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Aufgepasst! So sparen Kfz-Versicherungen Geld auf Ihre Kosten

Kfz-Versicherungen Geld sparen

Jeden Tag kracht es auf Deutschlands Straßen tausendfach. Meist bleibt es dabei erfreulicherweise bei Blechschäden und die Schuldfrage ist schnell geklärt. Dann begehen viele Geschädigte den Kardinalfehler: Sie wenden sich an die gegnerische Versicherung. Die wird sicherlich alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Schaden kleinzurechnen. Das heißt, Sie bekommen nicht alles, was Ihnen zusteht, die Versicherung spart Geld. Unabhängige Experten sprechen in diesem Zusammenhang von regelrechten Abzockermethoden.

KfZ-Versicherungen sind teuer, nicht nur für die Versicherten, die Prämien zu zahlen haben, sondern auch für die Versicherer selbst. Bei Schadensquoten von mehr als 100% mussten die Versicherungen in den letzten Jahren immer wieder mehr für entstandene Schäden ausgeben, als sie über Beiträge einnehmen konnten. Deshalb herrscht in der Branche Sparzwang. Die Kunst des Sparens wird jedoch weniger auf die eigenen Versicherten angewendet und natürlich erst recht nicht auf die Gesellschaften selbst. Nein, man spart am Unfallgegner der den Schaden hat. Anwälte und Sachverständige haben das System inzwischen erkannt und durchschaut, die Unfallopfer leider noch nicht. Deshalb geben sich die meisten mit weniger Geld zufrieden als ihnen zusteht.

Versicherungen haben nichts zu verschenken

Viele Geschädigte begehen gleich zu Beginn der Regulierung den größten Fehler, indem sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen. An und für sich handelt es sich dabei um eine durchaus sinnvolle Einrichtung. Schnell ist anhand des Kfz-Kennzeichens geklärt, bei welcher Versicherung der Unfallgegner untergeschlüpft ist. Da Versicherungen bekanntermaßen nichts verschenken, sollte die Tatsache, dass die Versicherungsbranche diese Hotline bundesweit bezahlt, schon misstrauisch machen. Kritisch wird es dann, wenn Sie sich nach dem Einwählen gleich noch in die Schadensabteilung der Versicherung verbinden lassen. Dort lässt sich dann ein Sachbearbeiter den Unfallhergang mitsamt Schaden schildern, nimmt gleich auch noch die persönlichen Daten mit, um den Geschädigten in der „Uniwagnis-Datei“ zu überprüfen. Wird für die Versicherung ersichtlich, dass die Angelegenheit teuer werden könnte, schlägt diese vor, einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen. Das hört sich für den Geschädigten praktisch an, ist aber relativ riskant. Es ist mehr als logisch, dass die Versicherung, die am Ende zahlen muss, versuchen wird, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Wer Ihren Schaden bezahlen muss, kann nicht Ihr Freund sein.

Gutachter sind nicht immer unabhängig

Immer wieder bekommen unabhängige Sachverständige Gutachten auf den Tisch, die im Auftrag der Versicherungsgesellschaften erstellt wurden. Ein Gutachter aus Berlin erklärt, dass er noch nie ein im Versicherungsauftrag erstelltes Gutachten bekommen hat, nach dem die Geschädigten tatsächlich den Betrag erhalten hätten, der ihnen zusteht. Nur selten beauftragen Versicherungen eigene Mitarbeiter mit der Erstellung von Gutachten. Meist beauftragen sie freie Gutachter oder Firmen wie beispielsweise die Dekra. Da jeder von ihnen auch zukünftig an Aufträgen der Versicherungen interessiert ist, fallen die Gutachten gerne schon mal ein wenig wohlwollend aus.

Erfahrene freie Gutachter stellen immer wieder fest, dass Stundenverrechnungssätze in der Regel zu niedrig angesetzt, Ersatzteilaufschläge und Transportkosten gar nicht berücksichtigt werden. Auch bleibt der Einsatz teurer Messinstrumente häufig unbeachtet. Wenn nach Totalschäden der Restwert eines Fahrzeuges ermittelt werden soll, fließen oft fragwürdige Angebote aus überregionalen Restwertbörsen in die Kalkulation mit ein. Bei Reparaturen werden die Nutzungsausfallentschädigung und auch die Wertminderung manchmal erst auf Nachfragen im Gutachten berücksichtigt, obwohl ja vollkommen klar ist, dass es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt. Gelegentlich kann man den Eindruck bekommen, die Versicherungen würden unter Mithilfe von Gutachtern Abzocke betreiben.

Dabei merken die Autobesitzer gar nicht, welches Spiel die Versicherungen spielen. Die überwiegende Mehrheit sackt lieber das Geld ein und ist nicht daran interessiert, das Auto in eine teure Fachwerkstatt zu bringen. Meist werden dann die unbedingt notwendigen Reparaturen andernorts erledigt. Aber auch bei dieser Vorgehensweise bleibt der Anspruch auf eine korrekte Entschädigungssumme bestehen. Laut Gesetz sind Geschädigt nach einem Unfall so zu stellen, als hätte es den Schaden nicht gegeben.

Möchte man nach einem Unfall das erhalten, was einem zusteht, dann sollte man die gegnerische Versicherung zunächst einmal komplett aus dem Spiel lassen und einen guten Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen. Ist die Schuldfrage geklärt, die gegnerische Versicherung ist voll haftbar, dann muss sie auch das Honorar des Anwalts übernehmen. Darüber hinaus hat man auf jeden Fall Anspruch auf ein eigenes unabhängiges Schadensgutachten, welches in der Regel deutlich höher ausfallen wird als das Gutachten im Auftrag der Versicherung. Unter Umständen startet die Versicherung, mit Unterstützung externer Prüfdienste, ein Streichkonzert. Ein Vorgang, der ihr meist nicht viel nutzt. Wer hartnäckig auf seinem Gutachten und Recht besteht, der bekommt am Ende auch das Geld, das ihm zusteht.

Es ist nicht immer leicht

So erging es einer 45-jährigen Autofahrerin, die bei einem Spurwechsel von der Autobahn gedrängt wurde und im Graben landete. Neben einigen bösen Prellungen war ihr Fahrzeug ein Totalschaden. Das alles war ja schon ärgerlich genug, den richtigen Ärger machte allerdings erst die gegnerische Versicherung. Laut Gutachten lag der Wiederbeschaffungswert bei 2.900 Euro. Davon waren 200 Euro Restwert abzuziehen, was eine Erstattung von 2.700 Euro ergab. Die Versicherung zahlte jedoch nur 2.460 Euro mit dem Hinweis auf eine Firma, die bereit war für den Schrott 440 Euro zu zahlen.

Das ist die typische Vorgehensweise der Versicherungen. Schuldlos in Unfälle verwickelte Verkehrsteilnehmer haben immer öfter mit dem Geiz der Versicherungen zu kämpfen. Durch die seit Jahren rückläufigen Beitragseinnahmen befürchtet die Branche für das laufende Jahr rund 500 Millionen Euro Verlust. In der ersten Konsequenz knausert man beim Schadenersatz und beginnt die Tortur mit Zeitschinderei. Die Regulierung der Unfälle wird systematisch verzögert, man versucht die Geschädigten zu zermürben. So ließ ein Versicherer nach einem Unfall zwei Monate lang nichts von sich hören, worauf die Richter entschieden, dass der Geschädigte für die gesamte Zeit Anspruch auf einen Leihwagen hatte.

Der 45-jährigen Autofahrerin mit dem Unfall beim Spurwechsel erging es ähnlich. Neun Monate musste sich ihr Anwalt mit der Versicherung herumstreiten, bevor er sich am Ende auf ganzer Linie durchsetzen konnte. Die Versicherung zog den erhöhten Restwertabzug wieder zurück, darüber hinaus zahlte sie Schmerzensgeld sowie 200 Euro Haushaltsführungsschaden, eine Position, die oft vergessen wird. Schließlich können auch Verletzte, bei denen Eltern, Freunde oder Partner im Haushalt helfen, dafür einen finanziellen Ausgleich verlangen.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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