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Autounfall – die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden

Autounfall - die HaftpflichtversicherungKommt es nach einem Autounfall zu einem Schaden am Fahrzeug oder zu einer Verletzung von beteiligten Personen, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Für die Regulierung ist es notwendig, dass die Schul frage geklärt ist. Der Unfallgegner hat einen Anspruch auf die Regulierung seiner Schäden, während der Unfallverursacher für den Schaden an seinem Fahrzeug selbst aufkommen muss.

Verkehrsunfall – der Unfallverursacher muss feststehen

Bei einem Autounfall können erhebliche Schäden auftreten. Diese betreffen häufig nicht nur die am Unfall beteiligten Fahrzeuge, sondern auch die Insassen oder das Gemeingut. Für die Regulierung des Schadens treten verschiedene Versicherungen ein. Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Unfallgegners auf. Für die Regulierung des eigenen Schadens ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich.

Da der Unfallverursacher nicht immer feststeht, ist die Unfallaufnahme durch die Polizei auch bei sogenannten Bagatellschäden empfehlenswert. Die Versicherungen kommen nur dann für den Schaden auf, wenn die Schuld des Verursachers eindeutig oder teilweise nachgewiesen werden kann.

Nach einem Unfall immer die Polizei rufen

Sollten Sie mit einem Kfz in einen Verkehrsunfall geraten, ist die Unfallaufnahme durch die Polizei in jedem Fall ein wichtiger erster Schritt, um später Ansprüche über die Haftpflichtversicherung geltend machen zu können. Im Nachhinein ist es oftmals schwierig, einem anderen Verkehrsteilnehmer die Schuld an einem Unfall nachzuweisen. Entgegen anderslautender Meinungen lehnt die Polizei die Unfallaufnahme auch bei Bagatellschäden nicht ab. Dies wäre auch gar nicht möglich, da ein Laie in der Regel nicht erkennen kann, ob es sich um einen Bagatellschaden oder um eine größere Reparatur handelt. Um dies festzustellen, ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen erforderlich.

Ein Unfall ist passiert – so verhalten Sie sich richtig

Eine kleine Unaufmerksamkeit ist ausreichend, und schon hat es gekracht. Jeden Tag geschehen auf Deutschlands Straßen kleine und große Unfälle, die erhebliche Schäden und Verletzungen zur Folge haben können. Sollten Sie in ein solches Unfallgeschehen involviert sein, ist die Ermittlung des Unfallverursachers zunächst nicht so wichtig. Sichern Sie in einem ersten Schritt die Unfallstelle, sodass nicht weitere Personen und Fahrzeuge zu Schaden kommen. Denken Sie dabei an Ihre eigene Sicherheit. Erkundigen Sie sich bei Ihren Insassen, aber auch beim Unfallgegner nach dessen Wohlbefinden. Sollten Verletzungen oder gesundheitliche Probleme vorliegen, rufen Sie einen Krankenwagen. Gleichermaßen verständigen Sie die Polizei. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn es notwendig ist.

Keine Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner

Sie selbst müssen sich mit dem Unfallgegner nicht auseinandersetzen. Nicht selten kommt es nach Unfällen zu verbalen oder sogar handgreiflichen Übergriffen. Schützen Sie sich davor, indem Sie Abstand wahren. Warten Sie auf die Polizei und die Rettungskräfte. Halten Sie Ihre Papiere parat, um sich und Ihr Fahrzeug beim Eintreffen der Polizei ausweisen zu können.

Haftpflichtversicherung – Versicherung informieren

Es ist empfehlenswert, wenn Sie nach jedem Unfall die Versicherung informieren. Dies gilt auch für Bagatellschäden, zu denen unter anderem kleine Parkrempler auf dem Parkplatz eines Supermarktes gehören. Sollte der Rempler einen Schaden zur Folge haben, bestehen Ihre Ansprüche in der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung. Sie können verlangen, dass Ihr Auto so wiederhergestellt wird, wie es vor dem Rempler der Fall war. Selbst ein kleiner Kratzer kann durch das Auftragen einer mehrfachen Lackschicht teuer werden. Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, können Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden. Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Versicherung des Unfallgegners zu erfragen. Dabei sind Sie aber nicht auf die Auskünfte des Unfallgegners angewiesen. Sie können sich an den Zentralruf der Versicherer wenden, wenn Sie den Versicherer des Unfallgegners ausfindig machen möchten.

Bundesweite Schadenshotline der Versicherer

Um die Ansprüche von Unfallopfern zu sichern, gibt es den Zentralruf der Versicherer. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Hotline, die Sie unter der Nummer 0800 250 260 0 erreichen können, wenn Sie sich in Deutschland befinden. Sollten Sie im Ausland von einem Unfallgeschehen betroffen sein, wählen Sie die Nummer 0049 (40) 300 330 300. Wichtig für die Auskunft ist, dass Sie sich das Kennzeichen des Unfallverursachers gemerkt haben. Die Unfallaufnahme durch die Polizei ist nicht zwingend erforderlich, um über den Zentralruf der Autoversicherer eine Auskunft zu bekommen. Sollten Sie etwa Opfer einer Fahrerflucht geworden sein, haben Sie über diesen Weg zumindest die theoretische Möglichkeit, den Unfallverursacher zu finden und in Regress zu nehmen. Beachten Sie, dass Sie eine Fahrerflucht bei der Polizei anzeigen müssen. Es handelt sich um eine Straftat, die von den Behörden verfolgt wird.

Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall – die Ermittlung des Unfallverursachers

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist häufig ziemlich komplex. Es kommt eher selten vor, dass die Schuld von vornherein zweifelsfrei feststeht. Die Polizei kann sich vor Ort zunächst einen ersten Eindruck verschaffen. Doch die Beamten waren beim Unfall selbst in der Regel nicht anwesend und können nur das dokumentieren, was sie sehen. Somit sind die Versicherer auf Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten angewiesen. Sobald einige Aussagen miteinander kollidieren, ist die Feststellung der Schuldfrage sehr komplex.

Regulierung des Schadens kann Zeit in Anspruch nehmen

Nicht immer lässt sich ein eindeutiger Unfallverursacher feststellen. In diesem Fall wird die Schuld prozentual an mehrere Unfallteilnehmer verteilt. Die Versicherungen regulieren dann gemäß der Anteile. Um dies festzustellen, ist in der Regel eine Gerichtsverhandlung erforderlich. Somit kann sich die Regulierung des Schadens lange hinziehen. In der Regel zahlen die Versicherungen einen Vorschuss. Hier orientieren sie sich an dem Polizeibericht und an den Feststellungen der Sachverständigen. Steht der Verursacher für den Unfall fest, wird die Schadensregulierung abgeschlossen und der Vorschuss entsprechend verrechnet. Wenn Sie als Unfallgegner einen Vorschuss erhalten haben und dies unberechtigt war, kann es sein, dass Sie einen Teil des Betrages oder sogar die gesamte Summe zurückzahlen müssen.

Die Zuständigkeit der Versicherer nach einem Autounfall

Es gibt verschiedene Versicherungen, die nach einem Verkehrsunfall für die Regulierung des Schadens verantwortlich sind. Generell bekommen Sie den Schaden erstattet, wenn es ein fremd verschuldeter Unfall war, der von einem Autofahrer in einem Kfz oder Lkw verursacht wurde. In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Es gibt aber noch andere Konstellationen, in denen unter anderem eine Privathaftpflicht für die Schadensregulierung verantwortlich ist. Die Kaskoversicherung springt ein, wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihren eigenen Schaden regulieren möchten.

Kfz-Haftpflichtversicherung nach Autounfall

Als Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie fahrlässig einem Dritten zufügen. Dabei kann es sich um Personenschäden, um Schäden am Fahrzeug oder am Gemeingut handeln. Haben Sie beispielsweise schuldhaft einen Schaden an einer Ampel verursacht, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen gegenüber einen Regressanspruch. Diesen bezahlt die Kfz Haftpflichtversicherung, wenn Sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben. Wäre dies der Fall, müssen Sie der Versicherung die Kosten erstatten.

* Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung des Fahrzeugs

Um Verkehrsteilnehmer vor Kosten nach einem unverschuldeten Autounfall zu schützen, ist die Haftpflichtversicherung an die Zulassung des Fahrzeugs gebunden. Sollten Sie die Versicherung nicht bezahlen, hat die Behörde die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug von Amts wegen abzumelden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die der Versicherte einem anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig zufügt. Die Fahrlässigkeit ist dabei ein wichtiges Kriterium. Für vorsätzlich zugefügte Schäden kommt der Versicherer nicht auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt auch Personenschäden ab. Da die Behandlungskosten nach schweren Verletzungen oder bei einem dauerhaften Handicap sehr hoch sein können, beträgt die Deckungssumme mehrere Millionen Euro. So sind Sie auch nach schweren fahrlässigen Unfällen als Fahrzeughalter vor hohen Folgekosten geschützt.

Kaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für die Schäden des Unfallopfers. Als Unfallverursacher sind Ihre eigenen Schäden nicht gedeckt. Sie müssen die Kosten selbst tragen. Um dies zu verhindern, können Sie sich für den Abschluss einer Kaskoversicherung entscheiden. Wenn Sie Ihren eigenen Schaden nach einem fahrlässig verursachten Unfall geltend machen möchten, müssen Sie für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließen. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass die Selbstbeteiligung nicht so hoch ist. Dabei handelt es sich um eine Summe, die bei der Erstattung der Kosten abgezogen wird. Die Vollkaskoversicherung kommt auch dann für Schäden auf, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Dies wäre bei einer Fahrerflucht oder bei einer Teilschuld mehrerer Verkehrsteilnehmer der Fall. Bei der Kaskoversicherung handelt es sich nicht um einen verpflichtenden Versicherungsschutz.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist eine freiwillige Versicherung. Dieser Versicherungsschutz ist dringend anzuraten, auch wenn es um Verkehrsunfälle geht. Die Kfz-Haftpflicht trägt Schäden nur dann, wenn es sich um einen Unfall handelt, der mit dem Fahrzeug verursacht wurde. Sollte der Unfall passieren, weil Sie sich als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr fahrlässig verhalten haben, hat die Haftpflichtversicherung für Ihr Auto damit nichts zu tun. Wenn Ihnen die Schuld nachgewiesen werden kann, müssen Sie für die Regulierung des Schadens aus eigener Tasche aufkommen. Sollte sich ein Passant durch Ihre Fahrlässigkeit schwer verletzt haben, können immense Kosten entstehen, die Sie in große Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auch im Hinblick auf den Straßenverkehr sehr ratsam. Die Versicherung trägt alle Schäden, die Sie fahrlässig einem Dritten zufügen.

Für diese Leistungen kommt die Haftpflichtversicherung nach Autounfall auf

Ist die Zuweisung des Schadens an einen oder mehrere Verkehrsteilnehmer abgeschlossen, können Sie als Geschädigter die Versicherung des Unfallverursachers in Regress nehmen. Zunächst haben Sie einen Anspruch auf die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch den Zeitwert des Autos. Wenn die Kosten der Reparatur den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen, haben Sie lediglich Anspruch auf die Erstattung dieses Wertes. Dies ist besonders ärgerlich, wenn Sie einen gut gepflegten älteren Wagen fahren, der für Sie einen ideellen Wert hat, bei dem der Zeitwert aber nicht mehr relevant ist. Bei neueren Fahrzeugen stellt sich dieses Problem nicht.

Haftpflichtversicherung – Behandlungskosten für Verletzungen

Die Haftpflichtversicherung ersetzt der Krankenkasse die Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen. Eine Besonderheit ergibt sich bei Unfällen auf dem Arbeitsweg. Hier ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Aus diesem Grund müssen Sie bei der Krankenkasse nach einem Unfall immer angeben, ob es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall gehandelt hat.

Haftpflichtversicherung – Erstattung von Kosten für die Rehabilitation

Sollten Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen müssen, werden die Kosten ebenfalls von der Versicherung erstattet. Sie selbst haben damit aber nichts zu tun. Die Kostenerstattung regelt die Krankenkasse mit der Versicherung des Unfallverursachers. Sie bekommen die Leistungen durch Ihre Krankenkasse bezahlt.

Haftpflichtversicherung – Verdienstausfall geltend machen

Spätestens sechs Wochen nach dem Unfall bekommen Sie Krankengeld. Dies ist deutlich niedriger als Ihr Arbeitslohn. Wenn Sie in Schichten arbeiten oder regelmäßige Bonuszahlungen für bestimmte Aufgaben bekommen, fallen diese Zahlungen ebenfalls weg. Für die Zeit Ihrer Krankschreibung und der Rehabilitation können Sie einen Verdienstausfall geltend machen. Diesen bekommen Sie von der Versicherung erstattet.

Haftpflichtversicherung – Schmerzensgeld

Haben Sie durch den unverschuldeten Unfall eine Verletzung erlitten, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses können Sie bei der Versicherung geltend machen. Leider sind viele Versicherer nicht bereit, freiwillig ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass Sie mit der Durchsetzung des Anspruchs einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn Sie an dem Unfallgeschehen keine Schuld haben, gewinnen Sie den Rechtsstreit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit. In diesem Fall müssen Sie die Anwaltskosten nicht selbst zahlen.

Haftpflichtversicherung – Entschädigung für den Nutzungsausfall und Leihwagen

Sie haben einen Anspruch auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Fahrzeug. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie selbst verletzt sind und vorübergehend nicht mit dem Auto fahren können. Sind Sie unverletzt geblieben, können Sie einen Leihwagen beanspruchen. Dieser steht Ihnen zu, bis Ihr Fahrzeug aus der Werkstatt zurückkommt. Sollten Sie einen neuen Wagen kaufen müssen, setzt sich der Leihwagenanspruch fort, bis Sie sich ein neues Auto gekauft haben. Die Bedingungen entnehmen Sie den Unterlagen des Versicherers: In der Länge kann der Anspruch begrenzt sein. Dies trifft in der Regel aber nur dann zu, wenn Sie mehrere Monate auf Ihr neues Auto warten müssen.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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