Kfz Schaden: Warum ein Gutachter immer wichtig ist
Nicht selten geht ein Verkehrsunfall mit Schäden am Fahrzeug einher. Im Anschluss gilt es, diese Schäden wieder zu regulieren. Die meisten Geschädigten stehen allerdings häufig vor vielen Fragen und wissen kaum, welcher Weg für die Schadensregulierung am besten geeignet ist. In diesem Rahmen ist ein Kfz Unfallgutachter Gold wert. Nach dem Unfall sollten Betroffene neben der Polizei auch einen freien und unabhängigen Sachverständigen zum Unfallort hinzuziehen. Dieser kontrolliert nicht nur die Unfallstelle, sondern nimmt auch sämtliche Schäden am Unfallfahrzeug unter die Lupe.
Inhalt dieses Beitrags
- Ein Gutachter kann immer die Schuldfrage festlegen
- Wann ist ein Kfz Unfallgutachten vom Sachverständigen demnach sinnvoll?
- Was kann das Kfz Unfallgutachten noch bieten?
- Wer muss die Kosten des Sachverständigen für das Gutachten tragen?
- Wie sieht es mit Bagatellschäden aus?
- Und wer übernimmt die Gutachterkosten, wenn die Schuldfrage nicht klar ist?
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Ein Gutachter kann immer die Schuldfrage festlegen
Eines sollten Geschädigte nach einem Unfall im unbedingt wissen: Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall geraten ist (Haftpflichtfall), erhält den Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt. Die Ersatzpflicht der Fahrzeugbewertung geht somit immer mit der Schuldfrage einher.
Der Verursacher kann den Schaden über die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei abwickeln lassen. Wahlweise hat er natürlich auch die Möglichkeit, selbst für die Kosten aufzukommen. Diese Art der Kfz Schadenabwicklung ist aber natürlich nicht zu empfehlen. Hat eine Partei den Schaden selbst verschuldet, so ist ein Kfz Unfallgutachten für das eigene Auto nicht nötig und wird von der gegnerischen Versicherung auch nicht übernommen. In diesem Fall sollte man die Abwicklung über die eigene Kaskoversicherung laufen lassen.
Wann ist ein Kfz Unfallgutachten vom Sachverständigen demnach sinnvoll?
Hat eine Unfallpartei den Zusammenstoß nicht verschuldet, dann ist der Geschädigte auf die Regulierung und Schadenabwicklung durch den Unfallgegner angewiesen. Der Geschädigte hat aber immer die freie Wahl des Gutachters. Er kann die Abwicklung entweder über die Versicherung und einen Sachverständigen des Unfallverursachers laufen lassen – das ist wenig ratsam, oder aber er sucht sich einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter, der ein Schadengutachten in Sinne des Geschädigten erstellt. Um die Höhe und den Umfang der Beschädigungen festlegen und beziffern zu können, ist wiederum ein Schadens- oder Unfallgutachten ideal. In diesem Dokument benennt der Kfz Sachverständige nicht nur die jeweiligen Schäden, sondern auch
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
und einige weitere interessante Punkte, die für die Gegenversicherung von Nutzen sind. Weiterhin bezieht der Gutachter auch Stundenverrechnungssätze in das Kfz Gutachten ein, die für die Instandsetzung zwischen markengebundener und freier Werkstatt anfallen können. Diese Verrechnungssätze machen mitunter auch den Umfang der Reparaturkosten aus. Je mehr Schäden reguliert werden müssen, desto mehr Arbeitszeit fallen für die Reparaturen an und desto teurer wird schlussendlich die Rechnung.
Was kann das Kfz Unfallgutachten noch bieten?
Vor allem bei enormen Schäden ist das Unfallgutachten sinnreich. Ein Kostenvoranschlag ist zwar günstiger, führt jedoch nicht alle relevanten Schadenpositionen, wie Abschleppkosten, Restwertschätzungen, Wertminderungspassagen oder dergleichen auf. Weiterhin hat ein Kostenvoranschlag vor Gericht – sollte es bei Streitigkeiten zu einem Verfahren kommen – keinen Bestand. Nur das Gutachten, welches von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde, ist für die Beweissicherung zulässig. Immer häufiger werden die Reparaturrechnungen in der Schadensabrechnung von den Versicherungen gekürzt und es kommt zur Klage – ohne ein Schadengutachten kommen Sie im Haftpflichtfall also meistens nicht an die gesamte Schadensumme.
Je nach Höhe der Schäden kann der Kfz Gutachter auch eine Wertminderung für das Unfallfahrzeug festsetzen. Die Wertminderung signalisiert, dass das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallauto einen deutlich niedrigeren Verkaufspreis erzielt als vor dem Unfall. Folglich hat der Verkäufer und somit das Unfallopfer mit Einbußen zu rechnen. Demnach ist es sinnvoll, dass der Gutachter die Wertminderung mit in das Gutachten einbezieht.
Nebenbei ist auch der Nutzungsausfall erwähnenswert, der ebenfalls im Dokument Platz findet. Damit lässt sich der Zeitraum festhalten, in welcher der Geschädigte auf die Instandsetzung seines Fahrzeuges warten musste. Der Gutachter ermittelt somit nicht nur die Reparaturdauer, sondern auch verschiedene Entschädigungssätze.
Wer muss die Kosten des Sachverständigen für das Gutachten tragen?
Die Erstellung eines Gutachtens ist nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern auch komplex. Folglich fallen auch entsprechende Gebühren für die Fertigung des Unfalls- und Schadensgutachten an. Die Kosten sind hernach von der Gegenversicherung oder wahlweise vom Unfallverursacher selbst zu tragen.
Hintergrund: Das aktuelle Verkehrsrecht sieht vor, dass sich ein Außenstehender ein objektives Bild vom Unfallhergang macht. Dabei sollen auch die Schäden sowie verschiedene Kosten festgehalten werden, die das Unfallfahrzeug betreffen. Die Arbeit des Gutachters ist ebenso dazu bestimmt, die Rechte des Unfallgeschädigten durchzusetzen. Daher sind die Sachverständigen-Gebühren ebenfalls vom Unfallverursacher bzw. vom Versicherungsnehmer zu übernehmen.
Wie sieht es mit Bagatellschäden aus?
Bagatellschäden beschreiben in erster Linie Schäden im kleinen Rahmen, die bei ca. 750 Euro liegen. In diesem Bereich übernehmen Versicherungen keine Kostenübernahmen für Unfallgutachten. Das liegt daran, dass die Gebühren für ein Unfallgutachten in keinem Verhältnis zu den Fahrzeugschäden stehen, sondern die Kosten übersteigen. Wünscht eine Partei dennoch ein Kfz Schadensgutachten, so sind die Kosten dafür selbst zu tragen.
Eine Alternative stellt ein Kurzgutachten dar. Dieses bietet wie das normale Unfallgutachten wichtige Hinweise zu Schäden und Reparaturumfängen, ist jedoch etwas kürzer gehalten. Folglich ist der Zeitaufwand geringer, was sich auf niedrigere Kosten auswirkt. Die Gebühren müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Wir raten Ihnen in jedem Fall zur Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Sachverständigen. Dieser wird mir Ihnen alle offenen Fragen beantworten und mit Ihnen zusammen den richtigen Weg für die Schadenabwicklung von Ihrem Kfz Unfallschaden einschlagen.
Und wer übernimmt die Gutachterkosten, wenn die Schuldfrage nicht klar ist?
Liegt für beide Unfallparteien eine Mitschuld oder Teilschuld vor, so haben die Parteien die Kosten für das Gutachten gemeinsam zu übernehmen. Hier legt der Gutachter eine Schuldquote fest, die prozentual ausfällt. Die Parteien müssen dann den festgesetzten Prozentsatz tragen. Es lohnt sich in diesem Fall einen unabhängigen und unparteiischen Gutachter mit der Aufgabe zu betrauen. Ein von der Gegenversicherung beauftragter Gutachter handelt eher im Interesse der Haftpflichtversicherung und versucht Kürzungen vorzunehmen, die nicht zugunsten des Geschädigten ausfallen dürften. Ein seriöses Kfz Sachverständigenbüro berät Sie im Vorfeld über den Umgang mit dem Gutachterhonorar.