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KFZ Gutachten nach Unfall: Alles, was Sie darüber wissen sollten

KFZ Gutachten

Eine kleine Unaufmerksamkeit, eine grobe Fahrlässigkeit oder einfach nur Pech: Viele Autofahrer haben im Verlauf ihres Lebens mindestens einen Verkehrsunfall zu beklagen, an dem sie keine Schuld tragen. In diesem Fall ist es wichtig, die richtige Vorgehensweise zu wählen. Um die entstandenen Schäden richtig zu bewerten, sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen. Wir verraten Ihnen alles, was Unfallgeschädigte über den Gutachter wissen sollten und wie die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung ohne Risiken funktioniert.

Was ist ein KFZ Gutachten?

Das KFZ Gutachten nach einem Kfz-Unfall beinhaltet alle wichtigen Informationen über den Zwischenfall, das beteiligte Fahrzeug sowie den vorliegenden Schaden. Der Sachverständige fasst in dem wichtigen Dokument alle technischen Daten des beschädigten Fahrzeugs sowie die mögliche Sonderausstattung und wichtige Merkmale zusammen. Anschließend werden alle Schäden aufgelistet, die in Zusammenhang mit dem entsprechenden Unfall stehen. Denn daraus lässt sich der Gesamtschaden ermitteln. Das bedeutet allerdings auch, dass ältere Beschädigungen oder Schäden, die nicht durch den Unfall entstanden sind, nicht aufgeführt werden. Sie werden separat aufgeführt, da sie für den Wert des Fahrzeugs vor dem Vorkommnis eine Rolle spielen. Außerdem wird potentiellen Betrügern das Handwerk gelegt: Die Beseitigung und Kostenübernahme dieser Mängel durch die gegnerische Versicherung ist im Normalfall also nicht möglich.

Der Gutachter dokumentiert die Schäden mit Hilfe von Fotos und bestimmt auch den möglichen Reparaturweg, aus dem sich die Kosten der Reparatur ergeben. Weiterhin sind im KFZ Gutachten auch Angaben zum Wiederbeschaffungswert, also dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, sowie eine Einschätzung über die Wertminderung infolge des Zwischenfalls zu finden. Ein Sachverständiger ermittelt im Unfallgutachten auch den Fahrzeugrestwert sowie die unfallbedingte Ausfallzeit. Diese spielt für die Nutzungsausfallentschädigung eine wichtige Rolle. Außerdem trifft der Experte eine Bewertung über die Wirtschaftlichkeit der Reparaturarbeiten. Sofern ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, gelten möglicherweise spezielle Vorgaben für die Beseitigung der Unfallschäden.

Wann ist ein Unfallgutachten überhaupt erforderlich?

Ein Gutachten ist immer dann notwendig, wenn der Geschädigte einen entstandenen Schaden gegenüber der eigenen oder gegnerischen Versicherung geltend machen könnte. Das KFZ Gutachten trifft eine präzise Bewertung des Schadens, sodass die Versicherung nicht zu viel zahlen muss, der Betroffene gleichzeitig jedoch ausreichend entschädigt wird. Außerdem werden Streitigkeiten über die Schadenssumme vermieden. Denn Unstimmigkeiten sind keine Seltenheit. Unfallopfer versuchen nicht selten, ältere Schäden über die Versicherung des Unfallgegners abzuwickeln oder die Reparaturkosten unnötig in die Höhe zu treiben. In diesem Fall greifen das Bereicherungsverbot sowie die Schadenminderungspflicht. Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, eignen sich Unfallopfer und Versicherung in den meisten Fällen mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt. In diesem Fall ist ein KFZ-Gutachtennicht erforderlich.

Wer kann ein KFZ-Gutachten erstellen?

Grundsätzlich kann jede Person in Deutschland ein offizielles Gutachten erstellen. Spezielle Ausbildungen, Schulungen oder Sachkunde-Nachweise sind nicht erforderlich. Allerdings spielt die Glaubwürdigkeit bei der Erstellung von Kfz-Gutachten eine wichtige Rolle. Wenn Ihnen der Nachbar oder beste Kumpel ein entsprechendes Dokument ausstellt, dann lässt sich das „Gutachten“ vor Gericht anfechten. Die Chancen, dass es schlussendlich anerkannt wird, stehen schlecht. Aus diesem Grund wird empfohlen, das Unfallgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anfertigen zu lassen. Die Qualifizierungen der Gutachter sind vor Gericht entscheidend. Wenn Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sind, dann achten Sie auf seine Unabhängigkeit sowie die entsprechenden Zertifizierungen. Es ist empfehlenswert, wenn der Gutachter einem unabhängigen Berufsverband angehört. Diese Gutachter überzeugen mit einer hohen Glaubwürdigkeit sowie einer starken Expertise.

Wer beauftragt den Kfz Gutachter?

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall geraten und den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen möchten, dann wird Ihnen die Versicherung bereits einen Kfz Gutachter empfehlen. Sie können diesen Experten akzeptieren, allerdings sollten Sie es nicht. Im Zweifel ist es immer besser, wenn Sie selbst einen Kfz Gutachter beauftragen, der ein unabhängiges Gutachten erstellt. Die Kosten dafür müssen Sie nicht übernehmen, auch wenn Sie den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Es ist Ihnen völlig frei, beispielsweise im Internet nach einem unabhängigen Experten zu suchen und diesen zu beauftragen. Denn das ist Ihr gutes Recht.

Kfz Gutachten

Was zeichnet einen guten Gutachter aus?

Zugegeben: Es ist schwer, die Expertise und Vertrauenswürdigkeit eines Gutachters zu erkennen. Der Kfz-Sachverständige ist meist ein selbstständiger Unternehmer, der Kunden gewinnen muss. Lassen Sie sich von entsprechenden Aussagen, wie „…die größtmögliche Entschädigung“ oder „…der beste Gutachter…“ nicht blenden. Wichtig ist vor allem, dass Sie auf einen zertifizierten Kfz-Sachverständigen zurückgreifen, da er die Gutachten mit hoher Glaubwürdigkeit erstellt und im Zweifel auch vor Gericht eine gute Chance hat. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen unabhängigen Gutachter handelt. Das können Sie meist daran erkennen, dass er einem unabhängigen Berufsverband angehört. Ein guter Experte erstellt Ihnen nicht nur das Kfz-Gutachten, sondern steht Ihnen auch während der Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung als starker Partner zur Seite. Im Gegensatz zu Ihnen hat der Gutachter regelmäßig mit den Versicherungen zu tun und kennt möglicherweise einen guten Trick, damit Sie schnell und sicher entschädigt werden.

Ist ein Kfz Sachverständiger der Versicherung zu empfehlen?

Viele Geschädigte machen es sich nach einem unverschuldeten Unfall besonders einfach und akzeptieren den Sachverständigen der Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Sie müssen daher keinen eigenen Gutachter suchen und haben keine zusätzliche Mühe. Allerdings raten wir davon dringlich ab! Ist es etwas empfehlenswert, den Schaden von einem Unternehmen bewerten zu lassen, das später die Reparaturkosten aufkommen muss? Sicher nicht! Der Sachverständige der Gegnerversicherung arbeitet im Sinne des Unternehmens und versucht daher, den Schaden am eigenen Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Möglicherweise werden Sie nicht ausreichend entschädigt oder bleiben sogar auf einem Teil der Kosten sitzen. Es ist daher immer ratsam, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, der mit größtmöglicher Unabhängigkeit eine Bewertung trifft. Das ist insbesondere bei größeren Schäden wichtig, bei denen höhere Kosten entstehen – denn hier bietet sich für den beauftragten Gutachter der Gegnerversicherung ein großer Spielraum für Tricksereien.

Wo lässt sich der entstandene Schaden reparieren?

Der Unfallschaden kann grundsätzlich in jeder Kfz-Werkstatt behoben werden. Wenn Sie eine bevorzugte Werkstatt haben, zu der das Auto immer zur Inspektion bringen und auch sonstige Reparaturen vornehmen lassen, dann können Sie dort auch die Beschädigungen infolge des unverschuldeten Unfalls beheben lassen. Möglicherweise gibt es jedoch Unstimmigkeiten mit der Versicherung. Eine freie Werkstatt ist in der Regel günstiger als eine Vertragswerkstatt. Lässt sich der Schaden dennoch bei einer markengebundenen Fachwerkstatt beheben? Die gegnerische Versicherung arbeitet mit entsprechenden Werkstätten zusammen, die günstige Tarife anbieten, auf die sich die Versicherung im Streitfall beruft. Das ist vor allem der Fall, wenn die fiktive Abrechnung zur Anwendung kommt. Sofern sich das Fahrzeug innerhalb der Garantie befindet und von der Vertragswerkstatt immer scheckheftgepflegt wurde, bestehen keine Schwierigkeiten. Der Schaden am Auto kann dort problemlos behoben werden.

Muss der Schaden von der Werkstatt repariert werden?

Es ist durchaus möglich, dass Geschädigte den Schaden an seinem Auto gar nicht beheben lassen möchte. Das ist meistens der Fall, wenn es sich lediglich um Blechschaden handelt und die Sicherheit durch den Autounfall nicht beeinträchtigt ist. Einigen Autobesitzern ist Optik nicht sehr wichtig, sodass Kratzer und Dellen an ihrem Fahrzeug nicht stören. Der Sachverständige erstellt zwar ein Kfz-Gutachten, allerdings ist das Unfallopfer nicht verpflichtet, die Reparatur vornehmen zu lassen. Stattdessen zahlt ihm die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten einfach aus. In diesem Fall handelt es sich um die „fiktive Abrechnung“. Weil die Reparatur bei einer markengebundenen Fachwerkstatt oder durch eine freie Werkstatt allerdings nicht vorgenommen wurde, fällt für den Geschädigten auch keine Mehrwertsteuer an. Die Versicherung kann die Entschädigung entsprechend kürzen, denn das ist ihr gutes Recht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Unfallgegner muss lediglich die Mehrwertsteuer für den Kfz-Gutachter und den möglichen Anwalt übernehmen. Allerdings ist auch eine Teilreparatur, beispielsweise zur Instandsetzung der Beleuchtung, möglich. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer anteilig für Arbeitszeit und Ersatzteile berechnet.

Nutzungsausfall: Ist eine Entschädigung möglich?

Wenn Sie in einem unverschuldeten Unfall verwickelt sind, dann können Sie mit Ihrem Fahrzeug bis zur Beseitigung der Schäden möglicherweise nicht mehr fahren. Der Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, müssen neben der Schadensregulierung auch für einen Nutzungsausfall aufkommen. Das setzt jedoch voraus, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist, gleichzeitig jedoch ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie haben Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie in der Lage sind, das Auto zu fahren und es auch nutzen würden, beispielsweise für den täglichen Weg zur Arbeit. Freizeitfahrzeuge, wie Wohnmobil und Motorrad, sind von der Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen. Ein Anwalt kann Ihnen dennoch helfen, die Entschädigung einzufordern. Beispiel: Wenn Sie kein Auto besitzen und mit dem Motorrad zur Arbeit fahren, steht Ihnen der Nutzungsausfall dennoch zu. Der maximale Zeitraum beträgt jedoch 14 Tage. Dann sollte das Fahrzeug repariert sein, denn der Versicherer muss nicht mehr zahlen.

Was kostet das Unfallgutachten vom Kfz-Gutachter?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten nach einem Autounfall sind von der Schadenshöhe abhängig. Es gilt: Je höher der Schaden, desto teurer das Gutachten. Entsprechende Prozentsätze für das Honorar der Gutachter sind einer Tabelle zu entnehmen, wobei sich der Prozentsatz mit steigendem Schaden verändert. Bei kleineren Schäden wird meist im Bereich von etwa 35 Prozent abgerechnet. Das bedeutet, dass bei einem entstandenen Schaden in Höhe von 1.000 Euro die Kosten in Höhe von 350 Euro fällig werden. Bei größeren Schäden fällt der Prozentsatz beim unabhängigen Kfz-Gutachter auf sieben Prozent. Beträgt der Unfallschaden nach dem Kfz-Unfall also 20.000 Euro, dann kostet das Kfz-Gutachten 1.400 Euro. Bei schweren Schäden und Unfällen ist es auch möglich, dass die Kfz-Gutachter Kosten nach einem Stundensatz berechnet werden.

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Die Kfz-Gutachten Kosten werden immer vom Unfallverursacher beziehungsweise seiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Sachverständiger der Versicherung tätig war oder ob der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Autounfall stehen, sind vom Versicherer zu übernehmen. Das gilt auch für einen möglichen Anwalt, den sich der Geschädigte nimmt.

Wird das Gutachten immer akzeptiert?

Das Kfz-Gutachten muss nicht immer akzeptiert werden. Die gegnerische Versicherung kann das KFZ Gutachten beanstanden und in Frage stellen, das ist ihr gutes Recht. Vor allem, wenn der Gutachter mit mangelnder Qualifikation auftritt, hat die Versicherung vor Gericht eine gute Chance. In diesem Fall sollten Sie sich einen erfahrenen Anwalt nehmen. Verhindern Sie niemals die Durchführung einer Nachbesichtigung, da der Versicherer in diesem Fall von der Übernahme der Kosten befreit werden kann. Das gilt auch, wenn das Unfallgutachten klar einseitig ist, die Schadenshöhe nicht realistisch ist und stattdessen deutlich höhere Kosten für die Reparatur genannt werden. Diesen Trick kennen die Versicherungen. Gleichzeitig steht auch Ihnen das Recht zu, das Unfallgutachten der Gegnerversicherung in Frage zu stellen. Nehmen Sie sich für diesen Fall einen eigenen Gutachter und lassen Sie ein Gegengutachten erstellen. Gemeinsam mit dem Anwalt sind Sie vor Gericht auf der sicheren Seite.

Wie lange dauert die Erstellung eines KFZ Gutachtens?

Für die Erstellung eines Kfz Gutachtens benötigen die beauftragten Gutachter in er Regel zwischen 24 und 72 Stunden. Der genaue Zeitraum ist in erster Linie vom Autounfall uns dem Umfang des Schadens abhängig. Sofern der Restwert ermittelt werden muss, kann das Kfz-Gutachten länger dauern. In diesem Fall muss das Fahrzeug für 24 Stunden in einer Restwertbörse eingestellt werden, bevor die Kfz-Sachverständigen das Kfz-Gutachten anfertigen können.

Kann ein Kostenvoranschlag das Gutachten ersetzen?

Bei kleineren Bagatellschäden bis etwa 750 Euro (je nach Versicherer) sowie Schäden, die nicht die Sicherheit beeinträchtigen, ist der Kostenvoranschlag eine gute Alternative zum Sachverständigengutachten. Der Kostenvoranschlag wird von der Kfz-Werkstatt erstellt und umfasst lediglich die notwendigen Reparaturkosten, um das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall zu reparieren. Dennoch haben Sie auch in diesem Fall den Anspruch, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, der ein Kfz-Gutachten erstellt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für die Kfz-Gutachter Kosten aufkommen. Bei einem schwereren Autounfall mit teureren Schäden wird kein Kostenvoranschlag, sondern immer ein Kfz-Gutachten. Hierin sind neben den technischen Daten zum Fahrzeug auch Nutzungsausfall, Restwert und Angaben zu einem möglichen wirtschaftlichen Totalschaden getroffen.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Wo ist der Unterschied?

Bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen und der Geschädigte sind, handelt es sich immer um einen Haftpflichtschaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung vom Unfallverursacher muss in diesem Fall die Schadensregulierung, die Kosten für einen möglichen Anwalt sowie die Kfz-Gutachten Kosten übernehmen. Ein Kfz-Sachverständiger kann wahlweise von der Versicherung oder von Ihnen engagiert werden. Ein Kaskoschaden liegt hingegen vor, wenn Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verursacht haben. Der Versicherer zahlt alle Kosten bis etwa 2.000 Euro ohne Probleme. In diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei höheren Kosten ist allerdings das Sachverständigengutachten notwendig. Der Geschädigte bekommt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden höchstens den Wert einer Neuanschaffung ausbezahlt.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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