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Was tun nach unverschuldetem Unfall?

Unverschuldeter Unfall

Auf Autobahnen, Landstraßen oder in der Stadt steigt das Risiko unverschuldet an einen Unfall beteiligt zu sein. Manche enden als Blechschaden, aber auch Personenschäden sind keine Seltenheit. Wer keine Schuld an der Kollision trägt, stellt sich oft die Frage: Unverschuldeter Unfall: Was steht mir zu? Nachfolgend wird erläutert, was Sie tun können und was Ihnen in einem solchen Fall zusteht. Es kann durchaus hilfreich sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen, anstatt das Auto auf Kosten der Versicherung in die Werkstatt zu bringen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten, damit die Schadenauszahlung für Sie zum Vorteil wird.

Was tun nach unverschuldetem Verkehrsunfall? Diese Anleitung hilft!

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist zweifelsohne ärgerlich. Abgesehen vom eigentlichen Schaden haben Sie als Geschädigter mit Sicherheit keine Lust, sich lange Zeit mit der zuständigen Versicherung auseinanderzusetzen. In dieser Hinsicht ist ein unabhängiges Schadengutachten das beste Mittel, um die eigenen Forderungen an die gegnerische Versicherung präzise zu übermitteln und die gesamte Schadensabwicklung schnell hinter sich zu bringen.

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Das Wichtigste in aller Kürze

  • Tragen Sie als Unfallgeschädigter keine Schuld, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für Ihre Forderungen bzw. den Sachschaden aufkommen.
  • Liegt ein unverschuldeter Verkehrsunfall vor, sollten Sie ein unabhängiges Schadengutachten erstellen lassen.
  • Oberhalb der Grenze für Bagatellschäden von etwa 750 Euro laut BGH Urteil muss die Versicherung des Unfallverursachers für die Gutachtenkosten aufkommen (Kostentragungspflicht).
  • Unfallgeschädigte genießen zahlreiche Rechte bei der Schadenregulierung: Dazu gehören ein Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie Schadenersatz für die erlittene Wertminderung.
  • KfzSachverstand.de steht für unabhängige Gutachter, um nach der Schadenmeldung mit einem belastbaren Gutachten die Schadenhöhe aussagekräftig beziffern zu können.

Übersicht: Schritte der Schadensregulierung nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Schritt 1: Beweissicherung und Schadensmeldung

Nach der Sicherung der Unfallstelle sollten Sie unmittelbar mit der Beweissicherung starten, um die Schuldfrage eindeutig darlegen zu können. Fertigen Sie einen Unfallbericht inklusive Unfallskizze an, nehmen Sie Fotos auf und sammeln Sie Aussagen von Zeugen bzw. anderen Unfallbeteiligten. Diese Dokumente reichen Sie zusammen mit einem Gutachten ein, woraufhin die Versicherung die so genannte Einstandspflicht prüfen wird.

Wichtig! Auch wenn sich die gegnerische Versicherung zwecks Unfallabwicklung bei Ihnen meldet, müssen Sie sich nicht auf diesen ‚Service‘ einlassen. Der vorgeschlagene Versicherungssachverständige wird kaum in Ihrem Interesse arbeiten. Unabhängigkeit ist bei der Gutachtenerstellung das A & O für Ihre finanziellen Interessen. Mit KfzSachverstand.de haben Sie hier unabhängige Kfz-Gutachter für die Bestimmung der Schadenhöhe nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gefunden.

Schritt 2: Schadensermittlung beim unverschuldetem Unfall?

Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch beim unverschuldetem Unfall und schalten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein. Dieser steht Ihnen bei der Regulierung mit Rat und Tat zur Seite. Nur auf diesem Weg können Sie die Schadenshöhe unabhängig bestimmen lassen. Denken Sie daran, dass Kfz-Versicherungen gerne kürzen, daher ist eine professionelle Unterstützung wichtig. Stellen Sie sicher, dass der Unfallgegner fristgerecht die Schadenmeldung vornimmt.

Schritt 3: Kommunikation mit der Versicherung beim unverschuldetem Unfall

Nun steht die Einreichung des Gutachtens zur Abrechnung der Reparaturkosten bei der eintrittspflichtigen Versicherung an. Sie können weitere Schadensersatzansprüche wie Nutzugsaufall/einen Mietwagen, Wertminderung sowie eine Unkostenpauschale geltend machen.

Schritt 4: Abschluss der Schadensabwicklung beim unverschuldetem Unfall?

Durchführung der Reparatur oder Auszahlung der Schadenssumme bei fiktiver Abrechnung mit der Versicherung. Sollte es zu Kürzungsversuchen kommen oder die Versicherung nicht zahlen wollen, können Sie sich mit einem erfahrenen Anwalt zur Wehr setzen. Tragen Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, muss die Versicherung des Schädigers auch Ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Auch wenn die gesamte Regulierung sich zwischen 4 und 8 Wochen hinziehen kann, wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs deutlich schneller abgeschlossen sein. Das lässt sich formal mit einer Reparaturübernahmeerklärung sicherstellen.

Feststellung der Schadenshöhe: wichtigster Schritt für die Unfallabwicklung

Sie tragen keine Schuld und der Schaden am Fahrzeug ist offensichtlich. Aber wie hoch ist der Unfallschaden? Wie lange dauert die Reparatur? In welcher Werkstatt kann sie durchgeführt werden? Wie bleibe ich in der Zwischenzeit mobil? Als Laie können Sie der gegnerischen Versicherung den Schaden nicht aussagekräftig beziffern.

Gutachten oder Kostenvoranschlag? Die Schadenhöhe entscheidet beim unverschuldetem Unfall?!

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro mit Blick auf die Reparaturkosten ist ein Kostenvoranschlag eine schlechte Lösung für Ihre Interessen. Nur ein unabhängiges Gutachten wird neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden weitere Schadenersatzansprüche wie insbesondere die Wertminderung direkt berücksichtigen. Aus den Angaben zur Reparaturdauer im Gutachten können Sie Ansprüche für einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung ableiten. Sie sind für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs zu entschädigen.

Grundregel: Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein *unabhängiges* Kfz-Gutachten für Geschädigte bzw. die Unfallabwicklung!

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Erstellung eines Gutachtens alternativlos. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, muss der Gutachter den Wiederbeschaffungswert bestimmen. Denn bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Unfallgeschädigter als Versicherungsleistung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt.

Autounfall mit Bagatellschaden als Ausnahme

Auf ein Schadengutachten sollten Sie nur verzichten, wenn die Reparaturkosten deutlich unter der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt. Das kann z. B. bei einem kleinen Kratzer als Folge eines Parkremplers sein. In diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag für Ihre Interessen völlig ausreichend, zumal bei einem solch geringen Schaden nicht von einer Wertminderung auszugehen ist. Können Sie sich mit dem Unfallgegner auf eine Regulierung ohne Kfz-Versicherung einigen, sollten Sie das nicht ohne entsprechendes Einigungsprotokoll tun.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt

Viele Unfallgeschädigte die einen Unverschuldeten Unfall hatten wissen gar nicht, dass Ihnen bei der Schadensabwicklung auch ein Rechtsanwalt zusteht, und zwar auf Kosten der Versicherung des Schadenverursachers. Damit möchte der Gesetzgeber Waffengleichheit sicherstellen. Ein Anwalt hilft Ihnen, auf Basis des erstellen Schadengutachtens die gesamte Regulierung bei Problemen in Ihrem Interesse zu Ende zu führen. Sobald die Versicherung das Gutachten kürzen oder bestimmte Posten nicht zahlen will, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das gilt besonders bei einem Personenschaden: Möchten Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Wir arbeiten mit unserem Partner CLAYM+ Schadenregulierung zusammen. Dieser hilft Ihnen bei einer Erfolgreichen Schadenregulierung.

Übersicht: Diese Rechte haben Geschädigte bei der Unfallabwicklung wenn Sie unschuldig sind

  • Übernahme der Reparaturkosten gemäß § 249 BGB.
  • Schadenersatz für erlittene merkantile Wertminderung.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (für unfallbedingte Ausfallzeit).
  • Unkostenpauschale.
  • Bei neuen Fahrzeugen: Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt wegen Garantieansprüchen.
  • Schmerzensgeld, Ersatz für Haushaltsführungsschaden und Übernahme von Heilbehandlungskosten bei Personenschaden.
  • Recht auf fiktive Abrechnung (= Unfallschaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen).
  • Je nach Szenario können weitere Schadenersatzansprüche hinzukommen.

Mit welchen Kürzungen ist mit Blick auf die Schadenshöhe zu rechnen?

Erfahrungsgemäß kürzen Versicherungen gerne bei Verbringungskosten und Aufschlägen für Ersatzteile. Sofern diese ortsüblich sind und der Gutachter sie mit aufgeführt hat, muss die Versicherung dafür aufkommen. Die Rechtsprechung ist in den allermeisten Fällen klar auf Ihrer Seite. Es lohnt sich also, mit einem Anwalt gegen Kürzungsversuche vorzugehen.

Gerade bei der fiktiven Abrechnung versuchen gegnerische Versicherer oft, die Schadenshöhe zu drücken. Sie verweisen darauf, dass diese Kosten ja gar nicht angefallen sind. Auch hier ist die Rechtsprechung mehrheitlich klar auf der Seite der Geschädigten: Alle Posten aus dem Schadengutachten können Sie auf Wunsch auch fiktiv abrechnen. Die einzige Ausnahme stellt die Mehrwertsteuer dar: Sie wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Schadenmeldung bei der eigenen Versicherung für die Unfallabwicklung?

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall stellt einen klassischen Haftpflichtschaden dar. Somit ist die Kfz-Versicherung des Schadenverursachers eintrittspflichtig. Anders kann es jedoch aussehen, wenn die Schuldfrage nicht vollkommen klar ist bzw. der Gegner eine ganz andere Version des Unfallherganges präsentiert. In diesem Fall kann es Sinn machen, auch der eigenen Kaskoversicherung de Unfallschaden zu melden. Bedenken Sie, dass Ihr Auto oberhalb der Bagatellschadensgrenze nun auch ein Unfallwagen ist. Liegt Fahrerflucht vor, müssten Sie ggf. auch die eigene Versicherung zurückgreifen, um den entstandenen Schaden regulieren zu können.

Habe ich als Geschädigter nach einem Unfall auch Pflichten?

Ja, in diesem Zusammenhang ist auch die so genannte Schadenminderungspflicht hinzuweisen. Sie können sich ganz auf die Expertise des Gutachters verlassen, um Ihre Pflichten zu erfüllen. Sie dürfen als Geschädigter den Schaden nicht ‚künstlich‘ in die Höhe treiben. Das bedeutet z. B. ganz konkret, dass Versicherungen Abschleppkosten nur in einem ganz geringen Maße zahlen. Sie dürfen den Unfallwagen nicht über mehrere hundert Kilometer zu Ihrer Wunschwerkstatt abschleppen lassen.

Unverschuldeter Verkehrsunfall? KfzSachverstand.de sorgt für zahlenbasierte Klarheit!

Sie wünschen sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung des Unfallgegners? Dann sind Sie hier genau richtig! Nehmen Sie nach dem Unfall Kontakt auf, lassen Sie sich beraten und fordern Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten als Basis für eine reibungslose Unfallabwicklung an. Sie sollten nicht versuchen, ohne ein Gutachten mit der Versicherung „zu verhandeln“. Denken Sie daran, dass Sie es mit einem mächtigen und erfahrenen Gegner zu tun haben. Professionelle und unabhängige Begutachtung ist das beste Mittel, um Ihre Rechte als Unfallgeschädigter zu wahren.

Schadenmeldung hier direkt online vornehmen oder anrufen

Sie können hier ganz bequem den Schaden online melden oder sich direkt telefonisch an uns wenden. Unabhängige Gutachter unterstützen Sie mit langjährig erfahrenem Kfz-Sachverstand, damit Sie nach dem Unfall ohne Stress eine maximale Erstattung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz erwirken können.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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