Nach dem Unfall einfach den Gutachter selbst aussuchen
Möchte die gegnerische Versicherung einen Kfz Gutachter stellen, so hat das einen Hintergrund. Die Versicherungsgesellschaft ist nämlich zumeist daran interessiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Folglich muss weniger Schadensersatz bewilligt werden.
Inhalt dieses Beitrags
KFZ Gutachter selbst aussuchen?
Ein Unfall ist immer ärgerlich. Dennoch sollten Betroffene nichts dem Zufall überlassen, sondern die Schadensabwicklung ernst nehmen. Soll die Schadenshöhe ermittelt werden, ist ein Sachverständiger genau die richtige Wahl. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vertrauen zu schenken. Es ist demnach ratsam, in Sachen Kfz Gutachter selbst die Angelegenheit in die Hand zu nehmen. Im Nachfolgenden bieten wir Tipps, worauf im Großen und Ganzen zu achten ist.
Darum sollten Sie einem bestellten Kfz Gutachter weniger trauen
Möchte die gegnerische Versicherung einen Kfz Gutachter stellen, so hat das einen Hintergrund. Die Versicherungsgesellschaft ist nämlich zumeist daran interessiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Folglich muss weniger Schadensersatz bewilligt werden.
Wenn Sie daran kein Interesse haben, sollten Sie auf einen eigenen, unabhängigen Kfz Gutachter bestehen. Als Geschädigter haben Sie nämlich das Recht, den Unfallschaden von einem eigens gewählten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Wichtig: Sie können auch dann auf einen selbst bestellten Gutachter bestehen, wenn die Haftpflichtversicherung des Gegners bereits einen Sachverständigen in Auftrag gegeben hat.
Gemäß verschiedenen Urteilen (s. auch Urteil vom BGH, Az. VI ZR 357/13 vom 22.07.2014) gehören die Sachverständigengebühren zu den Prozesskosten. Diese müssen von der unterlegenen Partei im Zuge des Schadensersatzes beglichen werden.
Hinweis: Das Gericht bestimmt in der Regel, welche Sachverständigen Gutachten und Beweise für den Prozess einbinden dürfen. In § 404 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) lässt sich jedoch nachvollziehen, dass es Parteien gestattet ist, einen Gutachter vorzuschlagen.
Mit einem eigenen Sachverständigen sind Sie also immer besser beraten. Dieser nimmt sich die notwendige Zeit für die Erstellung des Gutachtens und wird alle Schäden folgerichtig aufzeigen. In diesem Bereich keimt jedoch häufig bei Unfallbeteiligten die Frage auf, woran man einen guten Kfz Gutachter erkennt?
So finden Sie einen geeigneten Gutachter
In jedem Bezirk gibt es unterschiedliche Gutachter – Sie haben also die Qual der Wahl. Auf der Webseite des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. finden Sie für Ihre Region den passenden Gutachter. Achten Sie jedoch am besten darauf, dass es sich um einen öffentlich bestellten sowie vereidigten Sachverständigen handelt. Dieser ist zertifiziert und gehört einem unabhängigen Berufsverband an. Diese Gutachter, die sich mit Zertifikaten ausweisen können, gelten in der Regel als besonders vertrauenswürdig und erledigen ihre Arbeit zudem akkurat und gewissenhaft.
Interessant: Möchten Sie selbst einen Kfz Sachverständigen wählen, den die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch nicht bieten kann, so kann sich laut § 404 Abs. 2 ZPO das Gericht auf Ihren Gutachter berufen. Gemäß des Paragraphen berücksichtigt der zuständige Richter „“nicht öffentlich bestellte““ Gutachter nur dann, wenn „“besondere Umstände““ erforderlich sind. Maßgeblich ist, dass öffentlich bestellte Gutachter nicht nur ihre Sachkunde, sondern auch ihre Objektivität darlegen können.
Mit diesen Tipps lässt sich vermeiden, dass Sie die Gutachterkosten tragen müssen
Wenn Sie einen eigenen Gutachter wählen möchten, sollten Sie einige Punkte bedenken. Möchten Sie die Rechnung nämlich erstattet bekommen, sind folgende Aspekte ratsam:
• Sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung einen eigenen Gutachter vorschlagen und bestellen wollen, der nebenbei auch als einziger Sachverständiger im Verfahren bestehen bleiben soll, ist es ratsam diesen Vorschlag auszuschlagen. Sollten Sie zunächst einwilligen und sich dann doch anders entscheiden, bekommen Sie die Gebühren für Ihren bestellten Gutachter nicht erstattet.
• Auch bei einem Bagatellschaden, der in der Regel um die 750 Euro beträgt, werden die Kosten für einen Kfz Sachverständigen im Normalfall nicht von den Versicherungsgesellschaften übernommen. In diesem Rahmen ist häufig ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend.
• Übersteigen die Gutachterkosten das festgesetzte Maß, so wird die gegnerische Versicherung nur einen Teil der Gebühren übernehmen. Es ist wichtig, dass nur die beim Unfall entstandenen Schäden berücksichtigt werden. Andere Schädigungen, die aus früheren Zeiten oder nach dem Unfall herrühren, dürfen nicht eingebunden werden.