Totalschaden: Wie lange steht mir ein Mietwagen zu?
Ein Autounfall ist für alle Beteiligten immer ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es allerdings, wenn eine Unfallpartei auf das geschädigte Auto angewiesen ist. Stellt nun ein Kfz Gutachter nach der Untersuchung fest, dass der Reparaturumfang des Fahrzeuges den Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen Wagens deutlich übersteigt, so handelt es sich um einen klassischen Totalschaden. Für den Geschädigten bedeutet dies, dass eine Weiternutzung nicht gegeben ist. Benötigt dieser allerdings dringend ein Auto, so kann das Unfallopfer einen Mietwagen beantragen.
Inhalt dieses Beitrags
- Wer muss die Kosten für den Mietwagen tragen?
- Wie lange dürfen Unfallgeschädigte einen Mietwagen fahren?
- Wie hoch dürfen die Kosten für den Mietwagen sein?
- Sonderregelung bei Neuwagen
- Wer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens?
- Wie steht es mit dem Rechtsanwaltshonorar?
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Wer muss die Kosten für den Mietwagen tragen?
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung steht dem Geschädigten bis zur Ersatzbeschaffung ein Mietwagen zu. Die Kosten für dieses Auto hat der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Verursachers zu tragen. Nun wird die Versicherung allerdings versuchen wollen, die Kosten für den Mietwagen so niedrig wie nur möglich zu halten. Dies stellt sich dahingehend dar, als dass die Versicherung in Erwägung zieht, die Mietwagennutzungszeit zu verkürzen. In diesem Rahmen stellt sich für den Geschädigten ganz klar die Frage, wie lange ihm tatsächlich der Mietwagen zusteht.
Wie lange dürfen Unfallgeschädigte einen Mietwagen fahren?
Generell lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten, hängt die Dauer für die Mietwagennutzung in erster Linie vom individuellen Fall ab. Allerdings lässt sich festhalten: Ist der Schaden am Unfallwagen immens, sodass eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gegeben ist, so darf der Geschädigte einen Mietwagen verwenden. Er darf den Mietwagen zudem so lange nutzen, bis ein unabhängiger Sachverständiger den Unfallwagen gesichtet und ein Gutachten erstellt hat. Hernach steht dem Unfallopfer eine gewisse Zeit zu, in welcher er überlegen darf, wie die Angelegenheit abzuschließen ist. Hierfür dürfen drei Tage veranschlagt werden. Anschließend beginnt eine Frist, welche der zuständige Sachverständige im erstellten Gutachten mittels Zeitraum festgelegt hat. Dieser Zeitraum dient für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Im Durchschnitt wird dieser Zeitraum mit 14 bis 16 Tagen beziffert. Für diesen speziellen Zeitraum lassen sich die Mietwagenkosten ohne Schwierigkeiten geltend machen. Der Unfallverursacher oder sein Versicherer kommen nach den Angaben des Gutachters für die Kosten auf.
Wie hoch dürfen die Kosten für den Mietwagen sein?
In diesem Fall kommt die Schadensminderungspflicht seitens des Geschädigten zum Tragen. Das bedeutet, dass dieser den Schadensaufwand der Versicherungsgesellschaft, bei welcher der Unfallverursacher versichert ist, nicht unnötig in die Höhe treiben darf. In diesem Rahmen dürfen also die Kosten für den Mietwagen nicht übermäßig hoch ausfallen.
Somit sollte der Wert des Mietwagens in etwa dem Fahrzeug entsprechen, welches den Totalschaden erlitten hat. Der Unfallwagen, der ein Peugeot 208 war, darf folglich nicht durch einen BMW- oder Mercedes-Mietwagen ersetzt werden. Gleichwohl darf das Unfallopfer keinen Mietwagen zum Unfallersatztarif nutzen. Die hierdurch entstehenden Mietwagenkosten wären zu hoch und müssten vom Versicherer oder Unfallverursacher nicht getragen werden.
Sonderregelung bei Neuwagen
Allerdings können Unfallgeschädigte eine Sonderregelung in Anspruch nehmen. Diese gilt beispielsweise, wenn es sich beim Unfallauto um einen Neuwagen gehandelt hat. In diesem Fall sind die Reparaturkosten und der Restwert sehr hoch angelegt. Der Geschädigte kann also als Ersatz einen Neuwagen verlangen und muss nicht einen Gebrauchtwagen hinnehmen.
Wird zudem ein Neuwagen als Ersatz verlangt, kommt es hier meistens zu längeren Wartezeiten betreffend der Lieferzeiten, als wenn der Geschädigte sich am Gebrauchtwagenmarkt bedient. Folglich muss der Versicherer oder Schädiger eine längere Zeit für die Mietwagenkosten hinnehmen. Allerdings kommt es zu diesen Beispielfällen sehr selten.
Hinweis: Stellt sich bei dem Kilometerstand eine Laufleistung von mehr als 10.000 Kilometern heraus, so handelt es sich nicht mehr um einen Neuwagen.
Wer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens?
Ist ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall schwer beschädigt worden, so empfiehlt sich auf jeden Fall ein Sachverständigengutachten. Geschädigte können zumeist nicht feststellen, wie schwer die Schäden am Fahrzeug tatsächlich ausfallen. Hier kann ein Gutachter besser zwischen Reparaturaufwand, Totalschaden, Nutzungsausfallentschädigung und weiteren wichtigen Passagen differenzieren. Er wird zudem sämtliche Kosten wahrheitsgetreu auflisten und Empfehlungen aussprechen, die sich auf die Reparaturen beziehen. In diesem Fall kann der Gutachter auch festlegen, ob und inwiefern sich eine Reparatur lohnt.
Bei einem Totalschaden ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll. In diesem Fall ist jedoch ein Gutachten unerlässlich. Dem Geschädigten entstehen in allen Bereichen keine Kosten – diese werden in der Regel immer durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen.
Wie steht es mit dem Rechtsanwaltshonorar?
Kommt es zu Streitigkeiten, die den Verkehrsunfall umschließen, so muss auch der Geschädigte die Gebühren für den Rechtsanwalt nicht tragen. Diese hat ebenfalls der Unfallverursacher oder die Versicherung zu übernehmen.