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Tempolimit eingehalten und es hat geblitzt?

zu Unrecht geblitzt

Mit Blitzern kann es mehr Probleme geben, als man sich gemeinhin vorstellen mag. Da werden Fahrzeuge verwechselt oder Bußgeldbescheide schlampig ausgewertet. Bei einer willkürlichen Überprüfung haben Sachverständige in 80% der geprüften Fälle Fehler entdeckt. Und es waren immerhin 1.800 willkürlich ausgewählte Bußgeldakten, die das Sachverständigenbüro VUT nach einem Einspruch der vermeintlichen Raser untersucht hat. Und eine Fehlerquote von 80% ist keine Kleinigkeit. Würde ein Handwerker mit einer solchen Reklamationsquote arbeiten, wäre er innerhalb kurzer Zeit pleite.

Fehler bei Blitzer Messungen

Besonders erstaunlich ist in dem Zusammenhang die Bandbreite der Fehler und Fehlerquellen. Mal war die Auswertung der Bußgeldstelle stümperhaft, ein anderes Mal wurden Fahrzeuge verwechselt oder die Tempomessung war einfach zu ungenau. Da wurde einem Siebzigjährigen vorgeworfen, mit 111 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone gerauscht zu sein. Tatsächlich war er überhaupt nicht zu schnell gefahren, es waren lediglich drei Striche als Vermerk auf dem Foto, dass die Messung ungültig sei. Hat man nur leider nicht drauf geachtet, deshalb ging der Bußgeldbescheid trotzdem raus.

Noch skurriler war der polizeiliche Vorwurf an eine Smart-Fahrerin, sie sei mit 156 km/h wesentlich zu schnell gefahren. Das war allein schon deshalb ein erstaunlicher Vorwurf, da der fragliche Smart nur über eine Höchstgeschwindigkeit von 134 km/h verfügt: Die Polizei hatte das Fahrzeug schlicht und einfach verwechselt.

Wenn man bedenkt, dass in der Konsequenz bei Verkehrsdelikten mehr auf dem Spiel steht als Geld, muss man sich über diese laxe Praxis wundern. Immerhin droht so manchem Verkehrssünder neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot, von Punkten in der Flensburger Kartei ganz zu schweigen.

Der AvD findet die Ergebnisse der Studie erschreckend. Bei 30% der analysierten Fälle gab es gravierende Mängel bei der Beweisführung, bei 32% fehlte eine sichere Beweisführung vollkommen. Lediglich in 15% aller Fälle konnte man von mängelfreien Verfahren ausgehen.

Einen Versuch ist es wert

Eine Situation unter Tausenden: Ein Fahrer, Rentner aus Moers, hat das Tempo-30-Schild nicht gesehen. Das lag daran, dass dort, wo er fuhr, kein solches Schild stand. Dennoch hat der Staat ein Foto von ihm geschossen und das zuständige Gericht ist der Ansicht, dass der Autofahrer zahlen muss, wie viele andere vor ihm auch.

Die Rede ist von der Düsseldorfer Straße in Rumeln-Kaldenhausen, die viele Autofahrer aus dem Duisburger Westen zu ihrem Leidwesen kennen, da hier die Polizei des Öfteren mit der Radaranlage steht und alles blitzt, was schneller als 30 km/h fährt. Der eingangs erwähnte Fahrer hat den Nachweis erbracht, dass dort zu Unrecht geblitzt wurde. Der Rentner aus Moers befuhr am 19. Mai 2011 die Düsseldorfer Straße in besagtem Rumeln-Kaldenhausen und wurde von der Polizei mit 44 km/h geblitzt. Er war aus der Einmündung Böschhof in die Straße eingebogen, kurze Zeit später wurde das Foto angefertigt. Dumm nur, dass nirgendwo ein Schild mit Tempo 30 zu sehen war bzw. ist. Dabei ist das keineswegs verwunderlich: Schilder die nicht da sind, kann man auch nicht sehen! Folglich gilt Tempo 50, da nach seiner Meinung nach jeder Kreuzung ein neues Tempo-Hinweisschild stehen muss. Da das nicht der Fall war, sei das Bußgeld zu Unrecht verhängt worden.

Den entsprechenden Einspruch, der sowohl bei Gericht als auch bei der Stadt eingereicht wurde, entschied man nach Aktenlage und wies ihn ab, wobei die bis dahin entstandenen Kosten in Höhe von 80 Euro dem Autofahrer zusätzlich aufgebrummt wurden. Über ein Jahr später hat die Stadt dann ihren Fehler eingesehen und hinter der nächsten Straßeneinmündung ein weiteres Schild mit Tempo 30 aufgestellt, was sie auch dem Autofahrer aus Moers, ebenfalls nach mehr als einem Jahr, mitgeteilt hat, immerhin.

Juristen teilen im Übrigen die Meinung des Autofahrers, da das Aufstellen eines Verkehrsschildes einem Verwaltungsakt gleichkomme, der für jeden, der sich daran zu halten hat, auch klar erkennbar sein muss. Das geht eindeutig aus der bisherigen Rechtsprechung hervor. Es verhält sich hier ähnlich wie bei Schildern, die man unter Büschen und Gestrüpp nicht erkennen kann und bei denen auch zugunsten der Autofahrer entschieden wird. Für Schilder, die gar nicht erst irgendwo stehen, gilt das noch nachhaltiger.

Selbstverteidiger zu unbedarft

Für Juristen ist durchaus nachvollziehbar, was da vor Gericht geschieht und weshalb der sich selbst vertretende Autofahrer am Ende mit einem langen Gesicht sitzen bleibt. Die Bürger erscheinen vor Gericht mit sehr naiven Vorstellungen zum Termin. Sie sagen aus über ihre Sicht der Dinge und wundern sich, dass die Richter am Ende dennoch nach Aktenlage entscheiden. Die Probleme liegen hier teilweise in Formalien wie beispielsweise dem Beweisantrag, der zunächst einmal zu stellen ist, bevor das Gericht von der Anklage abweichende Tatsachen überhaupt berücksichtigen kann.

Im angesprochenen Fall sind die Akten inzwischen wieder bei der Staatsanwaltschaft Duisburg sowie der zuständigen Bußgeldbehörde der Stadt Duisburg gelandet. Der Herr aus Moers möchte natürlich sein Geld zurück und weist gleichzeitig andere Autofahrer auf die Misere in der Düsseldorfer Straße hin, da dort sicherlich noch mehr Bürger zu Unrecht geblitzt worden seien. Die Stadt selbst hat bisher kein Interesse gezeigt, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Man lässt lediglich verlauten, dass der Autofahrer seinen Prozess verloren habe und er lediglich über einen Anwalt Auskunft erhalten würde. Es ist durchaus bemerkenswert, wie die Behörden mit den Bürgern umgehen, die sie ja eigentlich, durch die Überwachung der Einhaltung von Regeln, beschützen sollen.

Da sich die Überprüfung von Messfehlern meist als recht schwierig gestaltet, lohnt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, der als erstes Einspruch einlegen sollte. Leider gestaltet sich die Überprüfung von Tempomessungen häufig als recht schwierig, da die Hersteller der Anlagen keine Angaben zur Funktionsweise oder den Berechnungsgrundlagen der Geräte machen. Bei keinem der Blitzanlagen ist den Gutachtern bekannt, wie die jeweiligen Anlagen arbeiten. Diese fehlenden Informationen können sich positiv auf betroffene Autofahrer auswirken, müssen es aber nicht. Da auch vom Gericht eingesetzte Sachverständige die Messungen nicht nachvollziehen können, kam es in der Vergangenheit zu etlichen Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen.

Deshalb sollte sich jeder, der sich zu Unrecht überführt fühlt, einen Anwalt zur Hilfe nehmen. Nur er hat Akteneinsicht und kann Messprotokolle, Beweisfotos und andere Unterlagen einsehen. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für einen oder mehrere Fehler ergeben, kann der Anwalt sofort Einspruch einlegen. Meist kommt es im Anschluss zu einer Gerichtsverhandlung.

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