häufig nicht mehr.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung ist eine Versicherungsart, die freiwillig abgeschlossen werden kann. Sie kommt für die Schäden Dritter auf. Dazu gehören z. B. Schäden durch Wildunfälle, Glasschäden etc. Bei einem Verkehrsunfall – auch mit weiteren Beteiligten – hat die Haftpflichtversicherung daher keine Relevanz.

Den Schaden als Unfallverursacher melden

Sie haben einen Schaden verursacht und die Schuld steht eindeutig fest? Dann sind Sie laut Versicherungsschein dazu verpflichtet, diesen so rasch als möglich an Ihre Versicherung zu melden. Hier erreichen Sie die Axa wie folgt:

Axa einen Unfall melden – per Hotline Schadenservice

Wählen Sie die Tel.-Nr. 0800 2920333. Die Ansprechpartner der Axa sind 24 Stunden an sieben Tagen der Woche telefonisch für Sie erreichbar. Hierfür sollten Sie Ihre Versicherungs-Nr. bereithalten.

Axa einen Unfall melden – per Online-Schadensmeldung

Unter diesem Link können Sie den Schaden schnell und unkompliziert an die Axa melden. Dies gilt auch, wenn Sie von einem Axa-Mitglied geschädigt wurden (s. Absatz Schaden als Geschädigter melden). Sie werden durch das Online-Formular Schadens Meldung Formular geführt, geben Ihre Versicherungsnummer, den Unfallhergang und weitere Details an und senden das Formular dann ab.

Wichtig ist auch, dass Sie das Unfallprotokoll, das Sie von der Polizei erhalten haben übermitteln. Meist reicht es, wenn Sie die Protokollnummer (jedes von der Polizei aufgenommene Protokoll verfügt über eine Nummer) übermitteln können. Die Axa Versicherung kann grundsätzlich online auf die notwendigen Daten zugreifen.

Der Axa einen Unfall melden als Geschädigter

Als Geschädigter eines Unfalls können Sie ebenfalls der Axa einen Unfallschaden melden. Sie sollten hier jedoch sicher sein, dass Ihr Unfallgegner bei der Axa versichert ist. Für eine rasche Übermittlung der Schadensmeldung gibt es auch hier ein Online-Formular auf der Website. Hier werden Sie gleich zu Beginn gefragt, ob Sie Kunde bei der Axa oder Geschädigter sind. Geben Sie an, dass Sie von einem Axa-Kunden geschädigt wurden und halten Sie auch hier das Schadensprotokoll und evtl. die Versicherungsnummer des Unfallverursachers bereit.

Sie können auch in diesem Fall alternativ per Telefon die Schadenstelle erreichen, um der Axa den Unfall zu melden.

Axa Unfallmeldung ohne Beteiligung der Polizei

Eventuell haben Sie bei Ihrem Unfall die Polizei nicht hinzugezogen, wenn es ein Bagatellschaden war oder der Unfallverursacher klar ersichtlich war und beide Unfallbeteiligten sich geeinigt haben. Sie können der Axa den Unfall melden, ohne dass die Polizei beteiligt war und Sie somit auch keinen Unfallbericht besitzen. Dennoch sollte vor Ort der Unfallhergang und die weitere Vorgehensweise schriftlich festhalten und von den Beteiligten unterschrieben werden. Dies ist am Ende des Tages wichtig, um allen Ansprüchen der Unfallgegner gerecht zu werden.

Hochstufung in eine höhere Schadensklasse nach einem Schaden

Wenn Sie bei einem Unfall Ihre Vollkaskoversicherung beanspruchen, wird es zu einer Hochstufung Ihres Vertrages kommen. So werden Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse kommen, was ab dem Folgejahr einen höheren Beitrag zur Folge hat. Im Gegenzug wird der Unfallschaden reguliert. Daher lohnt es sich nicht, Bagatellschäden, die zu einer Höherstufung führen würden, über die Versicherung abzurechnen.

Der Verursacher des Unfalls gibt Ihnen nicht die Versicherungsdaten, damit Sie den Unfall melden können?

Als Geschädigter bei einem Unfall haben Sie grundsätzlich den Anspruch darauf, die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners zu erfahren. Doch was tun, wenn dieser seine Daten nicht herausgibt? Nun, es gibt eine deutschlandweite Notruf Hotline der Autoversicherer. Unter der Nummer 0800-2502600 erreichen Sie diesen 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Hier erfahren Sie als Unfallgeschädigter, bei welcher Versicherung Sie ihren Unfall mit dem Gegner anmelden können. Sie benötigen lediglich das Kfz-Kennzeichen der anderen Partei.

CLAYM+ Schadenregulierer – Was Sie für Sie tun können

Gerne hilft Ihnen unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ als unabhängiger Schadenregulierer dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Viele Unfallgeschädigte nutzen bei einem Unfall generell die Möglichkeit, die gesamte Schadensabwicklung über die gegnerische Versicherung abzuwickeln. Hier wird jedoch meist nur der Mindestanspruch an Schadenersatz erstattet, da die Versicherungsgesellschaft das Interesse hat, den eigenen Schaden möglichst gering zu halten. Daher sollten Sie die Schadensregulierung besser einem unabhängigen Experten überlassen, der Ihre Rechte durchsetzt.

Rufen Sie dafür kostenfrei unsere Hotline unter Tel. 0800/5701700 an oder informieren Sie sich auf unserer Website kfzsachverstand.de/ratgeber

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Olaf Madsen und Team

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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