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Privatgutachten und Schadensersatzforderung

Privatgutachten und Schadensersatzforderung

Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, scheint mancher Rat recht teuer zu sein. Ein Unfall kostet nämlich unter Umständen häufig viel Geld. Gerade deshalb sollten Verkehrsteilnehmer eine gute Haftpflichtversicherung besitzen. Denn neben den Reparaturschäden, die bei einem Unfall aufkeimen, ist es sinnreich, auch einen Gutachter in Auftrag zu geben – besonders dann, wenn die Schäden über der Bagatellgrenze liegen. In diesem Fall ist ein Privatgutachten empfehlenswert. Das kann vor allem dann hilfreich sein, wenn von der Gegenseite Schadensersatzforderungen gestellt werden.

Wann ist ein Privatgutachter sinnvoll?

Für alle Beteiligten ist ein Unfall unangenehm. Die geschädigte Person muss u. a. beweisen, dass sie den Autounfall nicht verursacht hat und der Gegner muss die Tat eingestehen. Oftmals liegen die Fakten klar auf der Hand, doch nicht immer ist der Unfallverursacher auch einsichtig. Lässt sich eine gütliche Einigung nicht erzielen, sollten die Geschädigten immer einen Privatgutachter involvieren. Dieser kann den Schaden bis ins kleinste Detail beziffern und darlegen.

Doch was macht einen Privatgutachter so besonders und wie teuer wird ein privates Gutachten? Ein Privatgutachten wird nicht vom Gericht, sondern von einer Partei in Auftrag gegeben, die am Unfall beteiligt war. In vielen Fällen wird das Privatgutachten deshalb gern auch als Parteigutachten bezeichnet. In der ZPO (Zivilprozessordnung) finden sich unter § 404 nachfolgende Bestimmungen für geeignete Gutachter:

  • Absatz 1:
    Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht.
  • Absatz 2:
    Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden.

Somit können die Parteien einen Privatgutachter vorschlagen und selbst erwählen. Das Gericht kann dann entscheiden, welchen Sachverständigen es schlussendlich ernennt. Sind sich beide Parteien einig, kann der Sachverständige den Auftrag erhalten. Im Übrigen ist auch dann von einem Privatgutachten die Rede, wenn die Haftpflichtversicherung des Gegners ein Gutachten erstellen lassen möchten. In diesem Fall sollten Geschädigte achtsam sein. Nicht selten fällt das Gutachten zugunsten des Auftraggebers und somit von den Kosten niedriger aus. Folglich bezahlt auch die Haftpflichtversicherung weniger, als dem Geschädigten letzten Endes zusteht.

Hinweis: Kann keine Partei einen vertrauenswürdigen Gutachter auswählen, stellt das Gericht einen Sachverständigen, um den Fall abzuschließen. In diesem Fall ist von einem Gerichtsgutachten die Rede, welches als Beweisgrundlage dienlich ist.

Wie sieht ein Privatgutachten aus und wie hoch sind die Kosten?

Um ein Privatgutachten zu erstellen, muss der Sachverständige die Unfallfahrzeuge genau einsehen. Hernach ist eine Auflistung unterschiedlicher Punkte möglich. In der Regel sind folgende Bereiche eingebunden:

  • Fahrzeugdaten
  • Beschreibung der Schäden
  • Auflistung der notwendigen Reparaturen
  • Berechnung und detailierte Aufführung der Reparaturkosten
  • Ermittlung vom Restwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Einschätzung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist

Mit dem nun erstellten Privatgutachten kann die Partei vor Gericht präzise abklären, welche Schäden entstanden sind und ob der Gegner bzw. die Haftpflichtversicherung zahlen müssen oder nicht.

Der Preis des Gutachtens richtet sich übrigens nach der Schadenshöhe. In der Regel bewegen sich die Kosten für die Gutachtenerstellung zwischen 200 Euro und 1.000 Euro. Bei sehr umfassenden Schäden können die Summen allerdings den vierstelligen Bereich überschreiten. Hier gilt die Prämisse: Je komplexer der Unfall und die Schäden, desto höher fällt das Honorar für den Sachverständigen aus. Die Honorare selbst sind in speziellen Tabellen gestaffelt und unterliegen den Schadensermittlungen.

Liegt jedoch ein kleiner Schaden von bis zu 750 Euro vor, übernehmen viele Versicherungsgesellschaften die Kosten für den Sachverständigen nicht. Besteht der Geschädigte jedoch darauf, ein Gutachten erstellen zu lassen, so muss dieser das Privatgutachten aus eigener Tasche bezahlen.

Lässt sich ein Gutachten auch anfechten?

Möchte die geschädigte Partei gegen ein Privatgutachten vorgehen, weil die Richtigkeit bezweifelt wird, ist eine Qualifikationsprüfung des Sachverständigen von Nöten. Tauchen nach Prüfung des Gutachtens Position und Schäden auf, die dem Unfallhergang nicht entsprechen, müssen die Kosten für das Gutachten nicht erstattet werden. Vielmehr wird ein weiterer Sachverständige hinzugezogen, der ein neues Privatgutachten erstellen muss.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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