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Abschleppkosten nach Unfall – was kostet es, wer zahlt?

Abschleppkosten nach Unfall

Ein kurzer Moment der Ablenkung, ein lauter Knall und es ist passiert. Sie sind auf ein Stauende aufgefahren. Oder Sie wollten links abbiegen und wurden von Ihrem Hintermann übersehen. Die Ursachen für Unfälle sind vielseitig. Doch eine Frage stellen sich alle Beteiligten vor allem dann, wenn sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Wer zahlt die Abschleppkosten?

Wer muss die Abschleppkosten bei Unfallschäden zahlen?

Generell müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Anruf beim Abschleppunternehmen nach dem Bestellerprinzip abgerechnet wird. Wer die Leistung ersucht, ist der Vertragspartner des Abschleppers und damit auch der Rechnungsempfänger. Das heißt allerdings nicht, dass Sie als Unfallgeschädigter auf den Kosten „sitzen bleiben“ und die Rechnung für den Abschleppdienst aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass der Unfallverursacher alle Kosten des Geschädigten tragen – beziehungsweise diese von seiner Haftpflichtversicherung regulieren lassen muss. Das hilft Ihnen zum Zeitpunkt der erbrachten Dienstleistung aber noch nicht weiter. Denn es ist durchaus üblich, dass Sie als Rechnungsempfänger in Vorkasse gehen und sich im Nachhinein mit dem Unfallverursacher oder seiner Kfz-Versicherung vor Gericht um die Kostenübernahme streiten. Dem können Sie ganz einfach entgehen, indem Sie sich für unsere unkomplizierte Schadenabwicklung von kfzsachverstand.de entscheiden.

Wie viel darf der Abschleppdienst verlangen?

Laut Gesetzgeber müssen sich die Abschleppkosten nach einem Unfall im „ortsüblichen Rahmen“ befinden. Eine konkrete Summe wird nicht genannt, so dass Sie als Geschädigter immer vor der Frage stehen, ob die Forderung des Abschleppdienstes ortsüblich ist, oder ob sie darüber hinaus geht. Als Mitglied eines Automobilclubs genießen Sie den Vorteil, dass Sie den Abschlepper ohne das Risiko einer Vorkasse rufen und die Leistungen über Ihren Schutzbrief in Anspruch nehmen können. Dennoch sollten Sie bereits beim Anruf erfragen, welche Summe anfällt und wie es sich zum Beispiel verhält, wenn die örtlich am nächsten gelegene Werkstatt nicht in Frage kommt. Prinzipiell muss die Unfallgegnerversicherung nur den Transport zur nächsten Werkstatt, nicht aber eine Abschleppfahrt an Ihren Wohnort oder in eine bestimmte Werkstatt übernehmen. Ein vorheriges Kostenangebot ist immer dann sinnvoll, wenn Sie im Ausland verunfallen oder wenn Sie einen Rücktransport des Fahrzeugs in die Werkstatt Ihres Vertrauens am Wohnort wünschen und kein Mitglied in einem Automobilclub sind.

Unfall in der Nacht: Wer zahlt für Zwischenlagerung des Kfz mit Unfallschaden?

Ein Abtransport zur nächsten Werkstatt ist praktisch und möglich, wenn sich der Unfall während der regulären Werkstattöffnungszeiten ereignet. Doch die meisten Unfälle passieren in der Nacht und damit außerhalb der Zeit, in der die Werkstatt Ihr Fahrzeug annehmen kann. Was tun Sie in diesem Fall am besten? Unsere erfahrenen Kfz-Gutachter bei kfzsachverstand.de übernehmen gerne die gesamte Abwicklung für Sie und sorgen dafür, dass Sie sich nicht mit Kostenverhandlungen oder einer Zahlungsverweigerung der gegnerischen Unfallversicherung beschäftigen müssen. Auch in diesem Punkt gilt: Wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Zusatzversicherung getragen. Das gilt auch für Zwischenlagerungen, wenn die gewünschte Werkstatt geschlossen ist und erst am nächsten Werktag oder nach dem Wochenende angefahren werden kann. Dennoch haben Sie das Recht, den Unfallgegner mit einem Ausgleich der Abschleppkosten nach einem Unfall zu beauftragen. Das übernehmen unsere Gutachter für Sie, so dass Sie nicht befürchten müssen, nach der Abholung des Kfz zur Kasse gebeten zu werden und in Vorkasse gehen zu müssen.

Mythos oder Wahrheit: Die Unfallgegnerversicherung zahlt die Abschleppgebühren nach dem Unfall

Das Gesetz besagt, dass die Abschleppkosten vom Unfallgegner übernommen werden, beziehungsweise durch seine Kfz-Versicherung erstattet werden müssen. Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall gerät und als Geschädigter aus dem Crash hervorgeht, steht dennoch vor einem Problem. In erster Linie sind Sie als Auftraggeber der Vertragspartner des Abschleppdienstes. Das heißt, dass Sie die Rechnung erhalten und die Verantwortung dafür tragen, dass das Geld pünktlich bei Ihrem Vertragspartner eintrifft. In allen anderen Fällen hat der Abschleppdienst die Berechtigung, Sie anzumahnen und die Bezahlung für erbrachte Dienstleistungen einzufordern. Auch wenn im Endeffekt der Unfallverursacher zahlen muss, stehen Sie als Auftraggeber des Abschleppunternehmens in der Verantwortung, die Abschleppkosten nach dem Unfall zu begleichen. Dass Sie sich das Geld von der Versicherung des Unfallgegners zurückholen können, ist ein anderer Punkt. Die Aussage, dass der Unfallgegner zahlt und dass Sie sich um nichts kümmern müssen, ist irreführend und aus diesem Grund nicht richtig. Das Ärgernis können Sie vermeiden, in dem Sie sich an unsere Spezialisten bei kfzsachverstand.de wenden und sich ab dem Zeitpunkt des Unfalls fachkompetent betreuen lassen. Lagern Sie sämtliche Forderungen aus, können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und sich darauf verlassen, dass unsere Sachverständigen in Ihrem Sinne und zu Ihren Gunsten arbeiten.

Abschleppkosten bei Totalschaden – das ist ein Sonderfall!

Bereits am Unfallort wurde ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden festgestellt. In diesem Fall ist eine Abschleppdienstleistung in die nächste Werkstatt immer kontraproduktiv und somit keine Maßnahme, auf die sich der Unfallverursacher oder seine Versicherung berufen können. Vor allem unschlüssige Unfallgeschädigte tappen hier nicht selten in eine Falle, wenn sie das Fahrzeug an ihren Wohnort transportieren lassen und dort überlegen wollen, wie sie weiter verfahren. Wenn es um die Erstattung der Abschleppkosten bei Totalschäden geht, muss die gegnerische Versicherung nur den Betrag erstatten, der bis zur nächsten Autoverwertungsstelle anfällt. Wenn eine Reparatur aufgrund der Schadenhöhe auszuschließen ist und den Restwert des Fahrzeugs übersteigen würde, muss der Verursacher des Crashs die Abschleppkosten nach dem Unfall in der Höhe zahlen, die eine Fahrt zur nächsten Verwertungsstelle kostet. Alle darüber liegenden Gebühren gehen zu Lasten des Geschädigten, so dass Sie überlegen sollten, ob eine längere Anfahrt in Richtung Ihrer Heimat wirklich sinnvoll ist. Hier können wir Ihnen helfen und als Sachverständige vor Ort dafür sorgen, dass das Gutachten plausibel ist und dass Sie sich vor einer befangenen Beurteilung vom Gutachter der gegnerischen Versicherung schützen können. Gerade in Ausnahmefällen, wie bei einem Totalschaden, sollten Sie nicht auf fachliche Kompetenz und eine Dienstleistung in Ihrem Auftrag verzichten. Sie sparen nicht nur Geld, sondern Sie vermeiden auch unnötige Kosten, die Ihre finanzielle Freiheit einschränken und die sich letztendlich als Problem herausstellen.

Wer zahlt die Abschleppkosten bei Unfall mit Teilschuld?

Ein weiterer Sonderfall ist der Unfall, an dem Sie eine Teilschuld tragen. In den wenigsten Fällen lässt sich der Unfallhergang durch die Polizei vor Ort so aufklären, dass Sie ohne Bedenken eine Anerkennung der Teilschuld unterzeichnen sollten. Unsere Sachverständigen raten Ihnen dringend davon ab, voreilig eine Unterschrift zu setzen und damit Ihren Anspruch auf eine Erstattung der Abschleppkosten, sowie auf eine Forderung von Schadenersatz zu verwirken. Wenn unsere Sachverständigen ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass Sie einen Teil der Schuld am Unfall tragen, sorgen wir dafür, dass Sie in puncto Kostenübernahme nur den tatsächlichen Anteil zahlen. Die Teilschuld heißt nicht automatisch, dass Sie hälftig – also 50 Prozent schuld sind. Auch eine marginale Teilschuld von 10 oder 25 Prozent ist möglich. So wie Ihr Anteil an der Unfallschuld eingestuft wird, fällt auch die Erstattung der Abschleppkosten nach dem Unfall aus. Allein aus diesem Grund, und natürlich weil der gleiche Prozentsatz auch für die Kostenübernahme der Reparatur gilt, sollten Sie einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Bei kfzsachverstand.de übernehmen wir Ihren Fall und kümmern uns in Ihrem Auftrag darum, dass Sie nur den Teil der Schuld tragen, der tatsächlich in Ihren Bereich fällt. Als Mitglied eines Automobilclubs sind Sie auch bei Teilschuld gut beraten, da die Abschleppkosten durch Ihre Clubmitgliedschaft reguliert sind und gar nicht über die Haftpflichtversicherung abgerechnet werden müssen.

Warum die Preise für Abschleppdienstleistungen so unterschiedlich sind

Aktuell gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die den Höchstpreis für die Abschleppkosten nach einem Unfall regelt. Jeder Abschleppunternehmer kann die Preise selbst validieren und beispielsweise Aufschläge an Feiertagen, am Wochenende und nach den regulären Geschäftszeiten erheben. Auch bei längeren Strecken oder komplexeren Bergungen erhöhen sich die Abschleppkosten, da es für den Abschleppdienst keine gesetzlich verpflichtende Preisstruktur gibt. Wer Preise vergleicht, oder sich direkt für eine professionelle Abwicklung durch die Experten von kfzsachverstand.de entscheidet, kann in diesem Punkt kosten sparen und sich auf eine korrekte und sichere Abwicklung verlassen. Wenn unsere Schadengutachter vor Ort sind und den Unfallschaden bewerten, sind Sie auf der sicheren Seite und können sich darauf verlassen, dass wir auch die Abschleppkosten nach dem Unfall so kalkulieren, dass die unfallgegnerische Versicherung keinen Grund zur Beanstandung hat. Damit Sie in einer außergewöhnlichen Situation richtig handeln und nicht lange überlegen müssen, empfehlen wir Ihnen, die Rufnummer unserer Experten als Direktkontakt in Ihrem Smartphone zu speichern. Im Bedarfsfall, nämlich wenn es um die Fahrzeugbegutachtung und um die Abschleppkosten nach einem Schadenfall geht, sind wir bei Ihnen vor Ort und übernehmen die Abwicklung mit dem Unfallgegner in Ihrem Auftrag.

Kostenfaktor Abschleppgebühren – Überteuerung ist vermeidbar!

Wichtig ist, dass Sie sich mit den ortsüblichen Abschleppkosten nach einem Unfall auskennen. Oder aber, dass Sie jemanden mit der Abwicklung beauftragen, der sich in diesem Bereich auskennt und der Ihnen überhöhte Zahlungen erspart. Auch wenn Sie die Angelegenheit schnell regeln und sich vom Schock des Unfalls erholen möchten: Unterzeichnen Sie keinesfalls am Unfallort ein Dokument und finden sich nicht damit ab, dass Ihnen ein Dienstleister viel zu hohe Abschleppkosten berechnet. Bei allen Zweifeln empfehlen wir Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen oder direkt zu kfzsachverstand.de zu kommen.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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