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Wildunfall: Benötige ich einen Gutachter?

Wildunfall Gutachter

Wie schön ist Deutschlands Landschaft. Zahlreiche Straßen verlaufen an Wälder und weitläufigen Feldern vorbei. Eine Fahrt in diesen Gefilden bereitet vielen Autofahrern Freude. Doch nicht selten kommt es vor, dass über die Straßen ebenso Dam-, Rot- oder Schwarzwild läuft. Für den Autofahrer bedeuten diese Szenarien Stress. Ein unachtsamer Augenblick genügt und der Wildunfall ist geschehen. Doch was ist bei einem Zusammenstoß zu tun? Was muss beachtet werden und ist ein Gutachter immer nötig, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist?

Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Ob Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Reh – alle diese Sorten, und noch viele mehr, fallen unter Wild. Die meisten Unfälle geschehen jedoch mit Rehen und Wildschweinen. Besonders im Herbst kann es vorkommen, dass die Tiere aufgrund von Futtersuche aktiver durch das Land streifen. Dabei überquert das Wild auch Straßen, ohne Scheu oder Angst. Vor allem in den frühen Morgenstunden oder am Abend kann es auf Landstraßen heikel werden. Aufgrund dessen sind die Schilder, die an den Straßen das Wild ankündigen, genau zu beachten. Die Geschwindigkeit ist zu reduzieren und bei Wilderkennung vorsichtig abzubremsen.

Hinweis: Eine Vollbremsung bei hoher Geschwindigkeit kann überaus gefährlich werden. Sicherer ist es, bereits bei Sichtung von Warnschildern, das Tempo zu zügeln und nach Wild Ausschau zu halten. So lässt sich schon im Vorfeld ein Wildunfall vermeiden.

Für den Autofahrer ist die Begegnung mit einem Wildtier immer überraschend. Nicht selten bleiben die Tiere auch einfach regungslos auf der Straße stehen – sie stehen selbst unter Schock. Es herrscht folglich eine Pattsituation. Die Tiere sind regelrecht vom Scheinwerferlicht hypnotisiert. Häufig reicht es jedoch schon aus, die Lichthupe oder ein Hupsignal zu bemühen und die Tiere zur Weiterreise zu bewegen.

Regeln, um einen Wildunfall zu vermeiden

Wer überhöht in Gegenden fährt, die mit Warnschildern versehen sind, gerät bei Wildbegegnungen häufig in Panik. Nicht selten wird das Lenkrad in Schocksituationen herumgerissen. Das bedeutet jedoch nicht nur Gefahr für die Tiere, sondern auch für den Menschen. Durch diese Vorgehensweise sind schon viele schwere Unfälle geschehen. Besser ist es, folgende Hinweise ernst zu nehmen:

  • Befahren Sie Straßen mit Warnschildern vorsichtig und langsamer.
  • Bei Wildkontakt ist die Lichthupe zu betätigen oder zu hupen, um das Wild zu vertreiben.
  • Weichen Sie Wild nicht panisch aus, sondern bremsen Sie gezielt. Beachten Sie dabei den Bremsweg, der bei nasser oder laubbedeckter Straße länger ausfallen kann.
  • Nehmen Sie kein Ausweichmanöver vor, da dadurch die Unfallgefahr erhöht werden kann.

Wie habe ich mich nach einem Wildunfall zu verhalten?

Ist der Unfall erst geschehen, ist guter Rat häufig teuer. Noch immer sind sich Betroffene uneinig, wie die Schadensregulierung abläuft. Dabei gibt es einige Punkte, die unbedingt zu beachten sind:

  • Nach dem Unfall ist die Unfallstelle abzusichern. Dazu ist es auch wichtig, ein Warndreieck aufzustellen und die Warnblinkanlage zu aktivieren.
  • Hernach ist der Unfall der hiesigen Polizei zu melden. Diese wenden sich an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigten.
  • Anschließend ist zu kontrollieren, ob das Wild nur leicht oder schwer verletzt ist. Von einer Beseitigung ist abzuraten, da panische Tiere sehr gefährlich reagieren können.
  • Selbst wenn das Tier nur leicht verletzt wurde und weiterläuft, ist die Polizei laut Tierschutzgesetz zu verständigen.
  • Tote Tiere sind nicht mitzunehmen. Dieser Vorgang fällt unter Wilderei. Der zuständige Jagdausübungsberechtigte hat in diesem Fall das Recht, Anzeige gegen den Betroffenen zu stellen.
  • Wichtig ist, die Unfallspuren zu fotografieren und die Versicherung zu kontaktieren. Von der Polizei erhalten Betroffene eine Unfallbescheinigung, die an den Versicherer weiterzuleiten ist.

Lässt sich Wildunfall zu einer speziellen Jahreszeit ausschließen?

Obwohl während der kalten Jahreszeit vermehrt Wildunfälle auftreten, kann die Gefahrenzeit über das restliche Jahr gesehen kaum eingeschränkt werden. Es kann folglich das gesamte Jahr zu Wildunfällen kommen. Es ist daher in Gefahrenbereichen stets vorsichtig zu fahren, um auf kreuzendes Wild vorbereitet zu sein.

Wildart

Beginn Paarungszeit

Ende Paarungszeit

Dachs

von Juli

bis August

Damwild

von Oktober

bis November

Feldhase

von Januar

bis August

Fuchs

von Januar

bis Februar

Luchs

von März

bis April

Marder

von Juli

bis August

Rehwild

von Juli

bis August

Hirsch

von September

bis Oktober

Wildschwein

von November

bis Februar

Waschbär

von Februar

bis März

Kaninchen

von Februar

bis Oktober

Wer kommt für den Schaden auf?

Nach einem Wildunfall sind viele Betroffene zunächst verwirrt. Der Schaden am Auto muss schließlich beglichen werden. Die Kfz Haftpflichtversicherung kommt für derlei Schäden nicht auf. Vielmehr ist die Kaskoversicherung für die Schadensbegleichung interessant.

Dabei ist natürlich zwischen der Teilkasko und der Vollkasko zu unterscheiden. Bei der Teilkasko ist nachzuweisen, dass ein Tier vor das Auto gelaufen ist. Ist das nicht möglich, braucht die Teilkasko nicht für den Schaden aufzukommen. Läuft das Wild z. B. auch in ein parkendes Auto, kommt die Teilkasko ebenso nicht für den Schaden auf. In beiden Fällen übernimmt die Vollkasko die Schadensabwicklung.

Wer sichergehen möchte, wie hoch der Schaden ausgefallen ist, sollte jetzt auch einen Kfz Gutachter kontaktieren. Dieser nimmt das Fahrzeug in Augenschein und kann bestimmen, welche Bereiche reparaturbedürftig sind. Gleichwohl kann der Sachverständige die Schadenshöhe bestimmen.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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