Rote Ampel überfahren: Welche Strafe ist zu erwarten?
Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der noch nicht über eine rote Ampel gefahren ist. Vielleicht ist die gelbe Ampelphase noch zu großzügig eingeschätzt worden, vielleicht war auch Stress oder Unachtsamkeit im Spiel. Fakt ist allerdings, dass bei Rotlichtverstoß ein nicht unerhebliches Strafmaß auf den Autofahrer wartet. Neben Bußgeld und Punkten in Flensburg kann es sogar zum Fahrverbot kommen. Diese Prämisse gilt jedoch nicht nur für Autofahrer – auch Motorradfahrern, Fußgängern und Fahrradfahrern drohen bei Vergehen Strafen.
Inhalt dieses Beitrags
- Mit diesen Strafen müssen Verkehrsteilnehmer rechnen
- Wie verhält sich die Strafe bei stationären Rotlichtüberwachungen?
- Mobile Rotlichtüberwachungen unterstützen die Polizeiarbeit
- Wenn die rote Ampel während der Probezeit überfahren wird
- Wer muss bei Vergehen zahlen? Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter?
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Mit diesen Strafen müssen Verkehrsteilnehmer rechnen
Zeigt eine Ampel rot an, so haben ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer vor der jeweiligen Haltelinie zu warten. Ausgenommen sind Polizeiwagen und andere Rettungskräfte, die im Einsatz sind und dies durch Blaulicht und Martinshorn signalisieren. Das Auto, welches bei rot an der Ampel zu verweilen hat, muss vor der Haltelinie halten. Andernfalls liegt ein Haltelinienverstoß vor. Weiterhin differenziert die Polizei zwischen verschiedenen Rotlichtverstößen. Dabei wird unterschieden zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß. Hier spielt die Dauer der Rotphase eine entscheidende Rolle.
1. Einfacher Ampel Verstoß:
Ein einfacher Verstoß
liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot angezeigt und der Autofahrer die Rotphase dennoch ignoriert hat. In diesem Fall erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wurden zusätzlich andere Personen gefährdet oder kam es zu Sachbeschädigungen, so drohen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro bis 240 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg plus ein Monat Fahrverbot.
2. Qualifizierter Ampel Verstoß:
Weiterhin gibt es den qualifizierten Verstoß, bei dem der Autofahrer die Ampel überfahren hat, trotzdem diese schon länger als eine Sekunde rot angezeigt hat. Dieses Vergehen wird mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Wurden Menschen gefährdet oder kam es zu Sachbeschädigungen, so drohen dem Autofahrer ein Bußgeldbescheid in Höhe von 320 Euro bis 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Der Bußgeldbescheid und das Strafmaß können selbstverständlich höher ausfallen. Dies hängt mitunter von der Schwere des Vergehens ab.
Wie verhält sich die Strafe bei stationären Rotlichtüberwachungen?
Ampelblitzer und auch Rotblitzer kommen heutzutage recht häufig im Straßenverkehr vor und dürften daher nahezu allen Autofahrern bekannt sein. Diese Rotlichtüberwachungen stehen vorrangig an großen und vielbefahrenen Kreuzungen. Ihre Funktion: Sie sollen die Zahl der Verkehrssünder minimieren und auch Unfälle vermeiden.
Mittels Induktionsschleifen, die in der Fahrbahn eingelassen sind, erkennt die Rotlichtüberwachung, ob ein Fahrzeug die rote Ampelphase überschritten hat. Die erste Schleife befindet sich in der Regel direkt hinter der Haltelinie. Eine zweite ist vor dem Schutzbereich der Ampel untergebracht. Stellt die Ampel nun von gelb auf rot, so aktiviert sich der Blitzer automatisch. Überfährt ein Auto die Induktionsschleife, nimmt die Überwachung ein Foto auf, um einen Beweis zu erbringen. Der Autofahrer bemerkt im Normalfall das Blitzsignal, welches wie das Blitzlicht einer Kamera kurzzeitig ausschlägt.
Bei der Blitzeraufnahme mit Rotlichtverstoß werden häufig zwei Aufnahmen vollzogen. Der Fahrer nimmt infolgedessen zwei Lichtblitze wahr. Demnach kann sich der Autofahrer sicher sein, dass er unweigerlich bei Rot über die Ampel gefahren ist.
Hinweis: Moderne Blitzerinstallationen können heutzutage sogar feststellen, ob neben dem Ampelverstoß auch ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt. In diesem Fall drohen mehrere Bußgelder: einer für das Überfahren der roten Ampel und eines für überhöhte Geschwindigkeit.
Mobile Rotlichtüberwachungen unterstützen die Polizeiarbeit
Nicht nur feste Ampelüberwachungen finden sich im Straßenverkehr an – immer häufiger finden sich auch mobile Installationen an, die gezielte Beobachtungen vornehmen. Zum Einsatz kommen dabei auch Videoaufnahmen. Dazu zeichnen zwei Kameras potenzielle Vergehen im Straßenverkehr auf. Eine Kamera erstellt Bilder der Ampel, während das zweite Modell in entgegengesetzter Richtung den Autofahrer identifiziert. Polizisten oder auch Behördenmitarbeiter ziehen häufig die betroffenen Autofahrer aus dem Verkehr und nehmen die Personalien direkt vor Ort auf.
Wenn die rote Ampel während der Probezeit überfahren wird
Die Probezeit nach der Führerscheinprüfung beträgt bei jedem Autofahrer zwei Jahre. Wird während dieser Probezeit eine rote Ampel überfahren, so handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß, der entsprechend geahndet wird. Neben der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, muss der Autofahrer zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird die Teilnahme an dem Seminar nicht in der festgelegten Zeit abgeschlossen, so kann es zu einem Entzug der Führerscheinerlaubnis kommen. Aus diesem Grund sollten Fahranfänger stets aufmerksam am Straßenverkehr teilnehmen und Verstöße jeglicher Art vermeiden.
Wer muss bei Vergehen zahlen? Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter?
Sämtliche Verstöße im Straßenverkehr – und das bezieht sich auch auf das Überfahren einer roten Ampel – richten sich immer an den Autofahrer, der das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Der Fahrzeughalter kann hierfür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bestehen allerdings Zweifel, was den Autofahrer anbelangt, so kann der Fahrzeughalter bei der Identifizierung hilfreich sein.