Das Deutsche Büro Grüne Karte: Regelung von Schäden durch ausländische Fahrzeuge
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadensregulierung durch die Haftpflicht Ihres Unfallgegners. Damit dies auch klappt, wenn es sich bei dem Unfallverursacher um einen ausländischen Fahrer handelt, gibt es das deutsche Büro Grüne Karte (dbgk). Es besorgt die Daten der zuständigen Haftpflichtgesellschaft aus dem Ausland oder tritt selbst in deren Pflichten und Rechte ein, so dass Sie als Unfallgeschädigter nach Ihrem Verkehrsunfall zu Ihrem Recht kommen.
Inhalt dieses Beitrags
Ohne Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz
Werden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, gewährt Ihnen der deutsche Gesetzgeber wichtige Rechte. So haben Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner Anspruch auf die Regulierung aller Ihrer entstandenen Schäden. Ganz gleich wie hoch Sach-, Personen- oder Vermögensschäden auch sind: Der Schädiger muss sie als Unfallopfer begleichen. Wer motorisiert am Straßenverkehr in Deutschland teilnimmt, darf das deshalb nicht ohne eine entsprechende Haftpflichtpolice tun. Denn sie tritt im Fall der Fälle in die Schadensersatzpflicht ein und sorgt dafür, dass das Unfallopfer nicht auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt.
Zum Problem könnte die Regulierung Ihrer berechtigten Forderungen nach einem Unfall werden, wenn Ihr Schädiger aus dem Ausland kommt und auch sein Fahrzeug außerhalb der deutschen Landesgrenzen zugelassen ist. Dann kann es unter Umständen schwierig sein, die Versicherungsgesellschaft zu identifizieren, die für den an Ihrem Fahrzeug und Ihrer Gesundheit entstandenen Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug, einstandspflichtig ist.
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DBGK: Zusammenschluss von 46 Staaten
Für diesen Fall wurde ein multilaterales System geschaffen: das deutsche Büro Grüne Karte . Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von europäischen Haftpflichtversicherungen aus zurzeit 46 Staaten. Das sind Staaten der Europäischen Union, wie Italien, Dänemark, Frankreich oder Polen, andere europäische Länder, wie Russland, Serbien oder die Ukraine und Anrainer des Mittelmeerraumes, wie Israel oder die Türkei. In der Bundesrepublik gibt es folglich das Deutsche Büro Grüne Karte.
Die grundlegende Idee des Systems Grüne Karte liegt darin, die Regulierung von Schäden nach einem Unfall mit einem ausländischen KFZ im Inland zu vereinfachen. Und deshalb fungieren in jedem einzelnen der beteiligten Staaten die Büros als der wichtigste Anlaufpunkt zur Koordination, Abstimmung und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung. Zu diesem Zweck wurde in den Mitgliedsstaaten die Internationale Grüne Versicherungskarte eingeführt. Bei der Karte handelt es sich um ein einheitliches Versicherungszertifikat. In den jeweiligen Staaten stattet das Büro seine Haftpflichtversicherer mit diesen Versicherungskarten aus. Die Gesellschaften wiederum geben die Grünen Karten an ihre Versicherten weiter und bescheinigt ihnen so den notwendigen Versicherungsschutz. Beim überfahren der Grenze wird der Fahrer eines Fahrzeugs deshalb auch so angesehen, als wäre er ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Gastlandes versichert.
Deutsche Büro Grüne Karte Versicherungskarte
Regelung: Schaden und Ersatz bei Auslandsschäden
Das Deutsche Büro Grüne Karte hat die Aufgabe, sich um einen Schaden zu kümmern, der von einem Fahrzeug aus einem Land des Grüne-Karte-Systems in der Bundesrepublik verursacht wurde. Nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug reicht es aus, wenn Sie sich die Angaben von der Grünen Karte Ihres Unfallgegners notieren. Diese Angaben reichen Sie dann an das Deutsche Büro Grüne Karte weiter. Hilfreich ist es darüber hinaus, wenn Sie die Karte fotografieren und ebenfalls einreichen. Stammt Ihr Unfallgegner aus einem Land der Europäischen Union oder aus Norwegen, Serbien Andorra, Island oder der Schweiz, muss er die Grüne Karte noch nicht einmal dabeihaben. Dem Deutschen Büro Grüne Karte hilft in diesem Fall bereits das Kennzeichen des Fahrzeugs. Wie die Grüne Karte gilt es als Nachweis der vorhandenen Haftpflichtpolice. In jedem Fall sollten Sie nach einem Unfall den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Am besten ist es, Sie legen ein solches Formular zu Ihren Versicherungsunterlagen.
Komplexer Schadenersatz
Zusammen mit der Meldung der relevanten Daten Ihres Unfallgegners machen Sie beim Deutschen Büro Grüne Karte automatisch Ihre Schadenersatzansprüche geltend. Das Büro überträgt die Schadenabwicklung an einen Regulierer. Das kann ein Versicherungsunternehmen oder ein Regulierungsbüro wie CLAYM+ in Deutschland sein. Wer als Regulierer in Erwägung kommt, hängt vom ausländischen Versicherer Ihres Unfallgegners ab. Gravierende Besonderheiten bei der Regulierung des Schadens mit dem Büro Grüne Karte gibt es übrigens nicht. Denn für Sie als Geschädigten gilt selbstverständlich deutsches Schadenersatzrecht. Sämtliche Ansprüche aus diesem Recht gelten also auch für Sie. Sie erhalten die Sachverständigenkosten, die Reparatur- und Mietwagenkosten erstattet, daneben Wertminderung oder gegebenenfalls Schmerzensgeld oder Anwaltskosten.
Im Prinzip arbeitet Das deutsche Büro Grüne Karte (dbgk) wie jede andere Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kann es durchaus zeitlich zu Verzögerungen kommen. Haben Sie Ihre Ansprüche beim Büro angemeldet, halten die beauftragten Regulierer in der Regel mit dem Versicherer im Ausland Rücksprache. Das kann dauern. Ein langes Hinhalten bei der Regulierung Ihrer Forderungen müssen Sie sich jedoch nicht gefallen lassen. Das deutsche Büro Grüne Karte können Sie sogar verklagen. Da es in die Pflichten eines Versicherers eintritt, ist es passiv legitimiert und damit verantwortlich für die rechtlich korrekte Abwicklung aller Ansprüche. Das ändert aber nichts daran, dass Sie im Fall der Fälle auch direkten Anspruch gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des ausländischen Kfz haben.
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