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Unfall ohne Führerschein – welche Konsequenzen drohen?

Unfall ohne Führerschein

Das Bewegen eines Autos ist verständlicherweise nur mit einem Führerschein erlaubt. Doch vor allem einige Jugendliche testen ihre Grenzen gern einmal aus und fahren ohne Fahrerlaubnis, beispielsweise wenn sie diese aufgrund erhöhter Geschwindigkeit abgeben mussten. Doch davon wird dringend abgeraten, denn dies kann gravierende Folgen haben, vor allem wenn ein Unfall verursacht wird und weitere Delikte wie Fahrerflucht hinzukommen. Nachfolgend erfahren Sie, mit welchen Strafen Sie laut Verkehrsrecht in diesem Fall rechnen müssen.

Unfall ohne Führerschein – wann ist es eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat?

Auf das Auto zu verzichten, fällt den meisten schwer. Doch das Fahren ohne Fahrerlaubnis hat weitreichende Folgen, denn Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Problematisch wird es vor allem bei einem Unfall ohne Führerschein. Wer ohne eine vorhandene Fahrerlaubnis fährt, diese also nur nicht mitführt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Das können Sie als Verwarngeld ansehen. Weitere Konsequenzen drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit nicht. Es wird dabei gegen § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung verstoßen. Ohne einen Führerschein zu besitzen, ein Fahrzeug zu führen, ist eine Straftat. Hierbei kommt es auf keine nachweisbare Gefährdung des Straßenverkehrs an. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass Sie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug steuern. Es handelt sich um eine Straftat, die geahndet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Führerschein nie erworben haben oder er entzogen wurde. Vorsicht walten lassen sollten ebenso Halter eines Kraftfahrzeugs, die zulassen oder anordnen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis den Wagen führt. Sie machen sich ebenso strafbar.

Unfall ohne Führerschein – welche Strafen drohen in diesem Fall?

Mit dem Paragraphen 21 der Straßenverkehrsordnung droht jedem Fahrzeugführer, der ohne Führerschein fährt, eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Die fahrlässige und vorsätzliche Handlung wird mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten beziffert. Umso schwerwiegender können die Folgen ohne Führerschein sein. Zur Strafe kommen nicht selten noch Ansprüche des Geschädigten hinzu. Grundsätzlich muss der Unfallverursacher für die Schäden aufkommen, welche der Unfallgegner erlitten hat, beispielsweise für die Beschädigungen am Auto, die Sie bezahlen müssen, oder für gesundheitliche Folgen, wenn das Unfallopfer verletzt ist. Dann wird Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Es hat in diesem Fall zum Beispiel Anspruch auf Schmerzensgeld und kann die Begleichung der Kosten für eventuell erforderliche Behandlungen bei einem Arzt oder im Krankenhaus fordern. Sie müssen als Verursacher des Unfalls für die Unfallschäden aufkommen. Haben Sie im Extremfall jemanden schwer verletzt, der berufsunfähig bleibt, zahlen Sie lebenslang Schadensersatz. Die genaue Strafe hängt stets von den Unfallfolgen ab, doch die Sachlage ist komplex.

Unfall ohne Führerschein – Versicherungsschutz ist beim Fahren ohne Führerschein in Gefahr

Haben Sie den Unfall verursacht und besitzen keinen Führerschein, wird schlimmstenfalls der Versicherungsschutz aufgehoben. In der Regel zahlt der eigene Haftpflichtversicherer für Schäden, die Unfallgegnern entstanden sind. Doch ist dies auch beim verursachten Unfall ohne Führerschein der Fall? Nein, denn der Versicherer kann bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurück verlangen, wobei es keine Obergrenze gibt. Der Grund ist, dass eine Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherers vorliegt. Fahren Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und es kommt zu einem Unfall ohne Führerschein, kann die Geldsumme noch höher sein, da Sie die Vertragsbedingungen der Versicherung erheblich erhöhen. Was im Detail droht, ist maßgeblich davon abhängig, wie schwer der Schaden letzten Endes ausfällt. Des Weiteren kann Ihre Haftpflichtversicherung den Vertrag fristlos kündigen, da in den AGBs formuliert ist, dass Sie nicht ohne Führerschein fahren dürfen. Besitzen Sie als Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung, müssen Sie für die gesamten entstandenen Kosten aufkommen.

Unfall ohne Führerschein – Fahrerflucht: Welche Folgen sind zu erwarten?

Die Fahrerflucht beschreibt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und somit einen weiteren Strafbestand. Ein Unfallbeteiligter verlässt also den Ort, ohne dem anderen gewisse Informationen mitzuteilen, beispielsweise die Personen- und Fahrzeugdaten. Das Strafmaß erweitert sich abermals, denn Sie sind dazu verpflichtet, am Unfallort noch eine angemessene Zeit zu warten. Beteiligte haben verschiedene Pflichten, beispielsweise die Unfallstelle gut zu sichern, bei Verletzten einen Notruf zu tätigen und bis dahin Erste Hilfe zu leisten. Bei einer Fahrerflucht drohen eine Geld- oder bis zu dreijährige Freiheitsstrafe. Dies ist im § 142 Absatz 1 StGB festgelegt. Beim Unfall ohne Führerschein mit anschließender Fahrerflucht entfällt zudem der Versicherungsschutz komplett. Der Betroffene muss demnach für sämtliche Kosten bezüglich der Schadensregulierung selber aufkommen. In allen genannten Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, denn es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Eine umfassende Beratung, Unterstützung und gute Argumente können sehr hilfreich sein.

Zusammenfassung: Fahren ohne Führerschein strafe

Nur wer einen Führerschein besitzt, darf sich mit einem Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Straßen bewegen. Wird er lediglich vergessen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Bei einer Kontrolle durch die Polizei müssen Sie in diesem Fall mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Dagegen zieht das Fahren ohne den Besitz einer Fahrerlaubnis ernste Konsequenzen nach sich, denn dies stellt eine Straftat dar und wird mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten geahndet. Dies gilt ebenso für den Halter eines Fahrzeugs, der den eigenen Wagen, obwohl er von den Gegebenheiten bzw. dem fehlenden Führerschein weiß, zur Verfügung stellt. Auch er macht sich strafbar. Bei einem verursachten Unfall ohne Führerschein drohen weitere Strafen. Dann muss der Verursacher außerdem für die Unfallschäden aufkommen. Umso gravierender werden die Konsequenzen, wenn weitere Delikte wie ein Fahren unter Alkoholeinfluss oder eine Fahrerflucht hinzukommen. Je nachdem, wie groß der entstandene Schaden ist, hängt die Strafe immer vom Einzelfall ab. Doch grundsätzlich zahlt der Versicherer beim Unfall ohne Führerschein nicht alles, sondern verlangt vom Versicherten einen Teil zurück. Wurde keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, müssen sämtliche Kosten aus eigener Tasche finanziert werden.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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