Wann ist ein Gebrauchtwagen unfallfrei? Fakten zur Unfallfreiheit
Ihr Traumauto steht zu einem günstigen Preis in einer Kleinanzeige im Internet. Der Eigentümer betont, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt. Doch irgendetwas kommt Ihnen dabei eigenartig vor, da der Angebotspreis deutlich unter vergleichbaren Kfz anderer Anbieter liegt. Sie wissen: Unfallfreiheit lassen sich Autoverkäufer im Regelfall mit einem überhöhten Preis bezahlen.
Inhalt dieses Beitrags
- Unfallfreie Gebrauchtfahrzeuge – eine Definition
- Warum die Unfallfreiheit den Verkaufspreis steigert
- Der Unterschied zwischen Bagatell- und Unfallschäden
- Was der Vermerk „unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet
- Verschwiegene Unfälle bei Privatkaufverträgen – wer haftet?
- Unfallschadengutachten gibt Sicherheit für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen
- Bei Zweifeln besser einen sachverständigen Kfz-Gutachter konsultieren | KFZsachverstand.de
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Unfallfreie Gebrauchtfahrzeuge – eine Definition
Ob ein gebrauchtes Auto tatsächlich unfallfrei ist oder mit einem instandgesetzten Unfallschaden verkauft wird, ist für Sie als Laie nicht wirklich ersichtlich. Es gibt einige Anhaltspunkte, die für einen Unfallschaden sprechen. Doch wirkliche Sicherheit erhalten Sie nur, wenn Sie einen sachverständigen Kfz-Gutachter mit der Überprüfung und der Erstellung eines Vorschaden-Gutachtens beauftragen. Laut Gesetzgeber gilt ein Auto als unfallfrei, das keinen erheblichen Schaden erlitten hat. Die Bezeichnung Unfallfreiheit ist anhand der Definition irreführend, da sie Bagatellschäden – beispielsweise kleinere Blechschäden, ausklammert. Wenn Sie ein unfallfreies Auto kaufen, heißt das also nicht zwangsläufig, dass das Fahrzeug nie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Unfallfrei bedeutet demnach lediglich, dass es bei einem Crash nicht zu erheblichen Fahrzeugschäden gekommen ist.
Warum die Unfallfreiheit den Verkaufspreis steigert
Jeder Gebrauchtwagenkäufer wünscht sich ein Fahrzeug, das keinen Zusammenstoß oder sonstigen Unfall erlebt hat. In der Praxis sieht es oft anders aus, da auch kleine Zusammenpralls auf dem Parkplatz oder ein Schliff des Unterbodens über die Bordsteinkante zu einem Unfallschaden führen können. Durch die hohe Nachfrage nach unfallfreien Fahrzeugen finden Sie diesen Vermerk in fast jeder Kleinanzeige und auch bei Händlern, die den Begriff auf dem Verkaufsschild hinter der Frontscheibe des Gebrauchtfahrzeugs notieren. Wenn Sie zwei in der Kilometerleistung, im Baujahr und in der Ausstattung identische Fahrzeuge vergleichen und einen deutlichen Preisunterschied feststellen, kann das günstigere Auto ein Unfallwagen sein. Unfallfreie Fahrzeuge haben einen höheren Wert und werden dementsprechend teurer angeboten. Diese Praktik führt leider auch dazu, dass unseriöse Verkäufer nachweislich nicht unfallfreie Gebrauchtwagen zu einem höheren Preis anbieten und den Unfallschaden verschweigen.
Um wirklich sicher zu sein, sollten Sie gebrauchte Fahrzeuge nur mit vollständigen Dokumenten inklusive der Werkstattrechnungen sowie einem lückenlosen Scheckheft kaufen. Bei allen Zweifeln empfiehlt sich die Nachfrage beim Verkäufer, ob er einem Kfz-Gutachten zustimmt. Liegen verschwiegene Unfallschäden vor, wird der Anbieter diese Maßnahme zu Ihrer Absicherung im Regelfall ablehnen. Ist das der Fall, können Sie von einem unausgesprochenen Eingeständnis der Falschangabe ausgehen und sollten vom Kauf absehen.
Der Unterschied zwischen Bagatell- und Unfallschäden
Nicht jeder Unfall führt automatisch dazu, dass das Auto beim Verkauf als Unfallwagen eingestuft wird. Doch die Grenze zwischen preisbeeinflussenden Unfallschäden und kleinen Bagatellschäden ist fließend. Eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden, auch wenn der Bundesgerichtshof eine Linie gezogen hat. Zieht ein Unfall lediglich kleine Lackschäden nach sich, ist von Bagatellschäden die Rede. Bei Blechschäden, auch wenn es sich nur um marginale und im Rahmen der Reparatur entfernte Dellen handelt, spricht der BGH von einem Unfallschaden und gibt an, dass das Fahrzeug nicht als unfallfrei verkauft werden kann. Die Definition wird durch andere Gerichtsurteile leider verwässert, sodass Sie als Käufer und Verkäufer nach wie vor ein großes Fragezeichen vor Augen haben. Während der BGH bei Blechschäden von einem klassischen Unfallschaden spricht, stufen andere Gerichte einen identischen Fahrzeugschaden noch als Bagatelle ein. Die Voraussetzung dafür beruht auf einer Reparatur, in der alle Mängel beseitigt wurden und keine Folgeschäden durch die „Kleinkollision“ entstanden sind. Da es keine allgemeingültige Aussage gibt, wird im Falle einer Klage individuell und auf Basis weiterer fahrzeugspezifischen Daten entschieden.
Was der Vermerk „unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet
Ein besonders heikles Thema ist die Unfallfreiheit laut Vorbesitzer. Der Vermerk kann bei allen Fahrzeugen, die Sie nicht aus erster Hand kaufen, von höchster Relevanz sein. Doch Sie sollten wissen, dass es sich bei dieser Angabe nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung laut BGB, sondern um eine reine Wissenserklärung des Verkäufers handelt. Besonders häufig stoßen Sie auf diese Angabe, wenn Sie sich in einem Autohaus oder beim sonstigen Händler nach einem Gebrauchtwagen umsehen. Die Problematik beruht auf der Tatsache, dass Sie nie wissen, ob der Verkäufer einen ihm bekannten Unfallschaden verschweigt, ob das Fahrzeug wirklich unfallfrei ist oder ob der letzte Eigentümer vom Vorbesitzer nicht über Schäden aus einem Unfall in Kenntnis gesetzt wurde. In diesem Fall ist ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen ratsam und bewahrt Sie vor einem Kauf, der aufgrund der mangelnden Informationen zu teuer und zu unsicher ist. Bei Privatkäufen haben Sie keinerlei Haftungsansprüche gegen den Verkäufer, auch wenn sich nach Ihrer Übernahme des Fahrzeugs herausstellt, dass der Gebrauchtwagen nicht unfallfrei ist.
Eine Garantie kann Ihnen nur der letzte Fahrzeugeigentümer, der in diesem Fall der Verkäufer ist, geben. Sollte er Ihnen einen Unfallschaden verschweigen, greift der Tatbestand der arglistigen Täuschung. Doch die Durchsetzung Ihres Rechts ist beinahe unmöglich, da Sie kaum beweisen können, dass der Unfall nicht schon länger zurückliegt und auch dem Voreigentümer Ihres nicht unfallfreien Kfz verschwiegen wurde.
Verschwiegene Unfälle bei Privatkaufverträgen – wer haftet?
Gebrauchtwagen mit Garantie, die Sie beim Händler kaufen, müssen mit Nachweis für die Unfallfreiheit oder als Unfallwagen deklariert sein. Anders verhält es sich bei Privatverkäufen, bei denen sich ein Verkäufer auf die Unfallfreiheit laut Vorbesitzer berufen kann. Wenn Sie selbst ein Fahrzeug verkaufen, sollten Sie einen konkreten unfallfrei-Vermerk nur dann machen, wenn Sie die Authentizität der Angabe beweisen können. Das ist der Fall, wenn Sie der Erstbesitzer eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs sind und belegen können, dass Sie mit Ihrem Auto keinen Unfall (fernab des Bagatellschadens) hatten. Fühlen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf betrogen und wissen nicht, wie Sie dem Verkäufer habhaft werden und den Kaufvertrag rückabwickeln oder eine Preissenkung einfordern können? Mit Ihrer Kontaktaufnahme zu KFZsachverstand.de entscheiden Sie sich für die Unterstützung von Experten, die Ihnen ein sachkundiges Gutachten erstellen. Dieses unabhängige Gutachten hilft Ihnen vor Gericht weiter und ist Ihre Chance, den als unfallfrei gekauften Unfallwagen anzeigen zu können.
Unfallschadengutachten gibt Sicherheit für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen
Prinzipiell sollten Sie bei allen Unsicherheiten, auch wenn es sich nur um Ihr Bauchgefühl handelt, von einem übereilten Kauf des favorisierten Gebrauchtwagens absehen. Auch als Laie können Sie einige Indizien prüfen und zum Beispiel an den Spaltmaßen der Motorhaube oder der Stoßstange erkennen, ob es sich um ein Unfallauto handeln könnte. Auch größere neu lackierte Flächen oder ausgetauschte Türen und Kotflügel weisen auf einen Schaden hin, der sich nicht mit einer Bagatelle begründen lässt. Für maximale Sicherheit fernab von Vermutungen ist es ratsam, gerade bei hochpreisigen Gebrauchtwagen besser einen Gutachter zu Rate zu ziehen und ein Kurzgutachten über mögliche Unfallschäden in Auftrag zu geben. Haben Sie das Fahrzeug bereits gekauft und es ergibt sich in einem Sachverständigengutachten, dass der Gebrauchtwagen nicht unfallfrei ist, können Sie eine Rückabwicklung, Schadenersatz oder die Kaufpreisminderung einfordern. Die Beschaffenheitsvereinbarung hat bei Fahrzeugkäufen vom Händler Vorrang und wird nicht erfüllt, wenn man Ihnen eine Nachbesserung anbietet. Den Status des Unfallfahrzeugs verliert das Auto auch dann nicht, wenn aus dem Unfall resultierende Mängel nachträglich behoben werden.
Bei Zweifeln besser einen sachverständigen Kfz-Gutachter konsultieren | KFZsachverstand.de
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