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Die Schadennummer nach einem Unfall

Schadennummer nach einem Unfall

Eine schnelle Regulierung und eine persönliche Ansprache sind Ihnen als Unfallgeschädigter wichtig. Doch in der Realität sieht es anders aus. Die Bearbeitung des Schadens braucht seine Zeit und anstelle Ihres Namens tritt die Schadennummer in den Fokus. hier erfahren Sie, was es mit der Nummer auf sich hat und warum sie bei Schadenregulierungen so wichtig ist.

Was ist die Schadennummer bei der Schadensmeldung?

Die Schadenmeldung erfordert die Eröffnung einer Akte, die zwar in den Versicherungsdokumenten verwahrt, aber nicht im fortlaufenden Text dort angelegt wird. Für jeden Unfall wird eine Schadennummer vergeben, die im zukünftigen Schrift- und Bearbeitungsverkehr als Identifizierung dient. Ohne die Angabe dieser Nummer erhalten Sie als Unfallgeschädigter keine Auskunft zum Regulierungsstand, auch wenn Sie alle anderen Daten nennen können. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und in puncto Beratung nicht nur eine Nummer sein möchten, melden Sie sich bei kfzsachverstand.de und erhalten alle wichtigen Informationen und fachkundige Unterstützung.

Warum ist die Schadenmeldung nummeriert und fristgebunden?

Wer einen Unfallschaden meldet, muss sich an eine strikte Frist halten. Bei den meisten Versicherungen beträgt die Meldefrist 7 Tage, so dass Sie mit einer Ablehnung rechnen müssen, wenn Sie sich mit der Schadenmeldung Zeit lassen. Die Schadennummer wird von der Versicherung in dem Moment vergeben, in dem die Meldung eingeht und der Schaden in einer Akte angelegt wird. Das heißt, dass jeder Unfallschaden eine eigene – und nur für diesen Schaden gültige – Schadennummer hat. Um dem Problem der Fristüberschreitung zu entgehen und im Zweifelsfall Sicherheit zu haben, sollten Sie eine schriftliche Schadenmeldung immer per Einschreiben versenden. Einfacher ist es, wenn Sie den Schaden unmittelbar nach seinem Geschehen melden und sich diesbezüglich online an die Versicherung wenden.

Sie können davon ausgehen, dass die Bearbeitung je nach Umfang und Schadenaufkommen im Allgemeinen einige Wochen bis Monate dauert. Wenn Sie zwischenzeitlich eine Schadenauskunft erhalten wollen, sollten Sie unbedingt die Schadennummer zur Hand haben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie an Ihrem Wohnort ins Versicherungsbüro Ihres Vertrauens gehen und dort als langjähriger Kunde auch ohne die Vorlage der Nummer eine Auskunft erhalten.

Unfallmeldung beim Versicherer – wessen Aufgabe ist es?

Prinzipiell ist der Unfallverursacher für die Schadenmeldung bei der Versicherung zuständig. Doch aus Erfahrungswerten raten wir Ihnen bei Kfzsachverstand.de, sich nicht auf die fristgemäße Meldung des Unfallgegners zu verlassen. Noch am Unfallort sollten Sie die Daten austauschen und sich vom Unfallverursacher ein Dokument zu dessen Kfz-Versicherung, sowie zu seiner Versicherungsnummer aushändigen lassen. Es ist ratsam, sich spätestens kurz vor Fristablauf beim Versicherer zu erkundigen, ob die Schadenmeldung eingegangen – und ob eine Schadennummer erteilt worden ist. Die meisten Versicherungen stellen die Schadennummer auf dem Postweg zu, so dass Sie vor Fristablauf gar nicht wissen, ob die Akte bereits existiert oder ob der Unfallgegner in der Meldepflicht säumig war. Bei Kaskoschäden oder bei Unfallschäden mit Teilschuld und der damit verbundenen Voll- oder Teilregulierung durch Ihre Kfz-Versicherung, melden Sie den Schaden selbst. Auch wenn sich ein Unfallgegner vom Unfallort entfernt und sich seiner Verpflichtung entzieht, sollten Sie keinesfalls untätig abwarten, ob er sich eines Besseren besinnt und seiner Versicherung Meldung macht. In diesem Fall ist es hilfreich, das Kfz-Kennzeichen zu kennen und den Zentralruf der Versicherungsgesellschaften zu kontaktieren. Da der Punkt etwas komplexer ist, möchten wir ihn in einem folgenden Absatz näher erläutern.

Wie gehen Sie vor wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht?

Im Regelfall gibt es einen Unfallverursacher und einen Unfallgeschädigten, die sich beide am Ort des Geschehens befinden und die Abwicklung, je nach Schadenhöhe, mit oder ohne Polizei regeln. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Flieht der Unfallverursacher vom Unfallort und Sie bleiben mit einem Blechschaden oder gar einer größeren Schädigung zurück, kann ein falscher Entschluss teuer werden. Bestenfalls haben Sie sich das Nummernschild des Unfallverursachers gemerkt oder es gibt Zeugen, die das Kennzeichen benennen können. In diesem Fall ist der Zentralruf der Versicherer die richtige Adresse, da man Ihnen dort die Versicherung des Verursachers nennen – und Sie über eine vielleicht bereits angelegte Schadennummer in Kenntnis setzen kann.

Das ist der Idealfall. Größtenteils können Sie davon ausgehen, dass es bei Fahrerflucht eher selten Zeugen und meist auch keine eigene Erinnerung an das Kfz-Kennzeichen gibt.

In diesem Fall sollten Sie nicht lange überlegen, sondern sich umgehend an die Polizei wenden und den Unfall aufnehmen lassen. Sind Lackspuren des Unfallgegners an Ihrem Fahrzeug vorhanden, kann er im Rahmen einer großräumigen Fahndung gefunden werden. Ohne eine polizeiliche Meldung müssen Sie davon ausgehen, dass Sie auf dem Schaden und auf den daraus resultierenden Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsopferhilfe ist ein weiterer Ansprechpartner, den Sie nach einem Unfall mit Fahrerflucht kontaktieren sollten. Wissen Sie praktisch nichts über den Unfallgegner, kann man Ihnen dort – aber auch bei kfzsachverstand.de weiterhelfen. Wichtig ist, dass Sie die Angelegenheit nicht aussitzen und darauf warten, dass sich der Unfallfahrer stellt und bei seiner Versicherung eine Akte anlegen lässt.

Wann kommt die Schadennummer und was macht sie aus?

Wer den Schaden meldet, erhält die Schadennummer unmittelbar nach der Meldung. Sie kann telefonisch, online oder postalisch zugestellt werden. Am besten schreiben Sie die Nummer direkt im Telefongespräch auf, da Sie so auch einen Nachweis für den Unfallgeschädigten haben, dass die Meldung erfolgt und der Schaden aufgenommen ist. Fakt ist, dass sich ein Geschädigter erst dann auf die fristgerechte Meldung verlassen kann, wenn er die Schadennummer in den Händen hält und somit weiß, dass die Versicherung mit der Regulierung beauftragt wurde.

Unfallmeldung: Am besten einfach online

Die meisten Kfz-Versicherer nehmen Unfälle heute nur noch online auf. Die klassische Sofortmeldung per Sprachanruf vom Unfallort aus hat praktisch ausgedient. In einigen Fällen kann es dennoch ratsam sein, den Unfall telefonisch an die Hotline zu melden und so die Zuteilung der Schadennummer zu beschleunigen. Meist erfolgt die telefonische Unfallmeldung in knapper Ausführung und gibt dem Unfallgegner die Möglichkeit, die Schadennummer noch am Unfallort zu erhalten. Die akribische Unfallaufnahme wird dann online erledigt und vom Unfallverursacher von zu Hause aus vorgenommen. Um die fristgerechte Meldung müssen Sie sich als Geschädigter keine Gedanken machen, wenn Ihnen die Schadennummer für den Vorgang am Unfallort mitgeteilt wird.

Warum die Schadennummer bei allen Versicherungsnachfragen essenziell ist

Die Schadennummer dient Ihnen als Geschädigter dazu, Ihre Regulierungsansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Ohne die Nummer wird Ihr Fall nicht behandelt und darauf verwiesen, dass der Unfallverursacher noch keine Schadenmeldung eingereicht hat. Auch wenn Sie etwas über den Regulierungsstand erfahren oder ein eigenes unabhängiges Gutachten einreichen möchten, sollten Sie die Schadennummer zur Hand haben. Durch deren Eingabe im Computer weiß der Sachbearbeiter der Versicherung umgehend, um welchen Unfall es sich handelt und wie weit die Bearbeitung ist.

Die Bedeutung der Nummernfolge nach Unfällen

Fernab der Anlegung des Vorfalls, gibt die Schadennummer Auskunft darüber, dass der Vorfall in Gang gesetzt wurde. Hat der Unfallverursacher den Schaden fristgerecht gemeldet, erhält er die Schadennummer. Gleichbedeutend ist die Zuteilung dieser Nummer ein Nachweis dafür, dass die aktive Schadenregulierung begonnen hat. Im Regelfall wird die Nummer sowohl dem Versicherungsnehmer und Unfallverursacher, sowie dem Unfallgegner und Geschädigten zugeteilt. Auf dem Brief oder im E-Mail Anschreiben befindet sich der Vermerk, dass sämtliche Anfragen die Bekanntgabe der Schadennummer erfordern.

Kfzsachverstand.de unterstützt Sie als Mensch, nicht als Nummer!

In der Praxis zeigt sich, dass die Schadenabwicklung zwischen Unfallverursacher und Geschädigten im Regelfall alles Andere als reibungslos verläuft. Wenn Sie sich mit Dingen wie einer Schadennummer gar nicht erst beschäftigen möchten, raten wir Ihnen dazu, die Schadenmeldung unmittelbar nach dem Unfall bei kfzsachverstand.de einzureichen. Unser Service beruht auf einer ganzheitlichen und menschlichen Unterstützung, die Ihnen nicht das Gefühl einer Nummer im System gibt. Durch die unabhängige Begutachtung des Unfallschadens, sowie anhand des sachkundig erstellten Gutachtens haben Sie obendrein den Vorteil, dass Ihnen der wirklich entstandene Unfallschaden auch erstattet wird. Am besten rufen Sie bei kfzsachverstand.de an, wenn Sie eine unproblematische, zu Ihren Gunsten erfolgende Schadenabwicklung wünschen. Mit Dingen wie einer Schadennummer und Diskussionen mit der Unfallgegnerversicherung kommen Sie dabei nicht in Kontakt.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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