Unfall mit Leasingfahrzeug: Schützen Sie sich vor unerwünschten Kosten
Mittlerweile ist jedes vierte von zehn zugelassenen Automobilen in Deutschland ein Leasing-Fahrzeug. Aktuelle Leasingverträge punkten durch viele Vorteile, zum Beispiel durch drohende Wertverluste, die bei einem Leasingauto meistens nicht relevant sind. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall mit Leasingfahrzeug kommt? Wie verhalten sich Betroffene in solchen Situationen am besten? Um Autofahrer mit Leasingvertrag zu unterstützen, klären unsere kompetenten Mitarbeiter Sie über wichtige Handlungsmöglichkeiten bei der Schadenabwicklung auf.
Inhalt dieses Beitrags
- Leasing: Informationen zum Finanzierungsmodell des Fahrzeuges
- Leasing-Unfall: Was zunächst zu tun ist
- Vorsicht: Werkstattbindung beim Leasingwagen
- Vorsicht: Totalschaden am Leasingauto
- Vorsicht: Wertminderung am Leasingauto
- Vorsicht: Gerichtsverfahren
- Sicherheit durch Dokumentation und Gutachten
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Leasing: Informationen zum Finanzierungsmodell des Fahrzeuges
Das englische Wort Leasing bezeichnet ein Geschäftsmodell, das sich als Nutzungsüberlassung beschreiben lässt. Ein Leasinggeber, zum Beispiel eine Bank oder ein Gesellschaft, finanzieren in diesem Fall ein Fahrzeug, das Leasingauto. Der Vertragspartner überlässt das Automobil, gegen eine monatliche Ratenzahlung, zur zeitweiligen Nutzung. Der Nutzer ist kein Eigentümer des Leasing-Fahrzeugs. Das Automobil verbleibt stattdessen im Besitz der Bank, der Leasinggesellschaft oder des Herstellers. Der Fahrer ist entsprechend lediglicht der Leasingnehmer.
Entsprechende Vertragsangebote gibt es für bekannte Fahrzeugmodelle aller relevanten Hersteller. So können Sie beispielsweise ein aktuelles SUV von BMW, eine luxuriöse Limousine von Daimler-Benz oder einen schnittigen Sportwagen von Porsche zu attraktiven Konditionen leasen. Wenn es aber doch zu einem Unfall mit solch einem Leasingfahrzeug kommt, ist aufgrund der spezifischen Vertragsmodalitäten grundsätzlich eine besondere Vorgehensweise zu beachten. Es drohen sogar Fallen, die Ihnen schlimmstenfalls hohe Kosten verursachen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind immer nur in Absprache mit dem Leasinggeber zu erstatten.
Leasing-Unfall: Was zunächst zu tun ist
Nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug sollten Sie sich zunächst wie bei jedem anderen Unfall im Straßenverkehr verhalten. Leisten Sie also, falls es nötig ist, zunächst erste Hilfe bei den Geschädigten. Rufen Sie bei Bedarf einen Krankenwagen. Sichern Sie außerdem die Unfallstelle, ohne sich selbst zu gefährden. Denken Sie unbedingt daran, die Polizei über das Geschehen zu informieren. Das hilft Ihnen dabei die Rechtslage zu klären und nicht auf etwaigen Schadenersatzansprüchen sitzen zu bleiben. Danach ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen anzurufen, der sich um die Schadensabwicklung kümmert. Dieser klärt zudem die Angelegenheiten mit dem Leasinggeber. Solange Sie sich den Schaden nicht auszahlen lassen wollen, brauchen Sie keine Genehmigung vom Leasinggeber, um den Schaden zu Ihrem Vorteil abzuwickeln.
Unsere Schadenexperten klären Sie in jedem Fall fachgerecht auf und sorgen dafür, dass die Schadensabwicklung so unkompliziert wie möglich abläuft.
Kostenfreie Schadenhotline: 0800/5701700
Vorsicht: Werkstattbindung beim Leasingwagen
Wenn nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug eine Reparatur nötig ist, sollten Sie den jeweiligen Leasingvertrag unbedingt auf eine Werkstattbindung prüfen, die eventuell besteht. Dieser Term meint in diesem Kontext, dass Sie den Wagen in eine vertraglich festgelegte Werkstatt geben müssen, um dort die Reparatur durchzuführen. Sie dürfen den Reparaturschaden dann nicht in eine frei von Ihnen gewählte Werkstatt geben.
Achtung: Wenn Sie diese Bindung nicht berücksichtigen, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine hohe Kostenlast, weil der Leasingpartner oft nicht zahlt. Vor deutschen Gerichten streiten betroffene Parteien vielfach über hohe Summen, weil Betroffene die Werkstattbindung nicht berücksichtigten.
Vorsicht: Totalschaden am Leasingauto
Falls die kalkulierten Kosten der Reparatur, die nach manchem Unfall mit Leasingfahrzeug nötig ist, einen definierten Wert des Wiederbeschaffungsaufwandes übersteigen, erstellen Leasinggeber meist eine Totalschadenabrechnung. Allerdings unterscheidet sich der Prozentsatz, der für die dafür nötige Wertberechnung gilt, je nach Anbieter und Art des jeweiligen Leasingvertrags.
Unser Beispiel zur Veranschaulichung zeigt daraus resultierende Tücken, auf die Sie nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug besonders achten sollten. Oft legt der Leasinggeber im im Vertrag fest, dass die Kosten für nötige Reparaturen nur bis zu 60 Prozent des Wiederbeschaffungsaufwands betragen dürfen. Nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug prüft ein Gutachter daher das Automobil.
Bei dieser Untersuchung stellt der beauftragte Experte fest, dass die Reparaturen rund 10.000 Euro kosten würden. Allerdings beträgt die Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands bei unserem Beispiel maximal 16.500 Euro. In diesem Fall können Sie auf eine zeitnahe Freigabe zur Reparatur hoffen, weil nach klassischen Definitionen der Leasinggeber bis zu 130 Prozent der Wiederbeschaffungskosten zu tragen sind.
Wenn die Reparaturkosten aber den Richtwert von 60 Prozent überschreiten sollten, entscheidet der Leasinggeber meist anders. In solch einem Fall endet das betroffene Fahrzeug meist als Totalschaden auf dem Schrottplatz. Weil die Kosten für die Reparaturen im Verhältnis zum Aufwand der Wiederbeschaffung zu hoch wären, entscheiden sich die Leasinggeber aus wirtschaftlichen Gründen gegen derartige Reparaturen.
Achtung: Falls Sie nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug eine Werkstatt beauftragen, ohne die nötige Entscheidung des Leasing-Gebers abzuwarten, drohen Ihnen hohe Kosten. Als Faustregel gilt, dass sich die Schadenabwicklung ohne Absprachen immer verkompliziert.
Vorsicht: Wertminderung am Leasingauto
Nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug reduziert sich der Wert des betroffenen Automobils. Trotz einer Reparatur wird das Kraftfahrzeug bei einem späteren Verkauf einen geringeren Erlös einbringen. Weil das betroffene Leasingfahrzeug aber nicht seinen Nutzern gehört, steht diesen Betroffenen die durch die Wertminderung erzeugte Schadensersatzleistung leider nicht direkt zu. Stattdessen landet die Summe auf dem Leasingkonto, was sich oft erst bei der abschließenden Rechnung bemerkbar macht.
Ein weiteres Beispiel erklärt diesen Vorgang: Durch einen Unfall mit Leasingfahrzeug entsteht ein wertmindernder Schaden, was laut Gutachten mit einer Summe von 500 Euro zu berechnen ist. Diesen Betrag zahlt die Versicherung direkt auf das Leasingkonto. Wenn die abschließende Rechnung 800 Euro beträgt, müssen die Nutzer nur noch 300 Euro bezahlen, um die finale Rate zu begleichen. Falls Sie das Automobil nach Ende des Leasingzeitraums nicht übernehmen, bleibt die durch Wertminderung entstandene Summe aber beim Leasinggeber.
Vorsicht: Gerichtsverfahren
Manchmal kommt es nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug zu einer Klage durch eine Unfallpartei. Dann versuchen Betroffene auf juristischen Wegen, die oft komplizierte Klärung der Schuldfrage zu erreichen. In solch einem Fall muss der Leasinggeber eine Freigabe für den Klageweg geben. Ohne diese Zustimmung des Vertragspartners dürfen Sie den juristischen Weg schließlich nicht gehen. Erst nach der nötigen Freigabe erhalten Sie die wichtige Legitimation, um vor Gericht ihre Ansprüche einzuklagen. Dabei entstehende Kosten müssen Sie als Nutzer des Leasingwagens allerdings selber aufbringen.
Sicherheit durch Dokumentation und Gutachten
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und zeitraubenden Auseinandersetzungen ist es nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug sehr empfehlenswert, den Vorfall umfassend von einem unabhängigen Schadenexperten dokumentieren zu lassen. Schalten Sie zudem unbedingt die Polizei ein. Die Polizei klärt alle offenen Rechtsfragen und hilft dabei den Gesamtschuldner zu bestimmen. Außerdem sollten Sie eine fotografische Dokumentation des Geschehens und der Schäden anfertigen. Beim Fotografieren gilt es zum Beispiel, auf Bremsspuren zu achten. Halten Sie alle Schäden mit der Kamera fest. Schreiben Sie sich zudem die Namen und Adressen von Beteiligten sowie von Zeugen auf. In der späteren Schadesabwicklung kann diese nervige Arbeit am Unfallort aber Gold wert sein.
Betroffene können nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug externe, freie Gutachter für die Schadenabwicklung einschalten, um die Folgen des Unfalls zur eigenen Absicherung noch umfassender zu dokumentieren. So bieten Ihnen unsere Sachverständigen eine kostenlose Erstberatung für Personen, die nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug den Rat von unabhängigen Experten benötigen. Unsere Spezialisten stehen über unsere kostenfreie 24h-Notfallhotline für eine fachgerechte Beratung zu Ihrer Verfügung. Gerne übernehmen wir die Schadenabwicklung in Ihrem Sinne und unsere Partner CLAYM+ kümmern sich um etwaige Schadenersatzansprüche. Egal ob es sich dabei um einen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug oder nur um einen kleinen Parkrempler handelt.
Rufen Sie unsere Schadenexperten kostenfrei für eine Schadenabwicklung an: 0800/5701700