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Top 10 Tricks der gegnerischen Versicherungen bei Unfallschäden!

Tricks der gegnerischen Versicherungen bei Unfallschäden

Nach einem Kfz Unfall gibt es in der Schadensregulierung viel zu tun, vor allem für den Geschädigten. Wohl dem, der eine Versicherung abgeschlossen hat, oder? Die Kfz-Versicherung ist eine Art der Absicherung für den Schadenfall. Wie hoch die Prämie für die eigene Versicherung ist wird daran ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls ist. Das wird nicht nur daran gemessen wie lange jemand bereits einen Führerschein besitzt, sondern auch was für ein Auto er fährt und wie viele Jahre er bereits schadenfrei unterwegs ist. Tritt bedauerlicherweise doch einmal der Ernstfall ein, so ist der Versicherte bei einem Kaskoschaden (selbst verschuldeter Unfall) auf die Leistungsbereitschaft seiner Versicherung angewiesen. Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Kfz-Unfall) haftet die Versicherung des Unfallverursachers die die aufgekommenen Schäden. In der Praxis gibt es hier oftmals eine Menge Probleme.

Viele Versicherungsunternehmen arbeiten mit Tricks im der Schadensregulierung, um keine bzw. so wenig wie nötig Zahlungen leisten zu müssen. Tagtäglich gibt es allein in Deutschland mehrere Tausend Unfälle, zum Glück oft ohne Personenschaden. Doch ob es nur ein Kunststoff- oder Blechschaden ist oder ein Parkrempler, der Unfallgeschädigte ist hierbei häufig überfordert. Schnell kommen mehrere tausend Euro Schadensumme zusammen, so dass die Abwicklung zwingend über einen Experten in der Schadenregulierung laufen sollte. Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, ist die Versicherung des Unfallgegners haftpflichtig. Da die Versicherungsunternehmen aber auch nur reine Wirtschaftsunternehmen sind die den maximalen Profit erwirtschaften müssen, wird heutzutage eine organisiertes Schadenmanagement betrieben. Die Aufgabe der Versicherungsmitarbeiter besteht darin, die zu zahlende Summe möglichst gering zu halten.

Wie soll seitens der Versicherung bei der Schadensabwicklung gespart werden?

Wendet sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall an die Versicherung von seinem Unfallgegner, will diese in den meisten Fällen Überzeugungsarbeit leisten, dass die Unfallabwicklung direkt über den Versicherer am sinnvollsten sei. Natürlich ist der Geschädigte erst einmal dankbar, denn er kann so die lästige Bürokratie an die vermeintlichen Profis abgeben. Doch die Versicherungsunternehmen haben nicht das beste für den Unfallgeschädigten im Sinn, sondern das beste für ihr eigenes Konto. Es gibt legale Tricks, mit denen die Kfz-Versicherungen den Geschädigten austricksen, um selbst Geld zu sparen. Damit Sie sich nicht mehr von der Versicherung bei der Schadensregulierung über den Tisch ziehen lassen, gibt es im Folgenden die zehn häufigsten Tricks, die nach einem Kfz-Unfall zum Einsatz kommen.

Trick 1: Das Schadensgutachten nach Unfall (Haftpflichtfall)

Wenn Sie von dem Versicherer hören, dass ein KFZ Gutachter geschickt werden soll, sollten Ihre Alarmglocken klingeln. Auch wenn die Versicherung die Kosten für das Gutachten nach dem Unfall übernimmt, bedeutet das nichts gutes für Sie. Angeblich sollen die geschickten KFZ Gutachter eine TÜV-Zertifizierung haben, so dass Sie als Geschädigter keinen eigenen Gutachter benötigen. Was Sie nicht wissen ist, dass die Versicherung meist einen Kooperationsvertrag mit ihrem eigenen KFZ Gutachter hat und dieser somit immer für die Versicherung handelt um dementsprechend ein Schadengutachten im Sinne der Versicherung erstellt.

Dei Chance ist sehr groß, dass das KFZ Gutachten zu Ihren Ungunsten ausfällt und der Schaden deutlich zu gering dargestellt wird. Sie erhalten somit nur einen zu geringen Kostenanteil erstattet, den Rest müssen Sie womöglich noch selbst entrichten. Dem können Sie entgehen, wenn Sie das Gutachten nach Unfall von einem selber ausgewählten und vor allem unabhängigen KFZ Gutachter erstellen lassen, der bei der Schadensabrechnung in Ihrem Interesse handelt und somit ein Schadensgutachten für Sie erstellt.

Tricks 2: Die Werkstatt der Versicherung

Nicht nur beim Gutachten nach Unfall, sondern auch bei der Wahl der Werkstatt wird von den Versicherungen häufig geschummelt. Sie bekommen eine vermeintlich freie Werkstatt empfohlen, oft mit hochtrabenden Worten wie: „Der angebotene Service ist top“. Ziel der Versicherung ist es aber, Ihr Vertrauen zu erwecken und Sie dazu zu bewegen, die vorgeschlagene Werkstatt auszuwählen. Der Sinn dahinter ist ähnlich wie beim Gutachten nach Unfall. Die Werkstatt ist eine günstige Partnerwerkstatt der Versicherung. Das Ziel: die Kosten sollen gering gehalten werden. Ausgewählt wird eine Werkstatt nicht nach Leistung oder Qualität in der Schadensabrechnung, sondern lediglich nach Preis. Der geringste Preis wird von der Versicherung ausgewählt. So einfach ist es. Sie aber haben im Unfallablauf das Recht, stattdessen eine Wunschwerkstatt aufzusuchen, die angemessene Preise für die Dienstleistung nimmt und bei der Sie vor allem frei entscheiden können wie und was repariert werden soll.

Die von der Versicherung ausgewählte Werkstatt arbeitet hauptsächlich billig, Qualitätsarbeit ist oftmals nicht zu erwarten. Geschädigte berichten von gebrauchten Ersatzteilen, nicht sachgemäßen Reparaturen oder einer Ausbeulung, statt dem Austausch von Teilen. Die Werkstätten selber sind jedoch leider selbst Opfer der Versicherungen, sie verdienen einen geringen Preis, für eigentlich hochwertige Arbeit und gehen somit nicht sehr motiviert an die Arbeit. Wenn Sie die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt auswählen, schaden Sie sich selbst und der Werkstatt. Sie sind, unabhängig von der Aussage Ihrer Versicherung, nicht verpflichtet die vorgeschlagene Werkstatt aufzusuchen, Sie können frei wählen. Allerdings kann eine Werkstatt dann abgelehnt werden, wenn sie markengebunden ist und Ihr Auto bereits einige Jahre auf dem Buckel hat. Die fachgerechte Reparatur muss aber bezahlt werden. Bei Fragen zu der richtigen Art der Schadenabrechnung rufen Sie uns gerne an!

Trick 3: Ablehnung des gewünschten Anwalts bei der Schadenregulierung

Als Geschädigter haben Sie nicht nur das Recht ein freies Unfallgutachten erstellen zu lassen, sondern können ebenfalls einen eigenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Sie beraten und zur Seite stehen, wenn zb. ein Gutachten nach Unfall erstellt wird. Die Versicherung ist allerdings von Anwälten überhaupt nicht begeistert und äußert sich meist negativ und ablehnend. Laut Aussage der Versicherung würden Rechtsanwälte die Schadensregulierung erschweren, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Im Gegenteil, für den Unfallgeschädigten erleichtert der Verkehrsrechtsanwalt die Schadenablauf enorm. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Unfallgegner zahlen, wenn dieser Schuld am Unfall war. Also die Versicherung. Natürlich wird sich die gegnerische Versicherung zunächst versuchen gegen den Anwalt zu wehren, weil dieser Ihnen Ihre Rechte aufzeigt und für Sie Partei ergreift.

Als Laie ist Ihnen vielleicht das KFZ Gutachten nach Unfall noch ein Begriff oder Sie wären selbst darauf gekommen, einen eigenen KFZ Gutachter zu suchen, doch es gibt weitere Punkte. Hier geht es um Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verbringungskosten, Wertminderung und vieles mehr. Im Haftpflichtfall müssen die Versicherungen in vielen Fällen für all jene Kosten aufkommen, ein Fakt der gern verhindert werden soll.

Unabhängige Experten und Verkehrsrechtsanwälte raten immer, dass wenn der Unfallgegner eindeutig schuld an einem Kfz-Unfall hatte, ein unabhängiger KFZ Gutachter den Schaden begutachten sollte und eine Beweissicherung erstellt. Außerdem raten Anwälte dazu, dass Sie sich selbst eine Werkstatt auswählen. Es ist absolut nicht ratsam, wenn die gegnerische Versicherung entscheidet, wer das Gutachten nach Unfall erstellt und welche Werkstatt den Schaden repariert.

Trick 4: Der KFZ Wert von Ihrem Fahrzeug wird nicht korrekt dargestellt

Auch das ist ein Trick, mit dem die Versicherungen gerne arbeiten und der sogar oftmals vom KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung untermauert wird. Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat, besitzt es in der Regel einen Restwert, der durch das Gutachten nach Unfall geschätzt wird. Der KFZ Gutachter berechnet im Auftrag der Versicherung in seinem Unfallgutachten meist einen Restwert, der deutlich höher ist als tatsächlich vorhanden. Der Grund ist schnell erklärt: Je mehr Restwert durch das Gutachten nach Unfall berechnet wird, umso niedriger ist die zu regulierende Schadenssumme für die Versicherung. Ein mathematisches Beispiel: Vor Ihrem Unfall hatte Ihr Fahrzeug einen Wert von 10.000 Euro, nach dem Unfall beträgt der Wert noch 1.000 Euro. Die Versicherung muss in diesem Fall 9.000 Euro an Sie bezahlen.

Wenn nun durch das Gutachten nach Unfall jedoch behauptet wird, dass Ihr Fahrzeug einen Restwert von 5.000 Euro hat, muss die Versicherung nur 5.000 Euro bezahlen. Wenn der KFZ Gutachter also den Restwert um 50 Prozent nach unten korrigiert, profitiert davon nur die Versicherung. Es zahlt sich aus, wenn Sie das Gutachten nach Unfall von einem unabhängigen KFZ Gutachter durchführen lassen.

Trick 5: Ein Totalschaden wird im Schadensgutachten festgestellt

Wenn Sie einen Unfallschaden hatten, werden Sie von der Versicherung oft zu hören bekommen, dass Ihr Wagen einen Totalschaden hat. Die Reparaturkosten steigen dann automatisch so hoch, wie der Wiederbeschaffungswert berechnet wird. Erzeugt wird allerdings ein simulierter Totalschaden, denn die Kosten für den Reparaturaufwand werden entweder künstlich erhöht oder der Wiederbeschaffungswert wird verringert. Ihre Versicherung profitiert davon, denn sie muss nur den Wiederbeschaffungswert finanzieren, abzüglich des errechneten Restwerts. Wenn die Reparaturkosten somit höher sind als die Kosten für die Wiederbeschaffung, wird das Fahrzeug beim Gutachten nach Unfall vom KFZ Gutachter oft kaputter dargestellt, als es eigentlich ist.

Sie als Geschädigter haben aber trotzdem die Möglichkeit darauf zu bestehen, dass Ihr Fahrzeug nach dem Unfallschaden wieder repariert wird. Sie haben den Vorteil, dass Sie direkt danach wieder ein funktionsfähiges Fahrzeug haben. Das Geld, was Ihnen die Versicherung durch das Gutachten nach Unfall zuspricht, ist oft nicht ausreichend, um ein neues KFZ zu beschaffen.

Trick 6: Die Schuld lag bei Ihnen

Die Versicherer oder KFZ Gutachter haben noch weitere Tricks auf Lager, einer davon ist Einschüchterung. Obwohl Sie der Geschädigte sind versucht die Versicherung Ihnen einzuregen, dass Sie schuld am Unfall sind. Auch eine Teilschuld kommt in Frage, denn der Mitverschuldungsanteil wird dadurch erhöht. Für die Versicherung bedeutet das nur eins: Sie muss weniger Kosten tragen. Selbst wenn das Gutachten nach Unfall eindeutig besagt, dass Sie an diesem eindeutigen Haftpflichtfall keine Schuld tragen, versuchen die Versicherungen diesen Trick. Am hilfreichsten ist dann ein Anwalt, denn dieser weist solche Unterstellungen schnell ab.

Trick 7: Kfz-Gutachter für Zweitmeinung

Wenn Sie das Gutachten nach Unfall von Ihrem eigenen KFZ Gutachter durchführen lassen, wird seitens der Versicherung oft noch ein weiterer Versuch unternommen diesen Weg der Schadensabrechnung zu unterbinden. Der Versicherer argumentiert damit, dass zwei Meinungen hilfreich seien und ein zweites Gutachten nach Unfall daher beiden Seiten hilft. Wenn Sie nun diesen KFZ Gutachter ablehnen kann behauptet werden, dass Sie Versicherung keinen Schadenersatz leisten möchten. Allerdings hat ein solcher, zweiter KFZ Gutachter nur den Sinn, dass er den Schaden geringer bewertet und die Versicherung bares Geld sparen kann.

Seien Sie sich aber bewusst: Die Versicherung darf gar kein zweites Gutachten nach Unfall beauftragen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel, wenn Sie schon häufig Haftpflichtschäden als Geschädigter geltend gemacht haben. Wenn es keine logische Argumentation und keine Gründe gibt, so müssen Sie ein zweites Gutachten nach Unfall oder einen zweiten KFZ Gutachten durch die gegnerische Versicherung nicht zulassen. Auch hier kann ein Verkehrsrechtsanwalt sehr hilfreich sein.

Trick 8: Die Versicherung stellt einen Ersatzwagen

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfallverursacher beschädigt wurde, steht Ihnen unter umständen ein Leihfahrzeug zu, bis Ihr Auto wieder repariert oder ersetzt wurde. Hier wollen die meisten Versicherungen ebenfalls sparen und stellen Ihnen ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse zur Verfügung, ebenfalls nur um Geld zu sparen. Allerdings haben Sie das Recht, ein Fahrzeug in der von Ihnen gewohnten Klasse zu erhalten. verzichten Sie nicht auf Ihren Anspruch – die Kosten dafür trägt der Unfallverursacher.

Beispiel: Sie benötigen für Ihren Job einen Lieferwagen, der beim Unfall beschädigt wurde. Nun haben Sie das Recht ein gleichwertiges Fahrzeug zu mieten. Von der Versicherung wird häufig nur ein Kleinwagen zur Verfügung gestellt, mit dem Sie dann Ihre Transporte durchführen sollen. Sie können jedoch schnell handeln und der Versicherung einfach nur die Rechnung für ein angemessenes Fahrzeug übermitteln. Wer das allerdings nicht weiß, der muss sich eben ärgern.

Problematisch wird es bei Kombis, wenn Sie diesen nur nutzen, um Ihre Kinder zu transportieren. Hier kann es passieren, dass Sie eine Limousine in der gleichen Fahrzeugklasse zur Verfügung gestellt bekommen. Natürlich will die Versicherung so viel sparen wie möglich, ein vergleichbares Modell wie zuvor steht Ihnen aber zu. Sie müssen keine Fahrzeugklasse akzeptieren, die sehr weit unter Ihres normalen Autos liegt. Als Annehmbar gilt es allerdings, wenn eine Klasse unter der bisherigen Klasse gelegen wird.

Trick 9: Der Verkauf des Unfallwagens

Nach einem Gutachten nach Unfall kommen viele Geschädigte auf die Idee, den Unfallwagen zu verkaufen. Wenn Sie den Verkauf erledigt haben kommt von der Versicherung oft das Argument, dass diese mehr Geld hätte erwirtschaften können. Die Folge ist, dass Sie im Unfallablauf einen geringeren Schadenersatz erhalten. Wenn ein Totalschaden passiert ist, werden die Überreste verkauft und der Verkaufserlös wird von der Ersatzleistung subtrahiert.

Beispiel: Sie erhalten 1.000 Euro für das Wrack, der KFZ Gutachter hat einen Restwert in Höhe von 10.000 errechnet. Die Versicherung müsste Ihnen nun 9.000 Euro zukommen lassen. Wenn die Versicherung nun behauptet, dass laut Gutachten nach Unfall ein Preis von 2.000 Euro hätte erzielt werden können, werden nur 8.000 Euro von der Versicherung geleistet. Durch diesen Trick spart die Versicherung Geld und macht Ihnen weiß, dass Sie den Wagen unter Wert verkauft haben.

Wenn Sie das Wrack sehr schnell verkaufen ist das auch tatsächlich möglich. Der Wert liegt unter dem möglichen, erzielbaren Verkaufspreis. In den meisten Fällen passiert das aber nicht, wenn Sie minimal drei Angebote reinholen und zum teuersten Preis verkaufen. Wenn ein Gutachten nach Unfall von einem objektiven KFZ Gutachter erstellt wurde, ist die Versicherung chancenlos und muss den Regulärwert aus dem Schadengutachten bezahlen. Allerdings sind Sie als Geschädigter auf professionelle Hilfe angewiesen. Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie das Gutachten nach Unfall von einem objektiven KFZ Gutachter durchführen lassen, um mit dem professionellen Sachverständigengutachten gegen die Versicherung anzukommen.

Trick 10: Die markengebundene Werkstatt

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt für eine bestimmte Marke reparieren lassen, gibt es oft Ärger mit der Versicherung. Im Nachhinein wird behauptet, dass auch eine günstigere Reparatur möglich gewesen wäre. Die vermeintlich teure Reparatur wird dann nicht vollständig gezahlt. In den meisten Fällen kommt das vor, wenn Sie eine markengebundene Werkstatt wählen, vor allem wenn das Auto schon älter ist.

Fazit: Ein Unfall ist schlimm genug, doch wenn die Versicherung dann noch versucht auf Kosten des Geschädigten zu sparen, wird es unerträglich. Mit dem richtigen KFZ Gutachter und möglicherweise einem Fachanwalt für Verkehrsrecht an der Seite, sollte es Ihnen als Geschädigtem jedoch gelingen, die bestmögliche Beratung zu erhalten, die Schadenabwicklung in Ihrem Sinne zu gestalten und die Tricks der Versicherung zu umgehen. Wenn Sie einmal Bescheid wissen, werden Sie nicht mehr so einfach jeden KFZ Gutachter akzeptieren und auf die Tricks Ihrer Versicherung reinfallen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Schadensabrechnung oder benötigen Sie ein Schadensgutachten weil Sie gerade in einen Unfall verwickelt worden sind? Rufen Sie uns gerne an! Unsere kompetenten Sachverständigen helfen Ihnen gerne weiter!

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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