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Unterschiede zwischen Kfz Gutachten, Kostenvoranschlag, Kurz-Gutachten

Gutachten, Kostenvoranschlag, Kurz-Gutachten

Ist ein Autounfall erstmal passiert, ist oftmals guter Rat teuer und ein KFZ Gutachten wird nötig. Häufig entstehen an beiden Fahrzeugen Blechschäden, was bedeutet, dass gewisse Schritte einzuleiten sind, sowie ein KFZ-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall nötig wird. In der Regel bezahlen die Kfz-Versicherungen die Schäden. Doch für die Regulierung ist eine Schadenssumme maßgeblich. In diesem Rahmen ist ein Kostenvoranschlag eines Kfz Gutachters wichtig um den entstandenen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug abzuwickeln.

Der Kostenvoranschlag

Nach einem Unfall sind die Gemüter der betroffenen Parteien erhitzt noch mehr als Geschädigter – in diesem Fall mag sich niemand gerne mit verschiedenen Fachbegriffen oder Definitionen auseinandersetzen und schon gar nicht mit der gegnerischen Versicherung. Das übernimmt gern ein Kfz Gutachter für die Unfallbeteiligten. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, sich im Fall eines Falles bei einem Gutachter zu informieren, um die Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen zu deuten.

Der Kostenvoranschlag ist beispielsweise eine kleine Version vom Kfz Gutachten. Mit dieser Variante kommen Betroffene deutlich günstiger und schneller an ein Schadensgutachten . Jedoch wird durch die zügige Anfertigung des Kostenvoranschlages der Schaden nicht detailliert benannt, was klar nachteilig ist.

Doch wann genau ist ein Kostenvoranschlag wirklich sinnvoll?

Der Kostenvoranschlag wird meistens dann verwendet, wenn es um Reparaturen, Sanierungen oder Wartungsarbeiten geht. Zu unterscheiden ist in diesem Rahmen zwischen einer verbindlichen oder unverbindlichen Kostenzusage einer Werkstatt. Der Unterschied: Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt dürfen die tatsächlichen Kosten das Maß höchstens um 20 Prozent übersteigen. Es ist somit eher ratsam einen verbindliches Versprechen zu wählen, da bei einem unverbindlichen Voranschlag das Risiko teilweise aufseiten des Kunden beruht. Bei Unfällen reicht der Kostenvoranschlag häufig dann aus, wenn es sich um einen kleinen Schaden handelt.

Wann ist ein Kfz Gutachten sinnvoll?

Fällt der Schaden deutlich größer aus, so ist ein Kfz Gutachten für die Schadensregulierung überaus angebracht. Ein solches Gutachten ist nur von einem anerkannten Kfz Sachverständigen zu erstellen. Dieser gibt in seinem Protokoll eine nachvollziehbare Beurteilung der Schäden ohne Befangenheit ab. Er stellt somit die Schäden, als unabhängiger Gutachter, neutral fest und fasst diese in einem Gutachten zusammen. Wichtig für das Gutachten ist allerdings nicht nur die schriftliche Zusammenfassung der einzelnen Schadenspassagen, sondern auch eine Erstellung von Teillisten sowie Fotos oder Zeichnungen. Grundlegend für ein Kfz Gutachten sind nachfolgende Punkte:

  • Zustand des Fahrzeuges
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Reparierte oder nicht reparierte Vorschäden
  • Sonderausstattungen oder Spezialumbauten
  • Dauer der Reparatur
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Reparaturkosten

Wichtig: Das Risiko der Erstellung eines Kfz Gutachtens übernimmt übrigens immer der Sachverständige. Sollten im Rahmen der Reparaturen höhere Kosten anfallen als im Gutachten angegeben wurden, so muss der Autobesitzer diese nicht auffangen. Im Grunde bezahlt dieser nur die Kosten, die im Gutachten aufgelistet.

Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten

Unterschiede zum Kurzgutachten

Das Kfz Gutachten ist zumeist recht umfangreich und somit zeit- und kostenintensiv. Deshalb geben verschiedene Versicherungsgesellschaften ein Kfz Gutachten erst ab einem entstandenen Schaden von ungefähr 700 Euro an einem Gutachter in Auftrag. Alles, was unter diesem Wert fällt, wird als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fällen ist die gegnerische Versicherung nicht dazu verpflichtet, die Kosten für ein Kfz Gutachten zu übernehmen. Zugegebenermaßen ist ein „überschaubarer“ Schaden immer Auslegungssache. Deshalb gab es in der Vergangenheit bereits Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und deren Versicherungsnehmern. Im Zweifelsfall empfiehlt sich deshalb ein Kurzgutachten. Dieses ist deutlich günstiger im Preis, dagegen aber nicht so umfangreich wie ein Kfz Gutachten. Dennoch sind wichtige Passagen enthalten, die über den Umfang eines Kostenvoranschlags liegen.

Wie teuer ist ein Kfz Gutachten?

Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je größer der Schaden an Ihrem Auto ist, desto höher sind die Kosten für das Kfz Gutachten. Die TÜV zertifizierten Sachverständigen berechnen Ihre Honorare nach Anfertigung des Gutachtens. Für diesen Bereich gibt es spezielle Tabellen, die sich nach Gegenstandwerten orientieren. Im Großen und Ganzen lässt sich ein Schaden in Höhe von rund 1.000 Euro mit Gutachterkosten von ungefähr 400 Euro beziffern. Bei deutlich höheren Schadenssummen wird hingegen der Kostenanteil für das Kfz Gutachten prozentual kleiner bewertet. Der Prozentwert liegt in diesem Bereich bei 7,5 Prozent. Fällt ein Schadensfall von beispielsweise 20.000 Euro an, so wird das Gutachterhonorar lediglich mit 1.500 Euro bewertet.

Wann kann ich auf ein Kfz Gutachten bestehen?

Geht der Schaden eindeutig über den Bagatell-Bereich hinaus, ist die Erstellung eines Kfz Gutachtens durch ein KFZ-Sachverständigen empfehlenswert. Folglich bietet sich dem Betroffenen die Sicherheit mit einem speziellen Gutachten keine utopischen Schäden begleichen zu müssen, die die gegnerische Versicherung verlangt. Der Gutachter wird bei Erstellung der Dokumente nicht nur die Kaskoverträge berücksichtigen, sondern auch nach der aktuellen Rechtsprechung handeln. Das Gutachten bietet vor allem bei Schwierigkeiten mit den Unfallparteien, die ein Schaden immer mit sich tragen kann, eine gute Beweislage, die ein Kostenvoranschlag nicht erbringen kann.

Bei einem Unfall sollten sich die Parteien deshalb unbedingt mit der zuständigen Versicherung auseinandersetzen und bei umfangreicheren Schäden an Ihrem Fahrzeug einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dieser  Sachverständige fertigt das Gutachten nach besten Gewissen an, sodass alle Beteiligten den Fall ohne Hindernisse abwickeln können.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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