Informationen zu einem Gutachten nach einem Unfall
Ein kurzer, unachtsamer Moment und schon ist der Unfall passiert. Jeden Tag kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Dabei sind Personen- oder Sachschäden nicht selten. Bei einem Auffahrunfall entsteht glücklicherweise häufig nur ein Sachschaden, der sich wieder ausbessern lässt. Dennoch steht meist der Unfallverursacher in der Pflicht, die Reparaturkosten zu übernehmen.
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Im Zweifelsfall entscheidet am besten ein Kfz Gutachter
Es ist eher selten, dass nach einem Unfall die Parteien gütlich auseinandergehen. Zumeist entkeimen Streitigkeiten über Kosten und Ausbesserungen der Schäden. Um hier einen kühlen Kopf zu bewahren, sollte ein Kfz Gutachter zurate gezogen werden. Dieser beziffert die Kosten des Unfalls und die Schäden an den Fahrzeugen neutral und nach den aktuellsten Richtlinien. Dennoch kommen in diesem Rahmen meistens neue Fragen auf: Was kostet ein Sachverständiger und wer übernimmt im Zweifelsfall die Kosten?
Zunächst sollten die Unfallbeteiligten die Polizei verständigen und auch die Versicherung in Kenntnis setzen. Der Unfallverursacher erhält von seiner Versicherung einen Kfz Gutachter zugewiesen, in einigen Fällen darf der Betroffene sich selbst einen unparteiischen Sachverständigen aussuchen.
Was genau macht ein Sachverständiger?
Der Kfz Gutachter wird die Unfallfahrzeuge genau unter die Lupe nehmen und die Schäden detailiert auflisten. Dabei kommt allmählich auch eine Schadenssumme zustande. Ehe diese jedoch berechnet werden kann, erstellt der Sachverständige für das Gutachten
- Fahrzeugdaten (Typenbestimmung, Kilometerstand, Ausstattung, Pflegezustand etc.)
- Schadensumfang
- Höhe der Reparaturkosten
- Preise für Ersatzteile
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfallentschädigung
- Verkehrssicherheit der Fahrzeuge
Die Erstellung eines Gutachtens ist folglich nicht nur umfangreich, sondern bedarf auch einiger Zeit. Allerdings misst der Sachverständige sein Honorar nicht auf Grundlage der Zeit, sondern anhand der Schadenssumme. Die Summe richtet sich nach speziellen Tabellen, in denen das Honorar gestaffelt ist. Die Kosten können – je nach Schadensaufwand – hoch ausfallen. Jedoch sind diese Kosten in den meisten Fällen von dem Unfallverursacher oder der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. In der Regel unterliegen die Gutachterkosten prozentualen Werten. Um einen kleinen Einblick zu erhalten, sind diese Angaben hilfreich:
- Bei einer Schadenshöhe von zum Beispiel 1.000 Euro werden 35 Prozent veranschlagt.
- Ab einer Schadenshöhe von 20.000 Euro fallen 7,5 Prozent an.
Wer bezahlt den Gutachter?
Nach einem Unfall sind sich häufig die Unfallbeteiligten uneinig. Niemand möchte den Gutachter bezahlen oder in der Schadensfreiheitsklasse zurückfallen. Um keine großartigen Kosten zu verursachen, greifen einige Betroffene gern zu einem Kostenvoranschlag. Dieser ist gerade deshalb beliebt, weil dieser eher preisgünstig ausfällt. Manchmal reicht ein Kostenvoranschlag jedoch nicht aus, vor allem dann nicht, wenn der Schaden offensichtlich höher ausfällt. Sollte der Schaden voraussichtlich die Bagatellgrenze in Höhe von 750 Euro übersteigen, ist ein Gutachter empfehlenswert. In einigen Fällen ist ein Gutachter aber auch bei geringen Schadenshöhen interessant. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Fahrerflucht vorliegt und es im Zuge dessen Beweisschwierigkeiten gibt.
Tipp: Liegt der Schaden unter 750 Euro, muss die Versicherung die Gutachterkosten nicht zwingend übernehmen. In diesem Rahmen reicht oftmals ein Kostenvoranschlag aus. Ein Gespräch mit der Versicherung gibt Aufschluss, welche Möglichkeiten gegeben und sinnvoll sind.
Manchmal möchten jedoch auch Versicherungen Kosten einsparen. Auch bei größeren Schäden wird den Versicherungsnehmern manchmal nahegelegt, dass ein Kfz Gutachten nicht notwendig und dass ein Kostenvoranschlag ausreichend sei. Hier kann der Versicherungsnehmer allerdings auf sein Recht bestehen und ein Gutachten verlangen. Vor allem dann, wenn der Schaden deutlich über der Bagatellgrenze liegt. Die Versicherung muss den Gutachter plus sämtliche Reparaturkosten übernehmen.
Hinweis: Jeder Verkehrsteilnehmer, der ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss dies bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden und eine Kfz Haftpflichtversicherung abschließen. Diese stellt sicher, dass bei einem Unfall der Geschädigte eine Schadensregulierung erhält.
Kann jedoch die Schuld nicht zweifelsfrei einer Partei zugeteilt werden, so kann unter Umständen eine sogenannte Unfallrekonstruktion vorgenommen werden. In diesem Bereich wird eine Unfallanalyse vollzogen, bei welcher der Unfall nachempfunden wird. Somit kann mit einer Nachstellung der Kollision erklärt werden, wie es zu dem Unfall kam und wer Schuld an dem Unfallhergang ist.