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Wirtschaftlicher Totalschaden – Wann Sie das Auto noch reparieren dürfen

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein Unfall mit dem Kraftfahrzeug ist immer ein Ärgernis, der nicht selten mit Verletzungen und finanziellen Verlusten einher geht. Grundsätzlich übernehmen Versicherungen die Kosten, die dem Geschädigten bei einem Kfz Unfall entstehen. Doch nicht selten kommt es zu Streitigkeiten. Diese können den Wert des Wagens oder die Reparatur betreffen. Besitzer älterer Fahrzeuge haben häufig das Pech, dass eine Reparatur den Wert des Wagens übersteigen würde. Bei einem solchen wirtschaftlichen Totalschaden müssen Versicherungen die Reparatur nicht zahlen. Nicht selten bleibt der Fahrzeugbesitzer auf den Kosten sitzen.

Kfz Totalschaden nach einem Unfall – eine Definition

Hinter der Bezeichnung Totalschaden verbirgt sich die Tatsache, dass es nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, ein Fahrzeug nach einem Unfall zu reparieren. Im Versicherungsrecht werden zwei mögliche Szenarien unterschieden:

* Technischer Totalschaden
* Wirtschaftlicher Totalschaden

In beiden Fällen geht der Kfz Unfall häufig mit dem Verlust des Fahrzeugs einher. Dies ist für den Fahrer besonders ärgerlich, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

Ideelle Werte zählen für die Versicherung nicht

Für den Besitzer eines älteren Kraftfahrzeugs hat der Wagen häufig einen hohen ideellen Wert. Sie fahren das Auto schon lange und verbinden viele Erinnerungen mit ihm. Sie haben alle Reparaturen selbst durchgeführt, weil Sie sich auskennen und auf diese Weise Kosten sparen konnten. Sicher hat es Ihnen auch Freude bereitet. Ihr Fahrzeug hat einen TÜV ohne Mängel bekommen und der Motor ist noch so stark, dass Sie den Wagen noch viele Jahre fahren möchten. Dann wird Ihnen die Vorfahrt genommen und Sie erfahren, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. Die Versicherung bietet Ihnen einen Betrag an, der dem Wiederbeschaffungswert entspricht.

Der Wiederbeschaffungswert bietet keinen Ersatz für das Fahrzeug

Der Wiederbeschaffungswert ist nur theoretischer Natur. Denn Sie wissen, dass Sie Ihren Wagen nicht mehr wiederbeschaffen können. Zwar wird Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug angeboten. Vielleicht ist es aber nicht so gepflegt oder Sie wissen nicht, ob der Vorbesitzer den Motor durch eine vorsichtige und umsichtige Fahrweise genauso geschont hat wie Sie selbst. In den meisten Fällen bedeutet der Totalschaden, dass Sie Ihren Wagen nicht wiederbekommen werden. Natürlich könnten Sie ihn reparieren, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In den meisten Fällen wird das Geld der Versicherung dafür aber nicht ausreichen.

Kfz Totalschaden – die Bedeutung für den Fahrzeugbesitzer

Der Kfz Totalschaden ist gleichbedeutend mit der Tatsache, dass sich eine Reparatur aus finanzieller Sicht nicht mehr lohnt oder dass sie nicht mehr möglich ist. Der Fahrzeugführer bekommt nur noch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ausbezahlt. Wenn Sie das Fahrzeug behalten und selbst reparieren möchten, wird der Restwert noch von dem ausgezahlten Betrag abgezogen. Oftmals ist das gleichbedeutend mit der Tatsache, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr reparieren dürfen, weil Ihnen einfach das Geld fehlt. Doch für die Versicherung hat es keine Bedeutung, dass Sie sehr an dem Wagen hängen und dass er vor dem Unfall sehr gut in Schuss war. Die Versicherung rechnet mit nüchternen Zahlen und nicht mit ideellen Werten.

Kfz Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden kann jedes Fahrzeug treffen. Auch bei vermeintlich leichten Unfällen kann das Fahrzeug so beschädigt werden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Wenn bestimmte Teile der Karosserie beschädigt werden oder der Motor oder andere kostenintensiven Teile von der Reparatur betroffen sind, kann sich auch bei relativ neuen Fahrzeugen die Reparatur nicht mehr lohnen. Bei einem technischen Totalschaden beträgt der Restwert des Fahrzeugs in der Regel 0 EUR. Eine Reparatur könnte mitunter durch den Neuaufbau des Fahrzeugs durchgeführt werden. Es wäre aber deutlich teurer, als ein anderes Fahrzeug zu beschaffen oder sich für den Neukauf zu entscheiden.

Vorteil bei neuen Fahrzeugen

Ein technischer Totalschaden ist auf den ersten Blick bei einem neuen Fahrzeug besonders ärgerlich. Hier ergibt sich jedoch noch ein hoher Wiederbeschaffungswert, was sich für den Kunden als Vorteil erweist. Die Chancen, mit dem Geld von der Versicherung einen gleichwertigen Wagen kaufen zu können, sind sehr gut. Wenn ein Fahrzeug erst wenige Kilometer gefahren ist, dann ist der Verschleiß der einzelnen Teile noch nicht so hoch. Der Motor ist in einem sehr guten Zustand und auch der Pflegezustand ist sehr gut. Dies macht es einfacher, ein Fahrzeug zu finden, das den Wagen mit dem Totalschaden in gleichwertiger Form ersetzt.

Fahrer älterer Fahrzeuge haben einen Nachteil

Angenommen, Sie fahren einen Wagen mit einer Laufleistung von 300.000 Kilometern. Hier spielt es keine Rolle, in welchem technischen Zustand der Wagen ist. Eine so hohe Laufleistung mindert den Wert des Fahrzeugs enorm. Bei einem technischen Totalschaden werden Sie nur einen geringen Betrag von der Versicherung bekommen. Rein rechnerisch handelt es sich hier zwar um den Wiederbeschaffungswert. Dieser wird anhand der Listenpreise, des Wertverlustes und der Marktlage ermittelt. Im Gegensatz zu einem neuen Fahrzeug haben Sie es aber deutlich schwerer, einen Wagen zu finden, der ebenfalls 300.000 Kilometer gefahren ist und sich in dem gleichen guten Zustand befindet wie Ihr Auto mit dem technischen Totalschaden. Sollte sich kein Fahrzeug auf dem Markt finden, müssen Sie auf ein Angebot mit weniger Kilometern ausweichen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie aus Ihrer eigenen Tasche zuzahlen müssen, da die Kilometerleistung den Preis eines Gebrauchtwagens maßgeblich mitbestimmt.

Zustand älterer Fahrzeuge ist sehr unterschiedlich

Wenn Sie einen Wagen mit einem Kilometerstand von 200.000 kaufen, bedeutet dies nicht, dass der Zustand gleichwertig oder besser ist, als bei Ihrem Fahrzeug. Vielleicht haben die Vorbesitzer den Motor beim Fahren höher belastet oder sie haben das Auto nicht so gut gepflegt. Vielleicht müssen Sie genau die Verschleißteile bald tauschen, die Sie bei Ihrem alten Fahrzeug gerade gewechselt haben. Somit ist der technische Totalschaden für Besitzer älterer Fahrzeuge in den allermeisten Fällen mit einem finanziellen Verlust verbunden, den keine Versicherung ersetzen möchte.

Kfz Restwert und Wiederbeschaffungswert

Der Restwert und der Wiederbeschaffungswert werden unabhängig von den Reparaturkosten von einem Sachverständigen ermittelt. Diese beiden Werte sind für die Begleichung von Ansprüchen durch die Versicherung sehr wichtig.

Kfz Wiederbeschaffungswert

Dies ist der Wert des Fahrzeugs, der beziffert, wie viel Sie für einen gleichwertigen Wagen auf dem Markt bezahlen müssten. Eine Ausnahme gibt es bei einigen Versicherern für die Wertermittlung von Neufahrzeugen. Weil diese im ersten Jahr nach dem Kauf sehr stark in ihrem Wert sinken, kann der Kunde für ein Jahr den Neuwert des Fahrzeugs ansetzen. So soll verhindert werden, dass der Kunde durch die Restwertberechnung einen starken finanziellen Verlust erleidet. Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Darin unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert von dem Restwert

Kfz Restwert

Der Restwert beziffert den Wert des Fahrzeugs, den es im unreparierten Zustand nach dem Unfall hat. Häufig beträgt dieser Wert nur noch wenige hundert Euro. Bei schweren Unfällen kann der Restwert eines Fahrzeugs auch Null Euro betragen.

Der Restwert ist für die Versicherung eine wichtige Größe. Wenn Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ausgezahlt bekommen, gehört Ihr Wagen der Versicherung. Sie müssen ihn entsprechend übergeben. Entscheiden Sie sich nach der Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes für eine Reparatur, wird der Restwert durch den Versicherer entsprechend abgezogen. Somit können Sie nicht das gesamte Geld aus der Zahlung des Wiederbeschaffungswertes für die Reparatur verwenden, weil es in diesem Fall nicht möglich ist, das Fahrzeug an die Versicherung zu überstellen. Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrzeug in defektem Zustand verkaufen möchten. Auch in diesem Fall wird die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen.

Kfz Wirtschaftlicher Totalschaden

Der wirtschaftliche Totalschaden trifft in der Regel ältere Fahrzeuge. Der Unterschied zum technischen Totalschaden liegt darin, dass es grundsätzlich möglich ist, das Fahrzeug zu reparieren. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur aber nur dann, wenn diese den Wert des Fahrzeugs nicht übersteigt. Somit haben Besitzer älterer Fahrzeuge oftmals schon bei kleineren Reparaturen das Problem, das die Versicherung für die Kosten nicht aufkommen möchte. Dies gilt auch dann, wenn der Unfall von dem Besitzer des älteren Fahrzeugs gar nicht verursacht wurde.

Drei Beispiele für einen wirtschaftlichen Totalschaden.

1. Fahrzeugwert 15.000 EUR

Die Kosten für die Reparatur nach einem Auffahrunfall betragen 7.000 EUR. Das gesamte Heck muss erneuert werden. Das Fahrzeug besaß eine Hängerkupplung. Ein tragendes Element des Fahrzeugs ist stark verbogen. In der Folge muss es neu gerichtet werden. Weitere Kosten entfallen auf die Beleuchtung und die Lackierung. Sie haben ein Recht darauf, dass das Fahrzeug so wiederhergestellt wird, wie es vor dem Unfall war. Da der Zeitwert des Fahrzeugs die Reparaturkosten deutlich übersteigt, wird die Versicherung die Kosten ohne Abzug übernehmen. Sie können die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen und tragen keine Kosten.

Auszahlung ist möglich

Wenn Sie es wünschen, können Sie sich die Kosten für die notwendige Reparatur auch auszahlen lassen. Vielleicht möchten Sie die Kfz Reparatur selbst in einer angemieteten Werkstatt durchführen und so Kosten sparen. In diesem Fall ziehen einige Versicherungen einen Betrag von bis zu 30 % ab. Details dazu finden Sie in Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.

2. Fahrzeugwert 6.000 EUR

Beträgt der Fahrzeugwert 6.000 EUR bei gleichbleibenden Reparaturkosten von 7.000 EUR, liegt genau genommen bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Kosten der Reparatur übersteigen den Wert des Fahrzeugs. In dieser Konstellation haben Sie jedoch Glück. Wenn Sie eine Reparatur des Fahrzeugs wünschen, übernimmt die Versicherung die Kosten in Höhe von bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. (BGH, Urteil vom 2. Juni 2015, Az. VI ZR 387/14) Dies wären in der Beispielrechnung 7.800 EUR. Somit können Sie die Bezahlung der Reparatur verlangen. Es gibt aber ein Detail, das Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen: Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten weiter zu fahren. (BGH, Urteil vom 13. November 2007, Az. VI 89/07). Wenn Sie sich an diese Vorgabe nicht halten, kann die Versicherung für Kosten für die Reparatur zurückfordern. Gezahlt wird nämlich vor den sechs Monaten. (BGH, Beschluss vom 18. November 2008, Az. VI ZB 22/08).

3. Fahrzeugwert 3.000 EUR

In diesem Fall wird die Versicherung eine Reparatur in Höhe von 7.000 EUR nicht zahlen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie nur Anspruch auf die Zahlung in Höhe von 3.000 EUR haben. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden auf den ersten Blick gar nicht so immens erscheint.
Wenn Sie die Zahlung von 3.000 EUR entgegen nehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug der Versicherung übergeben. Wenn Sie dies nicht wünschen und von den 3.000 EUR eine Reparatur planen, müssen Sie den Restwert einkalkulieren. Angenommen, dieser beträgt 1.500 EUR, dürfte die Versicherung diesen Betrag von ihrer Zahlung abziehen. Obwohl Sie eine Reparatur von 7.000 EUR unverschuldet schultern müssen, würden Sie nur 1.500 EUR für Ihren defekten Wagen ausgezahlt bekommen. Versicherungen müssen Reparaturen nicht zahlen, die aus finanzieller Sicht als unverhältnismäßig gelten. Dies wurde in der Vergangenheit in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007, Az. VI ZR 258/06).

Fazit Wirtschaftlicher Totalschaden:

Bei einem Kfz Totalschaden erleiden Sie fast immer einen finanziellen Verlust, wenn Sie ein älteres Fahrzeug fahren. Dies gilt vor allem dann, wenn die Reparaturkosten, aber auch der Restwert recht hoch sind. Im schlimmsten Falle bekommen Sie nur eine kleine Summe ausgezahlt und müssten für die Reparatur tief in die Tasche greifen. Gleichermaßen kann es schwierig werden, auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Besitzer neuerer Fahrzeuge haben hingegen gute Chancen, die Reparatur in einer Fachwerkstatt in vollem Umfang bezahlt zu bekommen, wenn sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Artikel haben, zögern Sie nicht uns anzurufen! Unsere Kfz Sachverständigen helfen Ihnen kostenlos weiter!

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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