0800 570 1700
(gebührenfrei)
Familien Unternehmer

Das Deutsche Büro Grüne Karte: Regelung von Schäden durch ausländische Fahrzeuge

Deutsche Büro Grüne Karte

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadensregulierung durch die Haftpflicht Ihres Unfallgegners. Damit dies auch klappt, wenn es sich bei dem Unfallverursacher um einen ausländischen Fahrer handelt, gibt es das deutsche Büro Grüne Karte (dbgk). Es besorgt die Daten der zuständigen Haftpflichtgesellschaft aus dem Ausland oder tritt selbst in deren Pflichten und Rechte ein, so dass Sie als Unfallgeschädigter nach Ihrem Verkehrsunfall zu Ihrem Recht kommen.

Ohne Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz

Werden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, gewährt Ihnen der deutsche Gesetzgeber wichtige Rechte. So haben Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner Anspruch auf die Regulierung aller Ihrer entstandenen Schäden. Ganz gleich wie hoch Sach-, Personen- oder Vermögensschäden auch sind: Der Schädiger muss sie als Unfallopfer begleichen. Wer motorisiert am Straßenverkehr in Deutschland teilnimmt, darf das deshalb nicht ohne eine entsprechende Haftpflichtpolice tun. Denn sie tritt im Fall der Fälle in die Schadensersatzpflicht ein und sorgt dafür, dass das Unfallopfer nicht auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt.

Zum Problem könnte die Regulierung Ihrer berechtigten Forderungen nach einem Unfall werden, wenn Ihr Schädiger aus dem Ausland kommt und auch sein Fahrzeug außerhalb der deutschen Landesgrenzen zugelassen ist. Dann kann es unter Umständen schwierig sein, die Versicherungsgesellschaft zu identifizieren, die für den an Ihrem Fahrzeug und Ihrer Gesundheit entstandenen Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug, einstandspflichtig ist.

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Schadenabwickler dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

DBGK: Zusammenschluss von 46 Staaten

Für diesen Fall wurde ein multilaterales System geschaffen: das deutsche Büro Grüne Karte . Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von europäischen Haftpflichtversicherungen aus zurzeit 46 Staaten. Das sind Staaten der Europäischen Union, wie Italien, Dänemark, Frankreich oder Polen, andere europäische Länder, wie Russland, Serbien oder die Ukraine und Anrainer des Mittelmeerraumes, wie Israel oder die Türkei. In der Bundesrepublik gibt es folglich das Deutsche Büro Grüne Karte.

Die grundlegende Idee des Systems Grüne Karte liegt darin, die Regulierung von Schäden nach einem Unfall mit einem ausländischen KFZ im Inland zu vereinfachen. Und deshalb fungieren in jedem einzelnen der beteiligten Staaten die Büros als der wichtigste Anlaufpunkt zur Koordination, Abstimmung und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung. Zu diesem Zweck wurde in den Mitgliedsstaaten die Internationale Grüne Versicherungskarte eingeführt. Bei der Karte handelt es sich um ein einheitliches Versicherungszertifikat. In den jeweiligen Staaten stattet das Büro seine Haftpflichtversicherer mit diesen Versicherungskarten aus. Die Gesellschaften wiederum geben die Grünen Karten an ihre Versicherten weiter und bescheinigt ihnen so den notwendigen Versicherungsschutz. Beim überfahren der Grenze wird der Fahrer eines Fahrzeugs deshalb auch so angesehen, als wäre er ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Gastlandes versichert.

Deutsche Büro Grüne Karte Versicherungskarte

Deutsche Büro Grüne Karte Versicherungskarte

Regelung: Schaden und Ersatz bei Auslandsschäden

Das Deutsche Büro Grüne Karte hat die Aufgabe, sich um einen Schaden zu kümmern, der von einem Fahrzeug aus einem Land des Grüne-Karte-Systems in der Bundesrepublik verursacht wurde. Nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug reicht es aus, wenn Sie sich die Angaben von der Grünen Karte Ihres Unfallgegners notieren. Diese Angaben reichen Sie dann an das Deutsche Büro Grüne Karte weiter. Hilfreich ist es darüber hinaus, wenn Sie die Karte fotografieren und ebenfalls einreichen. Stammt Ihr Unfallgegner aus einem Land der Europäischen Union oder aus Norwegen, Serbien Andorra, Island oder der Schweiz, muss er die Grüne Karte noch nicht einmal dabeihaben. Dem Deutschen Büro Grüne Karte hilft in diesem Fall bereits das Kennzeichen des Fahrzeugs. Wie die Grüne Karte gilt es als Nachweis der vorhandenen Haftpflichtpolice. In jedem Fall sollten Sie nach einem Unfall den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Am besten ist es, Sie legen ein solches Formular zu Ihren Versicherungsunterlagen.

Komplexer Schadenersatz

Zusammen mit der Meldung der relevanten Daten Ihres Unfallgegners machen Sie beim Deutschen Büro Grüne Karte automatisch Ihre Schadenersatzansprüche geltend. Das Büro überträgt die Schadenabwicklung an einen Regulierer. Das kann ein Versicherungsunternehmen oder ein Regulierungsbüro wie CLAYM+ in Deutschland sein. Wer als Regulierer in Erwägung kommt, hängt vom ausländischen Versicherer Ihres Unfallgegners ab. Gravierende Besonderheiten bei der Regulierung des Schadens mit dem Büro Grüne Karte gibt es übrigens nicht. Denn für Sie als Geschädigten gilt selbstverständlich deutsches Schadenersatzrecht. Sämtliche Ansprüche aus diesem Recht gelten also auch für Sie. Sie erhalten die Sachverständigenkosten, die Reparatur- und Mietwagenkosten erstattet, daneben Wertminderung oder gegebenenfalls Schmerzensgeld oder Anwaltskosten.

Im Prinzip arbeitet Das deutsche Büro Grüne Karte (dbgk) wie jede andere Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kann es durchaus zeitlich zu Verzögerungen kommen. Haben Sie Ihre Ansprüche beim Büro angemeldet, halten die beauftragten Regulierer in der Regel mit dem Versicherer im Ausland Rücksprache. Das kann dauern. Ein langes Hinhalten bei der Regulierung Ihrer Forderungen müssen Sie sich jedoch nicht gefallen lassen. Das deutsche Büro Grüne Karte können Sie sogar verklagen. Da es in die Pflichten eines Versicherers eintritt, ist es passiv legitimiert und damit verantwortlich für die rechtlich korrekte Abwicklung aller Ansprüche. Das ändert aber nichts daran, dass Sie im Fall der Fälle auch direkten Anspruch gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des ausländischen Kfz haben.

Sie haben Fragen nach Ihrem Verkehrsunfall? Wir übernehmen als erfahrenes Sachverständigenbüro gerne die Abwicklung! Kontaktieren Sie ganz einfach unsere kostenfreie Schadenhotline: 0800/5701700

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

Möglicherweise interessiert Sie:

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht Nach einem Unfall ist eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung des Unfallverursachers erforderlich. Der Unfallgegner stellt seine Forderung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Allianz...

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt? Selbst ein kleiner Autounfall bei dem es lediglich zu einem Schaden am Fahrzeug und nicht zu Personenschäden kam, ist nicht nur ärgerlich. Er kann auch ausgesprochen teuer werden. Zum Glück gibt es für die...

Autounfall was tun? Das Richtige Verhalten

Autounfall was tun? Das Richtige Verhalten

Autounfall was tun? Das Richtige Verhalten Ein Autounfall kann schnell passieren. Eine kleine Unachtsamkeit ist bereits ausreichend. Glücklicherweise nehmen die meisten Unfälle mit dem Auto einen glimpflichen Verlauf. Die Polizei sollte auch kleine Unfälle immer vor...

VHV Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

VHV Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

VHV Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht Schuldig oder unschuldig? Falls Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden. Da liegt aber bereits das Problem: Es ist die Versicherung des Gegners!...

KFZ Gutachten nach Unfall: Alles, was Sie darüber wissen sollten

KFZ Gutachten nach Unfall: Alles, was Sie darüber wissen sollten

KFZ Gutachten nach Unfall: Alles, was Sie darüber wissen sollten Eine kleine Unaufmerksamkeit, eine grobe Fahrlässigkeit oder einfach nur Pech: Viele Autofahrer haben im Verlauf ihres Lebens mindestens einen Verkehrsunfall zu beklagen, an dem sie keine Schuld tragen....

Unfall ohne Führerschein – welche Konsequenzen drohen?

Unfall ohne Führerschein – welche Konsequenzen drohen?

Unfall ohne Führerschein – welche Konsequenzen drohen? Das Bewegen eines Autos ist verständlicherweise nur mit einem Führerschein erlaubt. Doch vor allem einige Jugendliche testen ihre Grenzen gern einmal aus und fahren ohne Fahrerlaubnis, beispielsweise wenn sie...

Schadenmeldung bei der Axa – unkompliziert Unfall melden

Schadenmeldung bei der Axa – unkompliziert Unfall melden

Schadenmeldung bei der Axa – unkompliziert Unfall melden Wer hatte die Situation noch nicht - unterwegs mit Auto oder Motorrad im Straßenverkehr, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit - und schon kracht es. Ein Unfall auf der Straße ist sicherlich weder erwünscht...

Unfallschaden auszahlen lassen

Unfallschaden auszahlen lassen

Unabhängig davon ob Sie Geschädigter oder Unfallverursacher sind, ein Unfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Wohl dem, der keinen körperlichen Schaden erlitten hat, doch auch ein Blechschaden ist immer ein großes Ärgernis. Rechtlich kommt nach einem Unfall einiges auf Sie zu. Wenn Sie eine Schadenauszahlung nach einem Unfall möchten, stehen Sie vor einigen bürokratischen Hürden.

Es kann durchaus hilfreich sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen, anstatt das Auto auf Kosten der Versicherung in die Werkstatt zu bringen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten, damit die Schadenauszahlung für Sie zum Vorteil wird.

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht

Allianz Unfall melden: Schadensmeldung leicht gemacht Nach einem Unfall ist eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung des Unfallverursachers erforderlich. Der Unfallgegner stellt seine Forderung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Allianz...

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt? Selbst ein kleiner Autounfall bei dem es lediglich zu einem Schaden am Fahrzeug und nicht zu Personenschäden kam, ist nicht nur ärgerlich. Er kann auch ausgesprochen teuer werden. Zum Glück gibt es für die...

Wie werde ich KFZ-Sachverständiger?

Wie werde ich KFZ-Sachverständiger?

Wie werde ich KFZ-Sachverständiger? Um in den Kreis der Kfz-Sachverständigen aufgenommen und als Gutachter für den TÜV, die Dekra oder unabhängig tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Qualifikation erwerben. Eine passende berufliche Ausbildung ist von zwingender...

Die Wertminderung eines Autos nach einem Unfall

Die Wertminderung eines Autos nach einem Unfall

Die Wertminderung eines Autos nach einem Unfall Wenn ein Unfall geschieht, sorgen Sie sich zunächst um die Gesundheit der Beteiligten. Anschließend wird Ihre Aufmerksamkeit den Kfz gehören: Was ist beschädigt, wer hat Schuld, wann ist das Auto wieder fahrtüchtig? Über...

Über 50.000 Kunden erfreuen
sich unserer Expertise als KFZ Gutachter

Aktuelle Bewertungen