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Teilschuld | Die Schuldteilung bei Autounfällen

Teilschuld bei Autounfällen

Werden Sie an der Verursachung eines Unfalls für teilschuldig erklärt, hat das gravierende Auswirkungen auf die Regulierung der Versicherung. Denn auch nur die marginalste Teilschuld führt dazu, dass Sie sich nicht auf eine vollständige Kostenerstattung der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlassen können. Die Schuldteilung kann in unterschiedlichen prozentualen Abstufungen erfolgen.

Teilschuld – was das nach einem Autounfall bedeutet

Mit geklärter Schuldverteilung ist die Regulierung der Schadenersatzansprüche nach Kfz-Unfällen verhältnismäßig einfach. Wer den Unfall verschuldet, zahlt die Kosten des Geschädigten. Doch wenn beide Parteien Teilschuld tragen, sind Schwierigkeiten in der Kostenerstattung vorprogrammiert. Die Aufteilung der Schadenquote wird unter den Beteiligten vorgenommen und kann in prozentual unterschiedlicher Höhe verteilt werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie am Unfallort keinesfalls ein Schuldanerkenntnis unterzeichnen. Denn in diesem Fall könnte es dazu kommen, dass Sie von der Versicherung keinen Cent erhalten und für alle Unfallkosten allein aufkommen müssen. Auch eine Kündigung Ihrer Kfz-Haftpflicht kann erfolgen, wenn Sie sich schuldig bekennen, ohne dass der Sachverhalt unabhängig geprüft wurde. Für eine plausible Quotenregelung in diesem Bereich ist es wichtig, die zum Unfall führenden Umstände präzise darzustellen und auf diesem Weg zu einer Klärung der Schuldfrage zu gelangen.

Die Kostenregulierung bei Mitverschuldung

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, hat das Recht auf eine 100% Kostenerstattung der ihm entstandenen Schäden durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Doch der Grat zwischen unschuldig und teilschuldig ist schmal, so dass sich die essenzielle Frage nicht immer ohne eine längerfristige Auseinandersetzung regeln lässt. Wie bereits angesprochen, sollten Sie keinesfalls eine Schuldanerkenntnis unterzeichnen und damit ein Eingeständnis ablegen, das Sie die Entschädigung durch die Versicherung kosten kann. Fakt ist, dass Sie bei den meisten Unfällen vor der Herausforderung stehen, der Versicherung Ihre Unschuld zu belegen und so nicht in den Verdacht der Mitverschuldung zu gelangen. Sobald man Ihnen Teilschuld nachweisen kann, wirkt sich diese Erkenntnis auf die Schadenregulierung aus. Das kann bedeuten, dass Sie je nach Quote nur 25, 50 oder 75% der Unfallkosten erstattet bekommen, während Sie die Restsumme aus der eigenen Tasche finanzieren – oder sie als Verlust verbuchen müssen. Bei vermeintlichen Teilverschuldungen kommt es daher einmal mehr auf eine kompetente Begutachtung Ihres Fahrzeugs, sowie auf die plausible und Ihre Unschuld beweisende Rekonstruktion des Unfallhergangs an. Das Team von www.kfzsachverstand.de übernimmt Ihren Fall gerne und kümmert sich darum, dass man Ihnen keine unberechtigte Mitschuld am Autounfall gibt.

Unterschiedliche Teilverschuldungen im Überblick

Teilschuldig können Sie nicht nur im hälftigen Anteil sein. Auch eine Mitverschuldung von 25 oder 75% sind möglich. Die Versicherungen arbeiten mit diesen Quoten, um die Schadenregulierung plausibel zu gestalten und nur den Betrag auszuzahlen, der laut der Mitschuld des Geschädigten legitim ist. Doch das bedeutet, dass sowohl Sie als Geschädigter, wie auch der augenscheinliche Unfallverursacher nur einen Teilanspruch auf die Kostenerstattung haben. Während der Unfallverursacher mit dieser Quotenregelung sprichwörtlich „fein raus“ ist, bleiben Sie auf einem Teil des Schadens sitzen und müssen abwägen, ob Sie das Unfallauto reparieren lassen, oder ob Sie die Restsumme nicht selbst aufbringen können und daher eine andere Lösung finden müssen. Glück hat der Geschädigte, der für teilschuldig befunden wurde und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn diese zahlt über die Haftpflichtsumme hinaus und trägt die Kosten, die über dem Quotenbetrag und damit über der Zahlung der Unfallgegnerversicherung liegen. Bedenken Sie, dass eine – auch wenn es sich um eine anteilige Kostenregulierung handelt – Schadenübernahme durch die Vollkaskoversicherung zu einer Höherstufung der Prämien führt. Hier gilt es abzuwägen, ob es nicht günstiger ist, bei wirklicher Mitverschuldung selbst zu zahlen und so eine Prämienerhöhung im Kaskoschutz auszuschließen.

Wer zahlt bei Teilschuld welche Kosten?

Nach der Festlegung der prozentualen Schuld sollten Sie ein Gutachten für den Unfallschaden erstellen lassen. Denn wenn Sie schon mit einem Abzug der Schadenerstattung rechnen müssen, sollten Sie sich nicht zusätzlich mit der Mindestzahlung zufrieden geben. Tragen Sie zum Beispiel 25% Schuld, während dem Unfallgegner eine Schuld von 75% zugesprochen wird, erhalten Sie 3/4 der Schadensumme über die gegnerische Versicherung. Ihnen bleiben 25% Eigenverschulden, die sich auch in den Kosten niederschlagen und die dazu führen, dass Sie bei einem Schadenwert von 4000 EUR für eine Summe von 1000 EUR selbst aufkommen müssen. Bei Schmerzensgeldforderungen ist die Teilverschuldung noch komplexer. So können Sie zum Beispiel laut Präzedenzurteil damit rechnen, dass Sie bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt eine Teilschuld von 33% am KFZ Unfall tragen. Selbst wenn der nicht angelegte Gurt in keinem Zusammenhang mit dem Unfallhergang steht, kann sich die Versicherung bei Schmerzensgeldforderungen darauf berufen, dass die gesundheitlichen Folgen bei einer angegurteten Fahrt niedriger ausgefallen wären.

Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit – zwei Schlagwörter bei Teilschuldigkeit

Wenn Sie mit der anteiligen Schuld an einem Verkehrsunfall konfrontiert werden, fallen hauptsächlich zwei Begriffe. Die Worte Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit – Unaufmerksamkeit sind ein Indiz dafür, dass man Ihnen eine Mitverschuldung am Unfallhergang zur Last legt. Die Definition von fahrlässig lässt einigen Spielraum zu, so dass sich in diesem Fall eine Rechtsberatung lohnt. Verlassen Sie sich als Geschädigter keinesfalls darauf, dass „wer auffährt, Schuld hat“ und dass Sie unschuldig sind, wenn Ihnen ein ausparkendes Auto in die Seite fährt. Denn die gegenseitige Achtsamkeit und das umsichtige Fahren sind zwei essenzielle Aspekt, wenn es um die Klärung der Schuldfrage und damit um Ihre Kostenerstattung als Verunfallter geht. Wichtig: Bei allen ungeklärten Schadenhergängen und der Uneinigkeit am Unfallort, sollten Sie nicht auf die Polizei verzichten. Es geht nicht nur darum, dass Sie nichts unterzeichnen, sondern auch darum, dass die Schuldfrage eindeutig und unwiderruflich am Unfallort geklärt wird.

Trotz Teilschuld: Kfz-Gutachten für Schadenregulierung unerlässlich

Es ist nicht von der Hand zu weisen. Auch die Polizei hat Ihnen eine Teilschuld am Verkehrsunfall gegeben und Sie wissen, dass Sie von der unfallgegnerischen Versicherung somit nicht die volle Schadensumme erstattet bekommen. Nun geht es darum, dass Sie sich mit einem Gutachten vor einer Mindererstattung schützen und damit dafür sorgen, dass Sie den Ihnen zustehenden prozentualen Anteil der Entschädigung in voller Höhe bekommen. Der Gutachter der Unfallgegnerversicherung bewertet nicht in Ihrem Sinne, sondern ist für den Auftraggeber und damit für die Versicherungsgesellschaft tätig. Bei www.kfzsachverstand.de können Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag geben und damit verhindern, dass Sie neben dem Teilschuldabzug zusätzliche Einbußen in Kauf nehmen müssen. Obendrein können Sie durch eine Unfallrekonstruktion in Erfahrung bringen lassen, ob Sie wirklich mitschuldig sind, oder ob die Quotenregelung zu Unrecht getroffen wurde und Sie juristisch dagegen vorgehen sollten.

Wichtig: Nicht jede Teilbeschuldigung ist rechtens!

Lässt sich ein Unfallumstand nicht eindeutig klären, wird schnell von einem Teilverschulden gesprochen. Doch diese Einschätzung sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht kommentarlos akzeptieren. Die Teilverschuldung sorgt dafür, dass Sie nur einen Teilbetrag für den Unfallschaden erstattet bekommen. Da Ihre Versicherung ebenso greift und für die Summe aufkommt, die Ihnen anteilig in die Schuld gestellt wurde, ist eine Höherstufung im Folgejahr zu erwarten. Das heißt, dass Sie wertvolle Prozente in der Versicherungsprämie verlieren und für Ihre Kfz-Versicherung oder für die Vollkasko zukünftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Wir helfen Ihnen zu prüfen ob die Rechtmäßigkeit der Einstufung korrekt ist. Wenn es um Ihr Teilverschulden geht, beauftragen Sie ein Gutachten und entscheiden sich zusätzlich für eine Prüfung des Sachverhalts. Wir sind Ihre Ansprechpartner für eine korrekte Schadenabwicklung.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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