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Europäischer Unfallbericht – Ratgeber

Europäischer Unfallbericht

Selbst der erfahrenste Autofahrer kann unverhofft in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Auch wenn man in solch einer Situation erst einmal unter Schock steht, ist es umso wichtiger, den Unfallbericht wahrheitsgetreu und gewissenhaft auszufüllen. Nur so lassen sich spätere Schadensersatzansprüche durchsetzen bzw. abwenden. Ereignet sich der Unfall im europäischen Ausland, kommt der einheitliche Europäische Unfallbericht zur Anwendung.

Nur die wenigsten Autofahrer bleiben lebenslang unfallfrei. Früher oder später gerät erfahrungsgemäß nahezu jeder in einen größeren oder kleineren Verkehrsdelikt. Dies muss nicht einmal zwingend auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen sein. Es genügt, wenn ein anderer Autofahrer die Vorfahrt missachtet oder auch nur unachtsam ausparkt. Ereignet sich ein Verkehrsunfall, stehen die Absicherung des Unfallortes sowie die Erstversorgung Verletzter selbstverständlich an erster Stelle. Gleich danach sollte sich jedoch um den Unfallbericht gekümmert werden. DOWNLOAD UNFALLBERICHT

Was gehört in den Unfallbericht?

Wenn Sie einen Unfallbericht ausfüllen, sollten Sie sich dabei an den fünf W-Fragen orientieren. Wer ist beteiligt? Was ist geschehen? Wo ist es geschehen? Wann ist es geschehen? Warum ist es geschehen? Wenn Sie all diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, haben Sie bereits eine gute Grundlage geschaffen. Darüber hinaus ist eine Unfallskizze erforderlich. Dafür müssen Sie nicht professionell zeichnen können, die wichtigen Details sollten allerdings klar und deutlich erkennbar sein. Weiterhin sollten Sie Bilder von den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen machen. Sofern Sie den Wagen nicht dringend umsetzen müssen, z. B. weil ansonsten eine Straße versperrt wird, sollten Sie den Unfallwagen an Ort und Stelle belassen. Auf diese Weise lässt sich der Unfallhergang leichter nachvollziehen, wenn Sie die Polizei hinzuziehen möchten. Sofern Zeugen den Unfall beobachtet haben, gehört deren Aussage ebenfalls zwingend in den Schadenbericht mit hinein. Der Ton des Berichts sollte sachlich gehalten und faktenorientiert sein. Damit das Formular im Fall des Falles griffbereit ist, sollten Sie immer zwei ausgedruckte Exemplare im Handschuhfach parat haben.

Wozu braucht man einen Schadenbericht überhaupt?

Der Zweck eines Schadenberichts ist es keinesfalls, Schuldzuweisungen auszusprechen. Ziel ist es lediglich, den Unfallhergang samt Schäden sachlich und faktenbasiert zu dokumentieren. Der Europäische Unfallbericht dient zur Vorlage bei der Versicherung, welche entscheidet, wer für den Schaden aufzukommen hat. Als Unfallbeteiligter sind Sie dazu verpflichtet, den Schadensfall innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung anzuzeigen. Handelt es sich um einen Unfall mit Todesopfern, beträgt die Frist lediglich 48 Stunden. Wie bereits erwähnt, dient der Unfallbericht lediglich als sachlich neutrale Dokumentation. Sofern der Unfallgegner verlangen sollte, die Schuldfrage im Bericht zu thematisieren, haben Sie das Recht, die Unterschrift zu verweigern.

Ist es sinnvoll, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen?

Die Frage, ob man die Polizei rufen soll oder sich lieber untereinander einigt, stellt sich vor allem bei sogenannten Bagatellschäden. Hier ist es den Beteiligten überlassen, wie sie vorgehen möchten. Bei minimalen Schäden ist es sogar häufig günstiger, eine gemeinsame Lösung zu finden. Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, erheblichem Sachschaden oder Verkehrsbehinderungen, müssen Sie die Polizei rufen. In diesem Fall fertigen die Beamten den Unfallbericht an.

Was ist zu tun, wenn der Unfall im Ausland geschieht?

Sind Sie beruflich oder privat mit dem Auto im Ausland unterwegs, sollten Sie ein Exemplar eines Europäischen Unfall-Berichts dabeihaben. Dieses können Sie ebenfalls online herunterladen und ausdrucken. Ähnlich wie bei dem herkömmlichen Unfallbericht dient der Europäische Unfallbericht der sachlichen Dokumentation des Unfallhergangs. Der Aufbau des Europäischen Unfallberichts ist in allen Sprachen einheitlich und die Fragen sind durchnummeriert. Im Idealfall kann der Bericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt werden. Lässt sich die sprachliche Barriere nicht überwinden (z. B. durch Englisch) kann es sinnvoll sein, die Polizei hinzuziehen. Schließlich wissen Sie nicht, was der Unfallgegner in seiner Landessprache für Behauptungen verfasst. Sie sollten nichts unterschreiben, was Sie inhaltlich nicht verstehen.

In welchen Ländern kommt der Europäische Unfallbericht zur Anwendung?

Wie die Bezeichnung er bereits vermuten lässt, kommt der Europäische Unfallbericht in nahezu allen europäischen Ländern zur Anwendung. Aber auch außerhalb der EU kann der Vordruck in vielen Fällen hilfreich sein. Nachfolgend wollen wir eine Übersicht darstellen, in welcher Ländern der Europäische Unfallbericht in jedem Fall gültig ist:

Dänemark, Deutschland, Frankreich, Belgien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, Finnland

Worauf muss beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts besonders geachtet werden?

Ereignet sich ein Unfall im Ausland, sollten Sie den Unfallgegner nach seiner Grünen Karte fragen. Hierbei handelt es sich um eine internationale Versicherungskarte, der Sie alle relevanten Daten für den Schadenbericht entnehmen können. Das Mitführen der Grünen Karte erfolgt in den meisten europäischen Ländern auf freiwilliger Basis. Die meisten Menschen führen diese Karte allerdings mit, weshalb es sich in jedem Fall lohnt, danach zu fragen. Sofern einer der beiden Beteiligten keine Grüne Karte bei sich führt, sollten die Autokennzeichen notiert und die Daten aus dem Personalausweis sowie dem Fahrzeugschein angegeben werden. Dies gilt gleichermaßen für beide Unfallparteien. Weiterhin sollten Sie sich den Namen der Versicherung sowie die Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners notieren.

Wann ist ratsam, bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuzuziehen?

Handelt es sich um einen Bagatellschaden und können Sie sich sprachlich gut verständigen, können Sie das weitere Vorgehen auch ohne die Polizei klären. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, bei Unfällen im Ausland im Zweifelsfall lieber sicherzugehen. Während der Ausreise kann im Rahmen von Grenzkontrollen eventuell eine polizeiliche Unfallbestätigung verlangt werden. Können Sie diese dann nicht vorlegen, wird es kompliziert. Um sich derartige Schwierigkeiten zu ersparen, sollten Sie gerade bei etwas schwerwiegenden Sachschäden dringend die Polizei hinzuziehen. Selbiges gilt im Ausland selbstverständlich bei Personenschäden oder wenn Sie vermuten, dass Ihr Unfallgegner alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht. Auch Fahrerflucht gibt Anlass, die Polizei einzuschalten.

Was gehört noch in den Europäischen Unfallbericht?

Ebenso wie bei einem Unfallbericht im Inland ist das Anfertigen einer Unfallskizze notwendig. Um Missverständnisse aufgrund einer undeutlichen Zeichnung zu vermeiden, sollte Sie wichtige Dinge beschriften. Denken Sie daran, auch Verkehrsschilder und Ampeln in der Skizze zu berücksichtigen. Gerade bei sprachlichen Barrieren im Ausland kann die Unfallskizze sich als überaus hilfreich erweisen. Sie sollten sich jedoch nicht ausschließlich auf die Unfallskizze verlassen, sondern den Schaden an Ihrem Wagen zusätzlich von allen Seiten fotografieren. Achten Sie unbedingt auf eine gute Bildqualität Ihrer Beweisfotos.

Manche Verletzungen wie Prellungen oder ein (leichtes) Schleudertrauma bemerkt man im Schockmoment oftmals nicht sofort. Im Europäischen Unfallbericht wird konkret nach Verletzungen gefragt. Da Korrekturen im Nachhinein nicht möglich sind, sollten Sie die Frage im Zweifel lieber bejahen. Dies ist vor allem für spätere Schmerzensgeldansprüche relevant. Sind Zeugen anwesend, so sind deren Kontaktdaten festzuhalten.

Es sei noch einmal betont: Auch der Europäische Unfallbericht ist nicht für Schuldzuweisungen gedacht. Sehen Sie dringend davon ab, ganz gleich, wie verärgert Sie über das eventuelle Fehlverhalten des Unfallgegners sind.

Was macht den Europäischen Unfallbericht ungültig?

Es gibt einige häufige Fehler, die es beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts zwingend zu vermeiden gilt. Ansonsten riskieren Sie die Ungültigkeit des Dokuments. Denken Sie unbedingt daran, am Ende der Kästchenreihe die Summe der angekreuzten Kästchen einzutragen. Vergessen Sie dies, wird der Unfallbericht ungültig. Weiterhin ist die Unterschrift aller Unfallbeteiligten erforderlich. Fehlt eine Unterschrift, ist der Unfallbericht wertlos. Wie bereits kurz erwähnt, sind nachträgliche Änderungen nicht möglich. Von daher sollten Sie trotz innerer Aufregung den Bericht so sorgfältig und durchdacht wie nur irgend möglich ausfüllen. Alles, was Ihnen im Nachhinein an wichtigen Fakten bewusst werden sollte, können Sie nicht mehr geltend machen. Nun kommen wir noch einmal auf das Thema der Sprachbarriere zurück. Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht verstehen. Es könnte sich um ein Schuldgeständnis zu Ihren Lasten handeln. Dies im Nachhinein zu revidieren ist nahezu unmöglich. Von daher sei noch die Empfehlung ausgesprochen, bei einem Unfall im Ausland am besten die Polizei zu rufen.

In wie vielen Ausfertigungen muss der Europäische Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben werden?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland füllt jeder der Beteiligten seinen eigenen Bogen aus. Die Angaben sollten wahrheitsgemäß und untereinander abgesprochen sein. Damit der Bericht Gültigkeit erhält, ist er am Ende von beiden Parteien zu unterschreiben. Somit werden die Angaben bestätigt. Wenn nicht genau geklärt werden kann, wie es zum Unfall kam oder Sie sich mit dem Unfallgegner nicht verständigen können, ist die Polizei zu rufen.

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn mehrere Fahrzeuge am Unfall beteiligt sind?

Manchmal sind nicht nur zwei, sondern mehrere Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt. Auch in diesem Fall muss jeder der Beteiligten den Europäischen Unfallbericht auf einem eigenen ausgedruckten Bogen ausfüllen. Die Antworten sollten einheitlich und mit allen involvierten Personen abgesprochen sein. Wichtig zu beachten: Die Vorzeichnung auf dem Europäischen Unfallbericht bezieht sich lediglich auf zwei Fahrzeuge. Sind mehrere Fahrzeuge involviert, so gilt es die Zeichnung entsprechend anzupassen. Jedes einzelne beteiligte Fahrzeug muss kenntlich gemacht werden. Weiterhin ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Kontaktdaten untereinander austauschen und sich als Zeugen eintragen. Letzteres sollte auch dann geschehen, wenn zwei von mehreren Fahrzeugen nicht miteinander kollidiert sind.

Was passiert mit dem ausgefüllten Europäischen Unfallbericht?

Genau wie der Unfallbericht im Inland muss der Europäische Unfallbericht binnen einer Woche bzw. 48 Stunden (bei Todesfolge) an die eigene Versicherung gesendet werden. Es ist ratsam, zuvor eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen. Sie sollten der Versicherung zeitgleich zum Versand des Unfallberichts mitteilen, wann und wo Ihr Fahrzeug einem Sachverständigen zur Begutachtung zur Verfügung steht.

Ein Unfallbericht ist im Falle eines Verkehrsunfalls unerlässlich

Ganz gleich, ob sich der Zusammenstoß im Inland oder Ausland ereignet hat: Auf das Ausfüllen eines Unfallberichts sollten Sie in keinem Fall verzichten. Im Idealfall haben Sie stets einige ausgedruckte Exemplare in Ihrem Fahrzeug parat. Im Ausland sollte es sich dann selbstverständlich um den Europäischen Unfallbericht handeln. Das Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: DOWNLOAD UNFALLBERICHT.

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