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Tuning: Infos zu Gutachten und Eintragungen

Tuning Gutachten

Das Tuning von Autos ist seit Ende der 90er Jahre für viele Autoliebhaber interessant und hat bis heute nicht an Beliebtheit verloren. Allerdings bedarf das „Aufmotzen“ der Fahrzeuge einiger Belege. Sind die gewünschten Papiere bei einer Polizeikontrolle nicht vorhanden, kann die Zulassung nebst dem Versicherungsschutz des Autos in Gefahr sein. Dabei unterliegen verschiedene Bauteile unterschiedlichsten Vorschriften, auf die genau zu achten ist.

Worauf ist beim Tuning zu achten?

Ob Halbschalensitze, ein aufwendiges Gewindefahrwerk, spezielle Scheinwerfer, ein sportlicher Spoiler oder gar eine Spurverbreitung – für einige Tuning-Gadgets sind Teilegutachten, manchmal ABEs, oft auch EG-Typgenehmigungen maßgeblich. Geht es in die Vollen, so ist sogar eine Einzelabnahme beim TÜV, der DEKRA oder einer anderen Prüforganisation nötig. Werden diese Abnahmen nicht vorgenommen, kann dem Fahrzeughalter die Betriebserlaubnis des Autos entzogen werden. Fehlen zusätzlich Eintragungen besonderer Tuningbestandteile in den Fahrzeugpapieren oder liegen die ABEs sowie andere Belege nicht vor, kann es weiterhin zu Bußgeldern kommen.

Verkehrsvergehen

Bußgeldhöhe

Punkte in Flensburg

ABE oder Bauartgenehmigung nicht mitgeführt

10 Euro

Fahren ohne Betriebserlaubnis

50 Euro

Fahren mit Umweltbeeinträchtigung

90 Euro

Fahren mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

90 Euro

1

Das ist für das Teilegutachten wichtig

Im Tuningbereich ist das Teilegutachten besonders wichtig. Wird am Fahrzeug eine bedeutende Umbaumaßnahme vorgenommen, so muss ein Teilgutachten erstellt werden. Dafür ist im Regelfall eine professionelle Wertung einer offiziellen Prüfstelle maßgeblich. Diese treffen nach der Untersuchung die Entscheidung über die Zulässigkeit. Unterlässt der Autohalter diese Maßgabe, so kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Es ist dabei unerheblich, ob die Baumaßnahmen am Fahrzeug zulässig sind oder nicht – eine Untersuchung sowie Übergabe des Teilegutachtens ist unerlässlich.

Neben der Kontrolle der Tuningteile wird ebenso die Funktionstüchtigkeit der Umbauten kontrolliert. Ist alles zur Zufriedenheit der Zulassungsstelle, so darf der Fahrzeughalter das Auto anschließend ohne Probleme im Straßenverkehr führen. Wichtig ist, dass die Bescheinigung der Zulässigkeit mit einem Prüfzeugnis erfolgt. Dieses hat der Autobesitzer im Anschluss stets und ständig mit sich zu führen. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle legt dieser die nötigen Prüfzeugnisse bei Bedarf vor.

Was genau ist für ein Teilegutachten maßgeblich?

Bei einem Teilegutachten wird eine Komplettabnahme des Autos vollzogen. Diese verläuft anders als die Hauptuntersuchung. In diesem Rahmen geht es komplett um die vorliegenden Tuningmaßnahmen. Wichtig sind dabei

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Funktionstüchtigkeit des Autos (auch nach Baumaßnahmen)
  • Vorlage von Prüfzeugnissen

Sollen die Zulassungspapiere abgeändert werden, so können Interessierte jede zuständige Zulassungsbehörde aufsuchen. Dort können alle Baumaßnahme aus den Prüfzeugnissen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Sind die Fahrzeugpapiere aktualisiert, so ist das Mitführen der einzelnen Prüfzeugnisse unnötig. Die Fahrzeugpapiere heben die Prüfzeugnisse quasi auf, sind allerdings immer mitzuführen.

Sind Teilegutachten immer nötig?

Nicht in jedem Fall sind Teilegutachten nötig. In einigen Bereichen sind andere Zeugnisse üblich, die bereits beim Kauf der Bauteile beigefügt sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um spezielle Tönungsfolien für die Rückfenster handeln. Auch diese Genehmigungen sind als Belege immer im Auto mitzuführen.

Auch ist nicht immer eine Bescheinigungsvorlage möglich. Werden spezielle Bauveränderungen am Fahrzeug vorgenommen, wie beispielsweise das Tieferlegen des Autos, ohne dass ein Bauteil angebracht wurde, so ist eine Einzelabnahme durch einen aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) ausreichend. Für weitere Bauteile gelten zusätzliche Genehmigungen oder Abnahmen.

Tuningmaßnahme

ABE

Bauartgenehmigung

Einzelabnahme durch aaS

Teilegutachten

Nicht zulässig

Abgasanlage

Beleuchtungsmaßnahmen

Bullenfänger

Bremsen

Chiptuning

Distanzscheiben

Getriebe

5-Punkt-Gurtsysteme

Hubraumänderungen

Kotflügel

Spoiler

Sportfelgen

Sportlenkrad

Sportsitze

Stoßstangen

Reifen

Wie wichtig ist die ABE?

Die Abkürzung ABE steht eigentlich für Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen. Jedes Fahrzeug hat eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur letzten Fahrt oder zur Entziehung beibehalten wird. Eine zusätzliche ABE ist aber auch für andere Bereiche wichtig: Wird diese nicht bedacht, kann es unter Umständen auch zur Entziehung der Fahrzeugzulassung kommen. Dies ist vor allem bei Mängeln oder Umbaumaßnahmen gegeben, sofern diese nicht eingetragen sind. Bei einer ABE ist immer dann die Rede, wenn es um die Genehmigung von Bauteilen geht. Dazu gibt es folgenden Passus im Gesetz:

„Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.“ (§ 22 Absatz 1 StVZO)

In der ABE sind folgende Angaben wichtig:

  • Zulässigkeit des Bauteils für Fahrzeugtypen: Ist das gewünschte Fahrzeug nicht aufgeführt, so ist der Umbau unzulässig. Die Zulassung des Fahrzeuges kann somit verwirkt werden.
  • Zweckmäßigkeit des Bauteils: Jedes Tuning-Gadget hat seinen Sinn und Zweck. Wird eine Zweckentfremdung in Betracht gezogen, kann es ebenso zum Verlust der Zulassung kommen.
  • Bedingungen und Auflagen im Hinblick der Montage: Sind weitere Belege nötig? Müssen Veränderungen am Fahrzeug vollzogen werden? Darf das Bauteil überhaupt verbaut werden?
  • Wie ist die Montage zu führen? Einige Umbauten können bei unsachgemäßer Montage zu Fahrzeugschäden führen. In diesem Rahmen ist die Unterstützung eines Fachbetriebes sinnreich.

Hinweis: Das Mitführen des ABE-Gutachtens gewährleistet nicht die Zulässigkeit des Umbaus. Es ist möglich, dass verschiedene Tuning-Bauteile in Kombination nicht miteinander verbaut werden dürfen. In diesem Fall kann auch die Betriebserlaubnis erlöschen. Auch dann, wenn alle ABEs vorhanden und mitgeführt werden. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Verbauen der Tuning-Bauteile mit einem Fachbetrieb auseinanderzusetzen.

Das ist für die Bauartgenehmigung entscheidend

Im Internet gibt es unterschiedliche Seiten und Angebote in renommierten Versandhäusern, die verschiedene Bauteile für Tuningbereiche anbieten. In diesem Bereich ist vor allem § 21a StVZO zu beachten. Dieses besagt, dass der Einbau von Autoteilen die Fahrzeugzulassung nicht gefährdet, wenn das Bauteil ein internationales Prüfzeichen trägt. Die Bauartgenehmigung ist für die Bauteile notwendig, da diese nach speziellen europäischen Standards gefertigt werden. Für den EU-Raum sind gesonderte Regelungen durch das Europaparlament erstellt worden und in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der EU als verbindlich gelten. Bauartgenehmigungen müssen folglich für diese Fahrzeugteile vorliegen:

  • Fensterscheiben
  • Gurtsysteme
  • Verbindungseinrichtungen für Pkw sowie Lkw
  • Bereifung
  • Leuchtmittel
  • Beleuchtungseinrichtungen

Liegen den Bauteilen keine Genehmigungen für Deutschland anbei, so ist die Montage nicht zulässig. Wie erkennt nun jedoch der Laie, dass eine Genehmigung vorhanden ist? In der Regel findet sich in der Verpackung ein gesonderter Zettel bei, dem besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Nebenbei fallen auch Markierungen an den Bauteilen selbst auf, die je nach Genehmigung ausfallen können:

  • Nationale Bauartgenehmigungen: Hier findet sich ein nationales Prüfzeichen in Wellenform, Buchstaben und Ziffern an. Die Bauartgenehmigung liegt bei den gewünschten Bauteilen vor, die innerhalb von Deutschland produziert wurden.
  • Internationale Bauartgenehmigungen nach § 21a Abs. 2 StVZO: In diesem Rahmen signalisieren Symbole wie ein „e“ in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) oder ein „E“ in einem Kreis (ECE-Genehmigung) sowie ein Buchstabe für das jeweilige Land die internationale Bauartgenehmigung. Bauteile, die für Deutschland zulässig sind, tragen im Normalfall die Ziffer „1“.

Hinweis: Werden Veränderungen an der Bauartgenehmigung vorgenommen, so erlischt das Gutachten. Infolgedessen wird auch das unerlaubte Bauteil am Fahrzeug aufgedeckt und die Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz verfallen.

Was ist bei der Einzelabnahme zu beachten?

Gemäß § 21 StVZO ist eine Einzelabnahme immer dann von Nöten, wenn eine Veränderung am Auto vorliegt. Diese Maßnahme dürfte jedem Tuning-Freund bekannt sein. Die Einzelabnahme selbst ist stets von einer staatlichen Prüfstelle vorzunehmen. Stellt ein Prüfer nun fest, dass die Umbaumaßnahme nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, so kann unter Umständen eine Nutzungsuntersagung erfolgen. Diese bleibt bestehen, bis Nachbesserungen vollzogen wurden.

Eine Einzelabnahme ist oft dann sinnvoll, wenn ein oder mehrere Bauteile am Fahrzeug verändert wurden. Wichtig ist, sich für die Erstellung sämtlicher Gutachten immer an staatlich anerkannte Prüfstellen zu wenden. Nur diese können entsprechende Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vornehmen.

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