Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?
Es passiert jeden Tag. Eine kleine Unachtsamkeit, Eile, Stress vor oder nach der Arbeit und dann: der Unfall. Ob Unfälle vermieden werden können, sei dahin gestellt. Fakt ist, dass nach einem Verkehrsunfall eine Reihe von Aktivitäten ausgeführt werden müssen, damit der Schaden so schnell wie möglich durch den eigenen Versicherer oder den Versicherer des Unfallgegners reguliert wird. Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann werden Sie mit verschiedenen Personen in Kontakt treten: Unfallgegner, möglicherweise Polizei, Versicherer, Kfz-Gutachter. Die erste Frage, die sich Ihnen nach einem Unfall stellt ist die der Dauer der Schadensregulierung.
Für Geschädigte ist die Schadensregulierung lästig und zeitaufwändig. Mit dem richtigen Wissen und guten Partnern an Ihrer Seite gelingt der unausweichliche Prozess der Schadensregulierung nach Ihren Vorstellungen. Schnell wird klar, wie hilfreich die Einschaltung eines Kfz-Gutachters sein kann. Die wichtigsten Informationen zur Schadenregulierungs-Dauer finden Sie in diesem kleinen Ratgeber zusammengefasst.
Inhalt dieses Beitrags
- Schadenregulierung dauer: FAQ
- Dauer der Schadensregulierung zwischen Theorie und Praxis
- Wer schnell ist, profitiert: Die Dauer der Schadensregulierung schon an der Unfallstelle steuern
- Wichtig: Erster Schritt für eine schnelle Schadenregulierung
- Zügige Abgabe der Schadensmeldung kann Regulierungsdauer beschleunigen
- Wichtig in der Regulierungspraxis: Vorschäden angeben
- Was Versicherte oft annehmen: Der Versicherer zahlt wegen eines Vorschadens nicht
- Dem Versicherungsunternehmen eine gewisse Zeit gewähren
- Dem Versicherer Fristen setzen?
- Vorsicht bei zu engagierten Versicherern!
- Dauer der Schadensregulierung bei Autodiebstahl: kurze Zusammenfassung
- Fazit: Die wichtigsten Faktoren zur Dauer der Schadensregulierung zusammengefasst
- KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner
Schadenregulierung dauer: FAQ
Was kann ich tun, wenn der Versicherer die Dauer der Schadensregulierung unbegründet hinauszögert?
Es ist nur zu verständlich, dass Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug so schnell wie möglich in repariertem Zustand zurück haben möchten. Daher rückt das Thema Reparaturfreigabe während der Dauer der Schadensregulierung schnell in den Vordergrund. Dennoch ist es nicht ratsam, das durch den Unfall beschädigte Fahrzeug ohne die Freigabe der Versicherung in eine Werkstatt zu bringen. Damit könnten Sie schlimmstenfalls sogar die gesamte Schadensregulierung gefährden. Denn es kommt durchaus vor, das der Schaden nochmals begutachtet wird, wenn Unklarheit herrscht. Regulär ist es so, dass die Versicherer die Freigabe zur Reparatur sehr zügig gewähren, da sie ansonsten möglicherweise einen Mietwagen bezahlen müssten. Und welcher Versicherer zahlt schon einen Mietwagen für 4 bis 6 Wochen, was hohe zusätzliche Kosten bedeutet. Sollte der Versicherer dennoch die Dauer der Schadensregulierung strecken, lassen Sie nicht locker. Kontaktieren Sie ihn zunächst telefonisch und im Anschluss möglicherweise schriftlich und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug direkt nach einem Unfall in die Werkstatt gebe?
Aus zahlreichen formalen Gründen ist davon dringend abzuraten. Es kommt durchaus vor, dass nach eingehender Prüfung des Schadenfalles durch den Versicherer dem Geschädigten eine Teilschuld am Unfall angelastet wird. Damit müssten Sie unter Umständen einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Handelt es sich jedoch um einen Bagatellschaden, wie eine kleine Beule im Blech, könnten Sie sich von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben lassen. Doch Vorsicht: auch der Kostenvoranschlag ist nicht immer kostenlos. Versicherer haben in der Regel kein Interesse daran, umfangreiche zeitintensive Prüfungen bei Bagatellschäden vorzunehmen und geben diese möglicherweise zügig zur Reparatur frei. Oftmals liegt die Dauer der Schadensregulierung in diesen Fällen sogar erheblich unter dem Richtwert von 4 bis 6 Wochen.
Heikles Thema: Reparatur ohne Freigabe der Versicherung?
Wer die Reparaturfreigabe abwartet, ist hinsichtlich der Regulierung auf der sicheren Seite. Wenn Ihnen die Dauer der Schadensregulierung zu lang erscheint, reicht es bereits aus, wenn Sie beim Versicherer telefonisch auf die Reparaturfreigabe pochen. Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Dülmen (Az. 3 C 377/12) ergibt, dass bereits die telefonisch erteilte Reparaturfreigabe durch den Versicherer bindend ist.
Tipp: Zeugen für die telefonisch erteilte Reparaturfreigabe
Holen Sie einen Zeugen zu diesem wichtigen Telefonat hinzu. Lassen Sie sich vom Versicherer bestätigen, dass dieser für sämtliche Reparaturkosten laut Gutachten aufkommt und die Zahlung veranlassen wird. Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Schaden auf Ihr Bankkonto auszahlen zu lassen.
Wieviel Zeit benötigt der Versicherer im Rahmen der Dauer der Schadenregulierung bis zur Zahlung der Schadensumme bzw. fiktiven Abrechnung?
Was die Dauer der Schadensregulierung angeht, wurden bei den Versicherern kaum Unterschiede festgestellt. Sie haben die Wahl zwischen einer fiktiven und ein konkreten Abrechnung. Einfluss auf die Dauer der Schadensregulierung hat dies nicht. Darüber hinaus macht es für die Versicherer kaum einen Unterschied, ob er den Schadensbetrag gemäß Schadensgutachten durch einen kompetenten Kfz-Gutachter auf Ihr Bankkonto oder eine Werkstatt überweist.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer die Schadensregulierung durch Nichtmeldung hinauszögert?
Einige Versicherer verlängern gerne die Dauer der Schadensregulierung, indem sie sich einfach nicht melden. Diese Problematik kann automatisch umgangen werden, wenn ein Schadensgutachter das Unfallgutachten erstellt. Dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, da sich Versicherungen und Gutachter untereinander austauschen. Sie können aber auch selbst tätig werden, indem Sie den gegnerischen Versicherer kontaktieren und fragen, ob inzwischen zumindest eine Schadensnummer vorhanden ist. Denn erst, wenn eine Schadenakte angelegt ist, setzt sich der Versicherer mit der Prüfung Ihres Unfallschadens auseinander. Ist diese nicht vorhanden, ist die Angabe des Kennzeichens des Unfallgegners ausreichend, um Auskunft vom Versicherer zu erlangen.
Dauer der Schadensregulierung zwischen Theorie und Praxis
Die Dauer in der Regulierungspraxis für Kfz-Haftpflichtschäden ist im BGB § 271 geregelt. Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass viele Menschen durch eine zu lange Wartezeit bis zur Erstattung der Schadensumme in finanzielle Probleme geraten können. Daher sieht das BGB vor, dass Schadensersatzforderungen sofort nach Schadenseintritt fällig sind. Sowohl Geschädigten als auch Versicherern ist bewusst, dass dies in der Praxis kaum umsetzbar ist. Informationen und Unterlagen müssen beigebracht werden. Es muss klar sein, wer der Geschädigte ist. Zu viele Punkte sind im Schadenfall zu prüfen.
Der Haftpflichtversicherer war nicht vor Ort und muss sich zunächst ein Bild über den Unfallhergang und den Schaden verschaffen. Wenige Wochen Wartezeit müssen nach einem Unfall dem Versicherer zugebilligt werden. Ein Richtwert für die Dauer der Schadensregulierung sind 4 bis 6 Wochen. Bei den 4 bis 6 Wochen handelt es sich jedoch um eine Prüffrist, deren Beginn erst greift, wenn der Schaden vollständig beziffert ist. Diese Aufgabe übernimmt der Kfz-Sachverständige, der möglichst zeitnah ein aussagekräftiges detailliertes Schadensgutachten erstellt. Haben Sie selbst den Unfall nicht verursacht, übernimmt der Versicherer des Unfallgegners in der Regel die Kosten. Ist der Schaden sehr komplex oder sind Personenschäden zu verzeichnen, so gestaltet sich die Regulierungsdauer unter Umständen sehr ausdehnend.
Sind die finanziellen Mittel des Geschädigten begrenzt, muss der Schädiger für einen länger andauernden Nutzungsausfall eintreten. So hat es das OLG Düsseldorf in einem Urteil aus dem Jahr 2007 (Aktenzeichen I-1 U 151/06) entschieden.
Wer schnell ist, profitiert: Die Dauer der Schadensregulierung schon an der Unfallstelle steuern
Direkt nach dem Autounfall ist man aufgeregt, steht möglicherweise unter einem kleinen Schock. Versuchen Sie sich dennoch zu sammeln und gehen bereits an der Unfallstelle zielgerichtet vor, so tragen Sie erheblich zu einer kürzeren Schadenregulierungs-Dauer bei. Versuchen Sie sich einen Überblick zu verschaffen, wer die Schuld an diesem Unfall trägt, und melden Sie den Schadenfall sofort an Ihren Versicherer und an den Versicherer der Gegenseite. Lassen Sie sich dazu unbedingt vom Unfallgegner seine gesamten Versicherungsdaten und Fahrzeugdaten geben, vor allem notieren Sie umgehend das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners.
Wichtig: Erster Schritt für eine schnelle Schadenregulierung
Rufen Sie bei einem größeren Unfallschaden die Polizei. Diese nimmt erste Feststellungen vor. Die Beamten helfen dabei, Beweisfotos zu sichern und Zeugen zu befragen. Sprechen Sie selbst mögliche Zeugen an. In jedem Fall hat die polizeiliche Beweisaufnahme vor der regulierenden Versicherungsgesellschaft eine deutlich stärkere Überzeugungskraft als Ihre eigene Unfallschilderung.
Fertigen Sie einen detaillierten Unfallbericht an. Dies kommt für viele Unfallgeschädigte einer Sisyphusaufgabe gleich. Besser ist es da, wenn Sie dazu einen kompetenten Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite haben. Trägt die Schuld an dem Unfall eindeutig der Unfallgegner, so empfiehlt es sich, auf Kosten seines Versicherers einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit ins Boot zu holen. In vielen Fällen ist es so, dass die Versicherer, wenn das eindeutige Gutachten vorliegt und der Fall klar ist, bereits nach kurzer Zeit die Zahlung leisten und die Reparatur freigeben. Die Reparatursumme wird häufig direkt an die Kfz-Werkstatt (einige Versicherer geben die Werkstatt vor) oder auf Wunsch an Sie selbst überwiesen.
Darüber hinaus bringt die Einschaltung eines Kfz-Gutachters einen entscheidenden weiteren Vorteil mit sich. Bestehen Zweifel an der Schuldfrage, sorgt eine Plausibilitätsprüfung anhand des Schadensgutachten schnell für Klarheit. Auch das hält die Dauer der Schadensregulierung kurz.
Zügige Abgabe der Schadensmeldung kann Regulierungsdauer beschleunigen
Wie wichtig die zeitnahe Schadenmeldung beim Versicherer ist, bekommen vor allem jene zu spüren, die sich damit Zeit lassen. Für den Unfallverursacher sieht der Gesetzgeber eine Frist von 7 Tagen vor. Binnen dieser Zeit hat er die Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Hält er diese Frist nicht ein, kann es vorkommen, dass der Versicherer den Schadensfall nicht mehr, zumindest nicht vollständig, reguliert, mit unabsehbar finanziellen Folgen für den Geschädigten. Andererseits kann die sofortige Schadensmeldung einen positiven Einfluss auf die Dauer der Schadensregulierung nehmen. Diese ist dann von Beginn an kurz zu halten. Dies entspricht auch § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Wichtig in der Regulierungspraxis: Vorschäden angeben
Einige Versicherer regulieren schnell, andere benötigen mehr Zeit. Jeder Versicherer aber schätzt die Ehrlichkeit der Versicherten. Um die Regulierungsdauer zu beschleunigen oder einen älteren Unfallschaden mal eben mit reparieren lassen, setzen viele Unfallgeschädigte auf das Verschweigen von Vorschäden. Das ist kein Kavaliersdelikt und kann scharfe Konsequenzen mit sich bringen. Darüber hinaus macht dies auch keinen Sinn. Die geschulten Augen der Kfz-Sachverständigen können sehr gut zwischen dem neuen Schaden und dem Vorschaden differenzieren, und das fachkundige Gutachten bringt die Wahrheit ans Licht.
Was Versicherte oft annehmen: Der Versicherer zahlt wegen eines Vorschadens nicht
Diese Sorge ist völlig unbegründet und kann nicht pauschalisiert werden. Befindet sich der Vorschaden an einem anderen Bereich des Fahrzeuges, so hat dieser keinen Einfluss auf die Feststellung der Reparaturkosten. Ausnahme: muss der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ermittelt werden, sind Vorschäden wertmindernd in die Kalkulation einzubeziehen. Auch gerade deshalb ist für die reibungslose Schadenregulierung die Fachkenntnis eines versierten Kfz-Sachverständigen so wichtig.
Kritischer wird die Sache mit dem Vorschaden bewertet, wenn es zu einer Überlappung mit dem neuen Schaden kommt, der an der gleiche Stelle des Fahrzeuges auftritt. In diesem Fall trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast. So hat es das Landgericht Frankfurt in einem Urteil aus 2015 entschieden. Dies kann zu Verzögerungen der Schadenregulierungs-Dauer führen. Möglicherweise helfen Dokumente dabei, die fachgerechte Instandsetzung des Vorschadens zu beweisen. Auch in diesem Fall lohnt sich die Einschaltung eines Gutachters.
Dem Versicherungsunternehmen eine gewisse Zeit gewähren
Einen Unfall mit beschädigten Fahrzeugen oder gar Personenschäden wünscht sich niemand. Somit verfolgen in vielen Fällen, sowohl der Unfallgeschädigte als auch der Unfallverursacher, das gleiche Ziel: die Dauer der Schadensregulierung so kurz wie möglich zu halten. Niemand möchte in finanzielle Schwierigkeiten geraten und wochen- oder gar monatelang auf sein Fahrzeug verzichten. Dennoch sollte man auch die Perspektive des Versicherers einnehmen, der nicht nur einen, sondern zahlreiche Fälle zu bearbeiten haben. Insbesondere im Winter, bei Schnee und Glatteis, häufen sich Unfälle, wo die Sachlage nicht immer ganz eindeutig ist. Der Versicherer muss sich zunächst anhand der Akten ein Bild vom Unfallhergang machen. Das kann unter Umständen sehr zeitintensiv sein. Oftmals muss er mangels Informationen vor der Regulierung immer wieder nachhaken. Auch das sorgt für eine längere Dauer in der Schadensregulierung. Auch polizeiliche Unfallakten liegen nicht sofort vor.
Oftmals warten Versicherer zwischen 3 und 6 Wochen darauf. Viele Geschädigte neigen zu einer überhasteten Klage, die kaum Sinn macht. Geht die Dauer der Schadensregulierung jedoch über ein großzügig vereinbartes Maß hinaus, so könnte ein Anwalt durchaus sinnvoll sein. Darüber hinaus gibt es immer mehr Sachverständige, die zwischen Versicherer und Versicherungskunde eine vermittelnde Wirkung zeigen.
Dem Versicherer Fristen setzen?
Ein Versicherer möchte seine Kunden behalten und ist daher stets um einen guten Kundenservice, vor allem im Schadenfall, bemüht. Jedoch kann es passieren, dass die Versicherung die Dauer der Regulierung erheblich verzögert. Der Versicherte hat bereits das Recht, gerichtlich Ersatz zu fordern, wenn die Versicherung die Schadensregulierung auf mehr als zwei Wochen hinauszögert. In der Praxis sollte man aber zunächst einmal selbst den Versicherer kontaktieren. Übersteigt die Dauer der Schadensregulierung einen großzügig ausgelegten Zeitrahmen, so empfiehlt es sich, dem Versicherer Fristen zu setzen.
Vorsicht bei zu engagierten Versicherern!
Viele Versicherer melden sich gerne zeitnah beim Unfallgeschädigten, um ihren eigenen Service, vor allem werbetechnisch, ins rechte Licht zu rücken. Die Unfallopfer freuen sich über diese schnelle Herangehensweise und tappen leicht in eine Falle wie diese:
Erklären Sie sich keinesfalls damit einverstanden einen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung gestellten Sachverständigen zu akzeptieren. Die Versicherung handelt im eigenen Interesse, um Kosten zu sparen, und für seine Kunden. Nehmen Sie auch nicht an, dass sich so die Dauer der Schadensregulierung beschleunigen lässt. Tragen Sie selbst am Unfall keine Schuld, sondern der Unfallgegner, sollten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen bestehen, den Sie selbst wählen können. Dieser wird sein gesamtes Fachwissen und seine Kompetenz darauf verwenden, Ihren Schadensfall so gut wie möglich zu betreuen.
Dauer der Schadensregulierung bei Autodiebstahl: kurze Zusammenfassung
Im Falle eines vermuteten Autodiebstahls verhält es sich mit der Dauer der Schadensregulierung etwas anders als bei einem beschädigten Unfallfahrzeug. Ein Autodiebstahl ist von Ihnen binnen einer Woche bei der Versicherung anzuzeigen, damit Sie überhaupt leistungsberechtigt sind. Dem voraus geht in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige. Ohne diese werden die wenigsten Versicherer eine Zahlung leisten. Eine Kopie der Strafanzeige sowie einen Beleg der Zulassungsbehörden reichen Sie beim Versicherer ein. Auf dieser Basis prüft der Versicherer, ob das gestohlene Fahrzeug tatsächlich nicht mehr auffindbar bzw. vorhanden ist. Versicherer warten durchschnittlich einen Monat (4 Wochen), ob das Fahrzeug wieder auftaucht. Findet sich das Fahrzeug wieder ein, müssen Sie es zurücknehmen. Kann der Wagen nicht mehr aufgefunden werden, geht dieser in den Besitz des Versicherers über. Dieser erstattet Ihnen dann den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Bei Fahrzeugen, die weniger als zwei Jahre alt sind, wird häufig der Neuwert erstattet.
Fazit: Die wichtigsten Faktoren zur Dauer der Schadensregulierung zusammengefasst
Sehen Sie die Prüffrist von 4 bis 6 Wochen als Faustregel zur Dauer der Schadensregulierung durch den Versicherer. Stellen Sie eine erhebliche Verzögerung in der Schadensregulierung fest, wenden Sie sich zunächst an die Versicherung. Bleibt die Regulierung weiterhin aus, so können Sie mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht gegen den Versicherer klagen. Sie selbst sollten jedoch auch zu einem positiven Schadenverlauf beitragen, indem Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen an den Versicherer melden. Durch die Einschaltung eines Kfz-Schadensgutachters, eine vollständige Beweissicherung und komplette Dokumente kann die Schadensregulierung immens beschleunigt werden. In der Schadensregulierung spielt die Reparaturfreigabe eine formale Schlüsselrolle. Die Versicherung muss bestätigen, dass sie für die Reparaturkosten aufkommt.
Falls Sie Fragen zur Schadenregulierung haben können Sie auch direkt unseren Netzwerkpartner CLAYM+ fragen, oder wir leiten das weiter.