Versicherungsnummer herausfinden – Zentralruf der Autoversicherer
Sie sind in einen Unfall verwickelt und ehe Sie sich versehen, sucht der Unfallverursacher sein Heil in der Flucht? Oder beharrt er darauf, dass er Ihnen seine Versicherungsnummer nicht nennen muss? Sie haben das Recht und die Möglichkeiten, sich über die Kfz-Versicherungsnummer des Unfallgegners zu informieren. Wie und wo das geht, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag erläutern.
Inhalt dieses Beitrags
- Was tun, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht?
- Reicht das Kennzeichen für Recherchen zur Versicherungsnummer aus?
- Der Zentralruf der Autoversicherer: Die erste Adresse bei Fragen zur Versicherungsnummer?
- Kontakt Zentralruf der Autoversicherer
- Wenn der Unfallverursacher seine Versicherung nicht kennt …
- Was tun, wenn der Unfallgegner die Versicherungsnummer nicht nennt?
- KFZSachverstand.de hilft bereits bei der Versicherungsnummernfrage!
- Kennen Sie Ihre eigene KFZ-Versicherungsnummer?
- KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner
Was tun, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht?
Fahrerflucht ist das wohl schlimmste Szenario, das Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall passieren kann. Denn ohne einen Verursacher und seine Versicherungsnummer stehen Sie vor der Frage, wer Ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Wenn Sie das Kennzeichen aus dem Augenwinkel sehen, oder noch besser, ein Foto schießen können, steht der Ermittlung der Versicherungsnummer nichts im Weg. Doch erkennen Sie nur die Wagenfarbe und mit viel Glück die Fahrzeugmarke, stehen Sie vor einem wirklichen Problem. In diesem Fall müssen Sie auch bei kleinen Blechschäden die Polizei rufen und den Beamten den Schadenshergang schildern. Die Anzeige gegen Unbekannt ist die Voraussetzung dafür, dass eine Ermittlung startet und dass Sie eventuell eine Kostenerstattung der unfallgegnerischen Versicherung erhalten. In den meisten Fällen wird der Unfallverursacher gefunden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, in dem Sie die Polizei umgehend anrufen und Ihre Beschreibung so präzise wie möglich abgeben.
Reicht das Kennzeichen für Recherchen zur Versicherungsnummer aus?
Das Kennzeichen des Unfallverursachers ist vollkommen ausreichend, um sich über die Haftpflichtversicherung des geflohenen Fahrers in Kenntnis zu setzen. Daher sollten Sie, auch wenn Sie im ersten Moment geschockt sind, mit Bedacht handeln und sich die Buchstaben sowie Ziffern auf dem Nummernschild einprägen. Das Kennzeichen teilen Sie der Polizei mit, die im Falle von Fahrerflucht umgehende Ermittlungen einleitet. Doch damit Sie zu Ihrem Geld kommen und nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, müssen Sie selbst aktiv werden. Bei KFZSachverstand.de raten wir Ihnen dazu, den Zentralruf der KFZ-Versicherer zu kontaktieren und das Ihnen bekannte Kennzeichen durchzugeben. Anhand des Kennzeichens haben die Mitarbeiter beim Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit, Ihnen die Versicherung des Unfallgegners – und die wichtige Versicherungsnummer seiner Kfz-Haftpflicht zu nennen. Auch bei Unfällen mit im Ausland versicherten Autos kann Ihnen der Zentralruf helfen. In diesem Fall übernehmen die Mitarbeiter der Hotline die Recherchen nach der Versicherung, die für den bei Ihnen entstandenen Schaden aufkommen und die Regulierung übernehmen muss. Sobald Sie das Kennzeichen des Verursachers haben, gehen Sie auch bei Fahrerflucht nicht leer aus.
Der Zentralruf der Autoversicherer: Die erste Adresse bei Fragen zur Versicherungsnummer?
Beim Zentralruf der Autoversicherer handelt es sich um eine Auskunftei, die an 365 Tagen im Jahr 24/7 erreichbar ist. Werden Sie in einen Unfall verwickelt und der Unfallverursacher flieht oder kennt seine Versicherungsnummer nicht, melden Sie sich umgehend bei der Hotline. Da es sich um eine Servicenummer handelt, ist der Anruf für Sie kostenlos. Geben Sie das Kennzeichen akkurat durch und erhalten wenige Minuten später die Information, bei welcher Versicherung und unter welcher Nummer der Unfallgegner versichert ist. Bei dieser Auskunftei handelt es sich nicht um eine staatliche Institution. Vielmehr ist der Zentralruf der Autoversicherer eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft. Anhand dieser Tatsache wird deutlich, dass man Ihnen zwar die Versicherungsnummer aushändigen muss, doch dass es sich bei Ihrem Ansprechpartner nicht um eine Institution handelt, die Sie unterstützen wird.
Bei KFZSachverstand.de haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich ein Anruf von einer fachkompetenten Stelle eher lohnt und schneller zum gewünschten Ergebnis führt. Am besten kontaktieren Sie unsere Experten direkt nach dem Unfall und beauftragen uns damit, die Versicherungsnummer des Unfallgegners anhand des Kennzeichens zu erfahren und die Schadensmeldung vorzunehmen.
Kontakt Zentralruf der Autoversicherer
Rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer an und erfahren Sie die Versicherungsnummer vom Unfallgegner! Gerne können Sie uns auch den Schaden melden uns wir kümmern uns gleich um die Schadensabwicklung!
Telefon: 0800 – 250 260 0
Telefon (aus dem Ausland; Mo-Fr 8 bis 20 Uhr): 0049 (40) 300 330 300
Internet: Nutzen Sie einfach das Online-Anfrageformular, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln.
Wenn der Unfallverursacher seine Versicherung nicht kennt …
In diesem Fall haben Sie das Kennzeichen vor Augen. Auch wenn ein Unfallverursacher druckst oder wirklich nicht weiß, wo er versichert ist und wie seine Nummer lautet, sind Sie als Geschädigter nicht hilflos. Wichtig ist nun, dass Sie bereits am Unfallort konsequent handeln und den Unfallverursacher darauf verweisen, dass Sie die Polizei und Ihren Rechtsanwalt kontaktieren. Sie werden erstaunt sein, wie schnell Sie eine Information zur Versicherung und bestenfalls sogar zur Versicherungsnummer erhalten. Wenn Sie im Ausland verunfallen, können Sprachschwierigkeiten zur Herausforderung werden. In diesem Fall sollten Sie auch bei augenscheinlich kleineren Blechschäden nicht auf die Polizei verzichten. Lassen Sie sich nicht mit Versprechen ruhigstellen und bedenken, dass Sie im Fall der Fälle auf den Kosten für die Fahrzeugreparatur sitzen bleiben. Bei KFZSachverstand.de beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen auf, wie Sie nach einem Unfall richtig reagieren und alle für die Schadenabwicklung wichtigen Daten in Erfahrung bringen.
Was tun, wenn der Unfallgegner die Versicherungsnummer nicht nennt?
Nicht nur die Fahrerflucht, sondern auch der Unwille eines Unfallverursachers können zum Problem werden. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. Verständigen Sie die Polizei, sollte eine Klärung inklusive dem Austausch der Versicherungsnummer nicht möglich sein. Merken Sie sich das Kennzeichen der gegnerischen Partei und rufen so schnell wie möglich beim Zentralruf der Autoversicherer an. Noch besser ist es, wenn Sie uns kontaktieren und uns mit der Schadenabwicklung beauftragen oder mit unserem Partner Netzwerk CLAYM+ die Schadenregulierung vornehmen. Wir wissen, wie wir das Gespräch mit dem Zentralruf der KFZ-Versicherer in die richtige Richtung lenken und Sie dabei unterstützen, eine Ihnen nicht bekannte Nummer herauszufinden. Auch wenn Sie weder den KFZ-Versicherer noch die Versicherungsnummer kennen, erhalten Sie mit der Kenntnis zum Nummernschild alle wichtigen Informationen für eine Schadensmeldung, die Sie dem gegnerischen Versicherer zukommen lassen.
KFZSachverstand.de hilft bereits bei der Versicherungsnummernfrage!
Haben Sie Ihre Rechte im Blick. Als Geschädigter steht es Ihnen frei, einen eigenen Sachverständigen mit der Kfz-Begutachtung zu betrauen. Sie sind jederzeit berechtigt, die Polizei zu rufen und den Unfallhergang aufnehmen zu lassen. Bei Fahrerflucht sollten Sie grundsätzlich Anzeige erstatten, auch wenn Ihnen der entstandene Schaden auf den ersten Blick verschwindend gering erscheint. Das gilt auch, wenn Ihr Auto auf einem Parkplatz gerammt wurde und wenn vom Unfallfahrer jede Spur fehlt. Beschäftigen Sie sich nicht selbst mit den zahlreichen Aufgaben, die nach einem Unfall auf Sie zukommen und die eine große Menge an Kompetenz und Know-how erfordern. Wir von KFZSachverstand.de sind Ihre Ansprechpartner, die Ihnen ein reibungslose Abwicklung garantieren.
Kennen Sie Ihre eigene KFZ-Versicherungsnummer?
Die wenigsten Autofahrer werden diese Frage mit einem Ja beantworten können. Daher sollten Sie diese Unkenntnis auch dem Unfallfahrer zugestehen, selbst dann, wenn Sie am Unfallort verärgert sind oder wenn sich Ihr Gegenüber uneinsichtig zeigt. Mit dem Nummernschild und einem Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer erhalten Sie Auskunft und damit das Fundament, auf dessen Basis Sie alle weiteren Schritte in die Wege leiten können. Wir unterstützen Sie gerne fachkundig und helfen Ihnen dabei, die Schadenabwicklung schnell und zu Ihren Gunsten zu realisieren. KFZSachverstand.de ist Ihr starker Partner, der Ihnen als Unfallopfer mit langjähriger Erfahrung hilft.