Ein Verkehrsanwalt ist nach einem Unfall immer sinnvoll
Nach einem Unfall sitzt der erste Schock meistens tief. Wenn Sie sich wieder gefangen haben, sollten Sie neben der Polizei und einem freien sowie unabhängigen Gutachter ebenso einen Verkehrsunfall kontaktieren. Dieser vertritt Sie in allen Bereichen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die meisten Menschen schrecken zunächst davor zurück, einen Anwalt einzuschalten. Da sich jedoch die meisten Betroffenen eher spärlich mit der aktuellen Gesetzeslage auskennen, ist der Anruf beim Fachanwalt niemals verkehrt.
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Wer keine Schuld am Unfall trägt, muss auch die Kosten nicht übernehmen
Die meisten Betroffenen melden sich erst dann beim Anwalt, wenn das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das kann dann jedoch zu Schwierigkeiten führen. Besser ist es auf jeden Fall, einen versierten Verkehrsanwalt so früh wie möglich zu kontaktieren. In diesem Rahmen können Rechtsexperten den vorhandenen Schaden eindämmen und Nachteile entgegenwirken.
Viele Menschen scheuen jedoch einen Anwalt, weil sie denken, dass sie selbst die notwendigen Honorare übernehmen müssen. In den meisten Fällen ist dem jedoch nicht so. Hier gilt die Regel: derjenige, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss keine Kosten übernehmen. Diese sind hingegen vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung zu tragen.
Was geschieht, wenn die Kosten in die Höhe schießen?
Nicht selten gehen Unfallstreitigkeiten unschön aus. Diese enden über kurz oder lang vor Gericht. Warum? Weil niemand seine Schuld eingestehen möchte. Das Ende vom Lied: Der Streit nimmt ungeahnte Züge an. Es ist daher überaus maßgeblich, direkt nach einem Unfall einen Verkehrsanwalt zu konsultieren und Ratschläge einzuholen.
Zugegeben: Die Kosten, die für die Mühen des Anwalts entstehen, sind nicht gänzlich unerheblich. Hier nimmt der Verkehrsanwalt zunächst den Streitwert als Gegenstandsrichtlinie und ermittelt sein Honorar über spezielle Gebührentabellen. Für die Höhe der Anwaltskosten ist es weiterhin wichtig, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, ob es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kam oder Gerichtsprozesse geführt wurden.
Mandanten, die jedoch keine Schuld am Unfall trifft, können aufatmen. Es ist nämlich der Unfallverursacher, der das Unfallopfer entschädigen muss. Folglich hat auch dieser die Kosten des gegnerischen Verkehrsanwalts zu übernehmen.
Und wer trägt die Kosten, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist?
Ist die Schuld einer Partei zuzuweisen, so handelt es sich um recht einfache Fälle. Dann übernimmt die Gegenhaftpflichtversicherung sämtliche Kosten inklusive der Anwaltsgebühren. Doch was geschieht, wenn die Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld am Unfall sind?
Bei diesen Vorkommnissen hat das Unfallopfer die Rechtsanwaltsgebühren zu einem prozentualen Teil zu übernehmen. Um wie viel Prozent es sich dabei handelt, entscheidet meist das Gericht.
Beispielfall:
Familie Schmidt macht mit dem Auto einen Ausflug. Auch Frau Meyer ist zum gleichen Zeitpunkt mit ihrem Fahrzeug unterwegs. Frau Meyer und Herr Schmidt verursachen schließlich einen Unfall, weil Herr Schmidt zu unachtsam war und Frau Meyer zu schnell fuhr. Herrn Schmidt wird nun vor Gericht eine Schuld von 30 Prozent zugewiesen. Frau Meyer muss 70 Prozent der Schuld auffangen. Für die Anwaltshonorare sieht das Gericht folgende Aufteilung vor:
- Die Versicherung von Herrn Schmidt muss 30 Prozent der gegnerischen Anwaltskosten von Frau Meyer ausgleichen.
- Die Versicherung von Frau Meyer hat 70 Prozent des Anwaltshonorars von Herrn Schmidt aufzufangen.
Da die Prozess- und Anwaltskosten immer schnell ungeahnte Maße annehmen können, ist es für jeden Autofahrer in Deutschland wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt schließlich für die Kosten auf, damit Schäden unterschiedlichster Art reguliert werden können. Dabei werden nicht nur Anwaltshonorare beglichen, sondern auch weitere Schadenspositionen.
Hinweis: Bei der Schadensregulierung gilt immer die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass das Unfallopfer die Kosten nicht ausreizen darf. Die Reparaturen für das Fahrzeug dürfen dementsprechend nicht übertrieben ausfallen. Ebenso muss die Gegenversicherung die Kosten für den Anwalt und andere Schadensfelder nicht begleichen, wenn die Schuldfrage nicht absolut eindeutig ist.
Selbstverständlich sollte aber niemand auf einen Anwalt verzichten müssen, wenn der Fall eindeutig ist. Ist sich das Unfallopfer demnach sicher, dass es nicht die Schuld am Unfall trägt, muss die Schuldfrage geklärt werden.
Ein Anwalt, der sich auf Unfallrecht sowie Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann mithilfe von Einsicht in polizeiliche Akten abklären, wie die Schuldsituation einzuordnen ist. Wer sich nicht sicher ist, kann vorab mit einem Anwalt seiner Wahl telefonieren. Bereits während der Beratung lassen sich unterschiedliche Bereiche abklären und Schuldfragen zuordnen.