Unfallschaden auszahlen lassen
Inhalt dieses Beitrags
- Um einen Unfallschaden auszahlen zu lassen ist ein unabhängiges Gutachten von hoher Wichtigkeit
- Warum ein neutraler KFZ-Sachverständiger so wichtig ist
- Schadenauszahlung nach Unfall ohne vorherige Reparatur – so geht es:
- Unfallschadenauszahlung durch Hilfe eines Anwalts beschleunigen
- Unfallschadenauszahlung bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Schadenauszahlung nach einem technischen Totalschaden
- Unfallschaden auszahlen lassen in Kombination mit Nutzungsausfallentschädigung?
- Kein Stress, aber mehr Erfolg nach einem Unfallschaden
- Wie schnell zahlt die Versicherung des Unfallgegners?
- KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner
Um einen Unfallschaden auszahlen zu lassen ist ein unabhängiges Gutachten von hoher Wichtigkeit
Ob bei einer Schadenauszahlung oder bei einer Reparatur auf Kosten der Versicherung – zunächst erfolgt der Kontakt mit einem KFZ-Sachverständigen. Dessen Aufgabe ist es, die Kosten für die Reparatur des Autos und die Instandsetzung in den Ausgangszustand zu ermitteln. Doch schon hier zeigt sich die erste Tücke!
Eine Unfallschadenauszahlung oder auch eine Reparatur des Fahrzeugs ist für die Versicherung mit Kosten verbunden. Keine Versicherung zahlt gern „mehr“ als nötig, so wird meist ein eigener Gutachter zur Schadensermittlung mit einem KFZ Gutachten einsetzen. Dieser beurteilt den Unfallschaden und errechnet anschließend die Kosten die entstehen, wenn das Auto in den Vorzustand zurückversetzt wird. Unabhängig davon ob Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, oder die Reparaturkosten tragen lassen – für die Versicherung steht Sparen an oberster Stelle!
Warum ein neutraler KFZ-Sachverständiger so wichtig ist
Wird der KFZ-Sachverständige von der Versicherung zur Begutachtung bei einer Schadenauszahlung gestellt, hat dieser den Auftrag die Unfallschadenauszahlung möglichst günstig zu halten. Zwar muss eine objektive Beurteilung vom Unfallschaden erfolgen, doch mit der Prämisse aufs Geldsparen wird der Gutachter der Versicherung Ihnen keinen Cent zu viel zugestehen.
Beauftragen Sie hingegen einen neutralen KFZ-Sachverständigen bevor Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, wird dieser den Unfallschaden neutral bewerten und die Kosten eher zu Ihren Gunsten ermitteln. Was viele Geschädigte nicht wissen: Vor der Unfallschadenauszahlung haben Sie das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, die Kosten muss die Versicherung neben der Schadenauszahlung nach Unfall übernehmen!
Bei einer Schadenauszahlung nach einem Unfall ist es für Sie also immer sinnvoll, wenn Sie sich für einen objektiven Gutachter und nicht für einen von der Versicherung entscheiden. Fast immer ist der vom unabhängigen KFZ-Sachverständigen ermittelte Schadenswert höher und somit für Sie von Vorteil, als der berechnete Unfallschaden vom Gutachter der Versicherung. Ihr Vorteil: Durch die Neutralität des Beauftragten können Sie sich einen höheren Unfallschaden auszahlen lassen.
Schadenauszahlung nach Unfall ohne vorherige Reparatur – so geht es:
Wenn Sie sich als Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen wollen und dafür auf eine angebotene Reparaturleistung verzichten, ist eine fiktive Abrechnung notwendig. Vor der Unfall Schadenauszahlung werden die vom Gutachter ermittelten Kosten für die Reparatur zusammengezählt. Diese Summe entspricht jedoch nicht der Summe, die Sie sich nach dem Unfallschaden auszahlen lassen können. Vor der Unfallschadenauszahlung wird die Mehrwertsteuer abgezogen, denn diese würde von der reparierenden Werkstatt berechnet. Da es im Falle einer Unfallschadenauszahlung keine Mehrwertsteuern gibt, steht dieser Betrag Ihnen auch nicht zu.
Das bedeutet: Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, wird Ihrem Konto nur der Nettobetrag der ermittelten Reparaturkosten gutgeschrieben. Die Unfallschadenauszahlung und ihre Höhe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben, hier können Sie nichts daran ändern.
§249 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besagt, dass bei Beschädigung eines Sachgegenstandes, zu denen das KFZ zählt oder bei Personenschäden grundsätzlich die Pflicht zu Schadensersatzleistungen besteht. Der Gläubiger, in dem Fall Sie, haben das Recht anstelle einer Wiederherstellung des Schadens auf Auszahlung des Geldbetrags zu bestehen. Der gleiche Paragraph hält ebenfalls fest, dass bei einer Unfall chadenauszahlung nur dann eine Umsatzsteuer mit eingeschlossen wird, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Dies betrifft auch die Mehrwertsteuer, die bei Schadenauszahlung nach Unfall nicht anfällt.
Unfallschadenauszahlung durch Hilfe eines Anwalts beschleunigen
Sie sollten grundsätzlich bei einem Unfallschaden einen objektiven Gutachter beauftragen, der nicht im Sinne der Versicherung auf eine möglichst günstige Gesamtsumme kommen möchte. Doch darüber hinaus sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Betreuung Ihres Unfallschaden beauftragen. Hierfür entstehen Ihnen keine unerwünschten Kosten, denn die gegnerische Versicherung ist verpflichtet Ihre Anwaltskosten zu tragen.
Viele Versicherungen möchten den Schadenersatzanspruch soweit wie möglich mindern, um ihre Schadenauszahlung nach dem Unfall so gering wie möglich zu halten. Sehr häufige Streitthemen sind Ersatzteilzuschläge, Stundenlohn-Sätze, Verbringungskosten aber auch diverse andere Schadenspositionieren. Ziel der Versicherung ist es immer den Unfallschadenso gering wie möglich darzustellen, um möglichst wenig Schadenersatz zahlen zu müssen. Damit Ihre Schadenauszahlung nach dem Unfall nicht zu gering ausfällt, sollten Sie daher einen Fachanwalt für Unfallrecht beauftragen.
Einige Geschädigte versuchen nach einem Unfall den Unfallschaden auszahlen zu lassen und setzen dabei nicht auf sachkundige Hilfe. Die Folge ist dann, dass der Unfallschaden zu niedrig berechnet wird und Sie viel zu wenig Geld erhalten. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht passiert Ihnen dieser Fehler nicht. Wenn Sie auf eigene Faust den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, wird die Versicherungen Ihnen Kürzungen übermitteln, die ein Fachanwalt von Anfang an hätte verhindern können. Nutzen Sie die Kostenpflicht der gegnerischen Versicherung und beauftragen Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens, um das bestmögliche bei der Schadenauszahlung nach einem Unfall herauszuholen.
Unfallschadenauszahlung bei wirtschaftlichem Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bei älteren Fahrzeugen oder bei schweren Unfällen nicht selten das Ergebnis einer Schadensermittlung. Auch in diesem Fall können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird gesprochen, wenn die ermittelten Reparaturkosten höher sind, als die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Hierfür wird der Wert Ihres Unfallfahrzeugs nach dem Unfallschaden berechnet. Bei der Unfallschadenauszahlung in diesem Fall wird der Restwert Ihres total beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Dieser Wert stützt sich auf den Verkaufswert, wenn Sie das Fahrzeug als KFZ mit Unfallschaden weiterverkaufen würden.
Rechnung zur besseren Verständlichkeit:
Ein KFZ-Verständiger erstellt ein Gutachten und kommt zu dem Schluss, dass die Reparatur Ihres Fahrzeugs 10.000 Euro kosten würde. Gleichzeitig stellt der Gutachter jedoch fest, dass Sie für 11.000 Euro ein gleichwertiges Auto kaufen können. In diesem Fall bestünde eine Differenz von 1.000 Euro. Wenn Ihnen nun ein KFZ-Händler ein verbindliches Angebot macht und Ihr Unfallfahrzeug für 1.500 Euro kaufen möchte, ist diese Summe höher, als die berechnete Differenz. Sie können sich in diesem Fall den Unfallschaden auszahlen lassen, erhalten aber nur die anteilige Summe von 9.500 Euro. Die weiteren 1.500 Euro erhalten Sie durch den Verkauf des Fahrzeugs, der bei der Berechnung mit einbezogen wird.
Zu Ihrem Schutz darf die zuständige Versicherung nicht einfach von einem geschätzten Restwert ausgehen. Aller Schätzungen zum Trotz kann die Versicherung nicht sicher gehen, dass Sie den Wagen auch tatsächlich für die berechnete Summe verkaufen können. Somit ist es Aufgabe des KFZ-Sachverständigen Kaufangebote von verschiedenen Autohändlern einzuholen. Erst wenn diese Angebote vorliegen, kann ein wirklicher Restwert des Unfallwagens ermittelt werden. Wenn der Restwert unter der Differenz zwischen Wert des Wagens nach Unfallschaden und Wiederbeschaffungswert liegt, sieht die Versicherung keinen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall handelt es sich beim Unfallschaden um einen Reparaturschaden und Sie können sich auf Wunsch den Unfallschaden auszahlen lassen.
Schadenauszahlung nach einem technischen Totalschaden
Kam es zu einem Brandschaden oder einem anderen Unfallschaden, der die Reparatur des Fahrzeugs unmöglich macht, wird dies als technischer Totalschaden gewertet. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit sich den Unfallschaden auszahlenzu lassen. Auch hier wird die Höhe des Wiederbeschaffungswertes als Grundlage genommen, allerdings wird der Restwert des Fahrzeugs hiervon abgezogen. Wenn Sie als Geschädigter durch den Unfallschaden keine Möglichkeit mehr haben das Fahrzeug zu verkaufen, erhalten Sie bei einer Unfallschadenauszahlung den vollen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Des Weiteren ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für die Verschrottung nach einem Unfallschaden zu finanzieren. Dies ist auch der Fall, wenn bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Verschrottung stattfindet und Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten.
Unfallschaden auszahlen lassen in Kombination mit Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfallschaden in eine Werkstatt bringen, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zu. Wünschen Sie dieses Ersatzfahrzeug nicht, erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung. Doch wie sieht es bei einer Unfallschadenauszahlung aus? Haben Sie auch dann das Recht, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten? Grundsätzlich ja, allerdings sollten Sie auch bei einer Schadenauszahlung nach Unfall und gewünschter Nutzungsausfallentschädigung die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich gilt: Bei einer Schadenauszahlung nach einem Unfall können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen. Da es sich hier aber um einen fiktiven Nutzungsausfall handelt, muss der Zeitraum berechnet werden. Diese Berechnung nimmt der KFZ-Sachverständige vor. Er orientiert sich am Zeitraum der notwendige wäre, wenn Sie Ihr KFZ nach dem Unfallschaden in einer Werkstatt reparieren lassen würden. Die Nutzungsausfallentschädigung gilt somit nicht für den Zeitraum der anfällt, wenn Sie, Ihr bester Freund oder Ihr Arbeitskollege das Fahrzeug reparieren, sondern für den Zeitraum, den eine Werkstatt benötigen würde.
Kein Stress, aber mehr Erfolg nach einem Unfallschaden
Ein unverschuldeter Unfallschaden ist ein unangenehmes Ereignis. Wenn Sie eine Schadenauszahlung nach ihrem Unfallwünschen, müssen Sie einiges beachten. Am Anfang steht die Inanspruchnahme eines eigenen und objektiven KFZ-Gutachters. Doch auch die Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners können sich als zäh erweisen. Selbst wenn Sie einwandfrei im Recht sind, der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde und der Unfallschaden bereits belegt ist, versuchen Versicherungen die Schadenauszahlung nach dem Unfall so gering wie möglich zu halten. Wir bieten Ihnen die komplette Schadenabwicklung an und punkten hierbei mit Erfahrung und professionellem Vorgehen. Ob KFZ-Sachverständiger oder Bereitstellung bzw. Vermittlung des besten Fachanwalts für Verkehrsrecht, ob Abwicklung der Unfallschadenauszahlung oder Einleitung der Reparaturkostenübernahme – wir kümmern uns um alles, so dass Sie Zeit für die erfreulichen Dinge im Leben haben. Als Unfallgeschädigter entstehen Ihnen keine Kosten, jedoch die Chance auf eine bis zu 30 % höhere Schadenauszahlung nach dem Unfall!
Wie schnell zahlt die Versicherung des Unfallgegners?
In wenigen Fällen ist bei eindeutlich geklärter Sachlage eine schnelle Unfallschadenauszahlung durch die gegnerische Versicherung möglich. Hierfür müssen Sie die Unfallschadenauszahlung jedoch zunächst einfordern. Die Unfallschuld liegt jedoch nicht immer klar auf der Hand und in diesem Fall wird es kompliziert. Wir raten Ihnen dazu, unser versiertes Team von KfzSachverstand zu beauftragen und sich fachkundig durch den Schadensprozess führen zu lassen. Wir helfen Ihnen bei der Unfallschadenauszahlung ebenso wie bei einer Reparaturkostenübernahme. Verlassen Sie sich bei der Schadenauszahlung nach Unfall auf unser Team und unsere Erfahrungen, so holen Sie das Maximum für sich raus!