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Nutzungsausfalltabelle – welche Nutzungsentschädigung nach einem Unfall?

Nutzungsausfalltabelle – welche Nutzungsentschädigung nach einem Unfall?

Sind Sie ohne Eigenverschulden in einen Unfall verwickelt, sind Sie in erster Linie froh, wenn der Crash „nur“ zu einem Blechschaden geführt hat. Doch eine Reparatur kann dennoch schnell eine vierstellige Summe kosten und dazu führen, dass Ihr Ihr Auto längere Zeit nicht nutzen können. Ist die Kostenübernahme für einen Mietwagen sinnvoll oder lohnt es sich eher, wenn der Unfallgegner Ihnen eine Nutzungsentschädigung zahlt?

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Von einer Nutzungsausfallentschädigung ist die Rede, wenn Ihnen Ihr Fahrzeug durch einen Unfall und die anschließende Reparatur für einen bestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Ausfallentschädigung einfordern. Die Summe der Entschädigung, die man Ihnen als Schadenersatz zahlen muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Sind Sie natürlich auf das Fahrzeug angewiesen, kann die Kostenübernahme der Mietwagenkosten die bessere Entscheidung sein. Denn mit den Mietwagen sind Sie auch gleich wieder Mobil. Doch wenn Sie zum Beispiel über einen Zweitwagen verfügen, ist die Pkw Nutzungsentschädigung nach den Kriterien der Nutzungsausfall Tabelle eine gute Alternative. Der Ihnen zustehende Betrag, der über die Nutzungsausfall Berechnung ermittelt wird, muss von der unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Weiter im den Text finden Sie die
Nutzungsausfallentschädigungstabelle, die Ihnen Einblicke in Ihre Entschädigung gewährt.

Ist die Nutzungsausfall Tabelle verbindlich?

Die Angaben in der Nutzungsausfalltabelle sind nach Fahrzeugmodellen geordnet. Welchen Tagessatz Sie für Ihr Auto, für den Wohnwagen oder für einen Transporter erhalten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je teurer, neuer und besser ausgestattet ein Fahrzeug ist, umso höher ist der Betrag, den Sie von der gegnerischen Versicherung als Schadenersatzzahlung erhalten müssen. Im Folgenden erhalten Sie einen konkreten Überblick, wie die Nutzungsentschädigungsausfalltabelle funktioniert und woran Sie erkennen, wie viel Geld Ihnen zusteht. Die Angaben in den Tabellen sind teilverbindlich, da es sich immer um Etwa-Werte anhand der vorliegenden Ausstattungsmerkmale handelt. Einen zusätzlichen Überblick können Sie sich auch in der Schwackeliste verschaffen, in dem Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs einsehen.

Neben den fahrzeugspezifischen Details orientiert sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung daran, wie lange Ihr PKW in der Werkstatt steht. Sollten Sie den Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend machen, wird der Zeitraum der Wiederbeschaffung in die Nutzungsausfall Berechnung einbezogen.

Auto Nutzungs­ausfall­tabelle 2021

In der folgenden Nutzungsausfalltabelle sehen Sie online wie viel Geld an Entschädigung pro Tag bekommen während Ihr Pkw in der Werkstatt oder in Reparatur ist. Ihre Gruppe berechnet sich nach Modell, der Ausstattung und dem Alter Ihres Fahrzeuges.

Gruppe Entschädigung für den Nutzungsausfall
A 23 €
B 29 €
C 35 €
D 38 €
E 43 €
F 50 €
G 59 €
H 65 €
J 79 €
K 119 €
L 175 €

Unsere Kfz Gutachter bei KfzSachverstand.de können Ihnen die genaue Entschädigung für den Nutzungsausfall kostenlos berechnen , wenn Sie am Auto Unfall nicht Schuld sind. Denn die gegnerische Versicherung muss diese Kosten bezahlen.

Motorrad Nutzungs­ausfall­tabelle 2021

Auch bei Motorrädern können Sie sich auf die Nutzungsausfalltabelle 2021 berufen. Hier wird die Motorleistung in Kubikzentimeter als Berechnungsmaßstab zugrunde gelegt, wie in der Tabelle ersichtlich ist. Wie beim PKW müssen Sie der unfallgegnerischen Versicherung auch bei Motorrädern und Kleinkrafträdern beweisen, dass ein Nutzungswille und ein Nutzungsbedarf vorherrschen. Kostenspezifisch können Sie sich an diesen Werten orientieren.

Gruppe Motorleistung Entschädigung für den Nutzungsausfall
1 bis 50 ccm 10 €
2 bis 80 ccm 15 €
3 bis 7 KW 20 €
4 bis 13 KW 22 €
5 bis 20 KW 25 €
6 bis 37 KW 30 €
7 bis 57 KW 45 €
8 bis 72 KW 55 €
9 über 72 KW bzw. 1200 ccm 65 €

KFZSachverstand.de | Ein starker Partner in der Schadensbegutachtung

Wussten Sie, dass sich die Nutzungsausfall Berechnung nicht nur für PKW und Motorräder vornehmen lässt? Auch für Ihren Transporter, für Geländewagen oder für ein Wohnmobil können Sie die für Sie relevante Entschädigung berechnen. Bei KFZSachverstand.de legen wir diesbezüglich die Influx-Nutzungsausfalltabelle mit einem Portfolio von mehr als 72.000 Fahrzeugen zugrunde.

Um bei seltenen und raren Fahrzeugen, beispielsweise bei Oldtimern, nicht unter dem Realverlust für den Nutzungsausfall entschädigt zu werden, sollten Sie sich an unsere Sachverständigen wenden. Mit jahrelanger Erfahrung in der Berechnung der Ausfallkosten, mit Expertise im Verständnis der Schwacke Liste und im Umgang mit Versicherern sind wir ein Partner, der Ihnen zu Ihrem Recht und Ihrer finanziellen Entschädigung verhilft. Die sachkundige Beurteilung und Dokumentation des Unfallschadens ist das Fundament für die Zahlung, die bei der Versicherung Ihres Unfallgegners eingefordert werden kann.

Warum ein Sachverständigengutachten Verlusten vorbeugt

Auch wenn Sie auf Basis der Tabelle die pauschale Nutzungsentschädigung ermitteln können, handelt es sich bei dieser Summe nicht um eine Konstante. Die Liste beinhaltet Fahrzeuge mit originaler Ausstattung ab Werk. Auch der Zustand Ihres Fahrzeugs wird in der Nutzungsausfalltabelle nicht erwähnt. Eingestuft wird nach Fahrzeugalter und Ausstattung, nicht nach dem wirklichen Zustand und zum Beispiel nach dem Mehrwert durch ein professionelles Tuning. In der Praxis zeigt sich, dass ein fünf Jahre alter PKW in einem deutlich schlechteren Zustand sein kann als ein KFZ, das bereits 15 Jahre alt – aber top gepflegt und gewartet ist. Unsere Sachverständigen bewerten den entstandenen Schaden authentisch und helfen Ihnen dabei, nicht nach Liste, sondern anhand des wirklichen Verlustes entschädigt zu werden. Da wir rund um die Uhr für Sie erreichbar sind, können Sie Ihre Schadenmeldung jederzeit bei uns einreichen und sich darauf verlassen, dass wir uns um Ihr Anliegen kümmern und dafür sorgen, dass Sie nicht mit einer zu geringen Ausfallenschädigung zufrieden sein müssen.

Nutzungsausfalltabelle

Die Schwacke Liste als Berechnungsgrundlage bei Nutzungsausfall

Wie kommen die Werte in der Nutzungsausfalltabelle zustande? Sicherlich haben Sie schon von der Schwacke Tabelle gehört, auf deren Basis der Wert eines Fahrzeugs bestimmt wird. Auch für die Erstellung der Nutzungsausfalltabelle wird die Schwacke-Liste hinzugezogen. Diese Liste wird jährlich angepasst und weist somit immer die neusten Erkenntnisse im Bezug auf die Ausstattung und den realistischen Wert eines Fahrzeugs auf. Da die Nutzungsausfall Tabelle auf dem Schwacke Index beruht, sollten sich keine Erstattungsunterschiede ergeben. Eine eigene Prüfung kann sich dennoch lohnen, da unfallgegnerische Versicherungen häufiger zu ihren Gunsten als zu Gunsten des Geschädigten entscheiden. Als Privatperson stehen die Chancen auf einen positiven Ausgang einer Diskussion mit Versicherungen schlecht. Anders verhält es sich, wenn Sie die Verhandlungen Ihrer Forderungen gleich vom Spezialisten vornehmen lassen und ein adäquates Gutachten vorlegen können. KFZSachverstand.de hilft Ihnen gerne weiter und sorgt dafür, dass Ihnen der Nutzungsausfall nicht teuer zu stehen kommt und unnötigen Ärger bereitet.

Fakten zum Nutzungsausfall bei Totalschaden

Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden steht die Möglichkeit einer Nutzung außer Frage. Das heißt für Sie, dass einer Entschädigung nach Nutzungsausfalltabelle im Regelfall entsprochen wird. Ein sachverständiges Gutachten ist bei Totalschäden essenziell und beugt der Gefahr vor, dass der Ihnen entstandene Schaden herabgestuft und nur zum Teil ausbezahlt wird. Das Gutachten für die Nutzungsausfall Berechnung beruht auf der Ermittlung der Fakten, wie lange es an Ihrem Standort dauert, ein gleichwertiges KFZ zu beschaffen. Im Regelfall beträgt die Ausfallentschädigung maximal 14 Tage. Doch wenn Ihr Fahrzeug nicht bei jedem Händler erhältlich ist, können Sie mit Hilfe von KFZSachverstand.de durchaus ein paar Tage länger entschädigt werden.

Ausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung

Wenn Sie vom Unfallgegner einen Nutzungsausfall bezahlt haben möchten, müssen Sie, wie bereits in einem vorangegangenen Absatz nachweisen, dass ein tatsächlicher Nutzungswille und Bedarf besteht. Lassen Sie Ihr verunfalltes Auto aber nicht instand setzen, kann die gegnerische Versicherung die Nutzungsabsicht in Frage stellen. Eine fiktive Abrechnung, die zum Beispiel mittels eines Kostenvoranschlags von der Werkstatt vorgenommen wird, muss von Haftpflichtversicherern nicht akzeptiert werden. Eine konkrete Rechtsprechung ist in diesem Bereich auch nicht vorhanden. Möchten Sie die Reparatur nicht vornehmen lassen und Ihren Nutzungswillen dennoch plausibel darlegen, ist ein sachkundiges Gutachten hilfreich. Einige Urteile des BGH zeigen auf, dass es mit einer fiktiven Abrechnung vom Sachverständigen möglich ist, für die fiktive Dauer des Werkstattaufenthalts eine Nutzungsentschädigung zu bekommen.

Wie lange kann ein Nutzungsausfall bezahlt werden?

Der längste Zeitraum für eine Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschäden beläuft sich auf 14 Tage. Allerdings ist es eher ungewöhnlich, dass Ihnen die gegnerische Versicherung zwei Wochen bezahlten Spielraum für die KFZ-Reparatur gewährt. Das sachkundige Gutachten ist hier ein Vorteil, mit dem Sie die Dauer der Nutzungsentschädigung verlängern und das Höchstmögliche herausholen können. Reparaturschäden werden je nach Kosten und Zeitaufwand für einen Zeitraum zwischen einem und sieben Tagen entschädigt. Die durch unsere von KFZSachverstand.de bestellten Gutachter errechnete Dauer für die Wiederbeschaffung oder eine Instandsetzung des Unfallschadens werden von KFZ-Versicherern akzeptiert, sodass Sie im Regelfall eine längerfristige Ausfallentschädigung erhalten, als es ohne unser Sachverständigengutachten der Fall ist.

Kann der Nutzungsausfall auch bei vorhandenem Zweitwagen gefordert werden?

Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass Sie vom Versicherer Ihres Unfallgegners nach einem Zweitwagen in Ihrem Haushalt gefragt werden. Selbst wenn zwei KFZ auf Sie zugelassen sind, heißt das aber nicht automatisch, dass Ihnen keine Entschädigung nach Nutzungsausfall Tabelle zusteht. Wird das Zweitauto von einem anderen Familienmitglied genutzt, haben Sie der Versicherung die Gegenargumentationslast entzogen. Können Sie die Nutzung sogar nachweisen, sind Diskussionen über die Entbehrlichkeit der Pkw Nutzungsentschädigung bereits im Ansatz erstickt. Als erfahrene KFZ-Sachverständige raten wir Ihnen dazu, sich nicht mit einer Ablehnung aufgrund eines Zweitwagens in Ihrem Haushalt abzufinden.

Mietwagen oder Zahlung nach Nutzungsausfalltabelle – was ist besser?

In den meisten Fällen ist die Schuldfrage zum Zeitpunkt Ihrer Korrespondenz mit der Unfallgegnerversicherung noch nicht vollständig geklärt. Auch wenn die Fakten klar auf dem Tisch liegen, wird der Versicherer versuchen, Ihnen eine Teilschuld anzulasten. In diesem Fall kommt es meist zur Zivilklage, die damit endet, dass Sie den bereits genutzten Mietwagen anteilig selbst zahlen müssen. Wenn Sie sich für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden, erfolgt die Zahlung erst nach der vollständigen Klärung der Unfallumstände. Das heißt, dass Sie auch im Falle einer Teilschuldzuweisung keine Zusatzkosten haben und demnach ein geringeres Risiko eingehen. Tragen Sie eine Mitschuld, wird lediglich die Schadenersatzsumme gekürzt. Sie erhalten eine geringere Zahlung als die Summe, die Sie als Geschädigter ohne Mitschuld erhalten hätten. Doch eine Rückzahlung oder hohe Kosten, auf denen Sie durch das Gerichtsurteil sitzen bleiben, lassen sich im Falle einer Nutzungsentschädigung ausschließen.

Nutzungsausfall auch beim Wohnmobil möglich

Verunfallen Sie mit dem Wohnmobil, sind Sie zum Empfang einer Ausfallentschädigung berechtigt. Auch wenn in diesem Fall keine dringliche Nutzung, wie zum Beispiel für den Arbeitsweg, nachweisbar ist, sollten Sie mit Hilfe eines sachverständigen Gutachters eine Entschädigung beantragen. Lässt sich der Nachweis erbringen, dass Sie Ihren Urlaub aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht antreten können, beträgt Ihr Anspruch auf eine Entschädigung auch den Betrag, den Sie vom Reiseveranstalter nicht rückerstattet bekommen. Beauftragen Sie uns bei KFZSachverstand.de mit Ihrem Anliegen und verlassen sich darauf, dass wir für Sie die größtmögliche Ausfallentschädigung erzielen.

Kann ein Nutzungsausfall bei Unfällen mit dem Fahrrad geltend gemacht werden?

Auf den ersten Blick mutet die Frage vielleicht skurril an. Doch auch als Radfahrer haben Sie das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Um Ihr Recht und Ihre Zahlung zu erhalten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Werkstatt repariert wurde. Bei irreparablen Unfallschäden können Sie den Nutzungsausfall mit dem Nachweis der Neubestellung eines gleichwertigen Fahrrades beanspruchen. Die meisten KFZ-Versicherer weisen Ihren Antrag in der ersten Instanz ab. Doch eine zivilrechtliche Klage zahlt sich aus und ist vor allem dann hilfreich, wenn es sich bei Ihrem Rad um ein sehr hochpreisiges Fahrrad oder um ein E-Bike handelt.

Fazit | Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung! KFZSachverstand.de hilft!

Der Anspruch auf einen Nutzungsausfall besteht, wenn Sie als Geschädigter nach einem Unfall zurückbleiben. Allerdings kommt es häufiger vor, dass die Versicherung des Unfallgegners anderer Meinung ist und eine Freistellung der beantragten Summe verweigert. Am besten sichern Sie sich von Anfang an ab und beauftragen uns bei KFZSachverstand.de mit Ihrem Gutachten, das die Dauer der Reparatur oder den Zeitraum der Wiederbeschaffung plausibel darlegt. Wir sind nicht nur Ihr Ansprechpartner für das Schadengutachten, mit unseren Partner CLAYM+ unterstütz Sie dieses Netzwerk gerne in der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche auf die Nutzungsausfallentschädigung. Um den richtigen Betrag einzufordern, sind viel Know-how und die Kenntnis aller Details in der Nutzungsausfalltabelle 2021 nötig. Obendrein zahlt sich Verhandlungsgeschick aus und sorgt dafür, dass Sie die errechnete Summe vollständig und zeitnah erhalten.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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