Kfz Steuer Gesetz (KraftStg) – Infos auf einen Blick
Um die Kfz-Steuer kommt kein Fahrzeugbesitzer herum. Ohne Kraftfahrzeugsteuer darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Bereits im Jahr 2009 sind die aktuellen Regelungen zum Kfz-Steuer Gesetz (offizielle Abkürzung KraftStg) in Kraft getreten. Die Kfz-Steuer muss von jedem Halter eines Fahrzeugs gezahlt werden. Je nach Fahrzeugart, Antriebsart und Hubraum gelten verschiedene Steuersätze. Hier gehts zum Kfz Steuer Rechner!
Inhalt dieses Beitrags
Die Kfz-Steuer muss von jedem Halter eines Fahrzeugs gezahlt werden. Auch Eigentümer von Oldtimern und Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung sind verpflichtet zur Kfz-Steuer. Prüfungsfahrten sind davon übrigens ausgenommen und geniessen Steuerbefreiungen.
Als Fahrzeuge im Sinne des Kfz-Steuer Gesetzes (KraftStg) gelten inländische Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Als „widerrechtliche Benutzung“ wird die Fahrzeugbenutzung ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen und Wegen definiert.
Wo finde ich einen Auto Steuer Rechner?
Mit dem Kfz-Steuer Rechner lassen sich die genauen Beträge der Kfz-Steuer für jedes Fahrzeug ganz einfach ermitteln. Dazu geben Sie einfach die gewünschten Daten in die Maske ein und schon erhalten Sie den für Sie maßgeblichen Betrag vom Kfz-Steuer Rechner. Ebenfalls finden sich diverse Tipps rund um die Kfz-Steuer Befreiung.
Gibt es eine Kfz Steuer Tabelle?
Die Kfz-Steuer Tabelle listet auf, für welches Fahrzeug welche Kfz-Steuer fällig wird. Die Beträge richten sich nach Hubraum, Schadstoffklasse (CO2-Ausstoß)bzw. der Abgasnorm und der Antriebsart. Als Antrieb stehen Benzin-, Diesel- oder Elektromotoren zur Auswahl. Die Kfz-Steuer Tabelle beschränkt sich aber nicht auf diese Fakten. Vielmehr finden sich auch Übersichten zur Kfz-Steuer von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Wohnmobilen, Motorrädern, Oldtimern und Fahrzeugen mit roten Kennzeichen.
Wie setzt man die Kfz Steuer ab?
Das Finanzamt unterscheidet zwischen Privatpersonen und Unternehmern. Bei privaten Kfz-Eigentümern gehört die Kfz-Steuer nach § 12 (1) EStG zu den berufsbedingten Aufwendungen, die über die Kilometerpauschale abgedeckt sind. Für private Fahrten muss der entsprechende Anteil vom Fahrzeugeigentümer selbst getragen werden. Sie können also keine Kfz-Steuer absetzen. Für Unternehmer gilt §4 (4) EStG, wonach diese die Kfz-Steuer absetzen können. Hier gilt die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe. Dabei wird für alle, die kein Fahrtenbuch führten, ein pauschaler Privatanteil abgezogen (1-Prozent-Regelung).
Kfz Steuer Befreiung
Im Steuergesetz gibt es einige Regelungen zur Kfz-Steuer Befreiung und -Ermäßigung. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Bei einer Befreiung muss keine Kfz-Steuer entrichtet werden, bei einer Ermäßigung ein reduzierter Betrag. Unter bestimmten Umständen können Behinderte bzw. Schwerbeschädigte mit und ohne Merkzeichen bei der Kfz-Steuer Befreiungen oder Vergünstigungen erhalten. Ebenfalls ermäßigt sind Elektrofahrzeuge, Oldtimer- und rote Kennzeichen.
Haben Sie Fragen rund um das Kfz-Steuer Gesetz (KraftStg)? Dann rufen Sie uns gerne an!